Schulsanierungen beschlossen: Auch Hardenstein-Gesamtschule wird saniert und modernisiert
Die Stadt nimmt endlich Geld in die Hand und will mit einem ambitionierten Programm Wittener Schulen sanieren. Das ist gut so, und der Finanzierung des Programms ist aller Erfolg zu wünschen.
Hier die Vorlage, die im ASU einstimmig verabschiedet worden ist, allerdings mit dem mehrfach wiederholten Hinweis, dass der Einstieg in ein Sanierungsprogramm schon vor Jahren gut gewesen wäre, um den fortschreitenden Verfall aufzuhalten. Auch dieser Hinweis hat seine Berechtigung.
Hier die Vorlagen und der bisher geplante Programmablauf:
→ 0898_V_16_Entwurf_einer_MassnahmenplanungSchulsanierung_2019_2028
Besonders freut mich, dass die Erhaltung, Sanierung und Modernisierung der Hardenstein- Gesamtschule endlich beschlossene Sache ist. Ich hatte schon einmal die Unterstützung eines Bürgerbegehrens angekündigt, wenn frühere Pläne einer Schließung weiter verfolgt worden wären (siehe zur Hardenstein-Gesamtschule mein Beitrag „Für Herbede: Hardenstein-Geamtschule erhalten!“/17.1.16).
Fundsache: Profitieren von Missständen
Bei erneuter Lektüre eines Buches, das mich stark beeinflusst hat (Martin Jänicke: Wie das Industriesystem von seinen Mißständen profitiert/Opladen 1979!), beeindruckte mich die Unterscheidung zwischen politischer Problembeseitigung und bürokratisch-industrieller Symptombehandlung (zu der eine Wahlverwandtschaft zwischen Bürokratie und kapitalistischer Industrie neige). Diese Symptombehandlung führe zur Erhaltung und Verschleppung von selbsterzeugten Problemen bei gleichzeitigem Profitieren von ihnen. In diesem Zusammenhang fiel mir insbesondere folgende Passage auf (S. 68):
„Unter dem Stichwort der industriellen Risiko-Produktion verdient ein hochkomplexer Bereich besondere Beachtung, der der spezialistischen Entsorgungsmaschinerie wohl am unzugänglichsten ist (und entsprechend als umweltpolitisches Nebenthema gilt): Der Bereich der Klimarisiken, wie sie durch die Kombination von direkter Aufheizung in den Ballungsräume und gleichzeitiger Zunahme von Treibhauseffekten durch CO2 entstehen. Ihre Schadenspotentiale reichen von weitgehender Erntevernichtung durch Dürre wie Überschwemmung, bis zu Produktionsausfällen durch Wassermangel oder extremer Kälte. An den in diesem Zusammenhang stehenden Prognosen über die Folgen eines Abschmelzens des Polareises ist mehr als dessen Düsternis die Tatsache beunruhigend, dass das technokratische System der Problembehandlung hier völlig inkompetent ist (und entsprechend reagiert).“
Diese Diagnose ist jetzt fast 40 Jahre alt. Mittlerweile ist der schädliche Klimawandel durch Treibhauseffekte kein Nebenthema mehr, weil er weit fortgeschritten ist und die negativen Auswirkungen immer spürbarer werden (Der Klimawandel ist auch eine Fluchtursache!).
Und die Kompetenz des technokratischen Systems der Problembehandlung? Die wird durch folgende zwei Artikel deutlich:
→ CO2-Ausstoß in Deutschland steigt massiv CO2-Ausstoß in Deutschland steigt massiv
→ CO2-Ausstoß 2016_Deutschlands Emissionen erneut angestiegen CO2-Ausstoß 2016_ Deutschlands Emissionen erneut angestiegen
Anlass zur Beunruhigung? Allerdings! (mehr …)
Fehlentwicklung 3: Magische Ausstrahlungskraft des Namens
Leider grassiert insbesondere bei Wählergemeinschaften, die nicht vom Licht überörtlich organisierter politischer Formationen zehren (oder unter deren Schatten leiden: Stichwort „Krise der Volksparteien“), häufig die Illusion, der Name der jeweiligen Organisation habe gleichsam eine magische Ausstrahlungskraft.
Dabei spielt gerade bei Wählergemeinschaften (siehe dazu meine Beiträge „Chancen einer Wählergemeinschaft …“/4.12.13, „Ins Stammbuch geschrieben„/29.12.13 und „Ins Stammbuch II …„/11.1.14) das politische Standing der einzelnen Kandidat_innen vor Ort eine entscheidende Rolle für das Wahlergebnis, das sich aus Persönlichkeitswahlen in den Wahlbezirken zusammen setzt. Das wird belegt in meinen Beiträgen „Nichts ohn‘ Ursach …“ (siehe mein Beitrag Fehlentwicklung 1) und „Wahlergebnisse Kommunalwahl 2014 vorläufige Einschätzung“/30.9.14, speziell in der Ergebnisliste der Wählergemeinschaft bürgerforum in den Wahlbezirken bei den Wahlen 2009/2014 (Ergebnisliste Kommunalwahlergebnisse bürgerforum 2014 und Flyer mit Kandidat_innen in den Wahlbezirken buergerforum_flyer_2014_web). (mehr …)
Grüne radikal?
Die Grünen (B’90/Die Grünen) wollen radikal und nicht radikal zugleich sein (Robert Habeck). Geht das?
Es gab früher den Spruch „Links blinken, rechts marschieren.“ Ich habe den Verdacht, dass die gegenwärtige grüne Strategie hinaus läuft auf „Radikal blinken, nichtradikal marschieren“ – wohin? Zum Mitregieren und zum „Was-geworden-sein“?
Immerhin, wenn Friedrich Merz schon Sympathien für die Grünen zeigt, weiß er wahrscheinlich, dass er es im Ernstfall mit butterweichen Mitregierenden zu tun haben würde. Und wieder werden einige grüne Wähler_innen sich dann die Augen reiben – oder auch nur ihr normales unpolitisches Alltagsleben einigermaßen gut versorgt unbeeindruckt weiter führen.
Denn das Gebot der Stunde in unserem schönen Land war und bleibt scheinbar auch beim grünen Wähler_innenspektrum Konsequenzlosigkeit – Klimawandel etc. hin, Klimawandel etc. her. Es wird ja nicht gleich das Haus abbrennen – oder das Wasser knapp werden und der Wald vertrocknen (möglicherweise auch der „Wildniswald“)? Und das mit dem „Was-geworden-sein“ kann doch – fast – jede/r verstehen.
Fehlentwicklung 2: Kenntnisfrei, ich bin dabei
Andererseits: Bei der Möglichkeit von Minifraktionen (2 gewählte Ratsmitglieder) kann die auf eine sehr geringe Zahl von Wähler_innen reduzierte Anerkennung sich dennoch lohnen – nach der bescheidenen politischen Maxime „Kenntnisfrei, ich bin dabei“: auch materiell*. Und damit die gewählten Minifraktionäre nicht unter der Last der Verantwortung und schweißtreibenden Arbeit zusammen brechen, gibt es ja – soweit Mitarbeit in den Ausschüssen für Minifraktionen möglich ist – die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, die nicht von den Wählerinnen und Wählern gewählt, sondern von den Fraktionen benannt und vom Rat gewählt werden.
Dann ist mensch doch – fast – überall „dabei“! Nur: Mit Programm und Gestaltungsoption hat das dann nicht mehr viel zu tun, eben: eine Fehlentwicklung. Kommunalpolitik sollte schließlich kein privates Hobby sein, sondern zumindest der ernsthafte Versuch einer möglichst weitgehenden Umsetzung des – wie heißt es doch so schön – Wähler_innenauftrags. Wer das nicht will, überlässt das Feld anderen, traktiert nur noch sein eigenes Sitzfleisch und führt genau genommen ihre/seine Wähler_innen hinters Licht. (mehr …)
Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage
„Es erben sich Gesetz und Rechte // Wie eine ew’ge Krankheit fort; // Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte // und rücken sacht von Ort zu Ort. // Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage; // Weh dir, dass du ein Enkel bist! // Vom Rechte, das mit uns geboren ist, // Von dem ist leider! nie die Frage.“ – Faust I, Vers 1972 ff. / Mephistopheles
Im Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs 2019/20 findet sich die Prognose für die Personal- und Versorgungsaufwendungen von 2018 bis 2023 (Haushaltsplanentwurf 2019 2020 Personal- und Versorgungsaufwendungen).
Von 2018 (74.260.000 €) bis 2023 (80.017.000 €) prognostiziert der Kämmerer einschließlich Versorgungsaufwendungen* eine Steigerung von 5.257.000 €, ohne Versorgungsaufwendungen von 2018 (67.305.000 €) bis 2013 (76.034.000 €) eine Steigerung von 8.729.000 €. Abgesehen davon, dass schon die Personalaufwendungen 2018 bedeutend sind, ist die Steigerung bis 2023, also im Laufe von 5 Jahren, wahrhaft erstaunlich. Denn die Steigerungen vollziehen sich bei insgesamt gegenüber 2012 nur leicht erhöhtem Personal** (2012: 1130,48, 2018: 1168,72; bis 2016 – 1126,87! – absolut vermindert).
Verständlich wird das aus meiner Sicht nur, wenn mensch berücksichtigt, dass im Öffentlichen Dienst automatisch Gehaltserhöhungen abhängig von Lebensalter vollzogen werden (noch unabhängig von Beförderungen, die auch zu Buche schlagen; die Wittener Stadtverwaltung ist eine Verwaltung mit einem hohen Altersdurchschnitt und damit „teuer“), und regelmäßig großzügige Tarifabschlüsse die Gehälter (und damit im Nachgang die Beamtenbesoldung mit den entsprechenden Versorgungsaufwendungen) erhöhen. Die speziellen Begründungen des Kämmerers (KiTa etc.) scheinen mir dagegen nachrangig zu sein.
Bleibt wieder festzuhalten, dass der Wittener Steuerzahler die überteuerte Wittener Verwaltung (s. dazu meine Beiträge „Abgerockt? Abgerockt.“/11.9.17 und „Gefährliches Spiel“/12.9.17) alimentieren muss, und dass das Geld für andere Zwecke (bürgernahe Dienstleistungen, Infrastruktursanierung und -erneuerung, Schuldenabbau) nicht mehr zur Verfügung steht. Nur: Zu einer ineffizienten, wenig servicefreundlichen und „teuren“ Verwaltung gehören Bürger_innen, die sich diese Verwaltung gefallen lassen. Wie heißt es doch so schön: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
*Versorgungsaufwendungen 2018: 7.027.000 €, 2023: 13.968.000; Steigerung: 6.941.000 €.
**Immerhin ca. 42 Stellen. Wenn das so weiter geht ….
Fehlentwicklung 1: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild‘ ich einen Arbeitskreis
Bei der Entwicklung mancher kommunalen politischen Formationen hat mensch den Eindruck, dass auf Grund von Inkompetenz bei endemischer Schlaumeierei* und politischem Desinteresse für ihre Umwelt die poltitische „Praxis“ auf den Spruch schrumpft „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild ich einen Arbeitskreis“. Diese „Arbeits“-Kreise sind dann meist nur auf den eigenen Laden orientiert und reine Gesprächs-, böse formuliert: Schwatzkreise.
Aber mensch kennt sich, sieht sich (oder auch nicht) und trinkt Kaffee miteinander (oder Tee, manchmal auch Drinks) – und will natürlich ganz viel Gutes für die Stadt tun, nur möglichst ohne Tun. Dabei wären konkretes Engagement für die Lösung realer Probleme der Stadt dringend notwendig, um „weiter zu wissen“ und etwas zu lernen.
Skurril ist aus meiner Sicht, dass Selbstbewusstsein und Selbstbeweihräucherung solcher Formationen meist enorm sind: häufig verbunden mit der Vorstellung, die Menschen müssten ihnen hinterher laufen** – wegen der Schönheit der Beteiligten, des Namens der Organisation oder der jeweiligen außerpolitischen beruflichen Qualifikation der Organisationsmitglieder?
Um so größer dann die Enttäuschung, wenn die Umwelt die Bemühung bei Wahlen (Kandidieren!) nicht so anerkennt, wie mensch sich das ausphantasiert hat. Ich hatte in einem zurückliegenden Beitrag „Nichts ohn´ Ursach – wie die Wittener seit 1994 ihre Selbstverwaltung gewählt haben“/14.4.13 schon einmal Wahlen als „Narzissmuskiller“ bezeichnet. (mehr …)
Fehlentwicklungen
Ich bin jetzt 24 Jahre (seit 1989 mit 5järiger Unterbrechung von 1999 – 2004) in unterschiedlichen politischen Konstellationen (Grüne, Die Unabhängigen, WBG, bürgerforum) mal erfolgreich, mal weniger erfolgreich Ratsmitglied (siehe dazu auch mein Beitrag „Warum dieser Blog„/20.11.13), und manche vermeidbaren, aber leider stur wiederholten Fehlentwicklungen von politischen Formationen nerven mich langsam – insbesondere, weil sie auf eine personelle und materielle Ressourcenverschwendung hinauslaufen (siehe dazu auch mein Beitrag „Kein Lichtblick? Thesen …„/11.8.14).
Als über die Jahre Leidgeplagter erlaube ich mir in den folgenden Beiträgen einige polemische Anmerkungen zu den Fehlentwicklungen, selbst wenn ich der/dem einen oder anderen auf die Füße treten sollte. Nur aufmunterndes und wohlfeiles Lob ist auch in der Politik – in diesem Fall Kommunalpolitik – nicht hilfreich.
Ausgeglichener Haushalt?
Am 3.11.18 titelt die WAZ: „Wittens Kämmerer legt ausgeglichenen Haushalt für 2019 vor“ Wittens Kämmerer legt ausgeglichenen Haushalt für 2019 vor (Eigentlich müsste es richtig heißen „Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2019/20“, weil es sich um einen Doppelhaushalt handelt).
Tatsächlich stehen im Haushaltsplanentwurf 2019/20 für das Jahr 2018 Einnahmen in Höhe von 297.151.331 € Ausgaben von 296.993.886 € gegenüber. Damit ergibt sich ein Plus von 157.445 € (Quelle: Vorbericht Haushaltsplanentwurf 2019/20, S. 2). Immerhin ein knappes Plus.
Der Haken besteht darin, dass dieses Plus nur durch einen Zuschuss aus dem Stärkungspakt des Landes von 4.083.000 € (Vorbericht S. 3) zustande kommt. Rechnet mensch diesen Zuschuss ab, würde sich für 2018 ein Minus (Defizit) von 3.925.555 ergeben.
Für das Jahr 2019 liegen die Einnahmen bei 296.903.027 € und die Ausgaben bei 296.729.728 € mit einem Plus von 173.299 €. Macht mensch auch hier die obige Rechnung auf (Zuschuss Stärkungspakt: 2.651.000 €), ergibt sich ein Minus (Defizit) von 2.477.701 €.*
Von einem Haushaltsausgleich aus eigener Kraft ist Witten also noch weit entfernt. Die finanzielle Lage der Stadt ist immer noch ganz dünnes Eis** und deshalb mit Sicherheit kein Anlass für politische Frühlingsgefühle bei neuen Ausgaben. Ich bin gespannt, wie sich die Kommunalaufsicht zum neuen Haushaltsplan stellt, falls er im Rat eine Mehrheit findet.
*Hier die einschlägigen Zahlen aus dem Haushaltsplanentwurf 2019/20, speziell der Ergebnisplan und die Zuwendungen (Stärkungspaktmittel Land): Haushaltsplanentwurf 2019 2020 Vorbericht
** Das, obwohl Witten eine Hochsteuerstadt ist (Wir erinnern uns: Spitzenwert bei der Grundsteuer B und Gewerbesteuer). Und die „Kostendynamik im Sozial- und Jugendhilfebereich“, auf die der Kämmerer verweist? Die dürfte doch wohl auch in vergleichbaren Städten zu verzeichnen sein, die finanziell besser da stehen als Witten (s. dazu Gemeindeprüfungsanstalt). Bleibt wieder die Frage: Wo ist in Witten der spezielle Wurm drin?
Klarstellung
Die Stockumer SPD und CDU sind neben anderen politischen Formationen gegen die Umwandlung des Vöckenbergs in Stockum (bisher Acker und regionaler Grünzug) in eine Gewerbefläche, eine Stockumer Initiative sammelt fleißig Unterschriften gegen das von der Bürgermeisterin befürwortete Projekt. Gegenwärtig läuft die Entwicklung und Abstimmung des Regionalplans Ruhr, in dem im Gegensatz zur bisherigen Regionalplanung der Vöckenberg als potentielle Gewerbefläche vorgesehen ist. Allerdings ist der Regionalplan für die städtische Planung nicht verbindlich. Ernst und verbindlich würde die geplante Ausweisung erst, wenn die Stadt Witten mit einer entsprechenden Bauleitplanung einsteigt (Verwaltungsvorlage!).
Bei der Sturheit der Projektbefürworter_innen kann es sein, dass trotz allen örtlichen Widerstands nur ein Bürgerbegehren (mit dem Ziel eines Bürgerentscheids) (§ 26 GO NRW) den nachhaltigen Schaden für die Stadt verhindern kann. Ich habe darauf schon in meinem Beitrag „Gewerbeflächen Stockum: Lassen wir uns unsere lebenswerte Zukunft nicht kaputt machen!“/18.7.18 hingewiesen.
Ein Bürgerbegehren unterliegt im Gegensatz zu einer Unterschriftensammlung strengen formalen Regeln, ist dafür aber auch verbindlich. Zu diesen Regeln gehört auch die Einhaltung vorgegebener Fristen. (mehr …)