Bürgermeisterstichwahl am 28.8.2025 – Ist das Rennen schon gelaufen?
Jetzt also Stichwahl des Wittener Bürgermeisters am 28.9.2025. Entweder Dirk Leistner oder Lars König. Die Stadt ist wieder voll von Aufforderungen der politischen Formationen, entweder den Einen oder den Anderen zu wählen. Ich will hier weder zur Wahl des Einen noch des Anderen auffordern, weil aus meiner Sicht keiner von beiden Kandidaten bisher hinreichend präzise Vorstellungen zur Lösung der gravierenden Probleme der Stadt und Stadtverwaltung vorgelegt hat. Eins lässt sich aber bzgl. der Stichwahl jetzt schon feststellen: Die Chancen, dass Dirk Leistner gewählt wird, sind bedeutend größer als die von Lars König. Warum? Dazu genügt eine Analyse des WählerInnenpotentials. Unterstellt, die Wahlbeteiligung bleibt einigermaßen gleich und es gelingt Lars König nicht, bedeutende WählerInnenstimmen aus dem bisherigen NichtwählerInnenbereich zu mobilisieren, ist ungefähr folgendes Ergebnis zu erwarten:
Dirk Leistner Wahl 14.09.2025: 14495 Stimmen/Lars König Wahl 14.09.2025: 13516 Stimmen.
Dirk Leistner Wahl 28.09.2025: Potential = Partei- und Wählergemeinschaftsstimmen Ratswahl 14.09.25: SPD 12.162, Grüne 5.831, Linke 3.147, BF 1.714, PARTEI 963 = Maximales Ergebnis ohne Mobilisierung von bisherigen NichtwählerInnen: 23817 Stimmen.
Lars König Wahl 28.09.2025: Potential = Partei- und Wählergemeinschaftsstimmen Ratswahl 14.09.25: CDU 9.633, AFD 6.701, FDP 1070, Stadtklima 988 = Maximales Ergebnis ohne Mobilisierung von bisherigen NichtwählerInnen: 18392 Stimmen.
Heißt: Lars König wird wohl Stimmen dazu gewinnen, aber Dirk Leistner, der auch erheblich dazu gewinnen dürfte, nicht einholen können.
Zuzuschreiben hat sich das der bisherige Bürgermeister aus meiner Sicht zum großen Teil selbst. Eben: Nichts ohn‘ Ursach. Lars König ist es offensichtlich nicht gelungen, in den 5 Jahren seiner Amtszeit ein eigenes überzeugendes politisches Profil für sich zu erarbeiten. Denn die von CDU-Parteikollegen zitierten Beispiele für die gute Arbeit des Bürgermeisters – Sanierung von Schulen, Sanierung des Rathauses (aber: enormer Kostenanstieg!), Anstieg von Kita-Plätzen und Sanierung der Pferdebachstraße (aber: enormer Kostenanstieg!)* – sind 1. durchweg Projekte, die schon vor der Amtszeit von Lars König begonnen worden sind, und 2. Projekte, die in ihrer Umsetzung in die Zuständigkeit der DezernentInnen fallen**.
Stadt Witten „pleite“?
Vor kurzem postete ein Bürgermeisterkandidat den Hinweis, die Stadt Witten sei mittlerweile bei einer Verschuldung von 600 Mio. € angekommen und „pleite“. Schlimm? Schlimm! Dazu von mir aber folgende Anmerkungen.
– Das Problem sind ja nicht die Schulden an sich, sondern die damit verbundenen steigenden Zinsbelastungen des städtischen Haushalts (und der Wittener BügerInnen), denen keine Leistungen gegenüberstehen und die womöglich durch neue Schulden finanziert werden müssen. Merke aber: Die andere Seite von Schulden sind vergebenen Kredite und deren Einnahmen für die Kreditgeber.
– ist nicht erst neuerdings „pleite“, sondern genau genommen seit 2010 (Im Rahmen des vormaligen Stärkungspakts für Witten festgestellte Überschuldung in diesem Jahr und damit pflichtige Teilnahme am Stärkungspakt seit 2011*. Der Stärkungspakt hat den Verschuldungsanstieg bis 2021 vorübergehend abgedämpft).
– Ich habe in Beiträgen die These vertreten, dass Witten aus eigener Kraft – auch angesichts der fehlenden Problemwahrnehmung der politisch Verantwortlichen dieser Stadt – nicht mehr aus der Schuldenfalle hinauskommen wird**. Was aber dann, denn die bloße Diagnose der verzweifelten Lage führt ja keinen Schritt weiter?
Es ist sicher die Aufgabe künftiger Bürgermeister und Ratsmitglieder, zumindest den Ansatz einer Lösung zu finden. Denn eine in der Vergangenheit immer wieder beschworenen Unterstützung durch Land und Bund wird es angesichts der eigenen, ins riesenhafte angewachsenen Verschuldung dieser Institutionen – „Schuldenrausch“*** – aller Wahrscheinlichkeit nicht geben.
Statt über die „Digitalisierung der Verwaltung“ (die ja auch neue Kosten verursachen würde) zu schwafeln, wären aus meiner Sicht Aussagen zur Lage der städtischen Finanzen zumindest der Kandidaten für das Bürgermeisteramt vor der Wahl am 14.9.25 dringend notwendig. (mehr …)
Wie die Lemminge in den Untergang?
Ich hatten jetzt längere Zeit keinen Nerv, noch etwas zu posten, aber bestimmte Entwicklungen lassen sich schwer ohne Reaktion ertragen. Deshalb mal wieder ein Post – auch weil sich die Protagonisten einer aus meiner Sicht unverantwortlichen Politik (Kriegstüchtigkeit, Aufrüstung) jetzt zur Wahl stellen müssen und niemand – weder Wähler_innen noch Politiker_innen – sagen können soll, sie/er hätte es nicht wissen können. Hier also zwei Hinweise auf zurückliegende, aber leider immer noch aktuelle Beiträge von mir mit aktueller Ergänzung:
Am 23.2.23 schrieb ich einen Beitrag zur irren Idee eines Bunkerbaus in der Bundesrepublik zum Zweck des Selbstschutzes: „Bunker für Deutschland?“/23.2.23*. Im Beitrag auch der Hinweis auf weitere Beiträge zum Thema. Meine damalige Position wird bestätigt durch einen aktuellen Beitrag auf Globalbridge: „Die Überlebenden werden die Toten beneiden!“ – über den verordneten neuen Bunkerbauboom“ von Leo Ensel/17.12.24 (https://globalbridge.ch/die-ueberlebenden-werden-die-toten-beneiden-ueber-den-verordneten-neuen-bunkerbauboom/).
Am 7.12.23 schreib ich einen Beitrag zur Kriegstüchtigkeit: „Herstellung deutscher Kriegstüchtigkeit: Ein militärisch, ökonomisch und gesellschaftlich gefährlicher und unverantwortlicher Unsinn!“/7.12.23. Notabene: Kriegstüchtigkeit impliziert die Auffassung, die Bundesrepublik könne ohne nicht zu verantwortende Kosten konventionell und/oder atomar verteidigt werden. Kann sie das? Meine klare und untersuchungsgestützte Antwort damals wie heute: Sie kann es nicht**. Meine Position wird bestätigt durch einen aktuellen Beitrag auf den Nachdenkseiten: „Nukleares Armageddon: Die unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen eines Atomkriegs“ von Klaus-Dieter Kolenda/14.12.24 ((https://www.nachdenkseiten.de/?p=126192) .
Fazit: Sowohl die irre Idee des Bunkerbaus wie die Illusionen der Kriegstüchtigkeit und Verteidigungsfähigkeit samt der damit automatisch verbundenen Aufrüstung sind potentiell selbstzerstörerisch, militärisch sinnlos und laufen, wenn diese Optionen von Politiker_innen eines Landes voran getrieben werden, darauf hinaus, die Opferung der eigenen Bevölkerung in Kauf zu nehmen. Solche Politiker_innen sind aus meiner Sicht nicht wählbar. (mehr …)
Altschuldenübernahme durch das Land NRW – die Rettung?
Am 23.8.2023 lese ich im zentralen Teil der WAZ im Artikel „Schwarz-Grün kassiert eigene Altschuldenpläne“* folgende Sätze „Doch nicht nur die Städte, sondern auch das Land plagt ein Schuldenproblem. Der Landesrechnungshof sprach am Dienstag von einer ‚prekären Lage‘. Die Landesschulden seien zuletzt auf einen Rekordstand von 164 Milliarden Euro gestiegen.“
Heißt: Für die „entlasteten“ Städte mag bzgl. der jeweils eigenen Altschulden „aus dem Auge, aus dem Sinn“ gelten, doch diese lösen sich ja nicht in blauen Dunst auf, sondern bleiben bei aller Hin- und Herschieberei erhalten – ob sie nun bei der Stadt, beim Land oder Bund anfallen. Heißt weiterhin: Durch die Altschuldenübernahme werden wohl die betroffenen Städte, aber nicht die Bürger_innen entlastet, weil diese in letzter Instanz für alle Schulden gerade stehen müssen. (mehr …)
Wittener Bürgermeister: „Wir sind im Krieg“. Sind wir „im Krieg“?
Si vis pacem para bellum/Wenn du (den) Frieden willst, bereite (den) Krieg vor (https://de.wikipedia.org/wiki/Si_vis_pacem_para_bellum): So werden Rüstungen meistens gerechtfertigt. Ich habe aber den starken Eindruck, dass es angesichts der laufenden massiven Aufrüstung des Westens und auch der Bundesrepublik – 100 Milliarden für die Bundeswehr, F 35 etc. – für diese heißen müsste: Si vis bellum para bellum/Wenn du den Krieg willst, bereite den Krieg vor.
Denn die massive Aufrüstung und die Ablehnung ernsthafter diplomatischer Initiativen lässt sich kaum durch den Willen zum Frieden, sondern eigentlich nur als Vorbereitung zum Krieg erklären. Ein solcher Krieg in Europa wäre aber in jeder denkbaren Hinsicht eine Katastrophe (insbesondere für Deutschland*) und die schrecklichen Vorgänge in der Ukraine ein harmloses Vorgeplänkel.
Das scheint der Wittener Bürgermeister Lars König nicht begriffen zu haben, der als Rechtfertigung der Temeperaturabsenkung in Schwimmbädern lapidar feststellt, wir seien im Krieg (sieh WAZ-Online 15.12.22: Stadt Witten verteidigt niedrige Temperaturen in Sporthallen). Nein, das sind wir – noch – nicht, und das sollte auch so bleiben. Denn die Unterstützung der Ukraine (mit Waffen etc.) bei ihrer Auseinandersetzung mit Russland ist bisher ein Stellvertreterkrieg in der Ferne, von der Deutschland nur indirekt und vergleichsweise harmlos betroffen ist. Würde das anders werden, müssten wir uns über ganz anderes unterhalten als Temperaturabsenkungen in Schwimmbädern – wenn wir das dann noch könnten. (mehr …)
Oh Herr, lass Hirn regnen!
Ergänzung: „Toller Sommer“? Im Zusammenhang mit meinem unten stehenden Beitrag empfehle ich dem Chefredakteur Augstein u.a. den sehr instruktiven und gut recherchierten Artikel aus dem aktuellen Spiegel „So wird das Nichts/Die Erde glüht, doch die Bundesregierung betreibt Klimaschutz nur noch halbherzig“ (DER SPIEGEL NR. 33/13.8.22, S. 8 – 16). Der Artikel ist auch im Internet über „https://www.spiegel.de/politik/deutschland/klima-krise-duerre-grossbraende-fluten-lawinen-angekommen-in-der-katastrophe-a-f35d3921-49bc-4f8a-ab3f-1455a6fa1eed?context=issue“ mit einem Testabo von 1 € erreichbar.
Oh Herr, lass Hirn regnen, könnte mensch sich angesichts des Kommentars von Herrn Augstein (Chefredakteur der WAZ-Witten) in der WAZ-Online vom 13.8.22 wünschen: Tschüs, Freibad! Das waren tolle Sommertage in Witten. Ehrlich gesagt, mir geht die Putinisierung – „Am Ende ist Putin schuld“ – und Ukrainisierung aller Probleme, die sich dieses Land und diese und vorherige Regierungen seit längerem eingebrockt haben, langsam auf die Nerven. Dazu einige Anmerkungen meinerseits:
– „Toller Sommer“? Meine Frage: Sind bei unserem Chefredakteur Hitzerekorde, Trockenheit, Wassermangel, Waldbrände etc. eigentlich nicht angekommen? Erstaunlich wäre das schon, denn Herr Augstein hätte sich über seine eigene Zeitung kundig machen können, z.B.: 32 Grad_ Klimaprognosen sagen ganze Hitzesommer voraus.
– „Schimpfen“ über Energiesparen der Badbetreiber? Abgesehen davon, dass die aktuellen Ursachen des Energiesparens – Gasknappheit und Preisanstieg – eine Folge des Wirtschaftskriegs (Sanktionen) gegen Russland sind, was wünscht sich eigentlich Herr Augstein? Billiges Gas aus Russland mit einem folgsamen Putin wie vor dem Krieg? Und damit verbunden ein weiteres extensives Verbrennen des fossilen Energieträgers Gas, das – Klimakrise! – zu einem weiteren CO2-Anstieg und weiteren „tollen Sommern“ mit entsprechenden Schäden (extremer Hitze und Starkregen) beitragen würde? Aber gab es da nicht schon vor dem Ukraine-Krieg Kritik an der extensiven Nutzung billiger fossiler Energieträger und einem unzureichenden Ausbau alternativer Energien? Ich kann mich schwach erinnern. (mehr …)
Wittener Grüne: Beim Klimaschutz Klassenziel nicht erreicht!
Ich hatte in meinem Beitrag „Euopean Energy Award für Witten: Eine Realsatire?“/15.6.21 auf die Dringlichkeit der Einhaltung der Klimaziele und der damit verbundenen Reduktionsziele für den Klimaschutz auch in Witten hingewiesen. Diese Dringlichkeit ist sogar beschlossen worden (s. Antrag „Beitrag der Stadt Witten zur Eindämmung der globalen Klimakrise“/in „Klimanotstand: Die Wende? Hoffentlich!“/8.7.19). Ich hoffe deutlich gemacht zu haben, dass bisher von Seiten der Verwaltung zu wenig für die beschlossene Erreichung der Redutktionsziele getan worden ist.
Und die Politik? Gibt es bei den Parteien/Fraktionen konkrete Vorstellungen, wie die Reduktionsziele erreicht werden können? Sehen wir uns das Programm der Wittener Grünen an, die ja angeblich auf das Thema Klimaschutz abonniert sind. Mir drängt sich bei diesem Programm der Eindruck auf, dass es von Menschen geschrieben worden ist, die sich in ihrer Stadt nicht besonders gut auskennen. Die Wittener Grünen sitzen aber schon seit Jahrzehnten im Rat der Stadt. Von daher werfen Unkenntnis und Abgehobenheit ein deutliches Licht auf die zurückliegende und zu erwartende Qualität grüner Politik in Witten: Verbaler Anspruch und Wirklichkeit klafften und klaffen weit auseinander.
Hier Auszüge zum Komplex Klimaschutz aus dem Kommunalwahlprogramm der Grünen für die Kommunalwahl 2020 (mit meinen Anmerkungen): Auszug Kommunalwahlprogramm Klimaschutz
Und hier eine schon abgespeckte Programmatik der Wittener Grünen zum Klimaschutz in einer ‚Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rat der Stadt Witten 2020-2025 zwischen SPD und Grünen‘ (Pressemitteilung der Grünen am 30.11.20, ca. 4 Monate nach der Kommunalwahl am 13.9.20) (mit meinen Anmerkungen). Wir schreiben aktuell den Juni 2021. Bisher sind sind also schon ca. 10 Monate seit der Kommunalwahl vergangen: Auszug Vereinbarung
Fazit: Das Programm der Wittener Grünen und die Vereinbarung zwischen SPD und Grünen enthalten viele allgemeine, unverbindliche und unpräzise Good-Will-Erklärungen. Vorteil für schlechte Politik: Mensch erzeugt einen guten Eindruck, kann aber nicht festgelegt werden. Nachteil für den Klimaschutz: Keine Verbindlichkeit und Präzision bei Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele. Zielführende Verbindlichkeit und Präzision wären aber Voraussetzung dafür, dass irreversible Schäden vermieden werden (Siehe den o.g. Antrag „Beitrag der Stadt Witten zur Eindämmung der globalen Klimakrise“).
Rats-TV – ein Weg zu mehr Interesse und Transparenz?
Am 23.6.21 vermeldet ein WAZ-Artikel „Rats-TV soll im September starten“ (erstmals am 13.9.21). Jetzt ist also Rats-TV vom Rat beschlossene Sache in Witten. Ein Weg zu mehr Interesse an der Kommunalpolitik und Transparenz? Meine Bedenken:
– Ratssitzungen sind meist ziemlich trocken (eben Selbstverwaltung*), wenig unterhaltsam und ermüdend. Darüber hinaus stellen sie nur einen Ausschnitt aus der gesamten Ratstätigkeit dar, die zu einem nicht geringen Teil in den Ausschüssen, Verwaltungsräten (Sparkasse, Kulturforum) und im Aufsichtsrat der Stadtwerke abläuft.
– TV kann zu vermehrtem TV-Populismus verführen. Es gibt leider immer die Typin/denTyp, die/der meint, durch möglichst häufige Frequentierung des Mikros das eigene politische Standing zu verbessern. Mit TV wächst die Verführung zum Politnarzissmus. Der Sauberkeit und Sachlichkeit des Argumentenaustauschs dürfte das nicht dienlich sein.
– Größtes Problem dürfte aber die Schwierigkeit für die Zuschauer_innen sein, die Triftigkeit einer Argumentation zu prüfen. Weder ist davon auszugehen, dass die Zuschauer_innen die zum Teil doch recht umfangreichen Vorlagen zur Kenntnis genommen haben, noch gibt es – wie in der Sendung „Hart, aber fair“ – einen Faktencheck. Der wäre aber vor dem Hintergrund der Unkenntnis vieler Bürger_innen über kommunalpolitische Abläufe und Zwänge gerade bei Auseinandersetzungen bitter nötig.
Soweit meine Bedenken. Aber vielleicht sind die auch übertrieben. Schau’n wir mal. Es handelt sich ja um eine Experiment, das vorerst über 1 Jahr laufen soll. Vielleicht ist das Interesse an Ratssitzungen doch größer, als ich vermute, vielleicht wird immer korrekt argumentiert und vielleicht reißen sich die Ratsmitglieder in Bezug auf Selbstdarstellung am Riemen. Dann hätten sich Kosten und Arbeitsaufwand des Experiments gelohnt und würden sich danach weiter lohnen. Schön wär’s. Ich jedenfalls werde die erste TV-Übertragung aufmerksam verfolgen. (mehr …)
Ergänzung zu meinem Beitrag „Missverständlich formuliert“
Unterstellt einmal, der Rat würde die Zulässigkeit des Begehrens beschließen und dem Begehren nicht entsprechen*, oder die Vertreter_innen des Begehrens würden nach Beschluss der Unzulässigkeit durch den Rat die Zulässigkeit per Gerichtsverfahren erstreiten, wäre dann die Angelegenheit abgeschlossen und der „grüne Kornmarkt“ im Sinne des Begehrens beschlossen?
Weit gefehlt, denn das Bürgerbegehren und seine Vertreter_innen haben bei genauerem Hinsehen einen Bürgerentscheid über die zu entscheidende Frage „begehrt“. Nach Zulässigkeit des Begehrens und Nichtentsprechung durch den Rat müsste innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid eingeleitet werden. Ein Bürgerentscheid ist eine stadtweite Abstimmung, die einem Quorum unterliegt.
In § 26 GO NRW heißt es: „(7) Bei einem Bürgerentscheid kann über die gestellte Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit über 50.000 bis zu 100.000 Einwohnern (also so in Witten/Einfügung von mir) mindestens 15 Prozent der Bürger beträgt. § 4 Absatz 7 gilt entsprechend. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.“
Es müssten also mindestens 15 Prozent der Bürger_innen abstimmen und für den „grünen Kornmarkt“ stimmen. Wenn wir die Zahl von 77.290 wahlberechtigten Bürger_innen (zurückliegende Bürgermeister_innenwahl) zu Grunde legen, liegt das Quorum in Witten bei 11.495 Stimmen (mindestens abgegeben und pro „grüner Kornmarkt“!).
Den einzigen und erfolgreichen Bürgerentscheid hat es 1997 in Witten gegeben: Sieh dazu mein Beitrag „Wer spielt hier mit falschen Karten?“/9.2.16. (mehr …)
Missverständlich formuliert
Am 7.6.21 finde ich in dem WAZ-Online-Artikel „Witten: Bürgerinitiative ‚Grüner Kornmarkt‘ bleibt am Ball“ folgende Formulierung: „Die Befürworter eines grünen Kornmarktes waren im vergangenen Jahr erfolgreich vor das Verwaltungsgericht Arnsberg gezogen. Dieses stellte per einstweiliger Anordnung fest, dass der Wittener Ratsbeschluss rechtswidrig sei. Hintergrund: Der Rat hatte in seiner Sitzung am 3. Februar 2020 mit deutlicher Mehrheit das Bürgerbegehren fraktionsübergreifend für unzulässig erklärt.“
Das ist missverständlich formuliert, weil die Formulierung suggeriert, das Verwaltungsgericht habe gegen den Wittener Ratsbeschluss, der die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens erklärt hatte, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Tatsächlich hatte das Verwaltungsgericht nur festgestellt, dass der frühzeitige Zeitpunkt des Ratsbeschlusses – vor Vorliegen des Bürgerbegehrens mit Unterschriften etc. – rechtswidrig war. Die Verwaltung hatte den Ratsbeschluss als Verwaltungsakt und abschließende Feststellung der Unzulässigkeit betrachtet. Das war natürlich voraussehbar rechtswidrig, denn wie sollte ein abschließendes Urteil über ein nicht eingereichtes Bürgerbegehren möglich sein?
Deshalb muss erst jetzt – nach Abgabe des Begehrens und Prüfung der Gültigkeit der Unterschriften – abschließend über Zulässigkeit oder Unzulässigkeit vom Rat beschlossen werden*. Sollte das Bürgerbegehren diesmal rechtlich korrekt für unzulässig erklärt werden (und es war und ist aus meiner Sicht unzulässig), bliebe den Vertreter_innen des Begehrens natürlich erneut der Rechtsweg offen.
*Bei der Überprüfung der Zulässigkeit und dem abschließenden Ratsbeschluss geht es allein um die formale Korrektheit des Begehrens, nicht im dessen inhaltliche Position.
