Streit um Stichwahl in Witten?
Angesichts der Einlassungen Wittener Kommulpolitiker_innen drängt sich mir manchmal der Verdacht auf, dass diese Witten für den Nabel der Welt halten. So auch im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um die Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (siehe dazu den WAZ-Artikel „Streit um Stichwahl auch in Witten“ vom 22.2.19: SPD Witten will an der Bürgermeister-Stichwahl festhalten).
Natürlich geht es bei dieser Auseinandersetzung nicht um eine Wittener Problematik (Wittener Wahlergebnisse und -beteiligung), sondern um eine landesweite Angelegenheit. Und da mögen die Verhältnisse in anderen Städten und Gemeinden andere sein als in Witten (siehe dazu mein Beitrag „Abschaffung der Stichwahl undemokratisch!“/19.2.19/Begründung der Kampagnenbeteiligung von Mehr Demokratie).
Was Witten anbetrifft, sei mir an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass die Stichwahl 2015 zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister für die amtierende Bürgermeisterin mit folgendem Ergebnis endete (in Ergänzung zu den WAZ-Angaben): Von 79.614 Wahlberechtigten haben 16.058 Frau Leidemann gewählt, also ganze 20%.
Die Antwort auf die Frage, wie repräsentativ ein solches Ergebnis ist, sei jeder/jedem selbst überlassen. Wie schreibt Herr Kopps richtigerweise in der WAZ (Kommentar WAZ 22.2.19): „Auf die Kandidaten kommt’s an“.
Voeckenberg – wie weiter?
Am 19.2.19 titelt die WAZ „Initiative übergibt 2500 Unterschriften an RVR/Streit um Voeckenberg: Abordnung von ‚Stockum wehrt sich‘ besucht Regionaldirektorin“. Die Abordnung habe in angenehmer Atmosphäre ein Gespräch führen können, und die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel habe zugesagt, sich den Sachverhalt noch einmal genau anzusehen und auszuwerten. So weit, so gut.
Natürlich wäre es ein Riesenerfolg, wenn die Auswertung eine Korrektur der bisherigen Regionalplanung ergeben würde. Aber:
1. hat die (wenn auch relativ knappe) Mehrheit des Wittener Rates einer positiven Stellungnahme Wittens zur aktuellen Regionalplanung zugestimmt, und
2. entscheidet über die Regionalplanung nicht die Regionaldirektorin, sondern die Regionalversammlung.
Ich halte es – offen gesagt – für unwahrscheinlich, dass es über dieses Gespräch zu einer Korrektur der Regionalplanung kommen wird. Was bleibt dann?
Wichtig ist festzuhalten, dass es sich bei der Regionalplanung nicht um eine verbindliche kommunale Bauleitplanung handelt, sondern um einen Planungsrahmen, der für die Kommune eine Möglichkeit definiert. Diese kann durch eine kommunale Bauleitplanung umgesetzt werden, oder auch nicht. Heißt: Für Witten wird es erst wirklich ernst, wenn eine verbindlich Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) eingeleitet wird. (mehr …)
Abschaffung der Stichwahl undemokratisch!
Am 19.2.19 fragt die WAZ die Fraktionen zu ihrer Position zur Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters 2020:
An Ihre Fraktion im Wittener Rathaus
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Die schwarz-gelbe Landesregierung will mit ihrer Mehrheit NRW-Landtag die kommunale Bürgermeister-Stichwahl 2020 abschaffen. Für diesen Fall hat die SPD-Oppostion im Landtag eine Verfassungsklage angekündigt. 1994 hatte die SPD diese Stichwahl eingeführt, 2007 hatte die Schwarz-Gelb sie abgeschafft, 2011 hatte sie Rot-Grün wieder eingeführt.
Ich bitte Ihre Fraktion um eine kurze Stellungnahme:
Wie stehen Sie zum Plan der Landesregierung und zur angekündigten Klage dagegen?
Welche Folgen hätte aus Ihrer Sicht die Frage Stichwahl oder nicht bei der BM-Wahl 2020 bezüglich …
– der Frage, wessen Wahlchancen sich dadurch in Witten verbessern
– taktischer Überlegungen Ihrer Partei bzw. anderer Parteien in Witten bei der Kandidatenaufstellung (auch, ob Sie überhaupt einen eigenen Kandidaten aufstellen),
– möglicher Wahl-Koalitionen im Vorfeld bzw. Wahl-Empfehlungen bei einer Stichwahl
Bitte schicken Sie mir, so möglich, eine – gerne auch sehr kurze – schriftliche Stellungnahme bis Donnerstag, 21.2., 12 Uhr. Am Mittwoch bin ich nicht in der Redaktion.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kopps
WAZ/WR-Redaktion
Bahnhofstr. 62
58452 Witten
Hier meine Antwort und Position, die ich auch der Fraktion bürgerforum übermittelt habe:
Ich lehne den Plan der Landesregierung ab und würde eine angekündigte Klage unterstützen.
Die Stichwahl ist die einzige Möglichkeit, mit den Stimmen z.B. der/des Drittplatzierten die Wahl (durch Wahlempfehlung oder nicht) zu beeinflussen und diese Stimmen nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Insofern halte ich die Stichwahl für demokratischer als deren Wegfall.
Wahlchancen lassen sich deshalb nicht kalkulieren, weil diese sehr stark durch die jeweilige kandidierende Persönlichkeit beeinflusst werden.
Ich habe schon den Online-Aufruf von Mehr Demokratie NRW unterstützt:
„Breites Bündnis für die Stichwahl (mehr …)
Haushaltsgenehmigung 2019 – Versetzung nur knapp gelungen, Risiken steigen
Am 6.2.19 vermeldet die WAZ in einer kurzen Notiz ohne weitere Erläuterungen („Städtischer Haushalt ist genehmigt“), dass der Doppelhaushalt 2019/20 – dem ich nicht zugestimmt habe – genehmigt sei. Hier das Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht: Witten_HSP-Genehmigung_2019_PDF(9)
Ein Grund zur Freude? Aus meiner Sicht nicht, weil die Genehmigung deutlich macht, dass die Versetzung (Genehmigung) angesichts schlechter Noten nur äußerst knapp gelungen ist.
Erste schlechte Note: Der richtige Hinweis der Aufsichtsbehörde auf die sich verschlechternde gesamtwirtschaftliche Situation und damit auf die wahrscheinliche Verschlechterung der städtischen Einnahmen. Wie ein Einbruch der Einnahmen – Witten liegt ja bei den kommunalen Steuern schon an der Spitze – noch zu einem genehmigungsfähigen Haushalt führen kann, steht aus meiner Sicht in den Sternen. Es sei denn, es wird wieder an der Steuerschraube gedreht.
Zweite schlechte Note: Der Hinweis auf die Problematik der Erhöhung des Zuschusses zum Kulturforum* ((400.000 € plus in 2019, danach bis 2023 jährlich 300.000 €**); zentrale interne Begründung: Kompensation für die Steigerung der Personalkosten). Die Aufsichtsbehörde war offensichtlich trotz der buchhalterischen Tricks des Kämmerers ob der Abweichung vom bisherigen Spar- und Konsolidierungskurs „not amused“. (mehr …)
Wer hat 1997 eine „anständige“ Bebauung des Rathausplatzes verhindert?
Am 12.2.19 finde ich zu dem WAZ-Artikel „Michael Hasenkamp will zurück ins Wittener Rathaus“ folgende Einlassung eines p.s.a in den Online-Kommentaren:
„Der Verhinderer einer anständigen Bebauung des Rathausplatzes will also wieder an die Macht. …“
Mich interessiert hier nicht der unterstellte Wille zur Macht, aber: Michael Hasenkamp hätte quasi im Alleingang eine „anständige“ Bebauung des Rathausplatzes verhindert? Wie soll er das angestellt haben? Durch Magie? Als Mitinitiator des damaligen Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids (Abstimmung des Bürgerentscheids 22.6.1997) gegen den Rathausanbau* möchte ich dazu feststellen:
Eine Bebauung des Rathausplatzes (Rathausanbau, Riegel an der Hauptstraße, Schultes-Entwurf, nur durch eine Anmietung durch die Stadtverwaltung bei überhöhten Mietpreisen finanzierbar) ist verhindert worden
– durch einen Bürgerentscheid, bei dem die Befürworter des Schultes-Entwurfs kläglich baden gegangen sind, obwohl sie alle Möglichkeiten hatten, die Bürger_innen von der „Anständigkeit“ ihres Projekts zu überzeugen (Beteiligung 40,4% der Wahlberechtigten, Ablehnung 77,05%: 25.182 Stimmen);
– im Vorfeld durch ein Bürgerbegehren mit ca. 16.000 Unterschriften**;
– durch die Arroganz und Selbstgerechtigkeit der Befürworter einschließlich eines selbstherrlichen Bürgermeisters, die nicht bereit waren, Alternativen zum Schultes-Entwurf für ein Bebauungskonzept in die Vorberatungen einzubeziehen. (mehr …)
Auch für Wohnbauflächen gilt: Stur immer mehr und immer weiter führt in die Sackgasse
Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) ist 2008 von einer Mehrheit des Rats (gegen meine Stimme) beschlossen worden. Er definiert auch ein Potential an Flächen für Wohnungsbau.
Grundlage für diese Definition war im Vorfeld die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts (STEK) und eines Masterplans Wohnen (InWIS-Institut*/verantwortlich Herr Neitzel).
Grundsätzlich gilt für Wohnbauflächen das Gleiche wie für Gewerbeflächen: Sie unterliegen (neben anderen Restriktionen) der Restriktion absoluter Grenzen. Weder Wohnbau- noch Gewerbeflächen lassen sich einfach ohne zunehmende Probleme für die Gesamtstadt vermehren. Stur immer mehr und immer weiter führt in eine Sackgasse und unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit und Nachhaltigkeit zu wachsenden Schäden für die Stadt und die Bürger_innen.
Hier meine aus meiner Sicht immer noch aktuelle Auseinandersetzung aus dem Jahr 2007 mit dem Masterplan Wohnen und in der Folge mit dem STEK 2008.
→ Masterplan Wohnen – meine Auseinandersetzung mit Herrn Neitzel (InWis-Institut): Masterplan Wohnen Anmerkungen
→ Meine Rede zur Verabschiedung des Stadtentwicklungskonzepts (STEK): Redebeitrag Stadtentwicklungskonzept STEK
*Das InWIS-Institut war übrigens auch verantwortlich für das „Handlungskonzept Wohnen“ aus dem Jahr 2018. Siehe dazu mein Beitrag „Kein Handlungskonzept, sondern unverbindliches Potpourri“/22.6.18.
Warnung: Hände weg von den Vormholzer Wiesen!
Der Stellungnahme des Bürgerkreises Herbde zum Regionalplanentwurf entnehme ich folgende Passage:
„ASB-Ausweisung westlich Vormholzer Straße zwischen Otto-Hue-Straße und Hardensteiner Weg
Der ASB Streifen entlang der Vormholzer Straße ist möglicherweise eine Zeichen-ungenauigkeit, denn diese Ausweisung widerspräche den bisherigen Beschlüssen gegen eine Bebauung sogen. „Vormholzer Wiesen“. Eine Ausweisung im Sinne dieses Entwurfs würde ein Wiedereinstieg in die ursprünglich angestrebte und später verworfene Planung bedeuten.
Daher wird angeregt, diese Fläche – wie auch der angrenzende westliche Bereich – als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ auszuweisen.“
Bei genauer Betrachtung der grafischen Darstellung der Regionalplanentwurfs (Regionalplan Ruhr, zeichnerische Darstellung, Blatt 22) drängt sich tatsächlich der Eindruck auf, dass die Wittener Verwaltung eine relativ massive Randbebauung (Bautiefe möglicherweise ca. 50 m) entlang der Vormholzer Straße plant – vormals sollten da Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Sparren, bis 2030 zur Beseitigung eines fiktiven Mangels 1600 Wohnungen zusätzlich auf Wittener Stadtgebiet unterbringen zu müssen*, scheint sich hier niedergeschlagen zu haben.
Ich kann in dieser Angelegenheit nur meine Warnung wiederholen, die ich schon in einem Leserbrief 2006 ausgesprochen habe:
→ Leserbrief WAZ Kattenjagd 21.01.06: Leserbrief WAZ Kattenjagd 21.1.06 (mehr …)
Bedingungsloses Grundeinkommen?
Vor kurzem wurde ich wieder mit der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen konfrontiert. Dazu grundsätzlich: Erstens leben wir nicht in einer „Geld-ist-da-Gesellschaft“, und zweitens sollten bei derartigen Forderungen die Folgewirkungen berücksichtigt werden. Um etwas Licht in das finanzielle Dunkel zu bringen, hier ein instruktiver Beitrag von Ralf Krämer (Sekretär beim ver.di-Bundesvorstand und dort Experte für Wirtschaftspolitik) aus 2016:
→ Ralf Krämer: Bedingungsloses Grundeinkommen – eine Alternative für Gewerkschaften? Bedingungsloses Grundeinkommen – eine Alternative für Gewerkschaften?
Voeckenberg – nach der Abstimmung am 4.2.19 bei Lichte betrachtet
Der Rat hat am 4.2.19 also entschieden (parlamentarische Mehrheit), der durch den Regionalplanentwurf (und einem noch abschließend zu beschließenden Regionalplan) ermöglichten Umwandlung des Voeckenbergs (bisher Regionaler Grünzug und Acker) zuzustimmen. Ist damit die Umwandlung auf kommunaler Ebene beschlossen? Keineswegs.
Die Umwandlung würde erst dann verbindlich werden, wenn die Stadt Witten (heißt der Rat der Stadt Witten: im ersten Schritt durch eine Änderung des Flächennutzungsplans und einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) ein verbindliches Bauleitplanverfahren einleitet und formal korrekt abschließt.
Durch den Regionalplan werden nur die überörtlichen Voraussetzungen für ein verbindliches örtliches Bauleitplanverfahren geschaffen. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn die geplante Umwandlung jetzt schon über den Regionalplan gestoppt würde, aber richtig ernst wird es erst bei der Einleitung eines örtlichen Bauleitplanverfahrens. Insofern ist die abschließende Entscheidung – und damit die Entscheidung über den erheblichen Schaden, den eine Umwandlung anrichten würde – nur verschoben.
Was heißt das? Das heißt, dass es noch zwei Möglichkeiten geben wird, den Schaden abzuwenden.
Erstens kann die Entscheidung vom Montag noch über eine andere parlamentarische Mehrheit gegen die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens verhindert werden.
Zweitens gibt es dann selbst nach erneuter parlamentarischer Mehrheit für eine Umwandlung die Möglichkeit, den Beschluss (z.B. Aufstellungsbeschluss) über ein Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW)* anzugreifen und über einen Bürgerentscheid außer Kraft zu setzen. Der Erfolg eines Bürgerentscheids bindet den Rat wohl nur für zwei Jahre, allerdings dürfte es sich die Politik zweimal überlegen, ob sie bei einem gewonnenen Bürgerentscheid gegen die Umwandlung sich nach zwei Jahren über das Ergebnis hinweg setzt. (mehr …)