Kein Gefühl für Außenwahrnehmung?

Am 25.1.16 verabschiedete der Rat der Stadt Witten folgende Resolution:

Resolutionstext, veränderte Fassung: Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidenten dee Länder Resolution

Dieser endgültige Text ist das Ergebnis einer Intervention von mir. Der ursprüngliche Text lautete:

Resolutionstext, ursprüngliche Fassung: Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidenten dee Länder 0425_V_16_Anlage_1_-_Resolution_25_01_2016

Warum habe ich interveniert? Der ursprüngliche, von der Bürgermeisterin per Unerschrift abgesegnete Text enthält zwei skurrile und unüberlegte Formulierungen:

Abschnitt 1, Zeile 4: „Gleichheit der Lebenssverhältnisse“

Was soll denn wohl „Gleichheit der Lebensverhältnisse“ heißen? Gleichheit womit? Mit der besten, der schlechtesten oder welcher Vergleichskommune? Da soll einer verstehen, was gemeint ist. Ich habe in der Sitzung angeregt, diese unverständliche Formulierung durch die Formulierung „gleichwertige Lebensverhältnisse“ zu ersetzen.

Das entspricht einer vorhergehenden Formulierung des Kämmerers in seiner Einbringungsrede zum Haushaltsplan 2016, der offiziellen Terminologie der Kommunalen und § 72, Abs. 2 GG. Der Terminus ist wohl immer noch äußerst schwammig, aber mensch kann sich zumindest grob etwas darunter vorstellen. Zum Versuch einer Präzisierung siehe: „Gleichwertige Lebensverhältniss“ Gleichwertige Lebensverhältnisse.

Abschnitt 3, Zeile 4: „sebstbewusst auftretendes Kommunalparlament“

Es müsste eigentlich bei einer seit zwei Wahlperioden im Amt befindlichen und wieder frisch gewählten Bürgermeisterin angekommen sein (bei den Ratsmitgliedern hoffentlich auch), dass sie nicht Vorsitzende eines Kommunalparlaments, sondern eines Stadtrats als Selbstverwaltungsorgan ist. Dieses ist verfassungsrechtlich ausdrücklich kein Parlament (Legislative), sondern Teil der Landesverwaltung (Exekutive).

Nur deshalb z.B. verbindliche Geltung der vom Landtag beschlossenene Gemeindeeordnung, eingeschränkte Souveränität, Kommunalaufsicht, Genehmigung oder Nichgenehmigung des Haushalts und möglicherweise Sparkommissar. Gerade angesicht der prekären Situation Wittens dürfte Größenwahn in einem Bittbrief – und darum handelt es sich praktisch bei der Resolution, selbst wenn das im Text bestritten wird – ein schlechtes Rezept sein.

Der Brief richtet sich an ja nicht unbedeutende Adressen, bei denen unterstellt werden kann, dass sie sich einigermaßen auskennen. Macht sich eigentlich die Verwaltungsspitze nicht klar, welchen Eindruck solche skurrilen und unüberlegten Formulierungen beim Adressaten erzeugen und welches Bild Witten abgeben könnte? Wenn ich schon Bittresolutionen verabschiede, muss ich nicht noch meine eigene Dusseligkeit demonstrieren.

Ich habe der veränderten Resolution diesmal zugestimmt (grundsätzlich habe ich etwas gegen „Resolulitis“: siehe mein Beitrag „Mit Resolulitis zur Haushaltsgenehmigung?“/27.11.15), weil die Intention nicht falsch ist. Bringen wird es nicht viel. Denn selbst wenn die Lage der Kommunen Gegenstand einer Debatte werden sollte, bleibt immer noch der Sonderfall Witten (siehe dazu mein Beitrag „Wittener Finanzmisere – Kein Licht am Ende des Tunnels“/30.11.15). Übrigens: Witten ist nicht arm, Witten hat eine Ausgaben- und nicht ein Einnahmeproblem – auch schon lange vor den Flüchtlingen und im Wesentlichen nicht durch Flüchtlinge verursacht.