„Sonderbeiträge“ von Ratsmitgliedern an Parteien oder Wählergemeinschaften – Was ist davon zu halten 2?
Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal auf meinen Beitrag zur „Sonderbeiträgen“ vom 5.1.16 verweisen. Die Abzocke von „Sonderbeiträgen“ von Mandatsträgern durch Parteien oder Wählergemeinschaften (Stichwort: Indirekte Parteienfinanzierung) scheint mir nicht sehr „moralisch“ zu sein – im Gegenteil. Ergänzt sei noch, dass bei Kommunalwahlen keine Listenwahl, sondern Persönlichkeitswahl stattfindet, heißt: Wenn die kandidierenden Personen keine für Ratsmandate hinreichenden Ergebnisse erzielen, nutzt die ganze glorreiche Liste nichts.
Beispiele sind die im Rat der Stadt Witten vertretenen Minifraktionen (2 Ratsmitglieder), die nur durch ein Überhangmandat Fraktionsstärke erlangt haben. Ohne dieses würden sie nur mit jeweils einem Ratsmitglied (und ohne Vertetung in den Ausschüssen) im Rat vertreten sein. Das Überhangmandat verdanken sie übrigens dem guten Abschneiden der SPD in den Wahlbezirken (alle Direktmandate).
5.1.16:
Zitat aus Wikipedia/Mandatsträgerbeitrag:
„Mandatsträgerbeiträge (auch Mandatsträgerabgaben, in Österreich Parteisteuern genannt) sind regelmäßige Zahlungen von Mandatsträgern (Abgeordnete, hauptamtlichen Politiker wie z. B. Bürgermeister, Aufsichtsratsmandatsinhaber etc.) an die Parteien und Gewerkschaften, die sie für die jeweiligen Aufgaben nominiert haben. Die Mandatsträgerabgaben sind formell freiwillig, ein Rechtsanspruch der Parteien und Gewerkschaften besteht nicht. Jedoch riskiert der Mandatsträger nicht wieder nominiert zu werden, wenn er sich der Zahlung verweigert ….“
In vielen Satzungen von Parteien und Wählergemeinschaften finden sich Regelungen über sog. Sonderbeiträge, die auch von kommunalen Mandatsträgern neben den normalen Mitgliedsbeiträgen an die jeweiligen Organisationen abgeführt werden sollen. Was ist davon zu halten?
Nach geltender Rechtsprechung sind „Sonderbeiträge“ grundsätzlich freiwillig, egal, was in irgendwelchen Partei- oder Wählergemeinschaftssatzungen steht.
Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit wegen Nichtzahlung von Parteien Ausschlussverfahren in Gang gesetzt worden sind. Gegen damit verbundene Ausschlüsse ist von den Betroffenen mit regelmäßigem Erfolg geklagt worden. Einziges Sanktionsmittel gegen Nichtzahlung ist daher nach einhelliger Empfehlung aller kommunalpolitischen Vereinigungen die Nichtwiederaufstellung bei der nächsten Wahl. (mehr …)
Karl-Marx-Platz: Wenn’s nicht passt, wird’s passend gemacht!
Am 5.12.18 fand sich in der WAZ folgender Artikel: „Stadt Witten will Parkplatz an der Breite Straße verkaufen“: Stadt Witten will Parkplatz an der Breite Straße verkaufen
Die Denke Wittener Planer_innen ist manchmal höchst eigenartig. Beispiel: Karl-Marx-Platz. Ich wohne in der Nähe und bin froh darüber, dass der Platz neu gestaltet und aufgewertet werden soll. Für mich existiert eine klare aktuelle Platzgrenze: die Breite Straße. Das, was jenseits der Straße (städt. Parkplatz und grüne Insel) liegt, gehört nicht mehr zum Platz.
Wittener Planer_innen visionieren das ganz anders. Sie stülpen dem Areal eine alte Platzgestalt über, bei der der Platz nicht durch eine Straße zerschnitten wurde, und tun so, als sei die Straße gar nicht vorhanden. Warum? Doch wohl nur, um die geplanten Straßenrandbebauung entlang der Breite Straße (denn genau darum handelt es sich) aufzuwerten.
Aber stimmt das Konzept? Wird hier eine Baulücke geschlossen und ein Stück Stadtreparatur vollzogen, wie der Stadtbaurat behauptet? Und werden die ursprünglich zusammenhängenden Platzflächen wieder stärker miteinander verbunden? Auch noch mit einem repräsentativen Eingangsbereich und einem gepflasterten Vorplatz? Meine Antwort: Da stimmt aber auch gar nichts: (mehr …)
Uni-Poesie und Uni-Prosa
Apropos „Wissenschaftsstadt Witten“ (s.u.): In bezug auf das ausbaufähige Verhältnis Uni/Stadt Witten (oder Stadt Witten/Uni) möchte ich auf meinen Beitrag „Witten – Universitätsstadt?„/9.12.13 hinweisen.
Am 13.12.18 berichtet die WAZ, das ZBZ Forschungs- und Entwicklungszentrum sei eine Erfolgsgeschichte:
→ WAZ 13.12.18: Forschungschungs- und Entwicklungszentrum ist Erfolgsgeschichte
Natürlich wieder eine Gelegenheit für unsere Bürgermeisterin und zwei städtische Mitarbeiter (bestbezahlt), in die Kamera zu lächeln: Alles optimal in Witten! Beste Arbeit geleistet!
Aber ist das wirklich so? Oder liegt hier eine gehörige Portion Schönfärberei und Großspurigkeit vor? Denn ich finde in den Online-Kommentaren zu dem genannten Artikel folgenden Beitrag:
„Seisler vor 39 Minuten
Die WAZ verbreitet leider FakeNews. Korrekt wäre: Durch den Hinweis der Zahnärzte auf unlautere Fördermittel mussten diese nach einem Gutachten des Landes NRW um mehr als die Hälfte zurückgenommen werden. Diese Mittel zur Subventionierung der Uni wurden dann auf Betreiben der Bürgermeisterin von der Stadt übernommen und bedingen seit zehn Jahren nicht nur einen ungleichen Wettbewerb, sondern belasten den Wittener Haushalt seit mittlerweile zehn Jahren mit mindestens 580.000 Euro per anno. Zusätzlich zu einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 11 Mio €.
Diese Verpflichtungen zu einem für die Stadt Witten viel zu teuren Prestigeobjekt tragen zu einem Großteil zu den immens hohen Grund- und Gewerbesteuerforderungen der Stadt bei und belasten damit JEDEN Wittener Haushalt seit Jahren. (mehr …)
Eine Geschichte 2/Fortsetzung
Ergänzung 10.12.18: Mir drängt sich immer wieder der Eindruck auf, dass die ökologische Aufklärung in Witten (Stadtverwaltung, Mehrheitspolitik, aber auch Teile der sog. Opposition) leider nicht angekommen ist. Bedauerlich, dass sie auch bei der Universität Witten-Herdecke nicht angekommen zu sein scheint, die doch die Verantwortung für die Zukunft auf ihre Fahnen schreibt. Anders ist es für mich nicht verständlich, wieso die Uni die von mir unten kritisierte Fehlplanung (Parkhaus, Sondergebiet) offenbar unkritisch akzeptiert hat (siehe zur Problematik der Fehlplanung allgemein auch mein Beitrag „Implementationsdefizit„/5.12.18). „Soziale Verantwortung fördern“? Und wie ist es mit der Verantwortung gegenüber dem Planeten, der Natur und – konkret, nah und anthropozentrisch, aber legitim – gesunden Lebensverhältnissen in dieser Stadt?
Die Story ist jetzt klarer. Die Stadt Witten geht nämlich anders vor. Für sie spielen folgende Dinge keine Rolle:
1. Das genannte Wäldchen mit hoher Umweltwertigkeit. In der Planung der Stadt ist dieses zum Teil schon einem Parkhaus und einer imaginierten Uni-Entwicklung (siehe dazu aber mein Beitrag „Fehlplanung Uni jetzt im ersten Schritt beschlossen: Meine Gegenrede im Rat“/28.11.18) geopfert. Das Wäldchen existiert für die Stadt offenbar schon gar nicht mehr: Es ist schon weg geplant.
2. Soweit es den Verkauf betrifft, wird dieser scheinbar willkürlich an eine Bauleitplanung gebunden, deren Areal nur die Uni-Entwicklung, nicht die Erweiterung betrifft. Scheinbar willkürlich, weil – ich spekuliere – die Stadt bei Scheitern dieser Bauleitplanung für die Uni-Entwicklung auf das für die Erweiterung gewünschte Areal zurückgreifen will, um ein dort ursprünglich geplantes Parkhaus erneut unterzubringen. Eine Erweiterung des Unternehmens wäre dann nicht mehr möglich, und das Unternehmen wäre gekniffen (Abwanderung?).
3. Würde es doch zur Erweiterung kommen, würde diese nicht Klimaschutz und Umweltbelange (hohe Umweltwertigkeit des auf dem Areal befindlichen Teil des kleinen Wäldchens) berücksichtigen (es sei denn, das betroffene Unternehmen täte dies freiwillig), sondern auf der Basis eines uralten Bebauungsplans (Bebauungsplan 20/5. Änderung) abgewickelt, der 1989 (!) für die Erweiterung eines nicht mehr existierenden Unternehmens vorgesehen war.
Alternative (leider durch Beschlussfassung passée): Keine Fehlplanung eines Parkhaussstandorts und Sondergebiets im Unibereich, eine aktualisierte Bauleitplanung – die Erweiterungsabsichten de Unternehmens waren schon lange bekannt – im Erweiterungsbereich des Unternehmens mit Festlegung einer möglichst schonenden Eingriffstiefe und eines u.U. erforderlichen Ausgleichs. Dann hätte ein großer Teil des kleinen Wäldchens erhalten bleiben und die Unternehmenserweiterung ohne Vorbehalt planungssicher stattfinden können. (mehr …)
„Implementationsdefizit“
In der Politikwissenschaft gibt es den Terminus „Implementationsdefizit“. Damit ist gemeint, dass z.B. vom Bundestag etwas beschlossen wird, was dann auf dem Weg durch die untergeordneten Zwischeninstanzen gar nicht oder nur verzerrt „unten“ ankommt. Derartige Implementationsdefizite sind aber offenbar nicht nur für staatliche Instanzen endemisch, sondern auch für Parteien.
Beispiel: Die SPD-Umweltministerin Svenja Schulze hat ein interessantes Projekt „Masterplan Stadtnatur“ (aufbauend auf dem Weißbuch „Grün in die Stadt“ ihrer Vorgängerin Barbara Hendricks (SPD) auf den Weg gebracht, über den die WP am 20.10.18 berichtet:
→ WP: „Svenja Schulze will deutsch Städte grüner machen“ Svenja Schulze will mit dem deutsche Städte grüner machen
Mich interessiert hier nicht das Abstimmungsverfahren innerhalb der GroKo-Regierung – ich glaube nicht, dass sich der Vorschlag schon allein wegen der CDU-Dominanz durchsetzen wird -, sondern die parteiinternen SPD-Verhältnisse.
Ich habe nämlich nicht den Eindruck, dass derartig „revolutionäre“ Regelungen, wie sie im Schulze-Projekt dokumentiert sind, auch nur im Entferntesten bei der Wittener SPD angekommen sind. Eben: Implementationsdefizit.
Aus meiner Sicht wären die Wittener Genossen gut beraten, die von der SPD-Umweltministerin vorgeschlagenen Regelungen auch ohne Regierungsbeschluss zu übernehmen. Das wäre vielleicht ein Weg, angesichts sinkender Umfragewerte „grüne“ Wechselwähler_innen mit einer konsequenten kommunalen Umweltpolitik wieder an die SPD zu binden.
Eine Geschichte
Stellen Sie sich vor, ein bedeutendes und für die Stadt wichtiges Wittener Unternehmen wolle sein Lager erweitern, und die Erweiterung könne nur auf einem benachbarten Grundstück stattfinden, das der Stadt gehört.
Die Erweiterung scheint dann auf den ersten Blick unproblematisch zu sein: Die Stadt verkauft, und das Unternehmen baut.
Auf den zweiten Blick wäre eine derartige, eigentlich selbstverständliche Angelegenheit aber unter Umständen problematisch, nämlich dann, wenn die Erweiterung auf einem sensiblen Bereich mit hoher Umweltwertigkeit, z.B. einem kleinen Wald, stattfinden soll.
Wäre die politische Zustimmung zu einer Erweiterung bei dieser Problematik denk- und unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit verantwortbar? Unter bestimmten Voraussetzungen: Ja.
Als Voraussetzungen müssten gegeben sein: 1. Eine klare Kenntnis des Umfangs der Eingriffstiefe: Je weniger, desto besser; 2. ein adäquater Ausgleich für den Eingriff in die Umwelt im Nahbereich des Projekts; und 3. eine sichere planerische Grundlage (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), der im Interesse der Öffentlichkeit die genannten Punkte sichert.
Andernfalls wäre die Zustimmung zu einem Verkauf des für die Erweiterung notwendigen städtischen Grundstücks aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Blindverkauf: Nein. Diese Einschränkung würde sich nicht gegen das Unternehmen richten, sondern gegen ein fahrlässiges Verfahren der Stadt.
Es wird immer doller – Bauschuttdeponie an der A 43 in Heven als Lärmschutzwall getarnt 2
Aktualisierung 9.12.18: Das Projekt (Aufstellung Flächennutzungsplanänderung, Bebauungsplan) ist leider am 6.12.18 mit großer Mehrheit beschlossen worden. Ich habe natürlich dagegen gestimmt. Bleibt noch anzumerken, dass mit der Bearbeitung der Bauleitplanung nicht unerhebliche Verwaltungskapazität gebunden wird, die für Sinnvolleres besser eingesetzt wäre.
Bleibt das Projekt einer Bauschuttdeponie, bei deren geplanter Anlage folgende Passagen aus der Vorlage für mich entscheidend sind (S. 3):
„Im Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirks Arnsberg wird das Plangebiet als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“ dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Witten ist das Plangebiet größtenteils als Fläche für Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB dargestellt. Ein Teilbereich im Süden ist als Grünfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung „naturbezogene Erholung“ dargestellt.“
Eine Bauschuttdeponie in ein Plangebiet, das bisher dem „Schutz der Landschaft“, der „landschaftsorientierten Erholung“ und der „naturbezogenen Erholung“ dient? Mit mir nicht!
Ich kann deshalb dem folgendem Leserbrief voll und ganz Recht geben:
„Bauschuttdeponie getarnt als Lärmschutz? (mehr …)
Es wird immer doller – Bauschuttdeponie an der A 43 in Heven als Lärmschutzwall getarnt 1
Ich reibe mir die Augen. Da soll mal eben für einen sog. Lärmschutzwall (bei genauerem Hinsehen eine als Lärmschutzwall getarnte Bauschuttdeponie) via Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines Bebauungsplans eine Bauleitplanung im Schnellverfahren durch den ASU am 6.12.18 gejagt werden. Hier die Vorlage und Anhänge:
→ Vorlage: 0937_V_16_Vorlage
→ Flächennutzungsplanänderung: 0937_V_16_Anlage_1; Bebauungsplan: 0937_V_16_Anlage_2
Und diese Maßnahmen sollen dem Lärmschutz dienen? Das ist wenig plausibel, wie schon aus der Vorlage selbst deutlich wird. Dort steht nämlich auf S. 2: (mehr …)
Doppelhaushalt 2019/20 – ein „Aufbruch“? Haushaltsreden und kurze Einschätzung
Jetzt ist er also beschlossen, der Doppelhaushalt 2019/20 (Ratssitzung 26.11.18).
Ein „Aufbruch“, wie der Fraktionsvorsitzende Dr. Uwe Rath in seiner Haushaltsrede meinte formulieren zu müssen? Davon kann nun wirklich keine Rede sein. Eine solche Kennzeichnung grenzt schon fast an Desinformation, wie insgesamt die von Dr. Rath gehaltenen Haushaltsrede der GroKo eigentlich nur als Schönfärberei zu bezeichnen ist (die Wittener CDU trug nur mündlich eine ergänzende (!) mündliche Haushaltseinschätzung vor).
Klar gibt es einige löbliche Projekte in diesem Haushalt (z.B. Bildungsquartier Annen und weitere Schulsanierungen/-modernisierungen). Aber ist das das Entscheidende? Doch wohl nicht, weil sich bei genauerem Hinsehen zweierlei zeigt: 1. handelt es sich bei den Projekten meist um seit langem Überfälliges und Aufgeschobenes, und 2. ist vieles noch nicht sicher gegenfinanziert.
Wie denn auch? Ich weise in diesem Blog seit Jahren darauf hin, dass sich der Wittener Haushalt kontinuierlich auf sehr dünnem Eis bewegt. Warum? Weil die entscheidenden Kosten treibenden Faktoren nach wie vor ungebrochen wirksam sind. Solange die nicht wirksam angegangen werden, werden die der Stadt zur Verfügung stehenden freien Finanzen äußerst knapp und Haushaltsausgleich und -genehmigung immer wieder gefährdet sein (siehe zur Problematik insbesondere mein Beitrag „Wittener Haushalt – Licht am Ende des Tunnels, aber wie??“/6.1.16) .
Wenn selbst der Kämmerer mit der Aussage die weiße Fahne hisst, dass die Personalkosten der Stadt kaum noch steuerbar seien (WAZ 20.11.18), muss doch wohl weiterhin einiges schief laufen. Genau genommen werden die knappen Finanzen (trotz Spitzenplatz Wittens bei den Steuern!) auch weiterhin nicht ausreichen, um auch nur z.B. die einfache Reproduktion der städtischen Infrastruktur zu ermöglichen: Der Verzehr und Verfall öffentlichen Vermögens wird weiter gehen. (mehr …)
Fehlplanung Uni jetzt im ersten Schritt beschlossen: Meine Gegenrede im Rat
Wie ich schon in meinem Beitrag „Universität Witten-Herdecke: Parkhaus/Gewerbe statt Wald/Klimaschutz?“/23.10.18 dargestellt habe, plant die Stadt, für ein Parkhaus und Gewerbegebiet den kleinen Wald links von der Alfred Herrhausen-Straße zu rasieren.
In dem genannten Beitrag habe ich schon meine Ablehnung dieser Planung deutlich gemacht. In dem Beitrag ging es noch nur um das Gewerbegebiet. Zwischenzeitig ist mir klar geworden, dass es für den jetzt geplanten Standort des Parkhauses vor dem ZBZ eine plausible Alternative gibt: den Bau des Parkhauses auf dem unsäglichen Ascheplatz (ehemaliger Sportplatz).
Diesen Vorschlag kommentierte der Baurat im Rat mit der Feststellung, mensch habe sich beim jetzt geplanten Standort des Parkhauses für eine Bebauung in die Tiefe und nicht in die Breite entschieden. Und mit dieser Begründung wird ein kleiner Wald vernichtet und der hässliche Ascheplatz quasi als Entrée der Uni erhalten? Wahrlich eine Fehlplanung.
Abschließend abgestimmt und beschlossen (gegen die Stimmen der Fraktionen bürgerforum und Die Linke) wurde im Rat im ersten Schritt über eine Flächennutzungsplanänderung, aus der ein Bebabuungsplan planungsrechtlich abgeleitet werden muss. Bleibt als Hoffnung für den Wald noch die Korrektur des Bebauungsplans, dessen Aufstellung im ASU beschlossen worden ist und für den noch kein abschließender Beschluss vorliegt.
→ Flächennutzungsplanänderung Planzeichnung: Aenderung_des_Flaechennutzungsplans
→ Entwurf Bebauungsplan Planzeichnung: Entwurf_des_Bebauungsplans
Übrigens haben die Wittener Grünen sowohl im ASU wie im Rat der Fehlplanung zugestimmt. Weg mit dem Wald mit Zustimmung der Grünen? Eine konsequente Umweltpolitik, für die die Grünen doch wohl gewählt worden sind, sollte anders aussehen – vor allem, wenn es auch noch Alternativen gibt!
Im Folgenden meine Rede, die ich zu dieser Angelegenheit im Rat am 21.11.18 gehalten habe:
„Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren,
ich habe im ASU der heute abzustimmenden Flächennutzungsplanänderung und dem korrespondierenden Bebauungsplanentwurf – planungsrechtlich eine Einheit – nicht zugestimmt. Eine Abstimmung gegen die Uni, wie ich gefragt worden bin? Zur Klarstellung: (mehr …)