Berlet/Annen: Ob der Schaden deckungsfähig ist, kann zur Zeit nicht beurteilt werden
Folgenden instruktiven Beitrag für das abenteuerliche Vorgehen der Stadtspitze in der Angelegeneheit Berlet/Annen fand ich auf der homepage von SchöWo (SchöWoWohnbau: der Blog: Dort weitere Beiträge zur Sache):
„Ob der Schaden deckungsfähig ist, kann zur Zeit nicht beurteilt werden“
Entgegen der Aussage der Stadtverwaltung, die Kommunalversicherung “KSA” springe auf jeden Fall ein, wenn die Firma “SchöWo Wohnbau” erfolgreich eine Schadenersatzklage durchkriege, liest sich das Antwortschreiben des Versicherers vom 20. Januar des Jahres auf eine Anfrage der Stadt etwas anders.
Es beginnt mit dem Satz: “In Ihrem Schreiben stellen Sie die Frage, ob der Deckungsschutz für den Schadenfall davon abhängt, dass das vorliegende verwaltungsrechtliche Urteil angegriffen wird. Das ist nicht der Fall. Vielmehr kann ein deckungsrechtliches Problem entstehen, wenn das vorliegende verwaltungsrechtliche Urteil angegriffen wird.” (mehr …)
Leidemann-Groupies: Unverantwortliche Stimmungsmache in der Angelegenheit Berlet/Annen?
Faktencheck: 1. Die Stadt Witten fängt sich in der Angelegenheit Berlet/Annen ein vernichtendes Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ein. Neben formalen Gründen (Gültigkeit des B-Plans) sind auch materielle Gründe (Abwägungsfehler in Bezug auf die Zentrumsabgrenzung in Annen – nicht City Witten! -) entscheidend (siehe dazu mein Beitrag „Berufung in der Angelegenheit Berlet/Annen? Nein, sondern zurück, marsch, marsch!„/18.2.15). 2. Der Rechtsdezernent stellt auf der HFA-Sitzung am 25.2.15 klar, dass der Verwaltungsvorstand ursprünglich nach Bewertung durch das Rechtsamt nicht in Berufung gehen wollte. Dennoch wird ein externer Anwalt hinzugezogen (Kosten!), der eine schwache Begründung für die Zulassung zur Berufung abliefert. 3. Die Zulassung zur Berufung wird gegen die Bewertung des Rechtsamts beantragt. 4. Der gegnerische Anwalt nimmt die Begründung für die Zulassung zur Berufung nach Strich und Faden auseinander (s.o. mein Beitrag vom 18.2.15).
Fazit: (mehr …)
BürgermeisterInnenwahl 2015: (Ex?)-Bonzin gegen Bonzen?
Folgende Stellungnahme meines Freundes prawda vom 22,02,15 (als Reaktion auf eine Stellungnahme des Anonymus p.s.a* vom 21.02.15) fand ich unter den homepage-Kommentaren der WAZ zu dem Artikel „Leidemann tritt auch ohne SPD zur Wahl an“/20.2.15:
„Woher weiß p.s.a eigentlich, dass die amtierende Bürgermeisterin (BM) eine so außerordentlich beliebte Person ist? Valide Umfragen? Dann raus damit. Denn die öffentlichen Auftritte der BM bestätigen die Beliebtheit nicht. Dabei wirkt sie als dröge, verfloskelte Person ohne Ausstrahlung, deren Vorstellungskraft um nichts über die Vorstellungskraft der von p.s.a offenbar nicht gelittenen „Parteibonzen“ hinaus geht (übrigens eine Terminologie mit einer unschönen Tradition). Wie auch? Schließlich ist die BM als „Parteibonzin“ zu Amt und Würden gekommen, als solche wieder gewählt worden und kämpft jetzt als (Ex?)-„Bonzin“ einen ziemlich schrägen Kampf um ihre Pfründe – pardon: ihr Lebenswerk. Und das kann doch wohl nicht nur in Moderation bestanden haben?! In diesem Zusammenhang würde mich die Bilanz der konstruktiven Leistungen für die Stadt interessieren, die wirklich originär auf ihrem Mist gewachsen sind. Und bitte nicht der Käseeinkauf in Herbede!“
Das sehe ich auch so. (mehr …)
Berufung in der Angelegenheit Berlet/Annen? Nein, sondern zurück, marsch, marsch!
Am 25.2.15 wird auf einer öffentlichen Sondersitzung der HFA (Haupt- und Finanzausschuss) darüber entscheiden, wie es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg (siehe dazu mein Beitrag „Berufung Berlet-Urteil: Nicht nachzuvollziehen!“/3.2.15) in der Angelegenheit Berlet/Annen weiter gehen soll. Die Vorstellung der Verwaltungsspitze zum weiteren Verfahren spiegelt sich in der Verwaltungsvorlage 0188: → Vorlage 0188: Entwicklung des „Wickmann-Geländes“ in Witten-Annen Verwaltungsvorlage 0188.
Als Reaktion auf diese Vorlage liegt aktuell ein Offener Brief des Rechtsanwalts Schauwienold vor, der der Bürgermeisterin, den Fraktionen und der Presse zugesandt worden ist: → Offener Brief S22BW-415021713180, dort im Anhang insbesondere die Einlassung der Rechtanwälte TaylorWessing.
Meine Einschätzung: Die Verwaltungsspitze versucht mit der Vorlage offensichtlich, krampfhaft ihr Gesicht zu wahren, auf Zeit zu spielen und sich über den BürgermeisterInnenwahltermin zu retten (zwei mögliche KandidatInnen sind indirekt betroffen). Sie würde die Sache aber nur noch schlimmer machen, wenn sie sich durchsetzen würde. Was sollen die vorgeschlagenen Beratungsrunden, wenn in der Sache doch gar kein Beratungsbedarf mehr besteht?
Fakt ist, dass die Stadt, vertreten durch die Bürgermeisterin, mit ihrer Rechtsposition vom Verwaltungsgericht Arnsberg eine juristisch und sachlich nachvollziehbare Klatsche bekommen hat. (mehr …)
Hau weg den Scheiß II: WBG gegen Baumschutzsatzung
Und wieder schlägt ein Teil des „interfaktionellen Arbeitskreises“ der Wittener „Opposition“ zu. Nachdem die Wittener Grünen schon die Bilder des Märkischen Museums verscherbeln wollen (siehe dazu mein Beitrag „Hau‘ weg den Scheiß?„/8.1.15), hat jetzt die WBG den Antrag gestellt, die Baumschutzsatzung für private Grundstücke außer Kraft zu setzen.
→ WBG-Antrag Änderung Baumschutzsatzung
Ja wie? Hau weg den Scheiß? Welchen Scheiß? Die Baumschutzsatzung (hier: Baumschutzsatung der Stadt Witten 625) dient – das geht schon aus dem Namen hervor – den Schutz von Bäumen (siehe dazu griundsätzlich Paragraf 1 der Satzung) – ganz unabhängig davon, ob sie auf öffentlichen oder privaten Grundstücken stehen. Das mag manchmal unbequem sein, macht aber selbst für den Privaten, der den Baum als unmittelbar hinderlich empfindet, Sinn, wie aus folgendem Beitrag hervorgeht:
Wittener Piraten: Bitte nachdenken, bevor mensch vorprescht!
Die Wittener Piraten haben einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung möge alle Anfragen und Antworten in ihr System einpflegen, archivieren und öffentlich zugänglich machen.
Dazu zwei Bemerkungen:
Manche Fraktionen – vor allem kleine und unerfahrene – meinen, ihr politisches Profil über eine besonders hohe Zahl von Anfragen verbessern zu können. Aber auch bei Anfragen gilt: Qualität geht vor Quantität. Nicht jede Anfrage beweist Sachverstand, und manches, was umständlich über den Weg der Anfrage (und der Beanspruchung von Zeitkontingenten der Verwaltung) geklärt werden soll, ließe sich wahrscheinlich auch über den kurzen Dienstweg durch Telefonate oder den persönlichen Kontakt mit der Verwaltung klären. Papier, wie mensch weiß, ist geduldig, und die Quantität der Anfragen ist kein Indiz für gute Politik.
Das belegt deutlich folgende Nachricht aus Dortmund:
„Dortmund reagiert empört auf Anfragen-Flut rechter Parteien/WAZ 19.2.15 (mehr …)
Flüchtlinge in Witten: Alles gut, alles ehrenamtlich?
Witten hat von 2012 bis Ende 2014:
1. Angabe Vorlage 0137 „Situation der Asylbewerber in Witten“ 0137_V_16_Vorlage: aktuell 582, bis Ende 2014 630 aufgenommen; 2. Angabe Vorlage 0137: 772 Asylbewerber aufgenommen (Bestand 08/2012: 249, Zuweisungen 09/2012 bis 12/2012: 50; Zuweisungen 2013: 157, Zuweisungen bis 11/2014: 266, bis 12/2014: + 50), 2015 werden ca. 350 dazu kommen.
Aus der neuesten Vorlage 0186 „Unterbringungssituation der Asylbewerber in Witten“ 0186_V_16_Vorlage ergeben sich folgende aktuellen Zahlen: Aufgenommen seit August 2012: 762, Ist-Stand 31.1.15: 626, weil mittlerweile 136 BerwerberInnen verzogen oder anerkannt worden sind. Die Prognose geht von 280 unterzubringenden Personen/Jahr bis 2017 aus. Die Kosten werden für für die Stadt erheblich sein und müssen im Rahmen der Auflagen des Stärkungspakts an anderer Stelle kompensiert werden, wie aus der Vorlage hervor geht.
Dass damit eine enorme Herausforderung auf die Stadt nicht nur in Hinblick auf die Unterbringung, sondern auch auf die kompensatorischen Einsparungen und sachgerechte Betreuung zukommt, dürfte auf der Hand liegen. Eine solche Aufgabe kann nur durch eine enge überparteiliche Zusammenarbeit von Verwaltung, Politik, engagierten Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern bewältigt werden*. (mehr …)
Vorsicht: Ansteckungsgefahr!
Ich habe aufmerksam die Einlassung meines Spezialfreundes Herrn Siegmut Brömmelsiek zur BürgermeisterInnenkandidatur (WAZ 7.2.15) gelesen. Abgesehen davon, dass ich zum ersten Mal als Mitglied der Fraktion bürgerforum von einer „interfraktionellen Arbeitsgruppe“ von Grünen, bürgerforum*, Piraten, WBG, FDP und Witten direkt erfahre – welch ein politische heterogener Haufen kluckt da zusammen!** -, frage ich mich verzweifelt, wem ein gemeinsamer Aufruf der genannten Organisationen eigentlich helfen soll?
Aus meiner Sicht dürfte ein solcher Aufruf eher geeignet sein, dem bevorzugten Kandidaten zu schaden. Ein einfacher Blick auf die Ergebnisse der zurückliegenden Ratswahlen sollte genügen, um eine derartige Vermutung nicht unplausibel erscheinen zu lassen. (mehr …)
Gemach!
Wenn mensch die Berichterstattung in der WAZ über die KandidatInnenkür der SPD für die in diesem Jahr anstehende BürgermeisterInnenwahl verfolgt, drängt sich der Eindruck auf, als ob in nächster Zeit die Wahlen stattfinden würden, und als ob die Wahl mit der Kür der Kandidatin/des Kandidaten der SPD (oder – wer hätte es gedacht – der gesamten GroKo einschließlich der CDU) schon entschieden sei.
Aber gemach!
Die Wahl wird am 13. September 2015 stattfinden. Bis dahin wird noch einiges Wasser die Ruhr hinunter fließen. (mehr …)
Akademisches III: Organisationspsychologie – Lernen oder Nichtlernen?
Anbei stelle ich eine Projektskizze zum Thema Organisationspsychologie vor, die ich vor meinem Ausscheiden aus der Uni 1987 geschrieben habe. Das Ausscheiden hat die weitere Forschung in Richtung Projekt unterbrochen. Ich musste mich dann – auch beruflich – der praktischen Politik zuwenden.
→ Projektskizze „Probleme und Perspektiven der Organisationspsychologie“ 1987 Organisationspsychologie 1987 (mehr …)