Berlet/Annen: Ob der Schaden deckungsfähig ist, kann zur Zeit nicht beurteilt werden

Folgenden instruktiven Beitrag für das abenteuerliche Vorgehen der Stadtspitze in der Angelegeneheit Berlet/Annen fand ich auf der homepage von SchöWo (SchöWoWohnbau: der Blog: Dort weitere Beiträge zur Sache):

„Ob der Schaden deckungsfähig ist, kann zur Zeit nicht beurteilt werden“

Entgegen der Aussage der Stadtverwaltung, die Kommunalversicherung “KSA” springe auf jeden Fall ein, wenn die Firma “SchöWo Wohnbau” erfolgreich eine Schadenersatzklage durchkriege, liest sich das Antwortschreiben des Versicherers vom 20. Januar des Jahres auf eine Anfrage der Stadt etwas anders.
Es beginnt mit dem Satz: “In Ihrem Schreiben stellen Sie die Frage, ob der Deckungsschutz für den Schadenfall davon abhängt, dass das vorliegende verwaltungsrechtliche Urteil angegriffen wird. Das ist nicht der Fall. Vielmehr kann ein deckungsrechtliches Problem entstehen, wenn das vorliegende verwaltungsrechtliche Urteil angegriffen wird.”
Zurzeit stehe lediglich ein sogenannter Verzögerungsschaden zur Debatte. Wenn das Verfahren weitergeführt werde, könne es zu einem “Totalausfall” kommen. “Ob dann der entstandene Schaden deckungsfähig ist, kann zurzeit nicht beurteilt werden.” Weiter heißt es: “Sollten keine nachvollziehbaren schwerwiegenden Gründe für den Erfolg der Berufung vorliegen und diese dennoch eingelegt werden, wird der bereits eingetretene Schaden vergrößert, wenn auch die nächste Instanz scheitert. Die Deckung für diesen Schaden steht durchaus infrage.”