Klimaschutzmanagement mit Durchgriffskompetenzen – eine Voraussetzung für wirksamen Klimaschutz

Zur personellen Unterstützung des Klimaschutzes (abgesehen davon, dass Klimaschutz natürlich eine Querschnittsaufgabe der Verwaltung sein muss) findet sich im Antrag „Beitrag der Stadt Witten zur Eindämmung der globalen Klimakrise“ folgender Punkt: „14. beauftragt die Verwaltung aufgrund der Vielzahl drängender Probleme mit der Entfristung der Stelle der Klimaschutzbeauftragten sowie der zeitnahen Neubesetzung der schon seit längerem nicht besetzten zweiten Stabsstelle im Klimaschutz.“ Auf ihrer homepage schreiben die Wittener Grünen dazu: „Das Expert*innenteam für Klimaschutz bei der Verwaltung wird ausgebaut, um weitere Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.“ Ist das hinreichend?

Im Augenblick verfügt die Stadtverwaltung über eine Klimaschutzbeauftragte (Stabsstelle) auf befristeter Stelle.

Ich gehe einmal auf das Integrierte Klimaschutzkonzept von 2013 zurück. Dort war nicht von einer Klimaschutzbeauftragten die Rede, sondern von einem „Klimaschutzmanager“, der als Initiator, im Rahmen einer Federführung, Umsetzung oder Maßnahmevorbereitung für eine Fülle von Aufgaben vorgesehen war*. Der Klimaschutzmanager als Universalzampano? Das war natürlich schon 2013 eine Überfrachtung einer Stelle mit Aufgaben, und selbstverständlich konnte eine Erfüllung der Aufgaben mit einer derart dünnen Personaldecke nicht geleistet werden – und ist eben auch nicht geleistet worden, heißt: das Nichterreichen der Ziele war schon allein aus personellen Gründen vorprogrammiert.

Insofern halte ich meinen Vorschlag einer ehrlichen Bilanzierung seit 2013 (siehe mein Beitrag „Klimanotstand!„/11.6.19) immer noch für erforderlich, denn wenn im Antrag unter Punkt 4 festgestellt wird: „dass das im Jahr 2013 im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) verabschiedete Ziel der Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020 um 25% nicht nur zu gering ist, sondern auch mit den bisher vereinbarten Maßnahmen nicht erreicht werden kann.“, wäre es doch sicher erhellend, zu bilanzieren, was denn von den „bisher vereinbarten Maßnahmen“ überhaupt angegangen und umgesetzt worden ist.

Deshalb ist eine Aufstockung des Stellenpools für den Klimaschutz dringend nötig – allerdings als Klimaschutzmanagement und nicht -beauftragung. Damit meine ich, dass es nicht allein auf eine dauerhafte Implantierung des Klimaschutzes in der Verwaltung und eine Stelle mehr ankommt, sondern vor allem auf die Durchsetzungsfähigkeit dieser Verwaltungseinheit gegenüber der Gesamtverwaltung.

Die sollte durch besondere Durchgriffskompetenzen (eben: Klimaschutz als Querschnittsaufgabe!) gesichert werden, sonst läuft der Klimaschutz trotz Stellenerweiterung wieder Gefahr, wie seit 2013 mehr oder weniger zur Kosmetik widerständigen und womöglich gegenläufigen Verwaltungshandelns zu schrumpfen – und die angestrebten Ziele nicht zu erreichen.

*Leitbildprozess, Klimafolgenanpassung, Energie- und Mobilitätsmanagement für Krankenhäuser, Finanzierungsmodell für kommunale Liegenschaften etc., weiter: Ausbau Solarenergienutzung, Rheinischer Esel als Alltagsradweg, Bonussystem für einkaufen ohne PKW, Elektromobilität in Witten fördern, Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung, betriebliches Mobilitätsmanagement von Unternehmen, Mobilitätsmanagement an Schulen, klimafreundliche Mobilität in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt (siehe dazu „Intergiertes Klimaschutzkonzept 2013/S. 39 – 72“ der Stadt Witten in meinem Beitrag „Klimanotstand!„/11.6.19 ).