Wenn das Wörtchen wenn nicht wär‘ …
Im Fall des sog. Verträglichkeitsgutachtens (von den Kaufleuten aus der Nachbarschaft des Wickmann-Areals und der Innenstadt beauftragt) – die WAZ berichtet am 9.3.16: „Gutachter sehen City in Gefahr“ – könnte mensch den Spruch „Wenn das Wörtchen wenn nicht wär‘, wär‘ mein Vater Millionär“ abwandeln in „…, wär‘ mein Vater (die City) Bettelmann“. Ja, wenn ….
Der entscheidende Fehler des Gutachten ist die Suggestion, als seien die genannten Betriebsgrößen (Summe 7000 qm) bei Zustimmung zu den Planveränderungen des Wickmann-Areals schon – quasi automatisch – in trockenen Tüchern. Dabei wird unterschlagen, dass natürlich auch nach den Planveränderungen kein freier Zugriff von Investoren auf das Areal möglich sein wird. Es gibt in deutschen Städten keine planungsfreien Räume.
Die Stadt – wie die WAZ schreibt – hat nicht nur die Prüfung jedes Einzelvorhaben auf seine Verträglichkeit hin zu „wollen“, sondern muss diese Prüfung nach § 34 BauGB vornehmen. Dieser schreibt nämlich eine Einzelfallprüfung auf Zentrenschädlichlkeit hin verbindlich vor. Das Verfahren ist aufwändiger als im Rahmen eines B-Plans und deshalb vom Planungsamt nicht geliebt, aber eben geboten:
→ Auszug aus § 34 BauBG Auszug aus § 34 BauGB
Und was dann von dem Worst-Case-Szenario, das das Gutachten an die Wand malt, übrig bleibt, wird sich zeigen. Ich glaube zum Beispiel nicht, dass die Beantragung eines Elektrofachmarkts von 3.800 qm eine derartige Prüfung ungeschoren überstehen wird. Ich kann mich erinnern, dass die ursprünglich beantragte Größe für den Elektrofachmarkt bei ca. 1.100 qm lag, und das hört sich doch schon ganz anders an. Also: Bange machen gilt nicht. (mehr …)
Wickmann-Gelände Annen: Endlich geschafft!
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) vom 3.3.16 hat die leidige Auseinandersetzung um das Wickmann-Gelände mit seiner Beschlussfassung (Änderung des Masterplans: neuer Zuschnitt des Annener Zentrums, Aufhebung obsoleter B-Pläne) endlich mehrheitlich zu einem vernünftigen Abschluss geführt. Es wurde auch Zeit!
Einzige opponierende Fraktion: Die Linke. An Argumenten kam nicht Neues: Herr Kalusch (Ratsmitglied der Linken) beschwor zum wiederholten Mal eine Katastrophe für den Einzelhandel der Innenstadt, forderte die Weiterführung des Klageverfahrens Schöpke/Stadt Witten (bekanntlich in erster Instanz mit eine Klatsche für die Stadt ausgegangen) und beschimpfte die GroKo wegen angeblicher Politik im Interesse eines einzigen Investors (gemeint war Herr Schöpke/k.r.). Muss mensch so etwas ernst nehmen? Nein.
Herr Dr. Jäger (SPD-Fraktion) konterte korrekt, dass die wenig aussichtsreiche Weiterführung der gerichtlichen Auseindersetzung bei einer zu erwartenden Niederlage der Stadt gerade nur diesen gemeinten einzigen Investor privilegiert hätte, weil dann nur dieser das Recht zu seiner Investition zugesprochen bekommen hätte. Andere interessierte Investoren wären leer ausgegangen.
Ich, der ich die jetzige Lösung politisch mit getragen habe – ich hätte mir nur ein schnelleres Verfahren vorstellen können -*, verbitte mir übrigens, einer Spezi-Politik bezichtigt zu werden. (mehr …)
Ein gutes Zeichen?
Am 3.3.16 stand die Vorlage 0441/Schaffung von Mietwohnungbaus auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) (siehe dazu mein Beitrag „Augen zu und durch?„/21.2.16). Überraschenderweise wurden Beratung und Beschlussfassung auf das Begehren der GroKo hin (SPD- und CDU-Fraktion) auf einen späteren Zeitpunkt verschoben: Beratungsbedarf. Ein gutes Zeichen? Ich weiß aus anderer Quelle, dass die SPD-Fraktion nicht viel von dieser Vorlage hält. Mit Recht! Ich hatte folgende kurzen Redebeitrag vorbereitet, der meine Position zu der Angelegenheit deutlich macht. Dieser musste nun nicht vorgetragen werden. Ich hoffe jetzt natürlich, dass die kritischen Anmerkungen bei den fraktionsinternen Beratungen der Fraktionen Berücksichtigung finden werden:
ASU 3.3.16/TOP 5/Vorlage 0441/Schaffung von Mietwohnungsbau/Redebeitrag:
„Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren,
mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage 0441 strebt die Verwaltung offensichtlich eine Art Paketbeschluss an. Dieser Generalermächtigung der Verwaltung für das weitere Vorgehen werde ich auf keinen Fall zustimmen. Erfahrungsgemäß werden solche Beschlüsse von der Verwaltung als vorweg genommene abschließende Zustimmung zum ganzen Paket interpretiert. Deshalb kann es aus meiner Sicht nur eine Einzelabstimmung der einzelnen Projekte geben, die ich hiermit beantrage.
Sachlicher Hauptgrund für mich: Die Projekte hätten bei ihrer Umsetzung eine jeweils sehr unterschiedlichen Auswirkung auf die Qualität der betroffenen Quartierszusammenhänge. Generell gilt für mich: 1. Die Projekte Breite Straße und Schwanenmarkt sollten aus meiner Sicht auf keinen Fall nach § 34 BauGB durchgezogen werden. Die Quartierszusammenhänge sind zu sensibel. Städtebauliche, verkehrliche, soziale und Umweltaspekte müssen berücksichtigt werden, um Kosten und Nutzen abwägen und eine begründete Entscheidung treffen zu können. 2. Zu den genannten Projekten sollte auf jeden Fall eine Bürgerbeteiligung erfolgen. (mehr …)
Endgültiges Aus für Gewerbeflächenplanungen in Stockum und Heven!
Super, es scheint geschafft zu sein! Zu Beginn der ASU-Sitzung am 3.3.16 bestätigte die Bürgermeisterin die frühere Pressemeldung vom 2.3.16 (siehe mein Beitrag „Was soll das?“/29.2.16/Aktuelle Information): Der Regionalverband Ruhr (RVR) habe ihr in einem Gespräch signalisiert, dass er dem Begehren der Stadt Witten, im neuen Regionalplan die Ausweisung von Gewerbeflächen in regionalen Grünzügen zu ermöglichen (Stockum, Heven), nicht entsprechen werde. Von der Bürgermeisterin genannte Gründe des RVR: Der Regionalplan werde darauf abzielen, den Flächenverbrauch einschränken, und die von Witten angedachten Gewerbeflächen seien zu klein.
Damit dürfte das endgültige Aus für die fragwürdigen Gewerbeflächenplanungen gekommen sein. Ein Erfolg für die Aktivistinnen und Aktivisten der Initiativen in Stockum und Heven, für die Umwelt und für die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt!
Ich möchte mich an dieser Stelle auch persönlich bedanken bei den Aktivistinnen und Aktivisten, bei der SPD Stockum und Herrn Sander (SPD-Ratsmitglied), der zu einem wichtigen Zeitpunkt die Notbremse gezogen hat (siehe dazu mein Beitrag „Eine gute Intervention“/26.11.14), und insbesondere bei Herrn Prof. Dodt für seine akribische und fundierte fachliche Hintergundarbeit und Beratung. Möglicherweise hat diese auch zu der „harten“ Position des RVR beigetragen.
Warum ich mich persönlich bedanke? Weil ich als Politiker den Eingriff in die Grünzüge aus Überzeugung abgelehnt habe* und natürlich froh bin, durch die breite Unterstützung in der Sache auch persönlich einen Erfolg erzielt zu haben.
*siehe dazu meine Beiträge „Klare Position: Keine neuen Gewerbeflächen in Stockum und Heven!“/1.1.14; „Hände weg von den regionalen Grünzügen!“/1611.14 und „Teilerfolg, aber noch keine Entwarnung“/27.1.15)
Wer spielt hier mit falschen Karten?
Der ehemalige Stadtbaurat Herr Dorsch wirft in der WAZ vom 9.2.16 („Das Gesicht der Stadt geprägt“) den Betreibern des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids gegen den „Rathausanbau“ (Formulierung von Herrn Dorsch im genannten Artikel!) von 1997 vor, mit falschen Karten gespielt zu haben. Was ist davon zu halten?
– Gab es ein Kaufangebot, wie Herr Dorsch behauptet? Nein (Siehe dazu meine „Rede Rathauszentrum 19.5.96“: unten).
– War das Projekt total vermarktet? Nein (Siehe dazu meine „Rede Rathauszentrum 19.5.96“: unten). Da der städtische Haushalt schon 1997 hoch defizität war, hätte meiner Meinung nach die Kommunalaufsicht eigentlich schon damals intervenieren und das Projekt stoppen müssen.
– Sollte das Rathaus nicht in das „Wohn-,Büro- und Geschäftshaus“? Doch, sollte. Denn ohne Anmietung der Büroflächen durch die Stadtverwaltung hätte sich die Investition für einen Investor überhaupt nicht gerechnet. Darüber hinaus war der Schultes-Entwurf nur die leicht überarbeitete Version eines Anfang der 80er Jahre geplanten (und nicht realisierten) echten Rathausanbaus (Siehe dazu meine „Rede Rathauszentrum 19.5.96“: unten).
Mit falschen Karten hat die die damalige Verwaltung und Stadtspitze gespielt, weil sie glaubte, die Bürgerinnen und Bürger mit Namens- und Rechnungstricks hinters Licht führen zu können – übrigens nichts Außergewöhnliches. Das ist ihr glücklicherweise auf Grund ihrer krachenden Niederlage beim Bürgerentscheid nicht gelungen (Beteiligung 40,4% der Wahlberechtigten, Ablehnung des Projekts von 77,05% der Abstimmenden). Zu weiteren Aspekten siehe mein Brief an Prof. Schoppmeyer als Reaktion auf seine Darstellung in seinem Buch „Witten – Geschichte von Dorf, Stadt und Vororten“/Zweiter Band/Witten 2012: (mehr …)
Im Interesse des Gemeinwohls?
Warum mein Fraktionskollege Dr.Tillmann glaubt, dass die unnötige Verzögerung von Investitionen auf dem Wickmann-Gelände im Interesse des Gemeinwohls sei, bleibt sein Geheimnis (WAZ 26.8.15: „Koalition pocht auf gleiches Recht für alle Investoren“). Ich jedenfalls habe dem Antrag von WBG/Piraten gemäß meiner Auffassung des Gemeinwohls zugestimmt, weil ich nicht einsehe:
1.: wieso eine Berufung gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil von SPD/CDU weiter betrieben wird, obwohl das Urteil die Grundlage der Entscheidung der Mehrheit des Rates und von SPD/CDU gegen die zeitaufwändige Aufstellung eines neuen B-Plans war (Mit dieser Entscheidung sollte doch eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden, oder habe ich da etwas falsch verstanden?),
und 2.: wieso parallel zu einem von vornherein durch die genannte Entscheidung zum Misserfolg verurteilten Berufungsverfahren ein auch zeitaufwändiges Rückabwicklungsverfahren von B-Plänen betrieben wird, durch das das Erreichen des mehrheitlich gemeinsam gewollten § 34 und damit des Zugangs der bereit stehenden Investoren zum Wickmann-Gelände verzögert wird.
Die Auflösung des Widerspruchs und die Beschleunigung des Verfahrens wäre durch Rücknahme der Berufung auf der Sondersitzung leicht möglich gewesen. Dazu hat sich das Bürgerbündnis von SPD/CDU leider nicht durchringen können. (mehr …)
Politischer Pfusch: Kunst im öffentlichen Raum – eine Angelegenheit auserwählter „Kunstspezialisten“?
Manche Produkte aus dem Ratszusammenhang sind für ein erfahrenes Ratsmitglied schwer zu ertragen. Dabei denke ich nicht an politische Positionen, die nicht meinen entsprechen. Die zu ertragen, gehört schließlich zum Geschäft. Gemeint ist schlechtes Handwerk, also Produkte (Anträge, Anfragen), die sich durch mangelnde Kenntnis einer in Rede stehenden Sache und/oder Kenntnis der Regeln der Ratsarbeit auszeichnen.
Denn bei der Ratsarbeit ist es wie mit dem Verkehr: Ich kann mich auch nicht einfach ins Auto setzen und nach Lust und Laune los düsen, sondern muss die jeweilige Verkehrssituation berücksichtigen und mich an die Straßenverkehrsordnung halten – sonst verursache ich Schäden für mich und /oder Kollateralschäden, oder mache mich bei allzuviel Hampelei im Straßenverkehr schlicht lächerlich.
Ich werde deshalb in Folge Highlights schlechten Handwerks unter der Rubrik „politischer Pfusch“ auf dieser homepage aufgreifen. Sozusagen im Sinne von Transparenz als Qualitätskontrolle für nicht unmittelbar mit Ratsarbeit befasste Bürger.
Leider muss ich feststellen, dass sich Beispiele schlechten Handwerks seit der letzten Kommunalwahl vor allem im Bereich der sog. Opposition häufen. Mögliche Ursachen: Unerfahrenheit, Frage- und Lernverweigerung und/oder Profilierungssucht der „Kleinen“. Hinzu mag die große Koalition von SPD/CDU kommen, weil es in dieser Konstellation eh nicht auf in der Umsetzung von zu verantwortender Qualität ankommt – die anderen haben so oder so die Mehrheit.
Ein jüngstes Beispiel für schlechtes Handwerk ist folgender Anfrageentwurf:
„Anfrage zur Kunst im Öffentlichen Raum (mehr …)
Wickmann-Areal: Langwierige Rückentwicklung alternativlos?
In einer Stellungnahme der SPD zur Sondersitzung des Rates (Termin wahrscheinlich am 24.8.15) in der WAZ vom 14.7.15 („SPD lehnt Sondersitzung des Rates ab“)– siehe zur beantragten Sondersitzung auch mein Beitrag „Wickmann-Gelände – und kein Ende?„/14.7.15 – findet sich folgende Formulierung: „Dr. Uwe Rath, Fraktions-Vize der SPD, erinnerte daran, dass der Rat schon beschlossen habe, die Rückentwicklung der drei betroffenen Bebauungspläne einzuleiten. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Pläne beanstandet hatte, führe kein Weg an dieser Abwicklung vorbei, wenn es auf dem Areal weiter gehen solle.“ Stimmt das? (mehr …)
Wickmann-Gelände – und kein Ende? SPD gegen Sondersitzung des Rates?
Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass der einfachste und eleganteste Weg, mit der verfahrenen Situation beim Wickmann-Gelände in Annen zu einem Ende zu kommen, die sofortige Rücknahme eines aussichtslosen Berufungsverfahren und die damit unmittelbar eintretende Geltung des § 34 Baugesetzbuch wäre, die sowieso eine Ratsmehrheit und alle an einer schnellen Lösung Interessierten anstrebt (siehe dazu mein Beitrag „Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“/15.6.15).
In diese Richtung zielte eine Antrag von WBG und Piraten auf der letzten Ratssitzung, der von der GroKo abgelehnt worden ist. Einzige aus meiner Sicht nachvollziehbare Rechtfertigung für die Ablehnung: die Kurzfristigkeit der Antragstellung. Durch die Ablehnung ist die Situation entstanden, dass der Antrag erst nach 6 Monaten (Geschäftsordnung des Rates) wieder gestellt werden kann. Also: Wieder ein verfahrensbedingter Zeitverlust.
Dieses Problem haben WBG und Piraten jetzt durch die Beantragung einer Sondersitzung des Rates zu umgehen versucht. Einziger Beratungsgegenstand: Wie im genannten Antrag, nur ausführlicher. (mehr …)
Das Korn der blinden Hühner
Blinde Hühner finden auch manchmal ein Korn, heißt es. So jetzt auch WBG und Piraten. Beide Minifraktionen stellten folgenden Antrag in der Angelegenheit Wickmann-Gelände:
→Antrag WBG/Piraten „Sofortige Rücknahme des Wiederspruches zum Urteil des Verw.Gerichtes Arnsberg“: 0123_AG16_Antrag
Mit dem Zielwasser und der Orthografie hapert es wohl noch (Es lag kein Fall von Dringlichkeit* vor, und „Wiederspruch“ wird natürlich korrekt „Widerspruch“ geschrieben), aber die Zielrichtung des Antrags ist für mich plausibel. Mein Freund prawda dazu schrieb kürzlich in einem Online-Kommentar (WAZ):
„Immer diese halb informierten Besserwissereien, p.s.a.. Wie sieht die aktuelle Lage aus? Nach Beschluss des Rates, den B-Plan 216 etc. aufzuheben, wird eine Berufung – wenn sie denn jemals eine minimale Chance gehabt hätte – keiner Chance mehr haben. Das Festhalten an der Berufung produziert nur überflüssige Kosten. Da aber nach dem Mehrheitswillen des Rates durch die Aufhebung – langwierig und nach Aussage des Baudezernenten ca. 1 1/2 Jahre bis zum Abschluss – eh nur das Ergebnis § 34 erreicht werden soll, ist eigentlich nicht einzusehen, wieso durch Rücknahme der Berufung nicht schneller das gewünschte Ziel angestrebt wird. Planungsrechtliche Instrumente zur Vermeidung von Zentrenschädlichkeit gibt es auch im Rahmen des § 34, eine Einigung von Stadt und Investoren und der Investoren untereinander über Verhandlungen ist auf jeden Fall wünschenswert – ob später oder bald -, und Schadenersatzansprüche dürften bei einer einvernehmlichen Einigung vom Tisch sein.“ (mehr …)