Da ist der Wurm drin!
Am 25.6.18 titelte ich einen Beitrag: „So ist es: „Beschämende Arbeitsauffassung“ (Stefan Scherer)“/25.6.18. Hier der neueste Stand. Mensch fasst es nicht, wie die Verantwortung für Kosten treibende Fehler (in diesem Fall für die Steuerzahlerin/den Steuerzahler) hin und her geschoben wird: WAZ 26.9.19 „Kreis prüft Schadenersatz“ Rettungsgebühren WAZ 26.9.19. Der Fachterminus heißt „organisierte Unverantwortlichkeit“ und ist ein Phänomen schlecht funktionierender Bürokratien. Öffentliche Verwaltungen scheinen für dieses Phänomen besonders anfällig zu sein – vor allem, wenn die politische Kontrolle nicht funktioniert. Denn die ist bei konkurrenzlosen und Herrschaft (zu „Herrschaft“ siehe mein Beitrag: „Nach uns die Sintflut – Wie die Spitze der Wittener Stadtverwaltung tickt“/8.4.13) ausübenden Gebietskörperschaften (abgesehen von Interventionen übergeordneter Instanzen) leider das einzige Mittel, um im System angelegte Tendenzen zur Verselbstständigung und Abschottung zu blockieren.
Schwadronieren der Kanzlerin
Nachtrag 27.9.19: Zwischen 1995 und 2019_ So oft änderte Angela Merkel ihre Klimapolitik. Und das war das, was möglich war?
Wenn Frau Merkel sagt, Politik sei das, was möglich ist*, ist das schlicht dahin schwadroniert. Schwadroniert deshalb, weil die noch amtierende Kanzlerin offensichtlich meint, möglich sei nur das, was sie selbst für möglich hält. Das lässt sich auch mit „alternativlos“ übersetzen. Da Politik aber über Entscheidungen den Bereich des Möglichen entscheidend mit beeinflusst, dürfte es auch politisch immer mehrere Möglichkeiten (Alternativen) geben. Wer sagt denn, dass konsequentere Maßnahmen zum Klimaschutz nicht möglich gewesen wären? Die politischen Kritiker des Klimaschutz-Pakets der Bundesregierung einschließlich eines ernstzunehmenden Kreises von Wissenschaftlern jedenfalls nicht. Hätten sie entscheiden können, wäre selbstverständlich anderes möglich gewesen.
*Eigentlich heißt es: „Politik ist die Kunst des Möglichen“ (Otto von Bismarck). „Kunst“ beinhaltet eine aktive, gestaltende und risikobehaftete Komponente. Die fällt bei Frau Merkel gänzlich weg. Altersbräsigkeit?
Ausweisung einer großen Gewerbefläche in Annen auf den Weg gebracht!
Die Ausweisung einer neuen, großen Gewerbefläche auf einem ehemaligen Thyssen-Gelände in Annen per Grundsatzbeschluss (Hier der Grundsatzbeschluss: 1134_V_16_Vorlage) ist jetzt auf der Ratssitzung am 23.9.19 auf den Weg gebracht worden. Es hat auch lange gedauert. Selbstverständlich ist die abschließende Ausweisung nach erfolgreicher Sanierung zu begrüßen.
Allerdings habe ich am Montag zuerst für eine Verschiebung gestimmt (für Verschiebung 20 Stimmen bei 5 Enthaltungen) und mich dann bei der Abstimmung über den Grundsatzbeschluss der Stimme enthalten. Grund: Die Vorlage (s.o.), über die abgestimmt worden ist, ist angesichts der zu erwartenden Problem der Sanierung sehr mager.
Dass die Vorlage nur mit 12 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen (eben auch meiner) verabschiedet worden ist, hat aus meiner Sicht damit zu tun, dass weiter gehende Informationen über das ja sehr aufwändige Sanierungsverfahren dem Stadtbaurat während der Sitzung durch Fragen von Ratsmitgliedern quasi aus der Nase gezogen werden mussten. So etwas erzeugt Misstrauen, weil es sowohl bei der zu sanierenden Werkserweiterungsfläche wie bei der Deponie um erhebliche Belastungen geht*.
Generell: Eine bessere und transparentere Kommunikationsstrategie gegenüber dem Rat wäre dem Baudezernat anzuraten. Dann würde vielleicht manches in der Beziehung zum Rat** leichter und ohne zeitraubende Beratungen über die Bühne gehen. (mehr …)
Bebauungsplan Bebbelsdorf-Süd: Satzung jetzt beschlossen, Klage angekündigt
Jetzt ist der Bebauungsplan (B-Plan) Bebbelsdorf-Süd also vom Rat als Satzung, d.h. bis auf weiteres abschließend beschlossen worden. 48 Wohneinheiten sollen gebaut werden. Zum Konzept siehe: Entwurf der Begründung Anlage_01_Begruendung.
Ich habe mich bei der Abstimmung enthalten, nicht weil ich eine „soziale Schieflage“ sehe, wie ein Ratskollege es formulierte, sondern weil der BBU aus meiner Sicht erhebliche Einwendungen vorgetragen und mit einer Klage gedroht hat (Anregung des BBU: Anregung BBU). Sollte es zu einer Normenkontrollklage kommen und der Kläger obsiegen, würde der B-Plan nachgebessert, im Jargon: „geheilt“ werden müssen. Dann wird erneut abgestimmt werden müssen. Prinzipiell habe ich nichts gegen eine Bebauung an dieser Stelle.
Und die „soziale Schieflage“? Die soll nach Aussage des Ratskollegen dadurch zustande kommen, dass dort seiner Meinung nach Eigentumswohnungen entstehen und 5% der Bebauung nicht als Mietwohnungsbau realisiert werden*. Aber: Erstens legt die Begründung des B-Plans nahe, dass dort 48 Wohneinheiten als Mietwohnungsbau entstehen sollen, und zweitens: wenn nicht, würden 5% bei 48 Wohneinheiten ganze 2,9 Mietwohnungen ausmachen. Dann ist allerdings immer noch nicht sicher, ob dieser Anteil an Mietwohnungen eine „soziale Schieflage“ aufzuheben geeignet ist, denn das dürfte von der Miethöhe abhängig sein. Und Sozialwohnungen sind ja explizit nicht gefordert.
*Das Konzept geht zurück auf einen Antrag, in dem gefordert wurde, bei künftigen B-Plänen immer 5% als Mietwohnungen zu bauen, um einer unterstellten erheblichen Wohnungsnot entgegen zu wirken. (mehr …)
Kornmarkt: Zu Recht abgelehnt – Nachschlag
In den WAZ-Online-Kommentaren fand ich zufällig folgenden Kommentar eines batgirls, dem ich mich anschließen kann. Der Kommentar ist etwas scharf formuliert, aber in der Sache korrekt. Wer zum Protest aufruft, sollte auch richtig darüber informieren, worum es eigentlich geht. Dem Aufruf zum Protest folgten am Montag ca. 30 bis 40 Menschen:
„Grüne Oase?
‚Grüne Oase Kornmarkt‘? So ein Quatsch! Hat Herr Romeo Frey schon einmal den ein paar Schritte weiter liegenden Lutherpark näher in Augenschein genommen? Dort ließe sich wirklich einiges oasischer (und Klimaschutz-adäquater) gestalten. Darüber hinaus böte sich der vernachlässigte Grünzug Nord für eine Pflege, Aufwertung und klimaschützende Ausgestaltung an.
Der Quatsch wird deutlich in einem von Herrn Frey unterzeichneten Flugblatt, das auf der Kundgebung am Freitag verteilt worden ist: Angeblich können nach Herrn Frey durch eine Begrünung „Feinstaub, CO2 und Stickoxide gebunden“ werden. Aber: Wie viel „einheimische Pflanzen und Bäume“ ließen sich denn auf dem überschaubaren Baugrundstück (1.280 qm, 1.140 qm Platz sollen nicht bebaut werden) unterbringen? Bei der wahrscheinlich sehr begrenzten Menge würde der Effekt einer Bindung von Feinstaub etc. gegen Null tendieren. Und dann noch eine „Konzertmuschel“ (Versiegelung!) und Spielmöglichkeiten für Kinder (Sollen die auch „binden“?).
Für diese wirre Konzeption will Herr Frey die dringend notwendige städtebauliche Aufwertung des jetzigen Parkplatzes (schwerpunktmäßig mit innerstädtischem Wohnen: ursprünglicher Entwurf ca. 55 Wohneinheiten, im Erdgeschoss 1 Restaurant und Cafés) verhindern? Denn darum geht es im Interesse der Innenstadt. Von „Unterordnung der Umweltpolitik unter Investoreninteressen“ kann in diesem Zusammenhang schon deshalb keine Rede sein, weil es die Stadt ist, die etwas will und sich bisher vergeblich an dem Areal abgearbeitet hat. Die Investoren für den Kornmarkt standen und stehen nicht Schlange: Für den vormaligen Entwurf der Baufrösche lies sich kein Investor finden, und der letzte Investor ist bekanntlich abgesprungen.“
Zu Recht abgelehnt
Am 12.9.19 wurde ein Antrag des AUF-Ratsmitglieds Achim Czylwick im ASU abgelehnt. Hier der Antrag: 0688_AG16_Antrag
Was ist von der Substanz des Antrags zu halten? Hier meine Position als Kommentar: Mein Kommentar zum Antrag von Achim Czylwick.
Ich war übrigens von vornherein für den späteren 2 Preisträger. Siehe dazu meine Beiträge „Bebauung Kornmarkt: Urbane Aufwertung des Ensembles Kornmarkt/Rathausplatz notwendig“/1.3.18 und „Kornmarkt: jetzt die bessere Variante“/27.6.19:
Fazit: Der Antrag ist zu Recht abgelehnt worden, und der Aufruf der AUF zu einer Protestkundgebung* macht die Sache nicht besser.
*Zu den Kommentaren des WAZ-Artikels „AUF Witten: Protestkundgebung gegen Kornmarkt-Bebauung“ WAZ-Online 17.9.19: AUF Witten_ Protestkundgebung gegen Kornmarkt-Bebauung: (mehr …)
Und wieder: Milchmädchenrechnung auf Kosten der Effizienz und des Steuerzahlers
Das Selbstverständnis der Wittener Verwaltungsspitze in Bezug auf Kosten und Effizien ist manchmal – wie soll ich sagen – eigenartig. Vor einiger Zeit legte das Baudezernat der Politik ein Arbeitsprogramm 2019/20 vor.
Dieses Programm beinhaltet eine Art Selbstprogrammierung der Verwaltung, die eine Einschätzung und grobe Planung der eigenen Arbeit enthält, über deren Qualität mensch aus Sicht der (kontrollierenden und in letzter Instanz beschließenden) Politik im einzelnen streiten könnte. Im Kern handelt es sich um eine Art Amtspropaganda. Aber darum geht es mir hier nicht. In Reaktion auf dieses Arbeitsprogramm hat die Fraktion SfW (Solidarität für Witten, Abspaltung der SPD-Fraktion) u.a. die berechtigte Frage gestellt, wie viel denn die Amtspropaganda gekostet habe (→ Anfrage der SfW: Anfrage_Arbeitsprogramm_Dez4). Darauf antwortet die Bürgermeisterin folgendermaßen: (→ Antwort der Bürgermeisterin: Arbeitsprogramm Dez. 4)
Mensch lasse sich folgende Ausführungen der Antwort auf der Zunge zergehen: „Zu Frage 2:
Wie viele Arbeitsstunden wurden hierauf geleistet? Im Rahmen der Erstellung des Arbeitsprogramms erfolgte keine genaue Erfassung der hierfür geleisteten Arbeitsstunden. Die Erstellung ließ sich in den laufenden Betrieb integrieren, …. Zu Frage 3: Wie hoch schätzen Sie die Kosten ein und welches Produktkonto im Haushalt wurde hier belastet? Die Erstellung des Arbeitsprogramms des Baudezernats erfolgte wie geschildert intern und im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsabläufe. Zusätzliche Kosten sind aus diesem Grund nicht entstanden, …. Kosten entstanden allein durch den Druck von 50 Exemplaren des Arbeitsprogramms, der Druck wurde durch die hausinterne Druckerei durchgeführt.“
Also: Wenn eine relativ aufwändige Zusatzaufgabe im laufenden Betrieb (?) bewältigt wird, kostet das nichts? (mehr …)