Hau weg den Scheiß II: WBG gegen Baumschutzsatzung

Und wieder schlägt ein Teil des „interfaktionellen Arbeitskreises“ der Wittener „Opposition“ zu. Nachdem die Wittener Grünen schon die Bilder des Märkischen Museums verscherbeln wollen (siehe dazu mein Beitrag „Hau‘ weg den Scheiß?„/8.1.15), hat jetzt die WBG den Antrag gestellt, die Baumschutzsatzung für private Grundstücke außer Kraft zu setzen.

WBG-Antrag Änderung Baumschutzsatzung

Ja wie? Hau weg den Scheiß? Welchen Scheiß? Die Baumschutzsatzung (hier: Baumschutzsatung der Stadt Witten 625) dient – das geht schon aus dem Namen hervor – den Schutz von Bäumen (siehe dazu griundsätzlich Paragraf 1 der Satzung) – ganz unabhängig davon, ob sie auf öffentlichen oder privaten Grundstücken stehen. Das mag manchmal unbequem sein, macht aber selbst für den Privaten, der den Baum als unmittelbar hinderlich empfindet, Sinn, wie aus folgendem Beitrag hervorgeht:

ökologische Bedeutung von Bäumen

Ergänzend sei auf folgenden Beitrag aus dem Jahr 2007 verwiesen: „Städte kippen den Baumschutz“ 2007 Top 5 _ Der Blinde Fleck

Mensch muss sich wundern. Ist da bei den Antragstellern – Herr Siegfried Nimsch ist nun wirklich lange Ratsmitglied gewesen (erst CDU, dann WBG), jetzt sachkundiger Bürger der WBG im Kulturforum (Verscherbeln von Bildern?) – von Umweltschutz überhaupt nichts angekommen? Und der zitierte laxe Umgang mit Baumfällungen in Oberhausen muss doch nun wirklich kein positives Beispiel für Witten sein.

Was wohl die Wittener Grünen zu einem solchen Schlag ins Gesicht der Ökologie sagen? Oder wird in dem gemeinsamen „interfraktionellen Arbeitskreis“ der „Opposition“ nur über Anti-GroKo-Aktivitäten beraten?