Pferdebachstraße: Eine einzige Katastrophe?

Am 12.7.19 kommentiert Herr Jürgen Augstein-Peschel (WAZ): „Die Verzögerung der Baustelle Pferdebachstraße um Jahre wäre eine einzige Katastrophe“ Stadt Witten und Baufirma müssen sich schnell einigen. Damit hat er nur allzu recht. Leider ist eine Verzögerung jetzt schon eingetreten, und wie es weiter gehen wird, ist aktuell vollkommen unklar. Hoffentlich kommt es nicht zum „worst case“.

Allerdings zeichnet sich aus meiner Sicht jetzt schon ab, dass die Stadt (Verwaltung) nicht ganz unschuldig an der „Verzögerung“ ist (s.u.) und nicht ungeschoren davon kommen dürfte. Auszubaden hätten es dann in letzter Instanz wieder die Bürger_innen durch zusätzliche Kosten plus nervende Verkehrsbehinderungen und -belastungen. Hinzu kämen die Baustellenbelastungen der Anlieger. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?

Am 4.7.19 wird dem Verkehrsausschuss (VKA) in nichtöffentlicher Sitzung mitgeteilt, dass es Probleme bei der Abwicklung der Baumaßnahme Pferdebachstraße geben würde. In Kenntnis dieser Probleme stellt die WBG am 12.7.19 folgenden, angesichts der sich abzeichnenden Dimension der Problematik gerechtfertigten Antrag: „Sondersitzung des Rates gemäß § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW zur Verschiebung der Fertigstellung Pferdebachstraße, voraussichtlich erst im Jahr 2027“ Sondersitzung Pferdebachstraße.

Auch am 12.7.19 veröffentlicht die WAZ einen Artikel „Baufirma droht der Stadt mit 87 Monaten Verzögerung“ Pferdebachstraße_ Baufirma droht mit 87 Monaten Verzögerung, der etwas mehr Licht ins Dunkel der Probleme bringt. Am 18.7.19 erscheint dann in der WAZ ein weiterer Artikel „Baufirma drohte mit Kündigung des Vertrags“ Baufirma drohte mit Kündigung des Vertrags, in dem der Stadtbaurat dem Unternehmen „berechtigte Nachforderungen für unvorhergesehene Dinge im Untergrund“ bescheinigt. Weiter der Stadtbaurat: „Natürlich reden wir auch über Geld“. Die Formulierung lässt tief blicken und kann als Eingeständnis eigener Fehler interpretiert werden.

Am 19.7.19 reagiert die Bürgermeisterin auf den oben genannten Antrag der WBG mit einem nichtöffentlichen Anschreiben an die Antragstellerin, in dem sie auf eine geplante Sondersitzung des HFA am 14.8.19 hinweist,  kündigt eine schriftliche Beantwortung der im Antrag aufgelisteten Fragen an und fragt an, ob die WBG unter diesen Umständen auf ihre Forderung auf eine Sondersitzung des Rates verzichten würde.

Am selben Tag berichtet die WAZ („Sondersitzung zur Pferdebachstraße beantragt“ Sondersitzung zur Pferdebachstraße in Witten beantragt) über den WBG-Antrag. Die WBG wird zitiert, sie wäre bereit, bei einer Beantwortung ihrer Fragen auf eine Sondersitzung des Rats zu verzichten. Auf die Sondersitzung des HFA am 14.8.19 darf mensch gespannt sein.