Äußerungen lassen nicht Gutes für die Innenstadtentwicklung ahnen
In der WAZ vom WAZ 12.8.26 Exklusive Bilder_ Saller Gruppe zeigt Pläne für das Kaufhof-Gebäude werden im Zusammenhang mit der Sanierung der Kaufhof-Immobilie der Stadtbaurat, Herr Rommelfanger, und der Mitarbeiter des Planungsamts Herr Rabe, seines Zeichens Abteilungsleiter* und zuständig für die Innenstadtentwicklung, zitiert. Die Zitate lassen nicht Gutes für die Innenstadtentwicklung ahnen.
Den Vogel schießt aus meiner Sicht im Artikel der Stadtbaurat mit folgender Äußerung ab: „Wir haben in der Innenstadt viel 50er-Jahre Bebauung. Die hat einen gewissen Charme und eine gewisse Qualität und kommt auch langsam ins Denkmalalter“.
Oh Je! „Viel 50er-Jahre Bebauung“? Ja, stimmt, aber die ist sicher kein architektonisches Highlight, und so ganz stimmt das auch nicht. Ist dem Stadtbaurat an der Bahnhofstraße noch nicht der sanierte große Wohn- und Geschäftskomplex an der unteren Bahnhofstraße aufgefallen (in den 70er-Jahren gebaut, beim damaligen Sanierungsprojekt geplante weitere Zerstörung erhaltenswerter Bausubstanz u.a. durch Hausbesetzungen verhindert**)? Und ist ihm nicht das mehrstöckige Gebäude am Berliner Platz (früher „Jacks-Haus“) und schräg gegenüber der ehemaligen Kaufhof-Immobilie der sog. Celestian-Bau*** aufgefallen? Hinzufügen möchte ich noch im engeren Innenstadtbereich die Stadtgalerie****.
Mensch kann bzgl. der architektonischen Qualität der genannten Immobilien sicher unterschiedlicher Meinung sein, aber mit einem Charme der 50er-Jahre haben die Immobilien nichts tun und geben daher auch keine Referenz für einschränkende Maßnahmen durch eine Gestaltungssatzung und einen Denkmalschutz***** ab.
Weiter tritt im Artikel Herr Rabe auf: „Ziel der Gestaltungssatzung ist es, einen gewissen Mindeststandard zu setzen“ und (sinngemäßes Zitat Artikel): „Früher hätten Händler versucht, sich mit Werbung und Fassadengestaltung zu übertreffen. Diesen Wettkampf solle die Satzung verhindern und dadurch für ein ‚einheitliches‘ oder ‚harmonisches‘ Stadtbild sorgen. Dem entspreche die Glasfassade nicht.“
Wo hat dieser geniale Abteilungsleiter das her? (mehr …)
Aussitzen und falsche Schwerpunktsetzung helfen nicht gegen die Klimakrise (Hitze, Starkregen etc.)
Zu den wichtigsten Aufgaben auch kommunaler Verwaltung – sprich hauptamtliche professionelle Verwaltung und Selbstverwaltung („Politik“) – sollten vorausschauende, vorsorgende und nachhaltige Planungen und Maßnahmen gehören. Wird das nicht geleistet, kommt es – eigentlich nicht überraschend – zu negativen Konsequenzen.
Die negativen Folgen der Klimakrise – Hitze, u.U. Starkregen etc. – sind aktuell für jeden spürbar und werden wahrscheinlich in Zukunft noch zunehmen und spürbarer werden. Mögliche abschwächende und schützende Gegenmaßnahmen sind seit langem bekannt und sollten für eine vorsorgende Verwaltung Priorität haben.
Wie sah es damit in Witten aus? Antwort: In Witten ist für die kommunale Verwaltung nachhaltiger Klimaschutz immer ein Stiefkind gewesen. Wenn überhaupt, handelte es sich um Bonsai-Maßnahmen oder es wurde – um einen Spruch abzuwandeln – ökologisch geblinkt und unökologisch marschiert. Hier beispielhaft eine unvollständige Bilanz mit Beiträgen dieser Website zum Klimaschutz nur vom Jahr 2019 bis zum Jahr 2022 (in chronologischer Reihenfolge). Leider zeichnet sich bis heute keine Besserung ab. Siehe dazu mein aktueller Beitrag: „Internationale Gartenschau (IGA) in Witten: leider keine Aufwertung des Stadtgrüns, keine Schwammstadt und kein Hitzeschutz“/1.8.26.:
„Klima- und Umweltschutz in Witten – eine leidige Geschichte“/11.7.19, „Ein instruktiver Beitrag zu Klimakrise“/31.10.19, „Klimanotstand: Der Berg kreißte und gebar – bisher – ein Mäuslein“/12.3.20, „Klimanotstand: PR-Aktionen helfen nicht“/12.3.20, (mehr …)
Sanierung Kaufhof-Immobilie: Dachbegrünung?
Im Zusammenhang mit der laufenden Sanierung des ehemaligen Galeria-Kaufhof-Gebäudes möchte ich an meinen zurückliegenden Beitrag „Ratspfusch: Antrag Bürgerforum+/Dachpark – viel Humbug und ein sinnvoller Kern“/15.1.2021 erinnern. Vielleicht ist ja jetzt der Zeitpunkt gekommen, sich mit dem sinnvollen Kern näher zu befassen.
Sanierung Kaufhof-Immobilie: Wieder eine Verhinderungsposse?
In der Wittener Stadtverwaltung – speziell dem Baudezernat (Planungsamt, Bauordnungsamt) – scheint wieder einmal der Wurm sein Unwesen zu treiben.
Dass die möglichst rasche Revitalisierung des ehemaligen Galeria-Kaufhof-Gebäudes für die Innenstadt dringend notwendig ist, dürfte unstrittig sein. Nun zeichnet sich endlich konkrete Bewegung in der Angelegenheit ab: Der Eigentümer ist tätig geworden, und es scheint sogar mögliche Nutzer zu geben.
Einem WAZ-Artikel* ist allerdings zu entnehmen, dass es bei der den Interessen der möglichen Nutzer entsprechenden baulichen Gestaltung – einer Pfosten-Riegel-Glasfassade (Beispiel: https://russ-holzbau.de/referenz/tragende-pfosten-riegel-glasfassade-in-50827-koeln-elementbau/)– Widerstände von Seiten der Stadtverwaltung gibt. Diese beruft sich auf eine Gestaltungssatzung der Stadt Witten aus 2023**. Was ist davon zu halten?
Der Sinn einer Gestaltungssatzung wird von der Google-KI folgendermaßen beschrieben:
„Eine Gestaltungssatzung ist eine örtliche Bauvorschrift einer Gemeinde, die das äußere Aussehen von Gebäuden, Dächern, Einfriedungen und Werbeanlagen regelt. Ziel ist es, ein harmonisches und ortstypisches Orts- oder Stadtbild zu schützen und zu erhalten.
Grundlagen und Inhalte: …***
Nun Gibt es in Witten eine für den infrage stehenden Bereich beschlossene und geltende Gestaltungssatzung. Ich frage mich aber, wo es angesichts des Fassaden-Wildwests gerade an der oberen Bahnhofstraße (seit 2023 unverändert) das zu schützende und erhaltende harmonische und ortstypische Stadtbild gibt? Anders formuliert: Einem harmonischen und erhaltenswerten Stadtbild fehlt jegliche wünschenswerte Referenz. Deshalb ist es für mich schlichtweg ein Rätsel, wieso die geplante Fassade das Stadtbild stören könnte. (mehr …)
Internationale Gartenschau (IGA) in Witten: leider keine Aufwertung des Stadtgrüns, keine Schwammstadt und kein Hitzeschutz
Jetzt also – vorgezogen – Beginn der Bauarbeiten zur IGA in Witten*. Was ist davon zu halten? Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meinen Beitrag vom 18.11.2020 „IGA in Witten: Falsch programmiert?“, in dem ich eine falsche Programmierung der Wittener IGA-Projekte kritisiere.
Warum die Programmierung falsch ist, erschließt sich aus der Charakterisierung der Ziele der IGA, wie sie im „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Innenstadt Witten (ISEK 2018 – 2025)/Fortschreibung integriertes Handlungskonzept 2008“ der Stadt Witten** auf S. 70 ausgeführt werden: „Die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027 soll in der Metropole Ruhr stattfinden, das hat der Verwaltungsrat der deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft im Dezember 2026 beschlossen. Die IGA 2027 soll ein dezentrales Großereignis werden, das konzeptionell auf drei Ebenen aufbaut. Die erste Ebene sind die ‚Zukunftsgärten‘, von denen drei als Leistungsschauen des Gartenbaus kostenpflichtig für den Besucher sind. Die zweite Ebene heißt ‚Unser Garten‘. Hier werden kommunale Projekte realisiert und die schönsten vorhandenen Parks und Gärten in der Region präsentiert. Die dritte Ebene bietet unter dem Schlagwort ‚Mein Garten‘ ein Forum für nachbarschaftliche Grüninitiativen sowie Urban-Gardening-Projekte.“***
Stellt sich die Frage, was ein „Ruhrfenster Mühlengraben“ und ein „verbesserter Zugang zur Zeche Nachtigall“ mit diesen Zielstellungen zu tun haben? Antwort: Gar nichts. Wären die IGA-Ziele im Rahmen einer Wittener Beteiligung an der IGA umgesetzt worden, hätte das zu einer erheblichen Aufwertung der Wittener Parks, Gärten und Grünflächen – siehe dazu mein Beitrag – und damit zu einer verbesserten Klimaresilienz (Schwammstadt, Hitzeschutz) führen können.
Stattdessen die jetzt begonnenen Projekte. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich des Rätsels Lösung. Beide Projekte sind alte Schubladenprojekte der Stadtplanung: (mehr …)
