Mit der Elefantenbüchse auf Spatzen?
Am 14.9.16 erreichte die Stadt Witten eine Schreiben des Landrats, mit dem dieser versucht, eine abschließende Entscheidung des Rates am 19.9.16 bzgl. des Wickmanngeländes in Annen (Entwicklung auf Basis von § 34 Baugesetzbuch) bei Androhung „aufsichtsrechtlicher Maßnahmen“ zu verhindern.
→ Schreiben des Landrats: wickmann-gelaende-schreiben-landrat-14-09-2016
Dieser Versuch, sich in die kommunale Planungshoheit der Stadt Witten einzumischen – abgesehen vom späten Zeitpunkt – ist starker Tobak. Was ist davon zu halten?
Der Landrat begründet seine Intervention mit einem Hinweis auf ein Urteil der Bundesverwaltungsgerichts, das angeblich eine Planungspflicht der Stadt zwingend vorschreibe. Ist diese Begründung plausibel und hätte der Landrat im Streifall gute Karten? Ich glaube nicht.
→ Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: urteil
Bei genauer Lektüre (im Schreiben des Landrats wird sehr selektiv zitiert) wird deutlich, dass der Sachverhalt, auf den sich das Urteil bezieht, schon von seinen Dimensionen her mit der Wittener Problematik überhaupt nicht zu vergleichen ist. Im Urteil ging es um die geplante Erweiterung eines Gewerbeparks (vorhandene 120.000 qm sollten um ca. 50.000 qm erweitert werden) mit zu erwartenden erheblichen schädlichen Auswirkungen auf die Nachbarkommunen. Dass das Gericht in diesem Fall sozusagen als Notbremse die strittige Intervention der Aufsichtsbehörde als rechtskonform einschätzt und eine Planungspflicht festschreibt, um Schaden zu vermeiden, ist nachzuvollziehen.
Weniger nachzuvollziehen ist die Übertragung auf Witten, die der Landrat vornimmt. Denn in Witten geht es im „worst case“ um ca. 11.000 qm, wahrscheinlich aber um weniger (ca. 9.000 qm). (mehr …)
Fundsache
Bei einem Treffen mit Minister Gabriel forderte Herr Neuhaus-Galladé, Witten möge mehr Gewerbeflächen ausweisen, um auf diesem Weg mehr Gewerbesteuern einnehmen zu können (die WAZ berichtete am 18.8.16). Andernfalls seien die Haushaltsprobleme der Stadt nicht in den Griff zu bekommen. Bei diesem Treffen ließ sich die Bürgermeisterin mit Bezug auf die strittigen Flächen in Stockum und Heven dahingehend ein, der Rat werde in dieser Angelegeneheit wohl das letzte Wort haben.
Ich fand dazu in den WAZ-Online-Kommentaren den Kommentar eines „batgirl“, dem ich mich voll anschließen könnte. Übrigens sind die Spitzenpersonalkosten Wittens im Städtevergleich durch die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt NRW) durch deren Prüfung der Stadtverwaltung vor 6 Jahren dokumentiert. Ob sich daran mittlerweile trotz Stellenabbau etwas geändert hat, wird die nächste Prüfung zeigen, die in überschaubarem Zeitraum anliegt:
„Neuhaus-Galladé fordert zusätzliche Gewerbeflächen in Witten/von batgirl
Wer hat wohl Herrn Neuhaus-Galladé diesen Floh ins Ohr gesetzt? Neue Gewerbeflächen für mehr Gewerbesteuern? Die Investoren werden strömen, um bei dem Wittener extrem hohen Gewerbesteuerhebesatz (Spitzenwert im Städtevergleich) die Wittener Stadtkasse zu füllen – zur Absicherung der Spitzenpersonalkosten der besonders effizienten Wittener Stadtverwaltung? Und dafür sollen unter Umständen für eine nachhaltige Stadtentwicklung wertvolle Flächen (Stockum, Heven: regionale Grünzüge!) geopfert werden? In diesem Zusammenhang für die Zukunft ein Hinweis: Über die strittigen Flächen werden im Falle eines Falles nicht Regionalverband und Rat, wie die Bürgermeisterin meint, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach die Bürger (Bürgerbegehren, -entscheid) „das letzte Wort haben“.“
Geht’s noch?
Dass die Untere Bahnhofstraße seit Jahren ein Problem der Innenstadtentwicklung ist, dürfte nichts Neues sein. Siehe dazu meine Beiträge „Untere Bahnhofstraße – wie weiter?„/11.7.16 und „Defensivaktionen helfen wenig gegen selbst verursachtes Trading Down*“/8.5.13. Die Ursachen liegen aus meiner Sicht im wesentlichen in zurück liegenden planerischen Fehlentscheidungen, die die Kundenströme um- und abgelenkt haben (via Kaufland und Stadtgalerie). Wo Menschen kein Motiv haben hinzugehen, da haben es eben Einzelhandel und Gastronomie schwer.
Insofern wird das Problem – wenn überhaupt – nur zu lösen sein, wenn es gelingt (ich kann mich nur wiederholen), erneut einen Frequenzbringer im Bereich des ehemaligen Novum-Kaufhauses anzusiedeln.
Nicht zur Problemlösung beitragen wird mit Sicherheit (ganz unabhängig von bestehenden baulichen Hindernissen wie der Straßenbahn und der Straßenbahnhaltestelle) eine Freigabe des Fußgängerzonenabschnitts von der Breddestraße zur Kreuzung Bahnhofstraße/Breite Straße/Bergerstraße für den Durchgangsverkehr (Einbahnstraße) – siehe dazu WAZ vom 19.7.16: „Autos könnten durch die Fußgängerzone rollen“.
Denn was soll das bringen? Verflüssigung des Verkehrs? Wo soll der herkommen? Sollen Nordstraße/Breddestraße und die Poststraße durch zusätzlichen und vollkommen überflüssigen Umwegverkehr belastet werden? Soll das kleine, jetzt noch relativ ruhige Platzareal Ende Breddestraße/Bahnhofstraße durch Durchgangsverkehr verlärmt und verstänkert werden? Ade Idee Breddeviertel? (mehr …)
Untere Bahnhofstraße – wie weiter?
Auf der letzten ASU(Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz)-Sitzung am 23.6.16 haben SPD/CDU einen Antrag zur Unteren Bahnhofstraße* eingebracht, der beschlossen worden ist.
→ Antrag: Antrag untere Bahnhofstraße
Auch ich habe diesem Antrag zugestimmt. Einen Versuch ist es schließlich wert. Ob der Einsatz von Personal allerdings etwas hilft, ist zumindest fraglich. Denn die problematische Situation der Unteren Bahnhofstraße ist aus meiner Sicht durch strukturelle planerische Fehlentscheidungen in der Vergangenheit verursacht worden – im Wesentlichen durch die Ansiedlung von Kaufland an der Breite Straße 2004, nicht der späteren Ansiedlung der Stadtgalerie, wie im Antrag suggeriert. Ich habe die Ansiedlung von Kaufland damals als „goldenen Schuss“ für die Untere Bahnhofstraße bezwichnet und hatte wohl recht.
Zu den strukturellen Fehlentscheidungen siehe mein Beitrag Defensivaktionen helfen wenig gegen selbst verursachtes Trading Down*/8.5.13. Denn es liegt doch auf der Hand: Ohne Motive für Kunden und Käufer keine Frequentierung der Unteren Bahnhofstraße, und ohne Frequentierung keine Entwicklung, sondern weiterhin Leerstände und Verödung.
Das ist das entscheidende Problem, das Politik, Verwaltung und der jetzt hoffentlich auf die Spur gebrachte Kümmerer lösen müssen. Dieses Problem kann nur gelöst werden (ich kann es nur wiederholen), wenn es gelingt, am neuralgischen Punkt – dem jetzt leer stehenden ehemaligen Novum-Kaufhaus – wieder einen Frequenzbringer zu etablieren. (mehr …)
Einfach mal nachdenken!
Sorry, dass ich schon wieder die Wittener Piraten aufs Korn nehmen muss. Aber es ist wirklich kaum auszuhalten. Da lässt sich deren Fraktionsvorsitzender Roland Löpke im WAZ-Artikel „Gewerbeflächen in Stockum und Heven noch in der Prüfung“/17.6.16 (Gewerbeflächen Piraten) unter dem Stichwort interkommunale Zusammenarbeit dahingegehend ein, dass er einen einheitlichen Gewerbesteuerhebesatz für alle Ruhrgebietsstädte vorschlägt, um die Städtekonkurrenz zu unterbinden.
Hat Herr Löpke sich das wirklich überlegt? Ich glaube nicht. Denn an welchem Maßstab sollte sich ein solcher einheitlicher Hebesatz ausrichten? Am aktuell niedrigsten – der würde die finanzschwachen Städte benachteiligen, weil er mit erheblichen Einnahmeausfällen verbunden wäre, oder am aktuell höchsten – der würde die relativ finanzstarken Städte benachteiligen, weil deren Standortvorteil wegfallen würde? Oder an einem glorreichen Mittelwert – der würde dann beide Kategorien benachteiligen?
Folge: Von einer Unterbindung der Städtekonkurrenz keine Spur, so ein solcher Vorschlag denn wirklich spruchreif würde. Im Gegenteil: Sofort – und mit Recht – würde ein Hauen und Stechen unter den Städten um die Höhe des „einheitlichen“ Hebesatz los gehen. Die finanzielle Lage auch der Ruhrgebietsstädte ist eben doch sehr unterschiedlich, wie wir mittlerweile wissen, und die Flächenproblematik auch.
„Experte“ nicht im Film
In dem WAZ-Artikel „Gewerbegebiete in Witten knapper denn je“/14.6.16 (WAZ Gewerbegebiete in Witten) sieht Herr Rasmus C. Beck (Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr) die Ursache für wirtschaftlichen Stillstand in Witten im Mangel an Gewerbeflächen. Skurril ist nur, dass dieser „Experte“, der angibt, in Witten zu wohnen, offensichtlich nicht in der Lage ist, konkrete Situationen vor Ort richtig einzuschätzen. Sonst hätte er eigentlich wissen müssen, dass sein Beispiel – die Draco-Ansiedlung in Annen – schlicht falsch ist. Dass sich Draco (Dr. Ausbüttel & Co.) nicht an der Herdecker Strasse angsiedelt hat (wo die Stadt bekanntlich mit viel Vorleistung eine ursprünglich von Draco gewünschte Gewerbefläche bereit gestellt hatte), hat offensichtlich nichts mit dem Fehlen einer Gewerbefläche zu tun, sondern mit undurchsichtigen Strategien und Kalkulationen des Unternehmens.
So ist das eben, wenn Unternehmen in der Lage sind, Standorte und Städte auf Kosten der Allgemeinheit (möglichst niedrige Grundstückpreise und Mitnahme von Subventionen, Externalisierung schädlicher externer Effekte) gegeneinander auszuspielen. Dagegen würde keine Bereitstellung von Gewebeflächen – bei der gegenwärtigen Flächenknappheit mit allen nachteiligen Folgen für Umwelt und Landschaft – etwas helfen, sondern nur eine echte interkommunale Kooperation der Kommunen mit einer gerechten Verteilung der Vorteile (Einnahmen) und der Nachteile (Kosten). Dem steht leider entgegen, dass die Städte und Gemeinden noch auf eigene Rechnung und häufig gegeneinander arbeiten. (mehr …)
Glücklicherweise!
In der Sitzung des ASU am 28.4.16 wurde die Vorlage 0441 (TOP 9 der Tagesordnung) glücklicherweise wieder nicht beraten und beschlossen. SPD/CDU verwiesen auf ihren Antrag zur Aktualisierung des Masterplans Wohnen*, die Linke hatte einen eigenen Antrag am Start:
→ Antrag SPD/CDU: Fortschreibung Masterplan Wohnen
→ Antrag LINKE: 16-03-03_AT_LIFR_5616_Leerstandspruefung
Ich hatte für den Fall eines Falles einen stichwortartigen Kurzbeitrag vorbereitet, den ich glücklicherweise nicht vortragen musste:
„Herr Stadtbaurat, Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
ich kann meine Position zur Vorlage 0441 in wenigen Stichworten zusammen fassen:
1. werde ich auf keinen Fall einer Generalermächtigung der Verwaltung über einen Paketbeschluss für alle in der Vorlage angedachten Projekte zustimmen. Erfahrungsgemäß werden derartige Generalermächtigungen von der Verwaltung als vorweg genommene Zustimmungen in toto gedeutet. (mehr …)
Alternative?
Alternative zu Seniorenwohnungen am Karl-Marx-Platz? Mir fällt ein städtisches Grundstück ein, dass als Alternative zur Bebauung des aus meiner Sicht problematischen Grundstücks am Karl-Marx-Platz in Frage kommen könnte: das städtische Grundstück auf dem Platz der Gedächtniskirche (nach meiner Kenntnis gehören ungefähr ca. 1/4 des Platzes der Stadt, die überigen 3/4 der Evangelischen Kirchengemeinde und sind an die Stadt – Parkplatz – verpachtet).
Der Platz der Gedächtniskirche wird jetzt in Gänze als Parkplatz genutzt, es gab aber schon einmal eine Planung der Stadt, den Platz für einen Rathausneubau zu nutzen. Dieser Plan hat sich glücklicherweise sehr schnell in Luft aufgelöst: Jetzt wird sinnvollerweise statt Neubau das alte Rathaus saniert.
Die Erinnerung an dieses alte Projekt soll nur deutlich machen, dass es auch aus Sicht der Stadtverwaltung Alternativen zur Parkplatznutzung gegeben hat. Wenn aber schon ein Rathausneubau als möglich angesehen wurde, warum dann keine Seniorenwohnungen z.B. durch die Boecker-Stiftung nach Verkauf des städtischen Grundstücks? Sie wären bestens in der Innenstadt gelegen, würden das Viertel aufwerten und wären auch nur ca. 150 m vom jetzigen Standort der Boecker-Stiftung entfernt.
Wie hieß es noch im Stadtteilrahmenplan Witten Mitte aus 2008* zu den Bereichen Karl-Marx-Platz und Platz der Gedächtniskirche (Unser Witten 2020)?
“ ‚Grünzug Mitte‘ & weitere Plätze:
• Öffentliche Räume und Plätze in der Innenstadt durch Gestaltungsbeirat, Architektur-Wettbewerbe, Pflegekonzept, „Corporate Design“, Themenkonzept gestalten!
– Platz der Gedächtniskirche: Langfristige Entwicklungskonzeption erarbeiten!
– Karl-Marx-Platz gestalten (Neuordnung Stellplätze, Grün- und Aufenthaltsbereiche?)! (mehr …)
Kunst im öffentlichen Raum?
Seit einiger Zeit treffe ich auf Menschen, die sich (kritisch oder affirmativ) besonders für Kunst im öffentlichen Raum interessieren – welcher Art und Qualität auch immer. Von manchen dieser Menschen höre ich, dass sie glauben, über klare ästhetische Kriterien zu verfügen, um über Kunst im öffentlichen Raum urteilen zu können.
Was mensch auch immer von dieser Selbsteinschätzung halten mag, immerhin ist damit ein ästhetischer Kompetenzanspruch für einen kleinen Ausschnitt des öffentlichen Raums verbunden. Mir drängen sich in diesem Zusammenhang zwei Fragen auf:
Was sind das für ästhetische Kriterien? Schließlich sollten Kompetenzansprüche nicht willkürlich erfolgen, sondern begründet sein, sonst wäre eine Anspruch so gut wie die andere – und worin nun der besondere Anspruch begründet sein soll, wäre nicht nachvollziehbar.
Wenn schon ästhetische Kriterien, warum dann die Fixierung auf Kunst? Warum so wenig ästhetisches Interesse für den übrigen öffentlichen Raum, der speziell in Witten Gestaltung nach ästhetischen Kriterien doch bitter nötig hätte? Das beinhaltet für mich die Gestaltung der Physiognomie der Stadt einschließlich z.B. der City und der Stadtteilzentren, der Plätze, der Architektur, der Gestaltung der Straßen, der Grünzüge, Parks, Landschafträume etc..
Von den betreffenden ästhetisch „Kompetenten“ habe ich in den zurück liegenden Jahren dazu leider wenig gehört. Denn was bringt die schönste Kunst im öffentlichen Raum – diese Qualität einmal unterstellt -, wenn es darum herum wüst aussieht? Also bitte!
Übrigens: Seit langem geistert in Witten die Idee der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats durch die politischen Gremien. Ein solcher Beirat wäre zumindest der Anfang einer öffentlichen Diskussion über die Gestaltung des öffentlichen Raums und nicht allein über Kunst. Wie ich höre, scheitert ein solcher Beirat am hinhaltenden Widerstand der CDU. Für die Steigerung der Attraktivität der Stadt dürfte diese Blockadehaltung kein Vorteil sein.
Wohnungsbau am Karl-Marx-Platz?
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, auf dem Areal des jetzigen Biergartens von „La Piazza“ (vom Restaurant gepachtet) am Karl-Marx-Platz Wohnungen für Flüchtlinge zu bauen (Eine Entscheidung ist verschoben worden: siehe dazu meine Beiträge „Ein gutes Zeichen?„/4.3.16 und „Augen zu und durch?„/21.2.16). Der Pächter ist schon auf die mögliche Kündigung des Pachtvertrags hingewiesen worden. Ich halte dieses Areal für den Wohnungsbau für denkbar ungeeignet. Dafür spricht aus Sicht der Verwaltung wahrscheinlich vor allem, dass sich das für den Wohnungsbau angedachte Flurstück (wie auch der dahinter liegende Parkplatz) in städtischem Eigentum befindet.
Wenig bekannt sein dürfte, warum sich die Grundstücke in städtischer Hand befinden. Das hat nämlich zu tun mit den vormaligen Plänen des früheren Stadtdirektors Wiederhold aus der ersten Hälfte der 1990er Jahre (nach meiner Erinnerung ca. 1993), der kurz vor seinem Ausscheiden einen sehr ambitionierten Ausbau des Rathauses über die Siedlungsgesellschaft Witten realisieren wollte. Damals angedachte Kosten: ca. 36 Mio. DM. Als Standorte für eine Erweiterung waren vorgesehen: der Rathausplatz (später wurde das Projekt dann unter dem Titel „Wohn-, Büro- und Geschäftshaus“ weiter verfolgt und durch Bürgerentscheid verhindert), der Standort Ecke Ardeystraße/Mannesmannstraße als sog. Technisches Rathaus und das in Rede stehende Areal am Karl-Marx-Platz als sog. Soziales Rathaus.
Für diesen Zweck sind damals die Grundstücke am Karl-Marx-Platz aquiriert worden. Der Traum des Ex-Stadtdirektors ist glücklicherweise nicht umgesetzt worden: Mensch stelle sich nur nach erheblicher Schrumpfung der Verwaltung (1990 noch über 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, jetzt noch ca 1300) vor, was wohl mit den ganzen nicht mehr benötigten Büros hätte passieren sollen. (mehr …)