Klarstellung

Die Stockumer SPD und CDU sind neben anderen politischen Formationen gegen die Umwandlung des Vöckenbergs in Stockum (bisher Acker und regionaler Grünzug) in eine Gewerbefläche, eine Stockumer Initiative sammelt fleißig Unterschriften gegen das von der Bürgermeisterin befürwortete Projekt. Gegenwärtig läuft die Entwicklung und Abstimmung des Regionalplans Ruhr, in dem im Gegensatz zur bisherigen Regionalplanung der Vöckenberg als potentielle Gewerbefläche vorgesehen ist. Allerdings ist der Regionalplan für die städtische Planung nicht verbindlich. Ernst und verbindlich würde die geplante Ausweisung erst, wenn die Stadt Witten mit einer entsprechenden Bauleitplanung einsteigt (Verwaltungsvorlage!).

Bei der Sturheit der Projektbefürworter_innen kann es sein, dass trotz allen örtlichen Widerstands nur ein Bürgerbegehren (mit dem Ziel eines Bürgerentscheids) (§ 26 GO NRW) den nachhaltigen Schaden für die Stadt verhindern kann. Ich habe darauf schon in meinem Beitrag „Gewerbeflächen Stockum: Lassen wir uns unsere lebenswerte Zukunft nicht kaputt machen!“/18.7.18 hingewiesen.

Ein Bürgerbegehren unterliegt im Gegensatz zu einer Unterschriftensammlung strengen formalen Regeln, ist dafür aber auch verbindlich. Zu diesen Regeln gehört auch die Einhaltung vorgegebener Fristen.

Ich habe mich in diesem Zusammenhang an „Mehr Demokratie“* gewandt mit der Frage, ob eine mögliche Zustimmung des Rates (des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz: ASU) zum Regionalplan für eine Bürgerbegehren gegen die Ausweisung fristauslösend wäre, d.h. ob schon nach einer solchen Zustimmung ein Bürgerbegehren eingeleitet werden müsste, um auf der sicheren Seite zu sein.

Die klare Auskunft von „Mehr Demokratie“ ist, dass erst die Einleitung eines örtlichen Bauleitplanverfahrens fristauslöend wäre (rechtlicher Hintergrund: Ein kassatorisches Bürgerbegehren kann sich nur gegen Ratsbeschlüsse richten. Die Positionierung zum Regionalplan ist aber noch keine Ratsentscheidung in der Sache).

Hier die Korrespondenz:

Hallo, Herr Riepe,

Nein, fristauslösend wäre erst ein Ratsbeschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

Gruß

Thorsten Sterk

Am 26.10.2018 um 15:51 schrieb Klaus Riepe:

Hallo,
das weiß ich. Mir geht es darum, dass ja seit einiger Zeit Bürgerbegehren gegen Bauleitpläne möglich sind. Die Frage ist, ob im konkreten Fall von der Verwaltung schon eine Zustimmung des Rates zu einer positiven Stellungnahme zum Regionalplan zum Anlass genommen werden könnte, um ein Bürgerbegehren gegen einen noch folgenden Ratsbeschluss in der genannten Angelegenehit wegen Fristüberschreitung für ungültig zu erklären. Verwaltungen sind da manchmal sehr findig.

Grüße
Klaus Riepe

Am 26.10.2018 um 12:23 schrieb Thorsten Sterk – Mehr Demokratie e.V.:

Hallo, Herr Riepe,
ein Bürgerbegehren kann auch ohne einen Bauleitplanungsbeschluss gestartet werden. Man unterscheidet zwischen kassierenden Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse und initiierenden Bürgerbegehren, die keinen Ratsbeschluss angreifen, einem solchen aber z.B. vorgreifen können.

Gruß
Thorsten Sterk

Am 26.10.2018 um 12:19 schrieb Klaus Riepe:

Hallo,
aus dem beiliegenden WAZ-Artikel geht hervor, dass die Wittener Stadtverwaltung beabsichtigt, die Ausweisung einer Stockumer Fläche (bisher regionaler Grünzug) als Gewerbefläche im neuen Regionalplan zu unterstützen (Stellungnahme der Stadt Witten) und den Rat über die Stellungnahme mit entscheiden zu lassen.
Sollte es im Rahmen der Stellungnahme zu einem mehrheitlichen Votum des Rates für die Ausweisung im Regionalplan kommen, müsste dann schon, falls ein Bürgerbegehren beabsichtigt ist, ein Bürgerbegehren gestartet werden? Der Regionalplan ist ja ein Rahmenplan und für die Kommune nicht verbindlich.
Bisher bin ich der Auffassung, dass erst ein Beschluss des Wittener Rates über die Einleitung eines B-Plan-Verfahrens für die Ausweisung der Startpunkt für ein Bürgerbegehren sein kann.

Grüße
Klaus Riepe

*“Mehr Demokratie“, deren Mitglied ich bin, ist eine interessante und empfehlenswerte Organisation. Hier einige Kontaktdaten:

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Thorsten Sterk
Friedrich-Ebert-Ufer 52, 51143 Köln
Tel. 02203-5928-59/Fax -62
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