Ins Stammbuch II – Anforderungen an Ratsmitgliedschaft

Eine Ratsmitgliedschaft sollte keine beliebige Beschäftigung (verbunden allerdings mit Terminen und der Belastung, Ratsvorlagen lesen zu müssen), kein unverbindliches Hobby und keine eingeschränkte Lobbytätigkeit sein, sondern eine Rolle ausfüllen, die mit spezifischen Anforderungen verbunden ist, wenn kommunale Demokratie und Selbstverwaltung des örtlichen Gemeinwesens funktionieren sollen. Wie sehen diese Anforderungen aus meiner Sicht aus?

– Das Ratsmitglied sollte (in Zusammenarbeit mit anderen: Fraktion, fraktionsübergreifend) in der Lage sein, die Verwaltung zu kontrollieren und womöglich anzuleiten (s.u. politische Initiative). Dies entspricht der Vorgabe der Gemeindeordnung.

– Das Ratsmitglied sollte über formale (institutionelle: Rat, Verwaltung) und örtlich-inhaltliche (Haushalt, jeweilige Fachpolitik) kommunalpolitische Zusammenhänge informiert sein. Sonst steht es dauerhaft wie der Ochs vorm Berge und arbeitet ineffizient (die Ratsmitgliedschaft beruht schließlich auf einem durch die Wählerinnen und Wähler erteilten Mandat, ineffiziente Arbeit wird meist von den das Mandat Erteilenden wahrgenommen – spätestens bei den nächsten Wahlen). Das bedeutet: Ein Ratsmitglied sollte sich nicht als bloße Durchreiche für Bürgerbedürfnisse verstehen, sondern als deren sachkundiger politischer Berater und – soweit möglich und vertretbar – Anwalt.

– Das Ratsmitglied sollte in der Lage sein, auf der Basis des Programms seiner politischen Formation (Partei, Wählergemeinschaft) und seiner Fachkompetenz im Laufe der doch langen Wahlperiode die ein oder andere politische Initiative zu entwickeln.

Anders herum: Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden, sieht es um kommunale Demokratie und Selbstverwaltung schlecht aus.

Siehe zu diesem Themenkomplex auch mein Beitrag „Ins Stammbuch geschrieben