Glücklicherweise!

In der Sitzung des ASU am 28.4.16 wurde die Vorlage 0441 (TOP 9 der Tagesordnung) glücklicherweise wieder nicht beraten und beschlossen. SPD/CDU verwiesen auf ihren Antrag zur Aktualisierung des Masterplans Wohnen*, die Linke hatte einen eigenen Antrag am Start:

Antrag SPD/CDU: Fortschreibung Masterplan Wohnen

Antrag LINKE: 16-03-03_AT_LIFR_5616_Leerstandspruefung

Ich hatte für den Fall eines Falles einen stichwortartigen Kurzbeitrag vorbereitet, den ich glücklicherweise nicht vortragen musste:

„Herr Stadtbaurat, Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

ich kann meine Position zur Vorlage 0441 in wenigen Stichworten zusammen fassen:

1. werde ich auf keinen Fall einer Generalermächtigung der Verwaltung über einen Paketbeschluss für alle in der Vorlage angedachten Projekte zustimmen. Erfahrungsgemäß werden derartige Generalermächtigungen von der Verwaltung als vorweg genommene Zustimmungen in toto gedeutet.

2. daraus folgt unmittelbar, dass ich eine getrennt Abstimmung beantrage.

3. kann ich keiner generellen Abwicklung der Projekte nach § 34 BauGB zustimmen. Wo es geboten ist – das betrifft in Abweichung vom Vorschlag der Verwaltung insbesondere die Projekte am Karl-Marx-Platz und Schwanenmarkt – sollte ein B-Plan aufgestellt werden.

4. fordere ich generell ein Bürgerbeteiligung – entweder über die sowieso vorgeschriebene eines B-Plans oder auf andere Weise. Siehe „Wittener Weg zur strukturierten Bürgerbeteiligung“.

5. werde ich keinem Verkauf und keiner Bebauung des von der Verwaltung für eine Bebauung angedachten Flurstücks am Karl-Marx-Platz zustimmen (Freisitz, Baumbestand, Klimafunktion).

Grundsätzlich: Keine Schnellschüsse in sensiblen, dicht bebauten Innenstadtbereichen. Schnellschüsse dürften der Stadt- und Quartiersentwicklung schaden.“

Befriedigung eines quantitaven Bedarfs und mögliche Nachteile für die Stadtentwicklung hinsichtlich anderer, nicht rein quantitativer Dimensionen müssen sehr genau gegeneinander abgewogen werden, wenn ein nicht wieder gut zu machender Schaden für die Stadtentwicklung vermieden werden soll. Das ist beim Wohnungsbau nicht anders als bei Gewerbeflächen. Augenzu und durch sollte es auch beim Wohnungsbau nicht geben.

*Mit dem Antrag von SPD/CDU verhielt es sich übrigens merkwürdig. Er tauchte nicht auf der Tagesordnung des ASU auf, obwohl er als Änderungsantrag rechtzeitig gestellt worden war. Ich schrieb in diesem Zusammeng an den Vorsitzenden des Ausschusses:

„Hallo,

zwei Anmerkungen zum Verfahren in Zusammenhang mit dem SPD/CDU-Antrag „Fortschreibung des Masterplans Wohnen“:

– Der Antrag ist bei mir über das Fraktionsbüro am 7.4. eingegangen. Ich gehe davon aus, dass er pünktlich am 6.4. im BM-Büro vorlag.

– Zu den Fristen: Der Antrag firmiert korrekterweise (in Bezug auf die Vorlage 0441) als Änderungsantrag. Änderungsanträge unterliegen nach § 9 Geschäftsordnung nicht den Fristen selbständiger Anträge. Der § sieht nur möglichst schriftliche Vorlage bei der BM vor.

Mir ist deshalb nach wie vor schleierhaft, wieso dieser Antrag nicht auf der TO des ASU aufgetaucht ist. Formale Gründe gibt es dafür nicht. Spekulieren kann man. …

Grüße

Klaus Riepe“