Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird
Wenn mensch den Verlautbarungen der Wittener planenden Verwaltung im ASU in Zusammenhang der Beschlüsse zur Aufhebung der B-Pläne „Wickmann-Areal“ durch eine Ratsmehrheit Glauben schenkt (die WAZ berichtet am 13.6.15: „Wickmann: Neue Anfrage für Elektro-Fachmarkt“ und „Wickmann: Viele wollen investieren“), ist bei einer Entwicklung des Wickmann-Areals nach § 34 Baugesetzbuch das Planungschaos vorprogrammiert:
– Eine wirksame Steuerung sei nicht mehr gegeben;
– Einschränkungen von Genehmigungen seien nur noch durch die Berücksichtigung der Umgebungsbebauung möglich;
– Es drohe die Explosion des Flächenangebots von Einzelhandel in Höhe von über 10.000 qm wegen vorliegender Bauanträge und Bauvoranfragen (nicht -anträge, wie es immer wieder heißt). Die Gefahr einer Schädigung der Innenstadt durch konkurrierende Nutzungen sei akut.
Stimmt das? Sehen wir uns den § 34 genauer an:
→ § 34 Baugesetzbuch: § 34_BauGB
Keine Steuerungsmöglichkeiten? Kann ich nicht lesen? (mehr …)
Manche lernen’s nie
Im Zusammenhang der Problematik Wickmann-Gelände Annen (Verwaltungsgerichtsurteil, nicht gültiger B-Plan, weiteres Verfahren) reitet die Fraktionsvorsitzende der Grünen Frau Legel-Wood darauf herum, mensch könne das Problem durch „heilen“ des alten B-Plans 216 lösen.
Wie stellt sich die gute Frau das eigentlich vor (wenn sie sich überhaupt etwas vorstellt und nicht nur den Terminus „heilen“ so schön findet)?
Das zentrale Argument des Verwaltungsgerichts war nicht ein Beurkundungsmangel, sondern die nicht nachvollziehbare Zentrenabgrenzung in Annen.
Der B-Plan 216 vollzieht aber gerade die inkriminierte Zentrenabgrenzung.
Wie also „heilen“? Indem ich dem Urteil des Verwaltungsgerichts folge und eine neue, dem Urteil entsprechende und plausible Zentrenabgrenzung vornehme? Das geht aber nicht in den Grenzen des B-Plans 216 und setzt dessen Außerkraftsetzung/Aufhebung voraus, und genau das ist das von einer Mehrheit des Rates im Augenblick bevorzugte Verfahren.
Die Fehler sind in der Vergangenheit gemacht worden, das Verwaltungsgericht hat sie deutlich gemacht. Zu „heilen“ ist da nichts. Das sollte auch bei Frau Legel-Wood endlich ankommen.
Gefahren?
Ein führendes Mitglied der Verwaltung meinte mir auf einer jüngst zurück liegenden Gremiensitzung vorhalten zu müssen, mein Hinweis auf das im neuen „Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Witten“ diagnostizierte deutliche Defizit in Hinblick auf Elektronik-/Multimediaangebote und mein in diesem Zusammenhang vorgetragenes Argument, wenn denn über Jahre die von der Verwaltung gewünschten Standorte für eine Überwindung des Defizits von Investoren nicht angenommen würden, müssten vielleicht auch andere, aus Sicht der Verwaltung nicht optimale Standorte – aktuell ging es um das Annener Wickmann-Gelände und Berlet – in Betracht gezogen werden, sei gefährlich.
→ Evaluierung und Fortschreibung des Masterplans Witten/Junker und Kruse: Absatzwirtschaftliche Entwicklungsspielräume Absatzwirtschaftliche Entwicklungsspielräume
„Gefährlich“ scheint mir überzogen. Angemessener wäre aus meiner Sicht: Mit Risiken verbunden. Was diese betrifft, möchte ich aber fest halten: Keine Standortentscheidung ist ohne Risiken, selbst keine Entscheidung. Heißt: Wenn ich mich für einen vielleicht gemessen an meinem Konzept nicht optimalen Standort entscheide, gehe ich sicherlich ein Risiko ein. Wenn ich mich aber starr an meinen gewünschten Standorten orientiere, gehe ich, wenn sich für diese Standorte keine Investoren finden, das Risiko ein, das Defizit nie überwinden zu können. (mehr …)
Hell und dunkel: Diesmal hell!
Am 11.5.15 hat der Rat mit großer Mehrheit (gegen die Stimmen der Linken) einen Masterplan Universität Witten Herdecke verabschiedet. Der Masterplan stellt einen Rahmenplan für die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung der Uni dar. Er gliedert sich in 3 Phasen, wobei die erste eine notwendige und dringende Reaktion auf das Wachstum der Uni ist: Die Uni – das weiß ich als sporadischer Gast von Seminaren und Veranstaltungen – platzt räumlich bei ca. 2000 Studenten und vielen zusätzlichen Professoren Mitarbeitern gegenwärtig aus allen Nähten.
→ Ratsvorlage Masterplan Universität 0211_V_16
→ Masterplan Universität Anlage_1_Masterplan_Uni_Witten_Herdecke_Abschlussb0211_V_16_Vorlage
In der ersten Phase sollen ein Erweiterungsbau, ein Campusplatz und ein Parkhaus als Ersatz für den durch Erweiterungsbau und Campusplatz wegfallenden Parkplatz geschaffen werden. Ich kann diese Planung (auch als langjähriges Mitglied der Universitätsgesellschaft) nur begrüßen, habe der Vorlage zugestimmt und wünsche der Universität viel Erfolg bei der Umsetzung der Planung.
Kind in den Brunnen gefallen?
Jetzt hat der Rat (gegen die Stimmen von bürgerforum und Linken) entschieden: EDEKA in Herbede wird von der Meesmannstraße an die Gerberstraße verlagert.
→ Vorlage 0196_V_16_Vorlage
Eine lange, eigentlich traurige Geschichte findet damit ein Ende. Traurig, weil sie für mich 2003/4 mit einem erfolgreichen Bürgerbegehren beginnt (der Rat hatte damals den geplanten Verkauf an Lidl zurück genommen und beschlossen, dass die Grundstücke Gerberstraße nicht mehr für den Lebensmitteleinzelhandel zur Verfügung stehen und anders genutzt werden sollen; anschließend wurde sogar auf zwei Bürgerwerkstätten an einer alternativen Planung gearbeitet: Das Moratorium 2008 war dann nur noch eine ziemlich perspektivlose Defensivaktion).
Nach 11 Jahren hat der Rat also jetzt gegen alle Bedenken und triftigen Gegenargumente eine für das gewachsene Herbeder Stadtteilzentrum Meesmannstraße risikoreiche Entscheidung getroffen. Zu den Bedenken und Gegenargumente siehe die zurück liegenden Beiträge zu diesem Thema auf dieser homepage (s. Inhaltsverzeichnis: Stadtteile), aber auch die aktuellen Einwände des Herbeder Bürgerkreises und meinen Redebeitrag auf der Ratssitzung. (mehr …)
Die Kuh ist endlich vom Eis!
Nun ist die Kuh endlich vom Eis. Der Rat hat mit großer Mehrheit – mit meiner Stimme, bei 19 Gegenstimmen – den Antrag von SPD/CDU zur Bereinigung der Wickmann-Auseindersetzung verabschiedet.
→ Antrag SPD/CDU letzte Fassung Antrag SPD CDU Wickmanngelände letzte Fassung
Was beinhaltet der Antrag?
– Der gegenwärtig noch geltende, eigentlich obsolete B-Plan 216 wird förmlich abgewickelt. Hintergrund der Antragsteller: Um zweierlei Recht auf dem Wickmann-Gelände zu verhindern, bleibt der B-Plan 216 bis zu seiner förmlichen Abwicklung in Kraft. Würde die Berufung unmittelbar zurück gezogen, würde §34 Baugesetzbuch greifen und dem Klagegegner Schöpke müsste unmittelbar sein Antrag bewilligt werden. Andere potentielle Investoren wären aber nach wie vor an den B-Plan 216 gebunden.
– Die Berufung wird nach Abwicklung des B-Plans nicht weiter verfolgt.
– Darüber hinaus zielen die Punkte 1. und 4. auf die zukünftige Nutzung des Wickmann-Geländes.
So weit, so gut für Annen und Witten, könnte mensch meinen. Aus Sicht der Antragsgegner aber weit gefehlt.
Bevor ich auf deren Argumente eingehe, hier die Lösung des Rätsels, warum des OVG die Berufung so schnell zugelassen hat – die Lösung wirft wiederum ein bezeichnendes Licht auf die Kompetenz der Wittener planenden Verwaltung: (mehr …)
Berlet/Annen: Verwaltung wird zurück gepfiffen, Klärung zeichnet sich ab
Mittlerweile hat die GroKo am 10.3.15 einen in der Sache klärenden Antrag eingebracht, der mir leider erst jetzt zugegangen ist.
→ Antrag „Planungs- und baurechtliche Optionen für das ehemalige Wickmann-Gelände in Annen“ GroKo-Antrag Wicckmann Gelände
Sollte dieser Antrag am 23.3.15 mehrheitlich beschlossen werden, heißt das (Formulierungen entsprechen dem Antrag): (mehr …)
Rathaussanierung startet – endlich und ohne PPP!
Am 12.3.15 fasste der ASU mit meiner Zustimmung eine Grundsatzbeschluss zur längst überfälligen Sanierung des Wittener Rathauses.
→ Vorlage 0191 „Sanierung, Modernisierung und Nutzungsverdichtung des Rathauses …“ 0191_V_16_Vorlage.
Der Beschlussvorschlag der Vorlage ist auf Antrag der CDU um einen Satz zur Einhaltung des Zeit- und Kostenrahmens erweitert worden (aktuell prognostizierte Kosten des Projekts ca. 25 Mio. €).
Es geht also endlich los. Dazu folgende Feststellungen meinerseits: (mehr …)
Berufung in der Angelegenheit Berlet/Annen? Nein, sondern zurück, marsch, marsch!
Am 25.2.15 wird auf einer öffentlichen Sondersitzung der HFA (Haupt- und Finanzausschuss) darüber entscheiden, wie es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg (siehe dazu mein Beitrag „Berufung Berlet-Urteil: Nicht nachzuvollziehen!“/3.2.15) in der Angelegenheit Berlet/Annen weiter gehen soll. Die Vorstellung der Verwaltungsspitze zum weiteren Verfahren spiegelt sich in der Verwaltungsvorlage 0188: → Vorlage 0188: Entwicklung des „Wickmann-Geländes“ in Witten-Annen Verwaltungsvorlage 0188.
Als Reaktion auf diese Vorlage liegt aktuell ein Offener Brief des Rechtsanwalts Schauwienold vor, der der Bürgermeisterin, den Fraktionen und der Presse zugesandt worden ist: → Offener Brief S22BW-415021713180, dort im Anhang insbesondere die Einlassung der Rechtanwälte TaylorWessing.
Meine Einschätzung: Die Verwaltungsspitze versucht mit der Vorlage offensichtlich, krampfhaft ihr Gesicht zu wahren, auf Zeit zu spielen und sich über den BürgermeisterInnenwahltermin zu retten (zwei mögliche KandidatInnen sind indirekt betroffen). Sie würde die Sache aber nur noch schlimmer machen, wenn sie sich durchsetzen würde. Was sollen die vorgeschlagenen Beratungsrunden, wenn in der Sache doch gar kein Beratungsbedarf mehr besteht?
Fakt ist, dass die Stadt, vertreten durch die Bürgermeisterin, mit ihrer Rechtsposition vom Verwaltungsgericht Arnsberg eine juristisch und sachlich nachvollziehbare Klatsche bekommen hat. (mehr …)
Berufung Berlet-Urteil: Nicht nachzuvollziehen!
Natürlich ist der Antrag auf Zulassung einer Berufung im Fall des ehem. Wickmann-Geländes Annen/BERLET nicht nachzuvollziehen, weil nach Kenntnis des vorliegenden Urteils abzusehen ist, dass die Aussichten auf Erfolg extrem gering sind. Ich frage mich ernsthaft, was die Initatoren dieses Vorgehens geritten haben mag?
→ Urteil: Urteil VG Arnsberg Berlet Urteil VG Arnsberg Berlet
– Das Vorgehen ist in der Sache unbegründet. Die Ausschließung im B-Plan 216, im Flächennutzungsplan und im Masterplan Einzelhandel entbehren jeglicher Plausibilität*.
Kein Elektrofachmarkt, wenn in der direkten Nachbarschaft (REAL) in nicht unbedeutender Menge Elektrogräte verkauft werden? Und Schutz der Wittener City (SATURN)? Als ob SATURN nicht stark genug wäre, um sich in der (doch wohl gewünschten) Konkurrenz zu behaupten – es ist nicht Aufgabe der Stadt, Konkurrenzschutz zu betreiben! – , und als ob Annen nicht der größte Stadtteil Wittens wäre. Kurz: Alles deutet darauf hin, dass bei dem Vorgehen Sturheit und Rechthaberei eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat. Wenn das so wäre, wäre es schlimm. (mehr …)