Sanierung Kaufhof-Immobilie: Wieder eine Verhinderungsposse?
In der Wittener Stadtverwaltung – speziell dem Baudezernat (Planungsamt, Bauordnungsamt) – scheint wieder einmal der Wurm sein Unwesen zu treiben.
Dass die möglichst rasche Revitalisierung des ehemaligen Galeria-Kaufhof-Gebäudes für die Innenstadt dringend notwendig ist, dürfte unstrittig sein. Nun zeichnet sich endlich konkrete Bewegung in der Angelegenheit ab: Der Eigentümer ist tätig geworden, und es scheint sogar mögliche Nutzer zu geben.
Einem WAZ-Artikel* ist allerdings zu entnehmen, dass es bei der den Interessen der möglichen Nutzer entsprechenden baulichen Gestaltung – einer Pfosten-Riegel-Glasfassade (Beispiel: https://russ-holzbau.de/referenz/tragende-pfosten-riegel-glasfassade-in-50827-koeln-elementbau/)– Widerstände von Seiten der Stadtverwaltung gibt. Diese beruft sich auf eine Gestaltungssatzung der Stadt Witten aus 2023**. Was ist davon zu halten?
Der Sinn einer Gestaltungssatzung wird von der Google-KI folgendermaßen beschrieben:
„Eine Gestaltungssatzung ist eine örtliche Bauvorschrift einer Gemeinde, die das äußere Aussehen von Gebäuden, Dächern, Einfriedungen und Werbeanlagen regelt. Ziel ist es, ein harmonisches und ortstypisches Orts- oder Stadtbild zu schützen und zu erhalten.
Grundlagen und Inhalte: …***
Nun Gibt es in Witten eine für den infrage stehenden Bereich beschlossene und geltende Gestaltungssatzung. Ich frage mich aber, wo es angesichts des Fassaden-Wildwests gerade an der oberen Bahnhofstraße (seit 2023 unverändert) das zu schützende und erhaltende harmonische und ortstypische Stadtbild gibt? Anders formuliert: Einem harmonischen und erhaltenswerten Stadtbild fehlt jegliche wünschenswerte Referenz. Deshalb ist es für mich schlichtweg ein Rätsel, wieso die geplante Fassade das Stadtbild stören könnte.
Mein Fazit: Mir scheint das Hineingrätschen der Stadtverwaltung in das laufende Projekt eine reine Willkürmaßnahme zu sein – möglicherweise motiviert durch ein Nachkarten, weil sich der Eigentümer nicht an die von der Stadt Witten beauftragte Machbarkeitsstudie hält: https://www.mitten-witten.de/machbarkeitsstudie/. Da die Revitalisierung – ich wiederhole – aber dringend notwendig ist und selbstverständlich wirtschaftliche Kriterien und nicht irgendwelche praxisferne Machbarkeitsstudien den Ausschlag geben müssen, sollte die Verhinderungsposse durch ein Machtwort des Baudezernenten oder des Bürgermeisters umgehend beendet werden.
Ein Beispiel für die Wirksamkeit eines Machtworts gab es in der Vergangenheit schon einmal, als die Ansiedlung des Cafés Extra Blatt am Berliner Platz nach versuchter Behinderung durch das Bauordnungsamt durch ein Machtwort des damaligen Stadtbaurats Bradtke (politische Interventionen gingen voraus) glücklicherweise ermöglicht worden ist.
*Hier der WAZ-Artikel: „Gefahr für Leib und Leben“_ Kaufhof-Fassade in Witten wird erneuert
**6.91_gestaltungssatzung_innenstadt_anlage_1_begruendung-1
***“Rechtsgrundlage: Kommunen erlassen die Satzung im Rahmen ihrer Selbstverwaltung auf Basis der jeweiligen Landesbauordnung (in NRW über die dortigen Bestimmungen des Landesbaurechts).
Regelungspunkte: Festgelegt werden oft zulässige Dachformen und -farben, Fassadenmaterialien, Fensterformate oder Vorgaben für Schilder und Außenwerbung.
Geltungsbereich: Gilt meist für historische Ortskerne, besondere Stadtteile oder spezifische Straßenzüge und betrifft alle öffentlich einsehbaren Bauteile.
Verbindlichkeit: Die Vorgaben sind für Eigentümer bei Neubauten oder Renovierungen verpflichtend; Verstöße können Baugenehmigungen verhindern oder zu Auflagen führen.“
