Ausweisung einer großen Gewerbefläche in Annen auf den Weg gebracht!

Die Ausweisung einer neuen, großen Gewerbefläche auf einem ehemaligen Thyssen-Gelände in Annen per Grundsatzbeschluss (Hier der Grundsatzbeschluss: 1134_V_16_Vorlage) ist jetzt auf der Ratssitzung am 23.9.19 auf den Weg gebracht worden. Es hat auch lange gedauert. Selbstverständlich ist die abschließende Ausweisung nach erfolgreicher Sanierung zu begrüßen.

Allerdings habe ich am Montag zuerst für eine Verschiebung gestimmt (für Verschiebung 20 Stimmen bei 5 Enthaltungen) und mich dann bei der Abstimmung über den Grundsatzbeschluss der Stimme enthalten. Grund: Die Vorlage (s.o.), über die abgestimmt worden ist, ist angesichts der zu erwartenden Problem der Sanierung sehr mager.

Dass die Vorlage nur mit 12 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen (eben auch meiner) verabschiedet worden ist, hat aus meiner Sicht damit zu tun, dass weiter gehende Informationen über das ja sehr aufwändige Sanierungsverfahren dem Stadtbaurat während der Sitzung durch Fragen von Ratsmitgliedern quasi aus der Nase gezogen werden mussten. So etwas erzeugt Misstrauen, weil es sowohl bei der zu sanierenden Werkserweiterungsfläche wie bei der Deponie um erhebliche Belastungen geht*.

Generell: Eine bessere und transparentere Kommunikationsstrategie gegenüber dem Rat wäre dem Baudezernat anzuraten. Dann würde vielleicht manches in der Beziehung zum Rat** leichter und ohne zeitraubende Beratungen über die Bühne gehen.

*Zitat Grundsatzbeschluss: „In Witten Annen wurden östlich der damaligen Rheinstahl AG/Thyssen Maschinenbau GmbH ab den 1950er Jahren großflächige Auffüllungen vorgenommen. So wurde zum einen die sog. Werkserweiterungsfläche vom Westen her mit Bodenaushub, Bauschutt und produktionsspezifischen Schlämmen verfüllt, zum anderen wurde die südlich der Werkserweiterungsfläche liegende behördlich genehmigte Deponie ‚In den Grünen Erlen‘ ab 1974 ebenfalls zur Ablagerung von Schlacken, Schlämmen und Stäuben aus der Produktion genutzt.“

**Im Rat sitzen eine ganze Reihe von Ratsmitgliedern (Minifraktionen), die in Ausschüssen nicht vertreten sind.