Wäldchen auf’s Schafott
Jetzt steht die endgültige Entscheidung also kurz bevor: Am 25.3.19 soll das Wäldchen links der Zufahrt zur Uni Witten-Herdecke durch die Verabschiedung des Bebauungsplans 120 B/1 (Satzungsbeschluss) auf’s Schafott (im ASU am 14.3.19 wurde der Satzungsbeschluss schon mehrheitlich durchgewunken). Beteiligte an der geplanten Exekution: Die Stadtverwaltung, vertreten durch Bürgermeisterin, Stadtbaurat, planende Verwaltung und – wenn der B-Plan so abschließend beschlossen wird – die Mehrheit des Wittener Rates (einschließlich der Grünen). Bei der letzte Abstimmung (Aufstellungsbeschluss) hatte die Fraktion bürgerforum noch dagegen gestimmt.
Ich habe schon am 21.11.18 im Rat dagegen argumentiert (siehe dazu mein Beitrag „Fehlplanung Uni jetzt im ersten Schritt beschlossen: Meine Gegenrede im Rat“/28.11.18). Diesen Argumenten gegen ein Fehlplanung ist nichts hinzuzufügen.
Eine Alternative hätte es gegeben. Weil diese nicht verfolgt worden ist, muss jetzt wieder einmal der kleinräumige Klimaschutz in Witten dran glauben. Wer den Vortrag von Herrn Sven Plöger „Der Dürresommer 2018 – ’nur‘ Wetter oder schon Klima?“ (Sparkassen-Gesprächsforum 2018, die WAZ berichtete am 9.3.19: „Sven Plöger spricht bei Sparkasse Witten über Klimawandel“ Sven Plöger spricht bei Sparkasse Witten über Klimawandel) gehört hat, kann sich angesichts solcher nicht nachhaltigen Entscheidungen nur an den Kopf fassen.
Zu meinem Redebeitrag im Rat hier nur noch einige ergänzende Anmerkungen: (mehr …)
Innenentwicklung vor Außenentwicklung?
Am 8.3.19 berichtet die WAZ über Wohnungsbauprojekte in Witten: „Stadt Witten setzt bei Neubauprojekten auf Lückenschluss“ Stadt Witten setzt bei Neubauprojekten auf Lückenschluss. Der Artikel beginnt gleich mit einer charakteristischen Verdrehung. Es heißt, dass in Witten bis 2030 1600 neue Wohnungen gebaut werden müssten, um die Einwohnerzahl von 98.000 zu halten. Die Zahlen resultieren aus einer durchaus fragwürdigen Wohnungsbedarfsprognose im Handlungskonzept Wohnen*, die – abgesehen von der Fragwürdigkeit – etwas ganz anderes aussagt, nämlich: dass bei einer angenommenen konstanten Einwohnerzahl von ca. 98.000 1600 neue Wohnungen notwendig wären, um den Bedarf zu befriedigen**.
Mir geht es hier aber nicht um diese Verdrehung und den realen Bedarf, sondern um die Aussage des Stadtbaurats, Innenentwicklung würde vor Außenentwicklung gehen. Das ist natürlich in dieser Allgemeinheit gut, aber:
– Die Außenentwicklung („grüne Wiese“) kommt schon deshalb nicht mehr in Frage, weil die Außenflächen nach jahrzehntelanger extensiver Vernutzung von Flächen (enorme Ausdehnung von Flächen für den Ein- und Zweifamilienhausbau in den Vororten!) immer stärker mit Restriktionen belastet sind.
– Die sog. Innenentwicklung ist angesichts des Klimawandels und seiner Auswirkungen nicht mehr unproblematisch, denn das Innen ist schon dicht bebaut. Heißt: Wer mehr Grün und Durchlüftung im Innen („Lückenschluss“) will, sollte sich vor zu starker Versiegelung hüten (betrifft natürlich Wohn- und Gewerbeflächen!). Und Bebauung ist immer mit Versiegelung verbunden.
Insofern reicht die Maxime „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ für eine vernünftige und nachhaltige Stadtplanung und -entwicklung nicht mehr. Die Zeiten ändern sich. Deshalb sollte jedes Projekt bei der Innenentwicklung unter Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten auf den Prüfstand, um Schäden für die Stadt und ihre Bürger_innen zu vermeiden. (mehr …)
Wittener Quartiere – es ist nicht überall Wiesenviertel
Wenn in Witten von Quartieren die Rede ist, wird häufig auf die Entwicklung des Wiesenviertels als Modell verwiesen. Tatsächlich kann mensch das Wiesenviertel als eine Art Vorzeigequartier betrachten. Nur wird dabei häufig vergessen, wie viel nicht von der Stadtverwaltung akquirierte Fördergelder – dank der Initiative der mittlerweile aufgelösten privaten Initiative „Stellwerk“ – in das Wiesenviertel geflossen sind. Ich kann mich gut erinnern, dass vormals der Bitte von „Stellwerk“ um Unterstützung durch die Stadtverwaltung durch einen „Letter of Intent“ entsprochen worden ist, mit dem das Wohlwollen der Stadtverwaltung für die Aktivitäten von „Stellwerk“ – mehr nicht – zum Ausdruck gebracht worden ist.
Dass es in anderen Wittener Quartieren nicht so schön wie im Wiesenviertel aussieht (wegen fehlender quasi professioneller privater Initiative, fehlender Fördergelder und einer ganz anderen Struktur), zeigt folgendes Beispiel aus dem „Lutherparkviertel“*:
Akt 1: Schreiben der Nachbarschaftsgemeinschaft Konrad-Adenauer-Straße an die Bürgermeisterin (vom 17.9.18, Eingang Bürgermeisterin 16.10.18), das auch an die Fraktionen weiter geleitet weden sollte und weiter geleitet worden ist: Nachbarschaftsgemeinschaft.1 Nachbarschaftsgemeinschaft.2; Akt 2: Antwortschreiben der Bürgermeisterin: Eingangsbestätigung 7.11.18 Stadt Witten Kurzmitteilung, Antwortschreiben 20.11.18 BM Antwortschreiben Nachbarschaftsgemeinschaft; Akt 3: Zwei sinnvolle Anträge der SPD/CDU: Sauberkeit 2.12.18: Sauberes Witten, Sicherheit 11.1.19: Sicherheit; Akt 4: Als Reaktion auf das oben genannte Anschreiben eine Begehung des Gebiets mit Vertreterinnen der SPD Fraktion am 8.2.19; Akt 5: Daraus resultierend eine gute Anfrage der SPD-Fraktion an die Bürgermeisterin vom 19.2.19: Konrad-Adenauer-Straße.
Ich bin auf die Beantwortung der Anfrage gespannt. Vor allem bin ich aber gespannt darauf, ob und wann konkrete Initiativen der Verwaltung zur Bearbeitung der Probleme – wünschenswert in Kooperation mit Politik und Bürger_innen – eingeleitet werden. (mehr …)
Gegen jeden Menschenverstand?
Tempolimit auf Autobahnen? Auch wenn die meisten Länder* es anders sehen, in Deutschland ist es möglich, dass ein amtierender Verkehrsminister erklärt, ein Tempolimit sei „gegen jeden Menschenverstand“ und „eine Gängelung der Bürger“**.
Dabei ist es aus meiner Sicht genau anders herum: Der Verzicht auf ein Limit ist eigentlich gegen jeden aufgeklärten Menschenverstand – wenn Vorsorgeprinzip und Risikobegrenzung ernst genommen werden. Das wird gut belegt durch den – um Ausgewogenheit bemühten – folgenden Beitrag:
→Was bringt ein Tempolimit wirklich? Autobahnen_ Was bringt ein Tempolimit?
*Ergänzung: Habe ich im Internet unter „Interessante-Fakten.de“ gefunden. Nur sehr überschaubare und illustre Minderheit mit Menschenverstand? „Es gibt Weltweit nur ein paar Orte, wo es keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen gibt: Deutschland (jedoch haben 45% der Autobahnen dennoch Einschränkungen), die Isle of Man (Großbritannien), 3 Bundesstaaten in Indien, Haiti, Somalia, Libanon, Nepal, Myanmar, Burundi, Bhutan, Afghanistan, Nordkorea, Mauretanien.“
**Zur „Gängelung“ im kommunalen Bereich siehe meine Beiträge „Hau weg den Scheiß III/Vertrauen in die Bürger?„/15.3.19 und „Bürgerlicher Anarchismus?„/11.1.17
Piraten-Theater: Viel Lärm ohne Substanz
Am 27.2.19 behauptet die WAZ in ihrem Artikel „Im Rat gilt: Schnelles Mitschreiben verboten“: „In Witten ist es verboten, Wortlautprotokolle während der Ratssitzung anzufertigen“. Was ist davon zu halten?
Die Vorgeschichte wird in dem genannten Artikel kurz skizziert. Zusätzlich hier die Einlassung der Bürgermeisterin zu dieser Angelegenheit:
→ Mitschreibeverbot Mitschreibeverbot
→ Schreiben an Rechtsanwalt Schreiben an RAe 15.02.19
Mich stören an dem Vorstoß der Piraten folgende Punkte:
Wortlautprotokolle: Vorausgeschickt sei, dass es ja entsprechend der Geschäftsordnung des Rates/§ 13* wortgetreue offizielle Aufzeichnungen gibt. Deshalb ist es im Grunde vollkommen unerheblich, ob es sich bei privaten Mitschriften um Protokolle oder Wortlautprotokolle handelt. Entscheidend ist doch, wer derartige Protokolle autorisiert und wer im Streifall über die Richtigkeit des protokollierten Wortlauts entscheidet. Natürlich ist es jeder/jedem unbenommen, bei Ratssitzungen mitzuschreiben. Nur ist die Mitschrift dann seine Privatsache. Hätten die Piraten ihr Wortlautprotokoll ohne großes Getöse anfertigen lassen, hätten sie privat über ein Protokoll verfügt, sich aber nicht offiziell auf dieses berufen können**.
Fraktionsentscheidung: Wenn die Mehrheit der Fraktionen sich für eine bestimmte Interpretation der Geschäftsordnung entscheidet, sollte das bindend sein. Andernfalls besteht die Möglichkeit, Mehrheiten demokratisch zu ändern. Darauf zielt der Hinweis auf die nächste Wahlperiode ab: Die aktuell geltende Geschäftsordnung ist zu Beginn dieser Wahlperiode mit Mehrheit beschlossen worden und kann per Antrag oder zu Beginn der nächsten Wahlperiode geändert werden.
Kommunalaufsicht: Warum es die Piraten für demokratisch halten, in dieser Frage gegen eine Mehrheit der Fraktionen die Kommunalaufsicht einzuschalten und womöglich zu klagen, ist mir ein Rätsel. (mehr …)