Was soll das?
Aktuelle Information: Am 2.3.16 vermeldet die WAZ in dem Artikel „Stockum und Heven nicht im Reginalplan“, die Bürgermeisterin habe geäussert „Es sieht eher so aus, dass wir die Flächen (geplante Gewerbeflächen in Stockum und Heven im Bereich der Regionalen Grünzüge/k.r.) nicht hinein kriegen.“ Das ist tendenziell – ich bin in solchen Dingen vorsichtig – eine Entwarnung und gute Nachricht. Hoffen wir, dass es tatsächlich zu dem „Nicht-Hineinkriegen“ kommt, und hoffen wir, dass dann die Stadt ihre diesbezüglichen Planungen endgültig ad acta legt.
Ich frage mich, was das soll? Ich entnehme der WAZ vom 26.2.16, Artikel „Hevener protestieren vor dem Rathaus“, dass es am 3.3.16 (Sitzung des ASU/Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) zu einer Bürgeraktion kommen soll. Anlass laut Artikel ein Dringlichkeitsantrag der Piraten.
→ Dringlichkeitsantrag Piraten: 16-02-10 DringlichkeitsAT Piraten Bericht über Forderungen der Stadt zum neuen Regionalplan
Laut Artikel würde der Regionalverband Ruhr (RVR) einen „neuen Flächennutzungsplan“ erstellen, bei dem es verbindlich um die „angedachten neuen Gewerbegebiete an der Pferdebachstraße in Stockum und an der Kleinherbeder Straße in Heven“ („Erdbeerfelder“) gehe.
Das ist so falsch. Erst einmal zur Klarstellung: Die Hierarchie der Planungen in NRW sieht folgende Abhängigkeiten vor:
Übergeordnet ist die Landesentwicklungsplanung, dieThema im ASU am 21.1.16 (s.u.) war. Sie gibt grob die allemeinen Rahmenbedingungen auf Landesebene vor.
Dann folgt die Regionalplanung, die tatsächlich vom RVR erstellt wird. Diese ist aber nicht strikt verbindlich für die lokale Flächennutzungsplanung (und die daraus entwickelte Bauleitplanung). (mehr …)
Kuh vom Eis?
Am 29.2.16 berichtet die WAZ im Artikel „Kämmerer legt neue Zahlen vor“, dass die sog. „Liste der Grausamkeiten nicht die entscheidenden Einsparungen bringen dürfte. Sehen wir uns die Sache genauer an.
→ sog. „Liste der Grausamkeiten“ aus Juni 2015 Kompensationsmöglichkeiten für Steuererhöhungen Stand Juni 2015
Das Gesamtvolumen der Kompensationsmöglichkeiten liegt nach dieser Liste – alle Vorschläge zusammen genommen – bei ca. 9,6 Mio. €.. Davon fallen allein auf das KuFo 6,4 Mio. €. Verbleiben für weitere Kompensationsmöglichkeiten ca. 3,2 Mio. €.
Das hört sich relativ beachtlich an. Die Frage ist nur: Sind diese Zahlen tragfähig? Und was bleibt nach genauerer Analyse?
Fangen wir mit dem Hauptposten KuFo an. Da ist schon rätselhaft, wie die Summe von 6,4 Mio. zustande kommt, denn der im Wirtschaftsplan 2016 des KuFo ausgewiesene Zuschuss der Stadt beträgt nur 5.758.366 Mio..
Sind die nun eine echtes Kompensationspotential? Was würde bei einer „Einsparung“ des Zuschusses passieren?
Eine Streichung des Zuschusses würde die sofortige Insolvenz der AöR KuFo nach sich ziehen,
da diese praktisch keine kostendeckenden Einnahmen erzielt.
Folge:
– Notwendige Abwicklung der AöR KuFo
Damit würden aber nicht alle Kosten aus der Liquidationsmasse des KuFo für den Kernhaushalt der Stadt wegfallen: (mehr …)
Aktualisierung von „Zu früh?“/Verwaltungsrat Kulturforum 25.2.16
Ich habe entsprechend meinem Beitrag „Zu früh?“/23.2.16 im Verwaltungsrat dafür plädiert, nicht gleich bei der Neueröffnung die zukünftigen und heiß begehrten Nutzerinnen und Nutzer des Neubaus der Zentralstelle der Stadtbücherei (neu: Bibliothek der Stadt Witten) an der Husemannstraße mit einer Erhöhung der Entgelte zu konfrontieren und mit einer möglichen Erhöhung der Entgelte abzuwarten, bis klar sein wird, dass die optimistischen Prognosen der Befürworter des Neubaus und der Bibliotheksleitung sich bestätigen. Heißt: Erst einmal abzuwarten, ob der neue Standort wie erhofft angenommen, die Erhöhung der Attraktivität auch von den Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen und sich die Zahl der „Kunden“ erhöhen oder zumindest stabilisieren wird.
Ich gehe auf Grund auch meiner Erfahrungen mit dem zurückliegenden Bürgerbegehren (siehe zur Erinnerung mein Beitrag „Stadtbücherei – Quo Vadis?“/15.3.13) davon aus, dass die Bestätigung der Prognosen keineswegs selbstverständlich und automatisch eintreten wird. Mein Vorschlag war, eine Erhöhung erst dann ins Auge zu fassen, wenn sicher ist, dass der Standortwechsel und das neue Angebot auf Grund der Akzeptanz durch die „Kunden“ auf der Erfolgsspur ist.
Durchsetzen konnte ich mich mit dieser Position nicht. Die Mehrheit hat eine Erhöhung zum Eröffnungstermin durchgewunken. Hier zwei besondere Highlights der Argumention derjenigen, die für eine Erhöhung plädiert haben: (mehr …)
Mehr Transparenz durch Übertragung von Ratssitzungen – eine zweischneidige Angelegenheit
Am 24.2.16 berichtet die WAZ in einem Artikel „Piraten wollen Sitzungen im Internet übertragen“ von einer Initiative der örtlichen Piratenfraktion, Ratssitzungen online zu übertragen.
Auf der einen Seite ist ja prinzipiell nichts gegen eine Übertragung einzuwenden. Sitzungen sind auch jetzt schon zum großen Teil (abgesehen von rechtlich vorgeschriebenen nichtöffentlichen Teilen) öffentlich, können also von interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht, beobachtet und beurteilt werden.
Auf der anderen Seite habe ich allerdings während meiner langjährigen Ratstätigkeit ein großes Interesse bis auf wenige Highlights nicht wahrgenommen. Das geringe Interesse dürfte nicht nur an der allgemeinen Politikmüdigkeit liegen, sondern auch in der Sache begründet sein. Gegenstand der Beratungen sind zumeist Verwaltungsvorlagen, deren Kenntnis Voraussetzung ist, um den Sinn oder Unsinn von Redebeiträgen beurteilen zu können.
Zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit Ratsvorlagen sind Ratsmitglieder qua Mandat verpflichtet, den Bürgerinnen und Bürgern ist aus meiner Sicht eine solche inhaltliche Auseinandersetzung nicht zuzumuten. Wenn die Voraussetzung für einen sachgemäßen Nachvollzug einer Debatte aber nicht gegeben ist, bleiben die Beratungen dem Zuhörer/Zuschauer fremd und intransparent – eine Übertragung wird diese in der Sache begründete Intransparenz nicht beseitigen können. (mehr …)
Zu früh?
Ist das nicht etwas früh? Im Verwaltungsrat Kulturforum steht am Donnerstag, 25.2.16, die Entscheidung an, im Rahmen einer Änderung der Entgeltordnung der Bibliothek Witten das Jahresentgelt für Erwachsene von 18 € auf 24 € (unter anderen Neuerungen) ab dem 21.6.16 zu erhöhen:
→ Verwaltungsvorlage 008 Vorlage Nr. 008 inkl. Anlagen
Hausptsächliche Begründung: Das zukünftige verbesserte Angebot im Neubau am Museum und die damit verbundene erhöhte Attraktivität für die Nutzer. Aber werden das auch die Nutzer so sehen? Ich habe da meine Zweifel. Mensch wird sehen und nach einer Anlaufphase Bilanz ziehen können. Genau genommen handelt es sich um eine optimistische Prognose, deren Triftigkeit sich erst noch heraus stellen wird. Der Standort ist und bleibt problematisch, wie das Bürgerbegehren um den Standort der Bibliothek gezeigt hat. Aus meiner Sicht wäre es besser, mit einer Erhöhung abzuwarten, ob sich die Prognosen auch erfüllen, statt über eine sofortige Gebührenerhöhung nach Umzug gleich finanzielle Hindernisse aufzubauen. Denn eine Erhöhung um immerhin 6 € wird die finanzielle Attraktivität der Bibliothek mit Sicherheit nicht erhöhen.
Weitere Belastung der Bürger durch fehlende Kompensation von bisher ungedeckten Flüchtlingskosten?
Am 3.2.16 präsentiert die WAZ im Artikel „Das Rechnen mit den Flüchtlingen“ folgende Zahlen bzgl. der Deckungslücke in den Haushalten der jeweiligen Städte durch fehlende Kompensation von Flüchtlingskosten (2. Spalte). Witten nimmt in der Berechnung der Deckungslücke/Kopf hinter dem Spitzenreiter Herne eine stolzen zweiten Platz ein.
Im genannten Artikel wird der Wittener Kämmerer wie folgt zitiert: „Wittens Kämmerer Matthias Kleinschmidt sieht dagegen weitere Belastungen auf die Bürger zukommen. Sollte es keine Kompensation der bislang ungedeckten Flüchtlingskosten in Höhe von rund acht Millionen Euro geben, müsse Witten wohl oder übel eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B um 250 Prozentpunkte ins Auge fassen, sagte Kleinschmidt. Der Hebesatz könnte dann auf einen bundesweiten Spitzenwert von über 1000 Punkten klettern. Auch Kleinschmidt hält die Basiszahlen des Landes für zu niedrig. Realistisch sei eine Pauschale von 13.500 bis 14.000 Euro.“* (mehr …)
Vorsicht: Panzerknacker unterwegs!
Aktuelle Anmerkung 23.2.16:
Ob die Schließung der Zweigstellen eine Vorwegnahme der Intention folgender Formulierung aus dem Antrag der Grünen etc. ist?
„· Investive Maßnahmen: Welche baulichen und technischen Investitionen sind tatsächlich unabdingbar, welche können mittelfristig aufgeschoben werden?“
Schließung von Zweigstellen, um aus dem Jahresüberschuss einen Beitrag zum Haushalt der Stadt
Witten zu leisten? Die Frage sei erlaubt.
Das musste ja sein. Die Wittener Grünen, unterstützt von einigen anderen Fraktionen*, haben folgenden genialen Antrag gestellt:
→ Antrag: Maßnahmekatalog Sparkasse Maßnahmekatalog Sparkasse
Was ist davon zu halten?
Der gewünschte Beitrag der Sparkasse zur Haushaltskonsolidierung steht schon lange auf der Wunschliste des Rates und der Verwaltung. Er ist seit Jahren vom Rat mehrheitlich beschlossener Teil der Sanierungspläne (als Teil der jährlichen Haushaltspläne). Eines erneuten Beschlusses bedarf es also eigentlich nicht.
Seit Jahren verhandeln der Kämmerer und Verwaltungsrat vergeblich mit dem Sparkassenvorstand, und seit Jahren signalisiert der Sparkassenvorstand immer wieder, dass er aus wirtschaftlichen Gründen und im Interesse seiner Kunden** nicht bereit ist, diesen Beitrag zu leisten. Eine Aufforderung des Rates an die Mitglieder des Verwaltungsrats, selbst wenn diese eine Mehrheit im Rat finden sollte, dürfte da nichts Neues bringen.
Hinzu kommt pikanterweise, dass die Antragsteller Grüne, bürgerforum und WBG (diese auch im Namen anderer Minifraktionen) im Verwaltungsrat der Sparkasse vertreten sind. Sie haben sich offensichtlich wie auch andere Mitglieder des Verwaltungsrats in der Vergangenheit nicht durchsetzen können. Der angestrebt Beschluss des Rates wird daran mit Sicherheit nichts ändern.
Was soll dann der Antrag? (mehr …)
Augen zu und durch?
Augen zu und durch: Ist das die Maxime, die hinter der beabsichtigten Planung der Vorlage 0441 steckt?
Vorlage 0441 0441_V_16_Vorlage
Der Eindruck drängt sich mir auf. Da sollen im Schnellverfahren (§ 34 Baugesetzbuch) mit dem Druckmittel der Flüchtlingszahlen erhebliche Eingriffe in Quartierszusammenhänge realisiert werden (Breite Straße: 10 mögliche Wohneinheiten, Schwanenmarkt: 25 mögliche Wohneinheiten, Westfeldstraße: 10 mögliche Wohneinheiten, hinzu kämen 30 mögliche Wohneinheiten an der Herdecker Straße und weitere an der Waldstraße-Buchenholz).
Probleme mit der Quartiersphysiognomie, dem Verkehr und der Umwelt – z.B. Baumbestand und Durchlüftung an der Breite Straße? Die können doch genialerweise mit dem § 34 durch die direkte und nichtöffentliche Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Investor umgangen werden! Und eine wirkliche Bürgerbeteiligung bleibt mit dem § 34 auch auf der Strecke.
Ist das geplante „Hau-ruck-Verfahren“ durch die Angst vor Rechtsextremismus motiviert? Dann ist die Verwaltung auf dem besten Weg, genau falsch vorzugehen, denn dieses „Über-die-Köpfe-der-Bürger-hinweg“ führt doch gerade zur Zunahme rechtsextremer Tendenzen.
Ich jedenfalls sehe bei einigen Maßnahmen erhebliche Probleme für die betroffenen Quartiere (und natürlich ihre Bewohnerinnen und Bewohner), die sorgfältig beraten und bearbeitet werden sollten. Keine Schnellschüsse! Deshalb ist das Minimum für eine Zustimmung meinerseits die Durchführung einer wirklichen Bürgerbeteiligung. Möglicherweise ist die Toleranz der Bürger bei vernünftiger Vorbereitung einzelner Projekte größer als von der Verwaltung erwartet.
Kein Gefühl für Außenwahrnehmung?
Am 25.1.16 verabschiedete der Rat der Stadt Witten folgende Resolution:
Resolutionstext, veränderte Fassung: Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidenten dee Länder Resolution
Dieser endgültige Text ist das Ergebnis einer Intervention von mir. Der ursprüngliche Text lautete:
Resolutionstext, ursprüngliche Fassung: Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidenten dee Länder 0425_V_16_Anlage_1_-_Resolution_25_01_2016
Warum habe ich interveniert? Der ursprüngliche, von der Bürgermeisterin per Unerschrift abgesegnete Text enthält zwei skurrile und unüberlegte Formulierungen:
Abschnitt 1, Zeile 4: „Gleichheit der Lebenssverhältnisse“
Was soll denn wohl „Gleichheit der Lebensverhältnisse“ heißen? Gleichheit womit? Mit der besten, der schlechtesten oder welcher Vergleichskommune? Da soll einer verstehen, was gemeint ist. Ich habe in der Sitzung angeregt, diese unverständliche Formulierung durch die Formulierung „gleichwertige Lebensverhältnisse“ zu ersetzen.
Das entspricht einer vorhergehenden Formulierung des Kämmerers in seiner Einbringungsrede zum Haushaltsplan 2016, der offiziellen Terminologie der Kommunalen und § 72, Abs. 2 GG. Der Terminus ist wohl immer noch äußerst schwammig, aber mensch kann sich zumindest grob etwas darunter vorstellen. Zum Versuch einer Präzisierung siehe: „Gleichwertige Lebensverhältniss“ Gleichwertige Lebensverhältnisse.
Abschnitt 3, Zeile 4: „sebstbewusst auftretendes Kommunalparlament“
Es müsste eigentlich bei einer seit zwei Wahlperioden im Amt befindlichen und wieder frisch gewählten Bürgermeisterin angekommen sein (bei den Ratsmitgliedern hoffentlich auch), dass sie nicht Vorsitzende eines Kommunalparlaments, sondern eines Stadtrats als Selbstverwaltungsorgan ist. Dieses ist verfassungsrechtlich ausdrücklich kein Parlament (Legislative), sondern Teil der Landesverwaltung (Exekutive). (mehr …)
Wer spielt hier mit falschen Karten?
Der ehemalige Stadtbaurat Herr Dorsch wirft in der WAZ vom 9.2.16 („Das Gesicht der Stadt geprägt“) den Betreibern des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids gegen den „Rathausanbau“ (Formulierung von Herrn Dorsch im genannten Artikel!) von 1997 vor, mit falschen Karten gespielt zu haben. Was ist davon zu halten?
– Gab es ein Kaufangebot, wie Herr Dorsch behauptet? Nein (Siehe dazu meine „Rede Rathauszentrum 19.5.96“: unten).
– War das Projekt total vermarktet? Nein (Siehe dazu meine „Rede Rathauszentrum 19.5.96“: unten). Da der städtische Haushalt schon 1997 hoch defizität war, hätte meiner Meinung nach die Kommunalaufsicht eigentlich schon damals intervenieren und das Projekt stoppen müssen.
– Sollte das Rathaus nicht in das „Wohn-,Büro- und Geschäftshaus“? Doch, sollte. Denn ohne Anmietung der Büroflächen durch die Stadtverwaltung hätte sich die Investition für einen Investor überhaupt nicht gerechnet. Darüber hinaus war der Schultes-Entwurf nur die leicht überarbeitete Version eines Anfang der 80er Jahre geplanten (und nicht realisierten) echten Rathausanbaus (Siehe dazu meine „Rede Rathauszentrum 19.5.96“: unten).
Mit falschen Karten hat die die damalige Verwaltung und Stadtspitze gespielt, weil sie glaubte, die Bürgerinnen und Bürger mit Namens- und Rechnungstricks hinters Licht führen zu können – übrigens nichts Außergewöhnliches. Das ist ihr glücklicherweise auf Grund ihrer krachenden Niederlage beim Bürgerentscheid nicht gelungen (Beteiligung 40,4% der Wahlberechtigten, Ablehnung des Projekts von 77,05% der Abstimmenden). Zu weiteren Aspekten siehe mein Brief an Prof. Schoppmeyer als Reaktion auf seine Darstellung in seinem Buch „Witten – Geschichte von Dorf, Stadt und Vororten“/Zweiter Band/Witten 2012: (mehr …)