Voeckenberg – nach der Abstimmung am 4.2.19 bei Lichte betrachtet

Der Rat hat am 4.2.19 also entschieden (parlamentarische Mehrheit), der durch den Regionalplanentwurf (und einem noch abschließend zu beschließenden Regionalplan) ermöglichten Umwandlung des Voeckenbergs (bisher Regionaler Grünzug und Acker) zuzustimmen. Ist damit die Umwandlung auf kommunaler Ebene beschlossen? Keineswegs.

Die Umwandlung würde erst dann verbindlich werden, wenn die Stadt Witten (heißt der Rat der Stadt Witten: im ersten Schritt durch eine Änderung des Flächennutzungsplans und einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) ein verbindliches Bauleitplanverfahren einleitet und formal korrekt abschließt.

Durch den Regionalplan werden nur die überörtlichen Voraussetzungen für ein verbindliches örtliches Bauleitplanverfahren geschaffen. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn die geplante Umwandlung jetzt schon über den Regionalplan gestoppt würde, aber richtig ernst wird es erst bei der Einleitung eines örtlichen Bauleitplanverfahrens. Insofern ist die abschließende Entscheidung – und damit die Entscheidung über den erheblichen Schaden, den eine Umwandlung anrichten würde – nur verschoben.

Was heißt das? Das heißt, dass es noch zwei Möglichkeiten geben wird, den Schaden abzuwenden.

Erstens kann die Entscheidung vom Montag noch über eine andere parlamentarische Mehrheit gegen die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens verhindert werden.

Zweitens gibt es dann selbst nach erneuter parlamentarischer Mehrheit für eine Umwandlung die Möglichkeit, den Beschluss (z.B. Aufstellungsbeschluss) über ein Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW)* anzugreifen und über einen Bürgerentscheid außer Kraft zu setzen. Der Erfolg eines Bürgerentscheids bindet den Rat wohl nur für zwei Jahre, allerdings dürfte es sich die Politik zweimal überlegen, ob sie bei einem gewonnenen Bürgerentscheid gegen die Umwandlung sich nach zwei Jahren über das Ergebnis hinweg setzt.

Natürlich wird auch die Verwaltung politisch kalkulieren. Deshalb ist es aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich, dass ein Bauleitplanverfahren zum Voeckenberg noch vor der Kommunal- und Bürgermeister_innewahl 2020 eingeleitet wird. Wenn doch, wäre das für die Sache nur gut, weil eine breite und intensive Auseinandersetzung in dieser Angelegenheit den Wahlkampf beeinflussen würde.

Der Rat kann nämlich in Korrektur einer früheren Entscheidung auch vor einem Bürgerentscheid dem Anliegen eines Bürgerbegehrens stattgeben (das ist 2004 schon einmal im Fall Gerberviertel/Herbede passiert).

*Im Fall Voeckenberg würde sich ein sog. kassatorisches Bürgerbegehren (siehe dazu auch meine Beiträge „Klarstellung“/30.10.18 und „Gewerbeflächen Stockum: Lassen wir uns unsere lebenswerte Zukunft nicht kaputt machen!“/18.07.18) gegen einen Aufstellungsbeschluss richten. Die Frist für die Abgabe der notwendigen ca. 4700 gültigen Unterschriften (zur Sicherheit nöglichst mehr) würde 3 Monate betragen. Das ist eine hohe Hürde, aber bei entsprechendem Einsatz aus meiner Sicht technisch machbar, weil die Angelegenheit eben kein reines Stockumer Problem, sondern eines der ganzen Stadt ist (Klimaschutz, Frischluftschneise).