Bebauungsplan Bebbelsdorf-Süd: Satzung jetzt beschlossen, Klage angekündigt

Jetzt ist der Bebauungsplan (B-Plan) Bebbelsdorf-Süd also vom Rat als Satzung, d.h. bis auf weiteres abschließend beschlossen worden. 48 Wohneinheiten sollen gebaut werden. Zum Konzept siehe: Entwurf der Begründung Anlage_01_Begruendung.

Ich habe mich bei der Abstimmung enthalten, nicht weil ich eine „soziale Schieflage“ sehe, wie ein Ratskollege es formulierte, sondern weil der BBU aus meiner Sicht erhebliche Einwendungen vorgetragen und mit einer Klage gedroht hat (Anregung des BBU: Anregung BBU). Sollte es zu einer Normenkontrollklage kommen und der Kläger obsiegen, würde der B-Plan nachgebessert, im Jargon: „geheilt“ werden müssen. Dann wird erneut abgestimmt werden müssen. Prinzipiell habe ich nichts gegen eine Bebauung an dieser Stelle.

Und die „soziale Schieflage“? Die soll nach Aussage des Ratskollegen dadurch zustande kommen, dass dort seiner Meinung nach Eigentumswohnungen entstehen und 5% der Bebauung nicht als Mietwohnungsbau realisiert werden*. Aber: Erstens legt die Begründung des B-Plans nahe, dass dort 48 Wohneinheiten als Mietwohnungsbau entstehen sollen, und zweitens: wenn nicht, würden 5% bei 48 Wohneinheiten ganze 2,9 Mietwohnungen ausmachen. Dann ist allerdings immer noch nicht sicher, ob dieser Anteil an Mietwohnungen eine „soziale Schieflage“ aufzuheben geeignet ist, denn das dürfte von der Miethöhe abhängig sein. Und Sozialwohnungen sind ja explizit nicht gefordert.

*Das Konzept geht zurück auf einen Antrag, in dem gefordert wurde, bei künftigen B-Plänen immer 5% als Mietwohnungen zu bauen, um einer unterstellten erheblichen Wohnungsnot entgegen zu wirken. Der Antrag ist glücklicherweise nicht beschlossen worden. Erstens ist unklar, welche Wohnungsnot gemeint ist. Sollte ein Mangel an für Einkommensschwache erschwinglichen Sozialwohnungen (zu Sozialwohnungen siehe aber mein Beitrag „Sozialwohnungen – eine Lösung für die Aufhebung des zu erwartenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum für ärmere MieterInnen?“/2.2.18) gemeint sein, wird diese Not durch den Bau von möglicherweise teuren Mietwohnungen nicht zu beheben sein. Zweitens ist der Ansatz viel zu schematisch. B-Pläne müssen immer auf die örtlichen spezifischen Bedingungen zugeschnitten sein, und was sollen Sozialwohnungen z.B. in Randlagen wie dem Bebbelsdorf, die die Mieter zu weiten Fahrwegen verpflichten würden. Bei einem anderen B-Plan an der Rigeikenstraße in Bommern, durch den 25 Wohneinheiten entstehen sollen (siehe zu diesem Projekt mein Beitrag „„Neusprech“: Aus gut wird schlecht, aus schlecht wird gut“/28.6.19), würde die Vorgabe 1,25 Mietwohnungen jwd Ausmachen. Und das soll eine Wohnungsnot lindern?