Eine Geschichte

Stellen Sie sich vor, ein bedeutendes und für die Stadt wichtiges Wittener Unternehmen wolle sein Lager erweitern, und die Erweiterung könne nur auf einem benachbarten Grundstück stattfinden, das der Stadt gehört.

Die Erweiterung scheint dann auf den ersten Blick unproblematisch zu sein: Die Stadt verkauft, und das Unternehmen baut.

Auf den zweiten Blick wäre eine derartige, eigentlich selbstverständliche Angelegenheit aber unter Umständen problematisch, nämlich dann, wenn die Erweiterung auf einem sensiblen Bereich mit hoher Umweltwertigkeit, z.B. einem kleinen Wald, stattfinden soll.

Wäre die politische Zustimmung zu einer Erweiterung bei dieser Problematik denk- und unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit verantwortbar? Unter bestimmten Voraussetzungen: Ja.

Als Voraussetzungen müssten gegeben sein: 1. Eine klare Kenntnis des Umfangs der Eingriffstiefe: Je weniger, desto besser; 2. ein adäquater Ausgleich für den Eingriff in die Umwelt im Nahbereich des Projekts; und 3. eine sichere planerische Grundlage (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), der im Interesse der Öffentlichkeit die genannten Punkte sichert.

Andernfalls wäre die Zustimmung zu einem Verkauf des für die Erweiterung notwendigen städtischen Grundstücks aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Blindverkauf: Nein. Diese Einschränkung würde sich nicht gegen das Unternehmen richten, sondern gegen ein fahrlässiges Verfahren der Stadt.