Berufung in der Angelegenheit Berlet/Annen? Nein, sondern zurück, marsch, marsch!

Am 25.2.15 wird auf einer öffentlichen Sondersitzung der HFA (Haupt- und Finanzausschuss) darüber entscheiden, wie es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg (siehe dazu mein Beitrag „Berufung Berlet-Urteil: Nicht nachzuvollziehen!“/3.2.15) in der Angelegenheit Berlet/Annen weiter gehen soll. Die Vorstellung der Verwaltungsspitze zum weiteren Verfahren spiegelt sich in der Verwaltungsvorlage 0188: → Vorlage 0188: Entwicklung des „Wickmann-Geländes“ in Witten-Annen Verwaltungsvorlage 0188.

Als Reaktion auf diese Vorlage liegt aktuell ein Offener Brief des Rechtsanwalts Schauwienold vor, der der Bürgermeisterin, den Fraktionen und der Presse zugesandt worden ist: → Offener Brief S22BW-415021713180, dort im Anhang insbesondere die Einlassung der Rechtanwälte TaylorWessing.

Meine Einschätzung: Die Verwaltungsspitze versucht mit der Vorlage offensichtlich, krampfhaft ihr Gesicht zu wahren, auf Zeit zu spielen und sich über den BürgermeisterInnenwahltermin zu retten (zwei mögliche KandidatInnen sind indirekt betroffen). Sie würde die Sache aber nur noch schlimmer machen, wenn sie sich durchsetzen würde. Was sollen die vorgeschlagenen Beratungsrunden, wenn in der Sache doch gar kein Beratungsbedarf mehr besteht?

Fakt ist, dass die Stadt, vertreten durch die Bürgermeisterin, mit ihrer Rechtsposition vom Verwaltungsgericht Arnsberg eine juristisch und sachlich nachvollziehbare Klatsche bekommen hat.

Manchmal gewinnt man, manchmal verliert man, wie der Stadtbaurat in seiner unnachahmlich überheblichen Art sich in der Vergangenheit in dieser Angelegenheit meinte äußern zu müssen. Eben. Er und die übrige Verwaltungsspitze (in die Sache qua Amt verwickelt sind auch die Bürgermeisterin und der Rechtsdezernent Schweppe) haben verloren, und that is that. Muss man dann noch mit dem Kopf durch die Wand wollen? Nein, muss man nicht.

Die einzig sinnvolle Variante, mit der verfahrenen Sache im Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger umzugehen, besteht aus meiner Sicht darin, die Niederlage zu akzeptieren, den Vorschlag aus dem Offenen Brief aufzugreifen und über Verhandlungen mit dem Kläger eine Schadensbegrenzung anzustreben. Heißt für die Sondersitzung des HFA: Zurück, marsch marsch!

Stadtplanung sollte schließlich kein Spielfeld von Verwaltungsarroganz sein. Erinnert sei daran, dass bei Rechtsstreitigkeiten auch immer das Geld des Steuerzahlers zur Disposition steht. Nicht die WahlbeamtInnen haften in letzter Instanz für ihre – auch kostenträchtigen – Fehler, sondern die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Von den durch Arroganz Geschädigten ganz zu schweigen.*

Abschließend: Dass jetzt wieder – leider eine allzu häufig praktizierte Taktik – von der hauptamtlich bestens bezahlten (in Witten vielleicht überbezahlten) Verwaltungsspitze der Weg gesucht wird, die Verantwortung für die eigenen Fehler durch „Einbindung“ der ehrenamtlichen Politik auf diese abzuwälzen, halte ich für besonders peinlich.

*Falls sich die Verwaltungsspitze durchsetzt, dürfte der nächste Konflikt auf dem ehemaligen Wickmann-Gelände vorprogrammiert sein. Der Stadtbaurat hat schon deutlich signalisiert, dass er gegen eine geplante Verlagerung von ALDI von der Stockumer Straße zum Wickmann-Gelände ist. Warum, ist für mich nicht nachvollziehbar. Weil’s dem Baudezernat nicht passt?