Corona: Pandemie-Einschränkungen nicht grundgesetzkonform?

In Zusammenhang mit diversen aktuellen Demos für das Grundgesetz (?) und gegen die Corona-Einschränkungen möchte ich beiläufig auf Artikel 2 des Grundgesetzes verweisen:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2*:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.**

Was mich betrifft, so fühle ich mich durch ein wider besseres Wissen fahrlässiges Verhalten von Personen, die meinen, die Freiheit ihrer Person durch die Gefährdung der Gesundheit anderer (und eben auch meiner) ausleben zu müssen, in meinen Grundrechten verletzt.***

*Fettungen von mir

**Siehe zu Erläuterungen zu (2) WikipediA: Artikel 2 Des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_2_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

***Siehe zu einer ähnlichen Problematik mein Beitrag „Bürgerlicher Anarchismus?“/11.1.17. Die Teilnahme von Herrn Kemmerich (Ich erinnere: FDP, Kurzzeitministerpräsident in Thüringen) an einer Demo in Thüringen gegen die Einschränkungen war eben nicht ganz zufällig.