Vorsicht: Panzerknacker unterwegs!

Aktuelle Anmerkung 23.2.16:

Ob die Schließung der Zweigstellen eine Vorwegnahme der Intention folgender Formulierung aus dem Antrag der Grünen etc. ist?

„·  Investive Maßnahmen: Welche baulichen und technischen Investitionen sind tatsächlich unabdingbar, welche können mittelfristig aufgeschoben werden?“

Schließung von Zweigstellen, um aus dem Jahresüberschuss einen Beitrag zum Haushalt der Stadt
Witten zu leisten? Die Frage sei erlaubt.

Das musste ja sein. Die Wittener Grünen, unterstützt von einigen anderen Fraktionen*, haben folgenden genialen Antrag gestellt:

→ Antrag: Maßnahmekatalog Sparkasse Maßnahmekatalog Sparkasse

Was ist davon zu halten?

Der gewünschte Beitrag der Sparkasse zur Haushaltskonsolidierung steht schon lange auf der Wunschliste des Rates und der Verwaltung. Er ist seit Jahren vom Rat mehrheitlich beschlossener Teil der Sanierungspläne (als Teil der jährlichen Haushaltspläne). Eines erneuten Beschlusses bedarf es also eigentlich nicht.

Seit Jahren verhandeln der Kämmerer und Verwaltungsrat vergeblich mit dem Sparkassenvorstand, und seit Jahren signalisiert der Sparkassenvorstand immer wieder, dass er aus wirtschaftlichen Gründen und im Interesse seiner Kunden** nicht bereit ist, diesen Beitrag zu leisten. Eine Aufforderung des Rates an die Mitglieder des Verwaltungsrats, selbst wenn diese eine Mehrheit im Rat finden sollte, dürfte da nichts Neues bringen.

Hinzu kommt pikanterweise, dass die Antragsteller Grüne, bürgerforum und WBG (diese auch im Namen anderer Minifraktionen) im Verwaltungsrat der Sparkasse vertreten sind. Sie haben sich offensichtlich wie auch andere Mitglieder des Verwaltungsrats in der Vergangenheit nicht durchsetzen können. Der angestrebt Beschluss des Rates wird daran mit Sicherheit nichts ändern.

Was soll dann der Antrag?

Mir fallen nur zwei Erklärungen ein.

1. Der Antrag soll signalisieren, dass mensch sich verantwortlich um eine Konsolidierung des Haushalts bemüht. Das ist aber vor dem Hintergrund der bestehenden Beschlusslage (s.o. Sanierungspläne) reine Kosmetik.

2. Der Antrag soll wieder einmal die verhasste GroKo vorführen. Würde der Antrag von einer GroKo-Mehrheit des Rates abgelehnt – und das wäre in der Sache gerechtfertigt: siehe auch hier Sanierungspläne!) –, würde das Gezeter losgehen, die Groko würde keine Haushaltsverantwortung zeigen.

Beide Antragsmotive haben auch gar nichts mit einer ernsthaften Haushaltskonsolidierung zu tun. Sie sind rein taktischer Natur. Der Antrag ist daher das Papier nicht wert, auf dem er steht.

Er ist zielt aber auch in der Sache in die falsche Richtung, denn was wird mit dem gewünschten Zugriff auf das Geld der Sparkasse eigentlich angestrebt? Angestrebt wird ein besonders in Witten bei der Verwaltungsspitze beliebter bequemer Zugriff auf fremder Leute Geld, um eigene Fehlleistungen und Unterlassungen – denn diese sind die eigentlichen Ursachen der Haushaltskrise – zu kaschieren. Wie stellte die IHK noch vor einiger Zeit richtig fest: Witten habe kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem.

Mit dem gewünschten „Konsolidierungsbeitrag“ würden die Sparkassenkunden sozusagen doppelt enteignet: als Bürger Wittens durch massive Steuererhöhungen (Grundsteuer B, Gewerbesteuer)*** etc., und als Sparkassenkunden indirekt durch Einschränkung der Kreditvergabe über die Verminderung des Eigenkapitals (Ausschüttung und gleichzeitige Erhöhung der Eigenkapitalquote, wie im Antrag gefordert, dürften wohl kaum möglich sein). Und wofür? Für ein bisheriges Fass ohne Boden wie den städtischen Haushalt? „Haushaltskonsolidierung“ durch Dekonsolidierung der Sparkasse und auf dem Rücken der Sparkassenkunden? Das kann es doch nicht sein. Ich jedenfalls werde dem Antrag nicht zustimmen.

Anmerkung zu Schluss: Mit den auch aus meiner Sicht überhöhten Gehältern speziell der Vorstände der Wittener Sparkasse (Warum ein Sparkassenvorstand einer mittleren Sparkasse 376.000 €/Jahr – plus besonders günstige Pesions- und Zusatzleistungen: Dienstwagen! – verdienen muss, kann ich nicht nachvollziehen. Zum Vergleich: Das Gehalt der Bundeskanzlerin – Quelle: Wirtschaftswoche – beläuft sich auf ca. 220.000 €/Jahr!) hat diese Angelegenheit nichts zu tun. Der „Konsolidierungsbeitrag“ würde schließlich an den Gehältern der Vorstände nichts ändern.

Zu den im Vergleich überhöhten Gehältern von Sparkassenvorständen generell siehe den Artikel „Gehälter und Pensionen von Sparkassenvorständen“:

→ Artikel „Gehälter und Pensionen von Sparkassenvorständen“ Gehälter und Pensionen von Sparkassenvorständen

*Die Unterstützung des Antrags ist übrigens zu keinem Zeitpunkt innerhalb der Fraktion bürgerforum mit mir abgestimmt worden.

**Erläuternder Anhang: Sparkassengesetz NRW Ausschüttung und Öffentlicher Auftrag Sparkasse Ausschüttung Öffentlicher Auftrag

**Steuern sind eine legale Enteignung durch den Staat.