Über den Wassern?
Am 3.8.19 findet sich in der WAZ folgender Artikel „Ausschreibung für Bildungsquartier in Witten- Annen startet“ (Ausschreibung für Bildungsquartier in Witten-Annen startet). Frage an die Leserin/den Leser dieses Artikels: Fällt auf, dass etwas fehlt? Wenn nein, dann typisch für Witten. Denn es fehlt tatsächlich etwas. Auf dem Foto präsentiert sich die Verwaltung, als sei sie allein der Initiator des Projekts. Es lächeln in die Kamera – natürlich wieder – die Bürgermeisterin, dann der Stadtbaurat, der Sozial- und Schuldezernent, der Leiter des Planungsamts und die Leiterin des Jugend- und Schulamts.
Was fehlt also? Warum können die Damen und Herren von der Verwaltung in die Kamera lächeln? Antwort: Es fehlt im Artikel ein Hinweis darauf, dass der Rat am 4.2.19 die Machbarkeitsstudie mit großer Mehrheit beschlossen hat (Vorlage 0945 Machbarkeitsstudie Bildungsquartier Annen und Integriertes Stadtentwicklungskonzept Witten-Annen, weiteres Vorgehen: 0945_V_16_Vorlage*). Nur deshalb die Möglichkeit zur gut gelaunten Kamerapräsenz.
Ich habe einmal einen länger zurück liegenden Beitrag betitelt „Schwebt unsere Bürgermeisterin über den Wassern?“/14.5.13. Abgesehen davon, dass „unsere“ Bürgermeisterin immer noch sehr schwebeanfällig ist, scheint diese Anfälligkeit in der Tendenz auch auf andere hochrangige Mitglieder der professionellen Verwaltung** überzuspringen.
Merke aber: Der Rat – kommunale Selbstverwaltung (die sog. Politik) – muss die meisten Projekt nach Beratung beschließen, sonst ist nix mit Schweben. Und das ist glücklicherweise so, weil im Rahmen kommunaler Demokratie dem Rat – das heißt den gewählten Repräsentanten der Wähler_innen – nicht nur die Beschlusskompetenz zukommt, sondern auch eine Kontrollfunktion gegenüber der Arbeit der Verwaltung. Z.B. aktuell im Fall Pferdebachstraße, und sicher zukünftig auch im Fall Bildungsquartier Annen. (mehr …)
CO2-Steuer – noch ein Patentrezept?
CO2-Steuer zum Klimaschutz? Auch so ein Hype, der hinterfragt werden muss. Denn die klimaschützende Wirkung ist nur dann sicher, wenn die Steuer wie eine klassische Ökosteuer funktioniert, d.h. wenn sie als staatliches Instrument zur wirksamen Verminderung des Schadens sich tendenziell gegen Null bewegt: Kein Schaden mehr, keine Steuereinnahme mehr.
Andernfalls würde sie nur auf eine neue, zusätzliche staatliche Einnahme hinauslaufen, die – auf Dauer gestellt – sich mit einem weiter Andauern des Schadens verträgt*. Das Problem beim marktkonformen Versuch, Schäden durch Steuern zu begrenzen und zu eliminieren, ist ja immer, dass Steuern a) wenn überhaupt, träge wirken, b) nur dann wirksam sind, wenn sie nicht vom Markt „aufgesogen“ werden.
Beispiel in unserm Fall für b): Eine CO2-Steuer würde die mit einer CO2-Produktion verbundene Produkte verteuern. Der Anreiz, derartige Produkte zu kaufen, würde sich vermindern, wenn die Käuferin/der Käufer nicht bereit wäre, den Preisaufschlag zu schlucken. Wenn doch, keine Klimaschutzwirkung. Und die Elastizität des Marktes – sprich: Kaufkraft potentieller Käufer von dann teureren Benzin- und Diesel-PKWs – dürfte in der Bundesrepublik groß sein. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Horror-Szenario, das Winfried Wolf (siehe Beitrag „Elektromobilität – ein Patentrezept?“/4.8.19) andeutet: Gleichzeitige Zunahme der Menge von fossil angetriebenen PKWs und Elektroautos mit dann entspechend wachsender CO2-Produktion.
Und a) die Trägheit? Im vom Wittener Rat am 4.7.19 verabschiedeten Antrag „Beitrag der Stadt Witten zur Eindämmung der globalen Klimakrise“ ist zu lesen: „Der Rat der Stadt Witten: 3. erkennt die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 mit den Zwischenzielen -40 Prozent Treibhausgasemissionen (gegenüber 1990) bis zum Jahr 2025 und -60 Prozent Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2040 als verbindliche Ziele an.“ Das heißt, dass die Klimaneutralität unter erheblichem Zeitdruck steht. Für allzuviel Trägheit besteht also kein Spielraum, wenn es mit der Erreichung der Fristen Ernst ist. (mehr …)
Elektromobilität – ein Patentrezept?
In meinem Beitrag „Grüne Kappe?“/30.1.18 hatte ich auf absehbare Probleme bei der Entwicklung der Elektromobilität (MIV) in Witten verwiesen. In diesem Zusammenhang hatte ich Folgendes ausgeführt: „Deshalb möchte ich last not least bescheiden daran erinnern, dass es auch andere Mobilitätsbeiträge zur Reduktion klimaschädlicher Mobilität gibt: Vermeidung überflüssiger Autofahrten, das Fahrrad, natürlich den ÖPNV und die Bahn.“
Dass dieser Hinweis nur allzu berechtigt war, hat mir die Lektüre eines lesenswerten Buchs von Winfried Wolf (Winfried Wolf: Mit dem Elektroauto in die Sackgasse/Warum E-Mobilität dem Klimawandel beschleunigt, Wien 2019*) bestätigt, der darauf hinweist, dass der Beitrag der Elektromobilität (MIV) zum Klimaschutz durchaus Einschränkungen unterliegt: Auch Elektroautos sind nicht CO2-neutral.
Da gegenwärtig ein wahrer Hype in Bezug auf Elektromobilität (quasi als Patentrezept) zu diagnostizieren ist, kann ich die Lektüre des genannten Buchs für Klimaschützer_innen nur empfehlen.
*Auch empfehlenswert sind zwei ältere Bücher von Winfried Wolf: „Verkehr.Umwelt.Klima“/Wien 2009 und „Eisenbahn und Autowahn“/Hamburg 1987
Auch nicht zum Lachen – Nachschlag
Aktuelle Ergänzung 2.8.19: Hier ein Beitrag aus dem überlokalen Teil der WAZ: Klimawandel_ Im Ruhrgebiet wird es so heiß wie in Rimini. Witten gehört laut Karte nicht zu den höchstbelasteten, aber zu den hochbelasteten Städten. Instruktiv für die Konsequenz der Bundespolitik in Sachen Klimaschutz der Kommentar von Osis.
Witten bewirbt sich um die Teilnahme an der Internationalen Gartenbauausstellung 2027. Die im WAZ-Artikel vom 30.7.19 („‚Witten wirbt bei Heimatministerin für Gartenschau-Bewerbung„) aufgeführten Projekte im Rahmen von „Witten an die Ruhr“ sind zum Teil löblich und unterstützenswert*. Allerdings stimmt die Bemerkung der Heimatministerin „Es heißt ja Gartenschau“ nicht gerade hoffnungsvoll für den Erfolg der Bewerbung. Und in gewisser Weise hat sie sogar recht**.
Denn für den Klimaschutz und mehr Grün in die Stadt, speziell die durch Hitze gefährdete Innenstadt, bringen die Projekte wenig. Da würde ein Programm zur Aufwertung/Vermehrung des Baumbestands – einschließlich der Rücknahme der Aufweichung der Baumschutzsatzung -, zur Aufwertung der Grünzüge und zum Ausbau und zur Schaffung innerstädtischer Frischluftschneisen mehr bringen***.
Und Gärten (Gartenschau!)? Ich könnte mir z.B. ein städtisches Förderprogramm zur klimaschützenden Aufwertung inner- und speziell innenstädtischer Gärten und Innenhöfe (auch privater) vorstellen, mit denen die Innenstadt reich gesegnet ist****.
Wie heißt es doch in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung zur Zukunft des Klimas in Bayern (aus Süddeutsche Zeitung/26. Juli 2019, 10:05 Uhr /Umwelt So sieht das Klima der Zukunft in Bayern aus/Autor Christian Sebald*****):
„Der Klimawandel trifft Städte stärker als das Land. (mehr …)
3,5 Mio. mehr: Lachen angesagt?
Ich wundere mich immer wieder, was es für die Stadtspitze (in diesem Fall nur der Stadtbaurat, die Bürgermeisterin schaut ja eher angestrengt) zu lachen gibt.
Im WAZ-Artikel vom 31.7.19 „Stadt wirbt bei NRW-Ministerin für Gartenschau-Bewerbung“ (Witten wirbt bei Heimatministerin für Gartenschau-Bewerbung) wird als Erfolgsmeldung darauf hingewiesen, dass im nächsten Jahr 3,5 Mio. € mehr aus dem kommunalen Finanzausgleich in die Ruhrstadt fließen werden. Aber trägt das wirklich zur Entspannung der weiterhin prekären Finanzsituation der Stadt bei? Und wenn, in welchem Ausmaß?
Sehen wir genauer hin: Im Vorbericht des Doppelhaushalts 2019/20 finden sich folgende Angaben: Vorbericht zum Haushaltsplan 2019/20/1.1.2 Zuwendungen/Allgemeine Umlagen/Hierin sind vor allem folgende Positionen enthalten (u.a./K.R.*):
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Stärkungspaktmittel Land | 4.083 | 2.651 | 1.289 | 0 | 0 | 0 |
Das heißt, dass der Haushalt der Stadt 2020 2,794 Mio. € weniger Mittel aus dem Stärkungspakt gegenüber 2018 zu verkraften hat (2021 fließen keinerlei Stärkungpaktmittel mehr, Folgeregelung noch unklar). Wenn dann 2020 3,5 Millionen € mehr aus kommunalem Finanzausgleich eingenommen werden, macht das angesichts des Rückgangs der Stärkungspaktmittel tatsächlich nur 706.000 € zusätzlich aus. Und ich bin gespannt, ob nicht diese Summe allein durch den Zuwachs der Kosten für die Pferdebachstraße wieder aufgefressen wird.
Mein Fazit: Mit Erfolgsmeldungen sollte mensch vorsichtiger sein, selbst wenn frau gerne wieder gewählt werden will. (mehr …)
Naturfreibad: Mal eben „anschieben“?
Am 30.7.19 titelt die WAZ-Redakteurin Susanne Schild kess in ihrem Kommentar zu dem Artikel „Badende in der Ruhr bekommen Knöllchen“: „Naturfreibad muss her“.
Im Kommentar äußert sie sich dann weiter wie folgt: „Es wird allerhöchste Zeit, dass sie Politik das Thema „Naturfreibad“ richtig anschiebt und der Verwaltung klare Aufträge erteilt. Es reicht nicht, an heißen Sommertagen das populäre Thema halbherzig auszubuddeln, achselzuckend auf Nachbarstädte zu schauen, die bereits eine Lösung gefunden haben, hilft da wenig. Und war es nicht sogar ein Wahlversprechen der GroKo?“
Echt kess, denn wer buddelt denn hier? Vielleicht ihr Kollege Herr Vaupel, der in der WAZ am 25.7.19 (Artikel „Naturfreibad bleibt vorerst ein Traum“) schrieb: „2018 stellten CDU und SPD eine Anfrage an die Verwaltung wegen eines Strandbades in Bommern. Seitdem ist nichts passiert.“
Statt immer wieder zu buddeln, wäre es vielleicht gut, sich über den Stand 2018 zu informieren, den die CDU- und SPD-Vertreter (Ratsmitglieder Simon Nowack und Klaus Wiegand), die sich im Artikel von Herrn Vaupel pro Naturfreibad positionieren, eigentlich kennen müssten.
Warum? Weil der Rat auf Antrag von SPD/CDU (genannt GroKo) schon am 15.9.16 der Verwaltung einen Prüfauftrag erteilt hat, auf den die Verwaltung mit einer Mitteilung vom 26.1.18 reagiert hat (Ich verweise auf meinen Beitrag „Beschämend?“/6.7.18). (mehr …)
Pferdebachstraße: Eine einzige Katastrophe?
Am 12.7.19 kommentiert Herr Jürgen Augstein-Peschel (WAZ): „Die Verzögerung der Baustelle Pferdebachstraße um Jahre wäre eine einzige Katastrophe“ Stadt Witten und Baufirma müssen sich schnell einigen. Damit hat er nur allzu recht. Leider ist eine Verzögerung jetzt schon eingetreten, und wie es weiter gehen wird, ist aktuell vollkommen unklar. Hoffentlich kommt es nicht zum „worst case“.
Allerdings zeichnet sich aus meiner Sicht jetzt schon ab, dass die Stadt (Verwaltung) nicht ganz unschuldig an der „Verzögerung“ ist (s.u.) und nicht ungeschoren davon kommen dürfte. Auszubaden hätten es dann in letzter Instanz wieder die Bürger_innen durch zusätzliche Kosten plus nervende Verkehrsbehinderungen und -belastungen. Hinzu kämen die Baustellenbelastungen der Anlieger. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
Am 4.7.19 wird dem Verkehrsausschuss (VKA) in nichtöffentlicher Sitzung mitgeteilt, dass es Probleme bei der Abwicklung der Baumaßnahme Pferdebachstraße geben würde. In Kenntnis dieser Probleme stellt die WBG am 12.7.19 folgenden, angesichts der sich abzeichnenden Dimension der Problematik gerechtfertigten Antrag: „Sondersitzung des Rates gemäß § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW zur Verschiebung der Fertigstellung Pferdebachstraße, voraussichtlich erst im Jahr 2027“ Sondersitzung Pferdebachstraße.
Auch am 12.7.19 veröffentlicht die WAZ einen Artikel „Baufirma droht der Stadt mit 87 Monaten Verzögerung“ Pferdebachstraße_ Baufirma droht mit 87 Monaten Verzögerung, der etwas mehr Licht ins Dunkel der Probleme bringt. Am 18.7.19 erscheint dann in der WAZ ein weiterer Artikel „Baufirma drohte mit Kündigung des Vertrags“ Baufirma drohte mit Kündigung des Vertrags, in dem der Stadtbaurat dem Unternehmen „berechtigte Nachforderungen für unvorhergesehene Dinge im Untergrund“ bescheinigt. Weiter der Stadtbaurat: „Natürlich reden wir auch über Geld“. Die Formulierung lässt tief blicken und kann als Eingeständnis eigener Fehler interpretiert werden. (mehr …)
Mütchen-Kühlen zu Lasten der Bürger_innen?
Folgender Vorgang: Für die Ratssitzung am 25.3.19 beantragt die WBG eine personelle Umbesetzung im AWSF (Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Feuerschutz). Das frisch gebackene WBG-Mitglied Herr Michael Hasenkamp soll beratendes Mitglied im Ausschuss werden. Das ist normalerweise ein Routinevorgang, dem der Rat und die anderen Fraktionen in anderen Fällen selbstverständlich zustimmen.
In diesem Fall nicht. Eine Provinzposse nimmt ihren Lauf: Im ersten Schritt wird eine Beschlussfassung über den Antrag der WBG am 25.3.19 zurückgestellt, um eine rechtliche Prüfung vorzunehmen. Im zweiten Schritt signalisiert die Fraktion Piraten auf der Ratssitzung am 27.5.19 Beratungsbedarf. Die Abstimmung wird verschoben.
In der Folge setzt sich das Bürgermeisterinnenbüro mit der Kommunalaufsicht in Verbindung, um die von der Gemeindeordnung vorgegebenen Grundlagen des Verfahrens zu klären und Unsicherheiten zu beseitigen. Die Kommunalaufsicht positioniert sich in dieser Angelegenheit sehr deutlich folgendermaßen:
→ Schreiben des Landrats an die WBG, speziell Absatz 3: scan_201906121505_53895052412
Am 2.7.19 kommt es im Rat endlich zu der ausstehenden Abstimmung. Die Linke beantragt geheime Abstimmung, bei der Herr Hasenkamp nicht die Mehrheit bekommt (13 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 26 Enthaltungen/ungültig). Die WAZ titelt: „Wittener Stadtrat lässt Michael Hasenkamp durchfallen“/3.7.19. Stimmt das? Hier war wohl der Wunsch Vater des Gedankens. Tatsächlich hat sich der Mehrheit des Rates einfach – gemessen an den Vorgaben der Kommunalaufsicht – nicht rechtskonform verhalten. (mehr …)
Klima- und Umweltschutz in Witten – eine leidige Geschichte
Manchmal ist es nicht schlecht, länger dabei zu sein, und manchmal führt dieses „Dabei-gewesen-sein“ eher frustrierenden Einschätzungen. So auch in Bezug auf die Bedeutung und Wirksamkeit des Wittener Umweltschutzes (Klimaschutz schließe ich ein) in Verwaltung und Politik. Sehen wir uns die Geschichte genauer an.
Ich bin 1989 als Grüner Mitglied des Rates der Stadt Witten geworden. Damals gab es – übrigens bei absoluter Mehrheit der SPD, aber sicher in Reaktion auf gute Wahlergebnisse der Grünen – ein veritables selbständiges Umweltamt und einen eigenständigen Umweltausschuss neben einem Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss (PSA) in weiser Erkenntnis, dass bauliche Stadtexpansion und andere umweltrelevante Aktivitäten der Stadt häufig nicht mit Umwelt- und Klimaschutz konform geht und Umweltbelangen ein eigenes Stimmrecht vorbehalten werden sollte*.
Ich bin dann 1999 nach einer unabhängigen Bürgermeisterkandidatur (3.349 Stimmen, 8,4%, siehe dazu meinen Beitrag „Nichts ohn‘ Ursach – …/14.4.13) aus dem Rat ausgeschieden. 1999 schrumpften die Wittener Grünen von 8300 Stimmen (1994) auf 2700 Stimmen, die Fraktion von 7 Mitgliedern auf 4. 1999 wurde aber auch Klaus Lohmann als erster hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Witten gewählt.
Eins der ersten Ergebnisse dieser Konstellation war die Liquidation des Umweltamts** und das Canceln des Umweltausschusses. Das ehemalige Umweltamt wurde in eine Umweltabteilung umgewandelt und dem Ordnungsamt im Dezernat 3 (Dezernent Schweppe, immerhin noch unabhängig vom Baudezernat) zugeordnet, später dann dem Dezernat 4 (Baudezernat, jetzt Stadtbaurat Rommelfanger) eingegliedert. Der Umweltausschuss ging im heutigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) auf. Damit war natürlich die Präsenz eigenständiger Umweltbelange in der Verwaltung und politischen Gremienstruktur geschwächt. (mehr …)
Klimaschutzmanagement mit Durchgriffskompetenzen – eine Voraussetzung für wirksamen Klimaschutz
Zur personellen Unterstützung des Klimaschutzes (abgesehen davon, dass Klimaschutz natürlich eine Querschnittsaufgabe der Verwaltung sein muss) findet sich im Antrag „Beitrag der Stadt Witten zur Eindämmung der globalen Klimakrise“ folgender Punkt: „14. beauftragt die Verwaltung aufgrund der Vielzahl drängender Probleme mit der Entfristung der Stelle der Klimaschutzbeauftragten sowie der zeitnahen Neubesetzung der schon seit längerem nicht besetzten zweiten Stabsstelle im Klimaschutz.“ Auf ihrer homepage schreiben die Wittener Grünen dazu: „Das Expert*innenteam für Klimaschutz bei der Verwaltung wird ausgebaut, um weitere Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.“ Ist das hinreichend?
Im Augenblick verfügt die Stadtverwaltung über eine Klimaschutzbeauftragte (Stabsstelle) auf befristeter Stelle.
Ich gehe einmal auf das Integrierte Klimaschutzkonzept von 2013 zurück. Dort war nicht von einer Klimaschutzbeauftragten die Rede, sondern von einem „Klimaschutzmanager“, der als Initiator, im Rahmen einer Federführung, Umsetzung oder Maßnahmevorbereitung für eine Fülle von Aufgaben vorgesehen war*. Der Klimaschutzmanager als Universalzampano? Das war natürlich schon 2013 eine Überfrachtung einer Stelle mit Aufgaben, und selbstverständlich konnte eine Erfüllung der Aufgaben mit einer derart dünnen Personaldecke nicht geleistet werden – und ist eben auch nicht geleistet worden, heißt: das Nichterreichen der Ziele war schon allein aus personellen Gründen vorprogrammiert. (mehr …)