Corona: Coronavirus und Klimawandel*
Ich poste hier ein sehr instruktives Interview in der WAZ vom 18.5.20, weil derartige Beiträge ja Gefahr laufen, im Strom der Meldungen unter zu gehen.
→ GLS Bank: Klimawandel ist größere Gefahr als das Corona-Virus GLS Bank_ Klimawandel ist größere Gefahr als das Coronavirus
Ich kann dem Kommentator cabakroll nur beipflichten: „Ein guter Beitrag mit klugen und sehr treffenden Aussagen! …“. Aus meiner Sicht nur eine Anmerkung:
Während bei COVID-19 das Virus als eindeutige Ursache für die Erkrankung auszumachen ist und bei Entdeckung eines wirksamen Impfstoffs diese Ursache präzise bekämpft werden könnte, ist die Verursachung bei der sich entwickelnden und verschärfenden Klimakatastrophe komplex und die Intensität der globalen Betroffenheiten sehr unterschiedlich.
Genauso sind die materiellen Ressourcen, um mit den regionalen Auswirkungen der Katastrophe fertig zu werden, bekanntlich global auch sehr unterschiedlich – und ungerecht! – verteilt. Entsprechend schwieriger ist auch die Therapie, weil neben technischen auch ökonomische, soziale und politische Dimensionen ihre gute oder ungute Wirkung entfalten. (mehr …)
Corona: Freiheit statt Zwang?*
Nachschlag/Am 15.5.20 erreichte mich eine Stellungnahme von Campact zu den Corona-Protesten und sog. Hygiene-Demos. Die inhaltliche Position dieser Stellungnahme teile ich voll und ganz. Deshalb hier die Stellungnahme „Gehen Sie nicht zu dieser Demo“: https://www.campact.de/presse/mitteilung/20200515-pm-warnung/.
Am 17.5.20 finde ich in einem Artikel von Bild (Online) „Tränengas und Festnahmen bei Corona-Demo in Hamburg“ (https://www.bild.de/news/inland/news-inland/corona-demos-traenengas-und-festnahmen-in-hamburg-70683928.bild.html) folgende Passagen:
„Hinter dem Protest in der baden-württembergischen Hauptstadt steht die Initiative „Querdenken“ des Unternehmers Michael Ballweg. Ballweg kündigte an, wegen der Beschränkungen der Versammlungsfreiheit erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Bundes- und Landesregierung müssten vom Verfassungsschutz beobachtet werden, meint er.“
„In München ist die genehmigte Teilnehmerzahl von 1000 kurz vor Veranstaltungsbeginn am frühen Nachmittag erreicht worden. Die Polizei ließ keine Menschen mehr auf das abgesperrte Gelände auf der Theresienwiese. Über Lautsprecher wurden die nicht zugelassenen Demonstranten aufgefordert, nach Hause zu gehen. Eine Rednerin kündigte an, „nächste Woche hier mit 10.000 Menschen stehen“ zu wollen. Manche der Teilnehmer trugen Transparente mit Slogans wie „Freiheit statt Zwang“, andere Masken mit der Aufschrift „mundtot“. „Was die Politiker hier anordnen, ist reine Willkür“, sagte eine der Rednerinnen. „Und wer aufmuckt, wird plattgemacht.“ Sie stellte unter anderem infrage, warum sich Politiker plötzlich für die Alten interessierten, die sonst kein Gehör fänden.“
Mein Kommentar dazu:
Freiheit statt Zwang? Reine Willkür der Politiker? Tatsächlich sind die Freiheitseinschränkungen im Zuge der Corona-Krise sowohl angemessen, legitim und legal. Deshalb würde eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Beschränkungen der Versammlungsfreiheit mit Sicherheit keine Chance haben. Denn wie sieht die juristische Logik der Freiheitsbeschränkungen aus? Hier die konkludenten Schritte:
1. Schritt: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
2. Schritt: Der entscheidende Satz ist: „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Im Fall von Corona heißt das geltende Gesetz Infektionsschutzgesetz. Hierzu WikipediA: (mehr …)
Corona: Pandemie-Einschränkungen nicht grundgesetzkonform?
In Zusammenhang mit diversen aktuellen Demos für das Grundgesetz (?) und gegen die Corona-Einschränkungen möchte ich beiläufig auf Artikel 2 des Grundgesetzes verweisen:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2*:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.**
Was mich betrifft, so fühle ich mich durch ein wider besseres Wissen fahrlässiges Verhalten von Personen, die meinen, die Freiheit ihrer Person durch die Gefährdung der Gesundheit anderer (und eben auch meiner) ausleben zu müssen, in meinen Grundrechten verletzt.***
*Fettungen von mir
**Siehe zu Erläuterungen zu (2) WikipediA: Artikel 2 Des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_2_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
***Siehe zu einer ähnlichen Problematik mein Beitrag „Bürgerlicher Anarchismus?“/11.1.17. Die Teilnahme von Herrn Kemmerich (Ich erinnere: FDP, Kurzzeitministerpräsident in Thüringen) an einer Demo in Thüringen gegen die Einschränkungen war eben nicht ganz zufällig.
Witten – ein Narrenhaus?
Manchmal hat mensch das Gefühl, sich in Witten in einem Narrenhaus zu befinden. Jetzt hat also das Verwaltungsgericht Arnsberg geurteilt, der Rat hätte am 3.2.20 nicht beschließen dürfen, dass das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Kornmarkts unzulässig sei. Ein solcher Beschluss hätte erst nach Vorlage der Unterschriftenlisten erfolgen dürfen (WAZ-Online 6.5.20: Kornmarkt_ Gericht kippt Ratsbeschluss zu Bürgerbegehren). Hier noch einmal die damalige Beschlussvorlage: Vorlage.
Ich frage mich, was dieses Urteil soll, denn es stellt – abgesehen vom „dürfen“ – nur eine Selbstverständlichkeit fest. Warum selbstverständlich? Weil selbstverständlich über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens abschließend nur entschieden werden kann, wenn dieses vorliegt, was das Vorliegen einer Unterschriftensammlung impliziert. Das Gericht ist offenbar davon ausgegangen, der Rat habe mit seinem Beschluss versucht, das Bürgerbegehren frühzeitig zu unterbinden. Derartiges ging und geht natürlich nicht.
Ich selbst habe dem Beschluss zugestimmt, nicht um eine Begehren zu unterbinden, sondern um frühzeitig potentiell Listen Unterschreibenden klar zu machen, dass das Begehren als kassatorisches Begehren wegen Verfristung oder als initiierendes Begehren wegen Vorspiegelung eines initiierenden Charakters und damit als Fake unzulässig ist. Es hätte also bei Vorlage von Unterschriften mit Sicherheit für unzulässig erklärt werden müssen. Siehe dazu meine Beiträge zum Formalen: „Klage gegen Unzulässigkeit: Bärendienst?“/3.3.20 und zum Inhaltlichen: „Kornmarkt: Zu Recht abgelehnt – Nachschlag“/27.9.19.
Das Urteil ändert daran nichts, weil es auf die grundsätzliche Zulässigkeit* gar nicht abhebt, sondern nur auf den Zeitpunkt des Ratsbeschlusses. Der Rat soll also einem in jeder Hinsicht formal unzulässigem Begehren zuschauen müssen, ohne sich aufklärend in seiner besonderen Verantwortung für die Bürger_innen positionieren zu können (Denn um mehr als eine Positionierung konnte es sich bei dem Beschluss nicht handeln)? Das ist doch schlichter Kappes. (mehr …)
Hardenstein: Positive Wende?
Ich kann den Kommentar der WAZ-Redakteurin Frau Schild nur voll und ganz unterstützen (WAZ-Online-Kommentar: „Witten: Hardenstein-Anmeldezahlen verheißen nichts Gutes“/27.4.20 Witten_ Hardenstein-Anmeldezahlen verheißen nichts Gutes). Die ungute Auseinandersetzung um die Zukunft der Hardenstein-Gesamtschule und anderer Wittener Schulen (z.B. der Albert-Reichwein-Realschule) im Zusammenhang mit sog. stadtfremden Schüler_innen hat eine lange Geschichte. Allerdings deutet sich aktuell eine positive Wende an, wie die WAZ am 28.4.20 berichtet (WAZ-Online: „Witten: Hardenstein-Gesamtschule doch für Auswärtige offen?“/28.4.20 Witten_ Hardenstein-Gesamtschule doch für Auswärtige öffnen, ergänzend sei das Schreiben einer Bürgerin und ein verwaltungsinterner Schriftwechsel beigefügt: Hardenstein Schriftwechsel). Vielleicht wird ja auch die falsche Entscheidung zur Adolf-Reichwein-Realschule noch einmal korrigiert.
Hier die Chronologie meiner zurück liegenden Interventionen und Beiträge (Beiträge durch Klicken auf die Titel öffnen):
Corona: Schweden – ein schlechtes Beispiel
Aktuelle Ergänzung: „Wenige Hundert Fälle pro Tag/RKI nennt Zielwert für deutliche Lockerungen“ https://www.n-tv.de/panorama/RKI-nennt-Zielwert-fuer-deutliche-Lockerungen-article21737067.html
Wozu das Ausleben von „Freiheiten“ in Zeiten von Corona führen kann, zeigt das Beispiel Schweden:
→ Schwedische Forscher verrechnen sich: Gleich zwei Corona-Studien über Schweden zurückgezogen https://web.de/magazine/news/coronavirus/forscher-verrechnen-corona-studien-schweden-zurueckgezogen-34641336
→ Coronavirus: Schweden lässt alles offen – nun werden die dramatischen Folgen sichtbar https://www.derwesten.de/panorama/vermischtes/coronavirus-schweden-herdenimmunitaet-todeszahlen-folgen-urlaub-symptome-id228974057.html
Wollen die Lockerungsfanatiker das? Wollen FDP und AfD das? Die Kanzlerin hat am 23.4.20 eindringlich gemahnt und gewarnt:
→ EU-Hilfen, Lockerungen und eine Warnung – Merkels entscheidende Aussagen im Überblick https://www.welt.de/politik/deutschland/article207448891/Corona-Erklaerung-Merkels-entscheidende-Aussagen-im-Ueberblick.html
Warum sie damit Recht hat, zeigt die instruktive Einschätzung des Virologen Christian Drosten:
→ „Eine ganz andere Wucht“: Drosten warnt vor zweiter Corona-Welle https://www.n-tv.de/panorama/Drosten-warnt-vor-zweiter-Corona-Welle-article21726926.html?utm_source=pocket-newtab
Corona: Etiopia-Witten – Spendenaufruf
Während sich unsere Stadt und Deutschland hoffentlich – wenn nicht durch leichtsinnige und fahrlässige Lockerungen wieder in Frage gestellt – an einen „beherrschbareren“ (Gesundheitsminister Jens Spahn) Umgang mit COVID-19 herantastet, sieht es in anderen Ländern, die natürlich auch Opfer der Pandemie* sind, anders aus. Hier ein Beispiel aus der Wittener Partnerstadt Mekelle in Äthiopien (zur Partnerstadt Mekelle: https://win.witten.de/staedtepartnerschaften/mekelle/) und ein damit verbundener Spendenaufruf von Etiopia-Witten:
→Link zum Spendenaufruf von Etiopia-Witten: https://www.etiopia-witten.de/COVID_19_Spenden.html
Die Situation in Mekelle und Äthiopien dürfte in den meisten sog. armen Ländern ähnlich schlecht sein. Deshalb ergänzend ein Spendenaufruf der Welthungerhilfe:
→Link zum Spendenaufruf der Welthungerhilfe: https://www.welthungerhilfe.de/corona-spenden/
*Pandemie: sich weit ausbreitende, ganze Landstriche, Länder erfassende Seuche; Epidemie großen Ausmaßes
Fehlentwicklungen mit Folgen für die zukünftige Qualität der Ratsarbeit
Die Kommunalwahlen stehen vor der Tür, und diverse kommunalpolitische Formationen scharren mit den Füßen, um wieder im Rat präsent zu sein. Wer dann da präsent ist und wie die Qualität der Ratsarbeit in den nächsten fünf Jahren aussehen wird, dürfte auch davon abhängen, mit welcher Mentalität Formationen ihre Wahlkampagne vorbereiten.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einige ältere Beiträge von mir hinweisen, die Fehlentwicklungen skizzieren, denn: Läuft’s schief, wird die Ratspräsenz der fehlentwickelten Formationen die Stadt in einer schwierigen Phase – es sei nur auf die Auswirkungen von Corona* verwiesen – nicht weiter bringen.
Hier die Beiträge: „Fehlentwicklung 1: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild‘ ich einen Arbeitskreis“/12.11.18, „Fehlentwicklung 2: Kenntnisfrei, ich bin dabei“/!“/12.11.18 und „Fehlentwicklung 3: Magische Ausstrahlungskraft des Namens“/13.11.18.
*Zu den möglichen negativen Auswirkungen von Corona z.B. auf den städtischen Haushalt siehe mein Beitrag: „Corona: Städtischer Haushalt – keine schönen Aussichten!“/7.4.20.
Corona: Maskenpflicht auch in Witten wünschenswert!
Aktuelle Ergänzung 23.4.20: Das ging ja überraschend schnell. Super! hier der einschlägige WAZ-Online-Artikel vom 22.4.20: Witten_ Bürger und Städte begrüßen Maskenpflicht ab Montag
Bei meinen Einkäufen in der Wittener Innenstadt musste ich feststellen, dass viele Kund-innen in den Geschäften noch keine Masken tragen (auf Sicht: auch viele Nutzer_innen des ÖPNV) . Diese Kund-inen haben offenbar die Wichtigkeit von Masken zur Unterbindung der Übertragung des Corona-Virus nicht begriffen.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen: Selbst einfache Stoffmasken schützen andere Menschen weitgehend vor einer Übertragung des Coronavirus und auf diesem Wege vermittelt auch die Träger_innen der Masken selbst. Insofern ist die Einführung einer Maskenpflicht in Jena* und Münster ** aus meiner Sicht vorbildlich, und es ist bedauerlich, dass das Land NRW sich bisher nicht zu einer Maskenpflicht durchringen konnte.
Denn die Kanzlerin hat Recht, wenn sie auf die Fragilität der bisherigen Erfolge im Kampf gegen die Pandemie hinweist („dünnes Eis“) und davor warnt, dass zu weitgehende Lockerungen zu einer erneuten Verschärfung der Situation führen könnten („Öfffnungsdiskussionsorgien“)***.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für sinnvoll, dass auch in Witten möglichst umgehend eine Maskenpflicht eingeführt wird, um gesundheitliche Gefahren, die aus Fahrlässigkeit resultieren, zu vermeiden. Eine verbindliche kommunale Regelung muss ja nicht gleich mit Bußgeldern verbunden sein. Dass es auch andere Sanktionsmöglichkeiten gibt, demonstriert Münster (s. Link** unten). (mehr …)
Corona: Lockerungsbeschluss
Aktuell hier unkommentiert ein Link zum Lockerungsbeschluss der Bundesregierung und Ministerpräsidenten im Wortlaut (aus ntv 15.4.20/Politik/Schulen, Läden, Kontaktverbot/Der Lockerungsbeschluss im Wortlaut):
Lockerungsbeschluss: https://www.n-tv.de/politik/Der-Lockerungsbeschluss-im-Wortlaut-article21716860.html