Klarstellung
Die Stockumer SPD und CDU sind neben anderen politischen Formationen gegen die Umwandlung des Vöckenbergs in Stockum (bisher Acker und regionaler Grünzug) in eine Gewerbefläche, eine Stockumer Initiative sammelt fleißig Unterschriften gegen das von der Bürgermeisterin befürwortete Projekt. Gegenwärtig läuft die Entwicklung und Abstimmung des Regionalplans Ruhr, in dem im Gegensatz zur bisherigen Regionalplanung der Vöckenberg als potentielle Gewerbefläche vorgesehen ist. Allerdings ist der Regionalplan für die städtische Planung nicht verbindlich. Ernst und verbindlich würde die geplante Ausweisung erst, wenn die Stadt Witten mit einer entsprechenden Bauleitplanung einsteigt (Verwaltungsvorlage!).
Bei der Sturheit der Projektbefürworter_innen kann es sein, dass trotz allen örtlichen Widerstands nur ein Bürgerbegehren (mit dem Ziel eines Bürgerentscheids) (§ 26 GO NRW) den nachhaltigen Schaden für die Stadt verhindern kann. Ich habe darauf schon in meinem Beitrag „Gewerbeflächen Stockum: Lassen wir uns unsere lebenswerte Zukunft nicht kaputt machen!“/18.7.18 hingewiesen.
Ein Bürgerbegehren unterliegt im Gegensatz zu einer Unterschriftensammlung strengen formalen Regeln, ist dafür aber auch verbindlich. Zu diesen Regeln gehört auch die Einhaltung vorgegebener Fristen. (mehr …)
Kann das eine Bürgermeisterin verantworten?
Am 25.10.2018 finde ich als WAZ-Online-Kommentar folgende Einlassung von p.s.a. zum WAZ-Artikel „Kaum Spielraum bei Gewebeflächen“ WAZ Gewerbeflächen (25.10.2018). Die Position von p.s.a. ist aus meiner Sicht absolut nachzuvollziehen. Hier die Einlassung mit einigen ergänzenden Anmerkungen von mir:
„p.s.a 25.10.2018 05:35
Taugen die Berater tatsächlich nichts, oder ist der Artikel einfach nur dünn ?
Fakt ist: Die einzig nennenswerte Fläche ist eine Frischluftschneise.
(→ Meine Anmerkung: Bei der nennenswerten Fläche in Stockum handelt es sich um eine Fläche in einem der „Regionalen Grünzüge“, die auch die Funktion einer Frischluftschneise haben. Derartige Frischluftschneisen sind wichtig für die Luftqualität und damit für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Wittens (u.a. gerade angesichts zu erwartender zunehmender Hitzeperioden und der zunehmenden Verschelchterung der Luftqualität: Stickoxid, Feinstaub). Heißt im Umkehrschluss: Wer die „Regionalen Grünzüge“ angreift, gefährdet die Gesundheit. Kann das eine Bürgermeisterin verantworten?) (mehr …)
Universität Witten/Herdecke: Parkhaus/Gewerbe statt Wald/Klimaschutz?
Die Universität Witten/Herdecke will expandieren. Da das Raumangebot in den bestehenden Gebäuden schon jetzt äußerst begrenzt ist, soll mehr Platz (auch für mehr Studentinnen und Studenten) durch einen Neubau auf dem jetzigen großen Parkplatz geschaffen werden. Das ist gut so.
Voraussetzung ist, dass der dadurch bedingte Wegfall von Parkplätzen an anderer Stelle kompensiert wird. Für diese Kompensation ist der Bau eines Parkhauses vorgesehen.
Expansion, Neubau und Parkhaus sind grundsätzlich begrüßenswert und unproblematisch. Problematisch aus meiner Sicht ist, dass in der ersten Version der Flächennutzungsplanänderung (Vorlage 0866*/Abstimmung 26.6.18 im ASU: Ausschuss für Stadtentwicklung und Klimaschutz) der unterhalb des ZBZ liegende kleine Wald zugunsten des Parkhauses – und ominöser Gewerbeflächen – geopfert werden sollte. Der geplante „Ausgleich“ jwd am Stadtrand ist doch wohl ein schlechter Witz.
Ich habe mich deshalb bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten. Ein solches Rasieren eines nicht unerheblichen Baumbestands ist in Zeiten des notwendigen Klimaschutzes (mehr Grün, mehr Bäume) aus meiner Sicht nicht zu vertreten.
Die negativen Auswirkungen auf die Umwelt sind schließlich keine Peanuts. Hier die Bewertung aus dem Umweltbericht (wobei ich einige Auswirkungen für erheblicher halten würde): (mehr …)
Wildniswald: Eine gute Sache!
Auf der letzten ASU-Sitzung am 11.10.18 stand ein Antrag der Grünen zur Ausweisung von Wildniswald auf der Tagesordnung, der dann in einen Prüfantrag umgewandelt worden ist und so einstimmig beschlossen wurde. Hier der Antrag:
→ Antrag Grüne: Wildniswald Wildniswald_38_V16
Die WAZ berichtete am 15.10.18 darüber unter dem Titel „Grüne machen sich für Wildnis im Wittener Wald stark“.
→ WAZ Grüne machen sich für Wildnis im Wittener Wald stark
Aus meiner Sicht eine gute und unterstützenswerte Sache. Warum, macht die Begründung des Antrags deutlich. Auch ich habe deshalb dem Antrag zugestimmt. Wie aus dem WAZ-Artikel hervorgeht, will der Stadtförster prüfen. Ich hoffe, bei der Prüfung kommt etwas Vernünftiges heraus.
Drei Anmerkungen kann ich mir aber nicht verkneifen:
– Es geht nicht um „Wildnis im Wald“, wie die WAZ titelt, sondern um Wildniswald, das heißt, um zusammenhängende Waldareale, die ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben.
– Deshalb hätte in einem solchen Waldareal ein junges Pärchen mit Kinderwagen (Foto WAZ) auch nichts zu suchen. Schließlich sollen doch nicht Pärchen und Kind durch ungeordnet fallende Bäume und/oder Äste zu Schaden kommen.
– Skurril fand ich bei der mündlichen Antragsbegründung durch den Antragsteller Dr. Ralf Schulz (Grüne) die Äußerung, er könne sich auch einzelne Bäume (als „Wildnis“-Bäume?) vorstellen. Da hat er wohl im Übermaß auf Kosten der Sache seinen Antrag „mundgerecht“, heißt zustimmungsfähig machen wollen. Denn ein „Wildnis“-Baum hier und ein „Wildnis“-Baum da (eingestreut in die normale Waldplantage) sind kein Wald und entwickeln auch nicht die in der schriftlichen Antragsbegründung dargestellten Vorteile.
Wittener Haushalt: Geld ist Geld?
Ergänzung 31.10.18: Die neuesten Zahlen zum Schuldenstand der Stadt aus dem Haushaltsplanentwurf 2019/2020 (Vorbericht S. 15) siehe ganz unten**
Am 11.10.18 titelt die WAZ: „Witten bekommt 4 Millionen aus dem Stärkungspakt für 2018“: Der Kämmerer mache keine Luftsprünge, aber Geld sei Geld.
→ WAZ 11.10.18: „Witten bekommt 4 Millionen aus dem Stärkungspakt für 2018“ Witten bekommt vier Millionen aus Stärkungspakt
Der Grund, warum der Kämmerer keine Luftsprünge machen dürfte, liegt darin, dass dieses Geld eben weniger Geld ist. Bei genauerem Lesen wird dies auch aus den richtig dargestellten Zahlen des Artikels deutlich. Hier noch einmal die prognostizierte Entwicklung der Stärkungspaktmittel bis 2021:
Entwicklung der Zuwendungen aus dem Stärkungspakt 2017 bis 2021 (aus Haushalt 2017/18): Zuwendungen / allgemeine Umlagen. Hierin sind vor allem folgende Positionen enthalten:
2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Schlüsselzuweisungen | 48.433 | 47.132 | 50.700 | 53.286 | 55.524 | 58.416 |
Stärkungspaktmittel Land | 7.164 | 5.588 | 4.083 | 2.651 | 1.289 | 0 |
LZ Betriebskosten Kitas | 13.721 | 14.493 | 14.589 | 14.783 | 14.606 | 14.813 |
Erträge aus der Auflö- sung von Sonderposten aus Zuwendungen |
6.884 | 6.917 | 6.814 | 6.461 | 6.313 | 6.313 |
Sonstige | 9.128 | 9.069 | 8.571 | 7.837 | 7.920 | 5.939 |
Summe | 85.330 | 83.199 | 84.757 | 85.018 | 85.652 | 85.481 |
Bezogen auf die seit 2011 bis 2016 regelmäßig gewährten Zuschüsse aus dem Stärkungspakt von ca. 7,2 Mio. € heißt das, dass die wegfallenden Zuwendungen bis 2021 aus Bordmitteln kompensiert werden müssen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen: 2018 ca. 1,6 Mio. €, 2019 ca. 3 Mio., 2020 ca. 4,5 Mio. und 2021 ca. 5,9 Mio.. Die finanziellen Spielräume des Wittener Haushalts werden also von Jahr zu Jahr auch auf Grund der abnehmenden Zuschüsse enger werden. Zu Luftsprüngen – bei 350 Millionen aktueller Schulden (*s.u. Ergänzung und Korrektur 20.11.18)! – wahrlich kein Anlass.
Übrigens: Der Haushaltsausgleich ist nicht allein eine Forderung des Landes, sondern entspricht der gesetzlichen Regelung der Gemeindeordnung (§ 75 Abs. 2 Satz 1 GO NRW, auch mit einer klaren Regelung gegen Überschuldung!). (mehr …)
Wählerauftrag „Nicht weiter so“ in Bayern im Sinne der Grünen?
Robert Habeck (Bundesvorsitzender Grüne) interpretiert das Wahlergebnis in Bayern so, dass der Wählerauftrag laute „Nicht weiter so“ und „Verändert die Politik“. Ist das bei genauerem Hinsehen der Wählerauftrag? Wohl kaum.
Es ist leider eine Eigenschaft der Grünen, bei guten Wahlergebnissen ins Café Größenwahn abzugleiten. Ein Fernsehinterviewer schätzte den grünen Wahlerfolg als Pyrrhus-Sieg ein. Damit dürfte er Recht haben, weil nach Verzwergung der SPD und nach allem, was sich abzeichnet, die Grünen in Bayern nach Absage einer Koalition von Seiten der CSU nicht an die Landesregierung kommen werden und folglich in der nächsten Legislaturperiode – bezogen auf ihr Kernprofil – die einzige relevante Opposition im Landtag spielen müssen, so gern sie auch regiert hätten.
Aber zurück zu dem Wählerauftrag. Die Wanderungsbewegungen von der CSU weg ergeben folgende Zahlen: 180.000 sind zu den Grünen gewandert, aber auch 180.000 zu den Freien Wählern und 180.000 zur AFD, während die CSU 200.000 Nichtwähler mobilisieren konnte. Das heißt, dass die meisten Wähler zu konkurrierenden politischen Parteien innerhalb des sog. konservativen Lagers (Freie Wähler, AFD) abgewandert sind. Grund: Bezogen auf das Parteienspektrum dürfte die programmatische Wahlverwandtschaft zwischen den Kernprofilen der CSU, der Freien Wähler, aber auch der AFD relativ groß sein, die zwischen den Kernprofilen der CSU und der Grünen relativ klein. In Prozenten: 37,2% CSU, 11,6% Freie Wähler, 10,2% AFD (= 59%) gegen 17,5% Grüne, 9,7% SPD, 3,2% Linke (30,4%).
Und da die SPD sich in Bayern verzwergt hat, ist das Ergebnis eine Stärkung des sog. konservativen Lagers bei interner Umgruppierung der Stimmen (vor allem durch die AFD) – und nicht ein Wählerauftrag zum „Nicht weiter so“ und „Verändert die Politik“ im Sinne der Grünen, wie Robert Habeck meint. Da war wohl bei ihm der Wunsch der Vater der Analyse.