Streichelzoo durch Privatisierung retten?
Am 26.01.17 beriet und entschied der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) über folgenden Antrag (Prüfauftrag) der GroKo (SPD/CDU):
→ Antrag „Umwandlung des Streichelzoos in eine Erlebnis-Tierwelt auf dem Hohenstein“ Antrag
Die WAZ berichtete am 28.01.17 unter dem Titel „Stadt soll Tier-Erlebniswelt prüfen“.
Ich habe dem Antrag nicht zugestimmt, weil ich die die Argumente der Gegnerinnen/Gegner des Antrags voll und ganz nachvollziehen konnte:
„Ganz anders sah das Grünen-Ratsherr Joris Immenhauser. Bei dem, was bisher bekannt ist, war er gleich über mehrere Fragen und aus seiner Sicht auch Ungereimtheiten „gestolpert“. „Wie ernst meint diese Person das, wenn sie sich nicht selbst direkt an die Stadt wendet?“, fragte er. Die Informationen zu dieser Person seien einfach „zu schwammig“. Wenn der Interessent aber gleich „einen halben Zoo“ mitbringen wolle, wie wolle er diesen dann für ein paar Euro Eintritt betreiben? Das könne sich doch für ihn gar nicht rechnen. Der Grüne ließ kein gutes Haar an der Idee: „Das Ruhrgebiet ist an Zoos völlig übersättigt, wir haben die höchste Tierparkdichte weit und breit – aber kein anderer hat so einen Streichelzoo, wie Witten ihn auf dem Hohenstein hat.“ (Zitat aus dem WAZ-Artikel).
„Ratsfrau Ulla Weiß (Linke) lieferte weitere Gegenargumente. Erstens verkehrliche: Die Straße, die hoch zum Hohenstein führt, sei schon heute für zusätzlichen Betrieb zu schmal, wie die Aktion „Rodel-Bahn“ gezeigt habe. Zweitens grundsätzliche: Es komme doch immer mehr aus der Mode „Tiere in Käfige zu sperren“. Da liefere der Streichezoo mit seiner familiären Atmosphäre doch gerade das Kontrastprogramm – und dabei solle es auch bleiben.“ (Zitat aus dem WAZ-Artikel).
Darüber hinaus möchte ich anmerken, dass mit einer Schließung des Streichelzoos keine Personalkosten gespart würden. (mehr …)
Ehem.Wickmann-Gelände – pragmatische Lösung
Aktuelle Ergänzung 1.2.17: In der WAZ vom 1.2.17 („Wickmann: Rechtsfrieden gefunden“) äußert sich der Leiter des Wittener Bauordnungsamts, der neue B-Plan für das Wickmann-Gelände richte seinen Blick in die Zukunft. Es gelte jetzt, über diese fünf Vorhaben (s. mein Beitrag unten) hinaus eine unkontrollierte Entwicklung wie noch weitere Einzelhandelsflächen oder gar “ein 5000 qm großes Outlet-Center“ zu verhindern. Es ist sicher immer richtig, seinen Blick in die Zukunft zu richten, und ein neuer B-PLan mag die beste pragmatische Lsung in der gegenwärtigen Situation sein, aber: Ein 5000 qm großes Outlet-Center hätte mit Sicherheit auch im Rahmen des § 34 verhindert werden knnen.
Auf seiner letzten Sitzung am 26.01.17 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) folgende Vorlage verabschiedet, die jetzt den Einstieg in die Aufstellung eines B-Plans für das ehem. Wickmann-Gelände vorsieht:
→ Vorlage 0612: Entwicklung auf dem Wickmann-Gelände – Entscheidung über das weitere Vorgehen 0612_V_16_Vorlage
Ich habe dieser Vorlage zugestimmt, weil manchmal unterhalb der prinzipiellen Ebene pragmatische Lösungen sinnvoll sein können. Pragmatisch ist die Lösung deshalb, weil:
– fünf Anträge auf Einzelhandelsnutzungen auf der Basis des § 34 von der Verwaltung schon positiv beschieden worden sind;
– es für eine weiteres geordnetes Verfahren sinnvoll sein mag – drei weitere Nutzungsbegehren liegen vor – bei der möglichen Fülle der Nutzungen Fragen des Verkehrs und Parkens z.B. im Rahmen eines B-Plans zu klären;
– es für die Sache – die Entwicklung des Wickmann-Geländes – nicht unbedingt hilfreich ist, sich auf eine lang dauernde Rangelei mit der Bezirksregierung/Kommunalaufsicht einzulassen (Wir erinnern uns: Auf die bisherige Position der Mehrheit des Rates, es gebe kein Planungserfordernis, grätschte die Bezirksregierung/Kommunalaufsicht ins Verfahren mit der Auffassung, ein Planungserfordernis sei rechtlich verbindlich; siehe dazu mein Beitrag „Mit der Elefantenbüchse auf Spatzen?“/17.09.16). (mehr …)
Luftschlösser?
Am 11.1.17 findet sich auf der ersten Seite der WAZ eine Notiz mit dem Titel „Neue Bibliothek ein Besucherhit“ (Autor WAZ-Redakteur Michael Vaupel). Zitat: „Die neue Bibliothek hat sich seit ihrer Eröffnung im Juni als Besucherhit erwiesen: Die Gästezahl stieg gegenüber der alten Ruhrstraße um 60 Prozent auf fast 47.500, die Ausleihen um 31 Prozent auf über 147.000, die Neuanmeldungen um 192 Prozent auf 1640.“
Die Angaben suggerieren ein wahrhaft gewaltige Dynamik. Problem ist nur, dass die Bezugsdaten fehlen. Worauf beziehen sich die Prozentzahlen? Auf welchen Ausgangsvergleichswert und auf welches Jahr z.B.? 2016 (das Jahr der Schließung und Neueröffnung), 2015 oder den Jahresdurchschnitt seit 2009?
Ohne Bezugsdaten besagen die frei schwebenden Prozentzahlen erst einmal überhaupt nichts, außer – dem Glauben eines WAZ-Redakteurs.
Bedenkenswert!
Zitat Erich Kästner: „An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.“
Quelle: Das fliegende Klassenzimmer
Bürgerlicher Anarchismus?
Aktualisierung 11.1.17: Ich hoffe nicht, dass die bornierte Argumentation, mit der ich mich im unten stehenden Beitrag auseinandergesetzt habe, im Zusammenhang der Diskussion um die Baumschutzsatzung eine Rolle spielen wird. Ja wenn alle Bürger vernünftige Engel wären, dann brauchten wir keine rechtlichen Sanktionen und Regelungen, um Bürger und die Allgemeinheit vor durch andere Bürger verursachten Schäden zu schützen! Zweck von Satzungen ist doch unter anderem genau dieser Schutz, und die ersatzlose Beseitigung von Bäumen ist ein Schaden für die Allgemeinheit – dass sollte angesichts des Klimawandels langsam angekommen sein.
Eine konsequente Baumschutzsatzung ist kein grüner Sparren mehr, sondern eine notwendige und wirksame Maßnahme gegen durch den Klimawandel verursachte potentielle Schäden (z.B. auch defensive Kosten für die Allgemeiheit durch die Nachrüstung von Abwasserkanälen) – es sei denn, mensch steht auf der Basis der AfD-Programms, heißt Trump und leugnet den menschenverursachten Klimawandel!
Hau weg den Scheiß III: Statt Satzungen Vertrauen in die Bürger?/Beitrag vom 15.3.15
Am 14.3.15 erhielt ich folgendes Anschreiben eines Wittener Bürgers zum Thema Baumschutzsatzung in Witten:
→ Anschreiben eines Bürgers (Anmerkungen in Rot von mir): Anschreiben eines Bürgers zum Thema Baumschutzsatzung 14.3.15
Hier mein grundsätzlicher Kommentar:
Bürger xxx lehnt eine Satzung ab und schlägt statt dessen vor, auf das Vertrauen zu den Bürgern zu setzen. Super Vorschlag! Ich würde das weiter treiben: Schaffen wir Tempo 30 ab, weil wir der Vernunft der Bürgerinnen und Bürger vertrauen – freies Rasen für freie Bürger. Weiter: Schaffen wir die Abfallsatzung ab, weil wir der Vernunft der Bürgerinnen und Bürger vertrauen – freie Vermüllung der Umwelt für freie Bürger. In beiden Fällen (und weiteren) könnten Kosten bei der Kontrolle und Ahndung von Verkehrsdelikten und Verstößen gegen die Abfallsatzung eingespart werden, wenn – ja wenn das Wörtchen wenn nicht wär und alle Bürgerinnen sich immer regel- und gemeinwohlkonform unter Vermeidung des Schadens für andere verhalten würden. Tun sie aber leider nicht immer. (mehr …)
Und immer wieder: Kompetente Verwaltung?
Mit der Einführung des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagment) war nicht nur die Idee größerer finanzieller Transparenz verbunden. Hintergundvorstellung war auch, die Politik könne über die Vorgabe strategischer Ziele und Budgets das Verwaltungshandeln steuern und sich aus der fachkompetenten Umsetzung durch die professionelleVerwaltung heraus halten. Dass es sich dabei um eine Fiktion – zumindest in Witten – handelt, macht folgender Vorgang deutlich.
Am 20.4.16 stellte mein Ratskollege Hermann Claßen folgende Anfrage an die Verwaltung:
„Sehr geehrte Frau Leidemann,
wir sind durch Anwohner angesprochen worden, warum die Stadt nichts gegen die auf dem Rheinischen Esel angebrachten Rohre und die Überbauung des Radweges hinter der Kfz-Firma Born unternimmt. Der Zustand ist dem Planungsamt und dem zuständigen Sachbearbeiter seit über einem Jahr bekannt. ..“ → Vollständige Anfrage: Anfrage Rheinischer Esel 20.4.16
Die Regel ist, dass Anfragen innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden sollen, wenn mit der Antwort kein exzeptioneller Aufwand verbunden ist.
Am 10.5.16, also nach 20 Tagen, antwortete die Verwaltung → Antwort der Verwaltung: Rheinischer Esel
Am 4.8.16 stellte Hermann Claßen wegen unvollständiger Aufklärung eine Folgeanfrage → Folgeanfrage: Anfrage_zum_Zaun_am_Rheinischen_Esel_…
Dann vergeht viel Zeit (s.o. „14 Tage“!), und am 19.12.16 trudelt endlich die Antwort auf die Folgeanfrage ein → Antwort auf Folgeanfrage: Trapezblechzaun
Für die Aufklärung des Sachverhalts (nicht die Lösung des Problems: „Der Verursacher wird angeschrieben, den Zaun entsprechend zurückzubauen.“ ) sind also – mit zwischenzeitigem zähem Nachhaken durch meinen Ratskollegen – sage und schreibe 8 Monate vergangen!
Was lernen wir daraus?
– Die unterstellte Sachkompetenz der Stadtverwaltung ist zumindest in Witten mit einem deutlichen Fragezeichen zu versehen.
– Die Zähigkeit meines Ratskollegen Claßen finde ich heroisch. Genau genommen ist die Zumutung dieser Zähigkeit und der damit verbundene Zeit- und Nervenaufwand aber nicht zu rechtfertigen. Was sollte noch mit dem NKF erreicht werden (s.o.)? Strategische und Bugetsteuerung, keine aufwändige Kontrolle und Korrektur verfehlten Verwaltungshandelns im Einzelfall! Der Rat kann keine Parallelverwaltung sein (ca. 1200 hauptamtliche Verwaltungsmitarbeiter gegen 72 ehrenamtliche Ratsmitglieder).
– Nur: Der Umgang mit Problemen durch die Wittener „kompetente“ Verwaltung, wie er sich in diesem speziellen Fall zeigt, ist leider kein Einzelfall und provoziert immer wieder notwendige korrigierende Eingriffe. Ich könnte eine ganze Reihe von kleinen und großen Beispielen aufzählen.
Meine Kritik an der Wittener Stadtverwaltung ist nicht neu. Ich habe in meinem Bürgermeisterwahlprogramm 1999* folgende Einschätzung der Wittener Verwaltung vertreten → Bürgermeisterwahlprogramm 1999 Verwaltungsreform: Bürgermeisterwahlprogramm 1999 Verwaltungsreform (siehe dazu aber mittlerweile mein aktueller Beitrag „Wittener Haushalt: Neues Steckenpferd „Produkte“„/27.11.16).
Gebessert hat sich im Laufe von mittlerweile ca. 17 Jahren nichts. Ansätze, Licht ins Dunkel des Verwaltungsapparats zu bringen, sind immer wieder erfolgreich abgewehrt worden. In der Folge haben Intransparenz und Unwilligkeit, sich in die Karten schauen und steuern zu lassen, eher zugenommen.
Vor allem ist die Wittener Verwaltungsbürokratie aber um einiges teuerer geworden. Böse formuliert könnte mensch sagen: In der Wittener Verwaltung kann schlecht gearbeitet und gut verdient werden (zur Personalkostenproblematik der Stadt Witten siehe das Ergebnis der Bewertung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA): GPA-Bericht 2005 und 2010 Personalausgaben pro Einwohner. Gegenwärtig ist die GPA wieder in Witten tätig. Ich hoffe, dass die Zahlen bzgl. Personalbestand und Personalausgaben durch die GPA aktualisiert werden).
*Ich habe 1999 als unabhängiger Kandidat für die Bürgermeisterwahlen kandidiert (Ergebnis: 3349 Stimmen/8,40%/1. Wahlgang, siehe dazu auch mein Beitrag „Nichts ohn‘ Ursach …„/14.04.13: BM Wahl 1999).
Kirchturmpolitik!
In diesem Jahr werden in Witten einige wichtige schulpolitische Entscheidungen bzgl. Schulformen und Schulstandorten anstehen. Mich interessiert hier nur ein Argument, das im Zusammenhang des Erhalts der Hardenstein-Gesamtschule (siehe zur Harenstein-Gesamtschule meine Beiträge „Frühzeitig Flagge gezeigt!“/6.1.15, „Steht die SPD Witten-Herbede noch zu ihrem Wort?“/17.1.16 und „Für Hebede: Hardenstein Gesamtschule erhalten!“/17.1.16) wieder auftaucht (es spielte schon bei der Entscheidung über die Zügigkeit der Adolf-Reichwein-Realschule eine Rolle: siehe zur Adolf-Reichwein-Gesamtschule meine Beiträge „Friede der Adolf-Reichwein-Gesamtschule …?“/6.1.15 und „Kein Friede der Adolf-Reichwein-Gesamtschule!?“/28.10.15 ).
Da die Hardenstein-Gesamtschule von vielen auswärtigen Schülern besucht wird, wird argumentiert, die Stadt Witten könne angesichts ihrer prekären finanziellen Lage nicht die Kosten für diese Schüler schultern, d. h. Wittener Steuergelder für diese Schüler aufbringen. „Stadtfremde“ Schüler könnten deshalb nicht mehr aufgenommen und schulisch versorgt werden.
Was ist davon zu halten?
Das Argument ist ein reines Sparargument und hat nichts mit der Qualität des schulischen Angebots zu tun. Wäre die finanzielle Lage der Stadt Witten nicht so katastrophal, würde es gar nicht vorgetragen. Ein Sonderfall (Sonderfall im Vergleich zu anderen Städten) würde praktisch zur Grundlage für eine Entscheidung über langfristige schulische Qualität gemacht, wenn das Argument zum Tragen käme. (mehr …)