Wickmann-Gelände – und kein Ende? SPD gegen Sondersitzung des Rates?

Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass der einfachste und eleganteste Weg, mit der verfahrenen Situation beim Wickmann-Gelände in Annen zu einem Ende zu kommen, die sofortige Rücknahme eines aussichtslosen Berufungsverfahren und die damit unmittelbar eintretende Geltung des § 34 Baugesetzbuch wäre, die sowieso eine Ratsmehrheit und alle an einer schnellen Lösung Interessierten anstrebt (siehe dazu mein Beitrag „Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“/15.6.15).

In diese Richtung zielte eine Antrag von WBG und Piraten auf der letzten Ratssitzung, der von der GroKo abgelehnt worden ist. Einzige aus meiner Sicht nachvollziehbare Rechtfertigung für die Ablehnung: die Kurzfristigkeit der Antragstellung. Durch die Ablehnung ist die Situation entstanden, dass der Antrag erst nach 6 Monaten (Geschäftsordnung des Rates) wieder gestellt werden kann. Also: Wieder ein verfahrensbedingter Zeitverlust.

Dieses Problem haben WBG und Piraten jetzt durch die Beantragung einer Sondersitzung des Rates zu umgehen versucht. Einziger Beratungsgegenstand: Wie im genannten Antrag, nur ausführlicher.

→ Antrag WBG/Piraten: WBG Piraten Antrag Rücknahme Berufung

Nun muss mensch wissen, dass das Recht zur Beantragung und Durchführung einer Sondersitzung in der Gemeindeordnung NRW genau geregelt ist: Eine Sondersitzung können ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion beantragen. Die Bürgermeisterin ist dann verpflichtet, eine solche Sitzung unverzüglich anzuberaumen.

→ § 47 Gemeindeordnung NRW + Kommentar: § 47 GO NRW

Um so überraschter war ich, der WAZ die Meldung zu entnehmen, dass die SPD-Fraktion die Sondersitzung ablehnt (WAZ 13.7.15: „SPD lehnt Sondersitzung des Rates ab“).

Verehrte Genossinnen und Genossen, das könnt ihr nicht! Die Sondersitzung muss nach Recht und Gesetz stattfinden. Andernfalls würde sich die für Verfahrenskorrektheit zuständige amtierende Bürgermeisterin eine Intervention der Kommunalaufsicht einfangen.

Was ihr könnt, sei hier kurz skizziert:

– Ihr könnt bei der Sondersitzung des Rates kollektiv nicht erscheinen. Wenn dabei die CDU im Rahmen der GroKo mit zieht, könnt ihr die Beschlussunfähigkeit des Rates herstellen. Nach deren Feststellung wäre die Ratssitzung schnell beendet.

– Sollte die Beschlussfähigkeit zustande kommen, könntet ihr (mit der CDU) über einen Geschäftsordnungsantrag per Mehrheit die Nichtbefassung mit dem Beratungsgegenstand durchsetzen. Nach einer erfolgreichen Abstimmung über die Nichtbefassung wäre auch dann die Ratssitzung schnell beendet.

– Ihr könntet euch auch der Beratung stellen und wieder mit fragwürdigen Argumenten den Ausstieg aus dem Berufungsverfahren ablehnen und den Widerspruch einer Parallelführung von Berufung (Erfolgsaussichten: keine) und zeitraubender Rückentwicklung des B-Plans 216 weiter zu treiben.

Alle drei skizzierten Varianten würden meiner Meinung nach der Sache, dem Ansehen der SPD, der GroKo und dem Wahlkampf des von der GroKo gestützten Bürgermeisterkandidaten nicht gut tun.

Ich kann verstehen, dass die speziell von der WBG häufig zu hörenden Tonlage zur Retourkutsche reizt, aber eigentlich sollte doch die Sache im Vordergrund stehen.

Insofern könntet ihr auch einem sofortigen Ausstieg aus dem Berufungsverfahren zustimmen, über euren parteipolitischen Schatten springen und zu einer möglichst eleganten und raschen Lösung für das Wickmann-Gelände beitragen – meinetwegen mit einem eigenen Antrag, wenn ihr die Zustimmung zum WBG/Piraten-Antrag nicht übers Herz bringt. Derartiges sollte ja schon vorgekommen sein.

Eure schwache aktuelle Anfrage bringt die Sache übrigens keinen Schritt weiter.

→ Anfrage SPD: SPD-Anfrage Wickmann-Gelände