Wenn das Wörtchen wenn nicht wär‘ …

Im Fall des sog. Verträglichkeitsgutachtens (von den Kaufleuten aus der Nachbarschaft des Wickmann-Areals und der Innenstadt beauftragt) – die WAZ berichtet am 9.3.16: „Gutachter sehen City in Gefahr“ – könnte mensch den Spruch „Wenn das Wörtchen wenn nicht wär‘, wär‘ mein Vater Millionär“ abwandeln in „…, wär‘ mein Vater (die City) Bettelmann“. Ja, wenn ….

Der entscheidende Fehler des Gutachten ist die Suggestion, als seien die genannten Betriebsgrößen (Summe 7000 qm) bei Zustimmung zu den Planveränderungen des Wickmann-Areals schon – quasi automatisch – in trockenen Tüchern. Dabei wird unterschlagen, dass natürlich auch nach den Planveränderungen kein freier Zugriff von Investoren auf das Areal möglich sein wird. Es gibt in deutschen Städten keine planungsfreien Räume.

Die Stadt – wie die WAZ schreibt – hat nicht nur die Prüfung jedes Einzelvorhaben auf seine Verträglichkeit hin zu „wollen“, sondern muss diese Prüfung nach § 34 BauGB vornehmen. Dieser schreibt nämlich eine Einzelfallprüfung auf Zentrenschädlichlkeit hin verbindlich vor. Das Verfahren ist aufwändiger als im Rahmen eines B-Plans und deshalb vom Planungsamt nicht geliebt, aber eben geboten:

Auszug aus § 34 BauBG Auszug aus § 34 BauGB

Und was dann von dem Worst-Case-Szenario, das das Gutachten an die Wand malt, übrig bleibt, wird sich zeigen. Ich glaube zum Beispiel nicht, dass die Beantragung eines Elektrofachmarkts von 3.800 qm eine derartige Prüfung ungeschoren überstehen wird. Ich kann mich erinnern, dass die ursprünglich beantragte Größe für den Elektrofachmarkt bei ca. 1.100 qm lag, und das hört sich doch schon ganz anders an. Also: Bange machen gilt nicht.

Wenn der Innenstadteinzelhandel einen Schuldigen für seine internen Problem sucht, muss er schon woanders auf die Suche gehen. Vielleicht bei sich selbt? Woran ist denn die vormals beabsichtigte Immobilien- und Standortgemeinschaft in der City gescheitert? Fehlte da nicht die private Unterstützung?

Im Übrigen frage ich mich, wie eine unverbindliche Nutzungsbeschreibung des Planungsamts in die Hände der Presse kommen kann und damit eine Planungsstand vorgespiegelt wird, der gar nicht gegeben ist?