Klimanotstand!

Am 5.6.19 beantragten die Grünen eine Resolution zum Klimanotstand, die im ASU/HFA/Rat beschlossen werden soll: Klimanotstand_46_V16

Die Resolution, die aus meiner Sicht in einzelnen Punkten auch Antragscharakter hat, ist gut und richtig, und ich werde auf jeden Fall für sie stimmen. Wie vermeldet wird, werden sich auch die Piraten der Resolution anschließen.

Hier nur eine Anmerkung zu Punkt 5 der Resolution: „Der Rat der Stadt Witten: 5. stellt fest, dass das im Jahr 2013 im integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) verabschiedete Ziel der Reduktion der CO2-Emission bis 2020 um 25% nicht nur zu gering ist, sondern auch mit den bisher vereinbarten Maßnahmen nicht erreicht werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmenvorschläge vorzulegen, die eine Erreichung der Ziele des Klimaschutzkonzepts sicherstellen.“

Es wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass im Jahr 2013 – also vor ca. 6 Jahren! – der Wittener Rat ein integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) mit dem Ziel einer CO2-Reduktion bis 2020 um 25% verabschiedet hat*. Dieses Ziel sei zu gering und könne darüber hinaus mit den vereinbarten Maßnahmen nicht erreicht werden.

Instruktiv und wichtig wäre in diesem Zusammenhang eine Bilanz der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen seit 2013. Die Resolution stellt nur schlicht fest, dass die 25% mit den vereinbarten Maßnahmen nicht erreicht werden konnten. Was ist den im Laufe der Jahre tatsächlich an Maßnahmen durchgeführt worden, um überhaupt 25% – die in der Resolution als zu gering qualifiziert werden – zu erreichen?

Eine Bilanz halte ich für eine notwendige Ergänzung zu den absolut richtigen Forderungen in Punkt 6 und 7: „Der Rat der Stadt Witten:“ Punkt 6. „fordert die Verwaltung auf, dem Rat und der Öffentlichkeit halbjährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.“ Punkt 7: „fordert, ergänzend zum Klimaschutzkonzept, ein Konzept zur Klimafolgenanpassung zu erstellen, das Maßnahmen vorschlägt, um die heute schon spürbaren Veränderungen des Klimawandels abzufedern. Dies umfasst insbesondere eine Strategie zur Verbesserung der städtischen Mikroklimas, als auch eine Konzeption zum Umgang mit zunehmenden Extremwetterereignissen. Hierfür ist im nächsten Haushalt ein angemessenes Budget vorzusehen.“

Denn ohne Bilanz besteht die Gefahr, dass die Resolution/der Antrag nur ein Papiertiger bleibt.

*Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) 2013: IKSK_WI_EB_2013_04_08