SPD Witten – am Problem vorbei
Am 17.4.19 berichtet die WAZ über die Befürchtung der Mieter_innen von 35 LEG-Wohnungen, nach Modernisierung und Mieterhöhung verdrängt zu werden. Auch die Wittener SPD nimmt Stellung: „Auch die Wittener SPD äußerte ihre Bedenken über die geplanten Maßnahmen und forderte die LEG auf, die Modernisierungen ’sozial verträglich zu gestalten’“(Zitat WAZ). So weit, so unproblematisch und unverbindlich aus meiner Sicht.
Problematisch finde ich hingegen eine weitere Äußerung der SPD in dem Artikel. Zitat: „Wir werden alle politischen Hebel ausloten, um für mehr Wohnraum zu sorgen.“ Problematisch, weil diese Position am aktuellen Problem (und zukünftig ähnlichen Problemen) vorbeigeht.
Mehr Wohnraum führt weder zur Verhinderung von unsozialen Mieterhöhungen durch Modernisierung im Altbestand noch zur Verhinderung des Verlustes von niedrigen Mieten durch das Mietpreis treibende Auslaufen von Sozialbindungen in Witten. Durch bloßen Zubau von Wohnungen auf Teufel komm raus ist diesem Problem nicht beizukommen. Im Gegenteil: Er würde neue Probleme durch Vernutzung und Versiegelung immer knapper werdender wertvoller Flächen schaffen*.
Sinnvoll wäre die Festsetzung einer sozial verträglichen Obergrenze für durch Modernisierung begründete Modernisierungen** und die Verhinderung von sozialunverträglichen Mieterhöhungen nach Auslaufen der Sozialbindungen im Altbestand. Inwieweit und in welcher Größenordnung dann noch Zubau zur Schaffung von preiswertem Wohnraum nötig wäre, ist aus meiner Sicht eine offene Frage, die sich nur durch eine konkrete und je aktuelle Bedarfsermittlung beantworten lassen dürfte. (mehr …)
Innenentwicklung vor Außenentwicklung?
Am 8.3.19 berichtet die WAZ über Wohnungsbauprojekte in Witten: „Stadt Witten setzt bei Neubauprojekten auf Lückenschluss“ Stadt Witten setzt bei Neubauprojekten auf Lückenschluss. Der Artikel beginnt gleich mit einer charakteristischen Verdrehung. Es heißt, dass in Witten bis 2030 1600 neue Wohnungen gebaut werden müssten, um die Einwohnerzahl von 98.000 zu halten. Die Zahlen resultieren aus einer durchaus fragwürdigen Wohnungsbedarfsprognose im Handlungskonzept Wohnen*, die – abgesehen von der Fragwürdigkeit – etwas ganz anderes aussagt, nämlich: dass bei einer angenommenen konstanten Einwohnerzahl von ca. 98.000 1600 neue Wohnungen notwendig wären, um den Bedarf zu befriedigen**.
Mir geht es hier aber nicht um diese Verdrehung und den realen Bedarf, sondern um die Aussage des Stadtbaurats, Innenentwicklung würde vor Außenentwicklung gehen. Das ist natürlich in dieser Allgemeinheit gut, aber:
– Die Außenentwicklung („grüne Wiese“) kommt schon deshalb nicht mehr in Frage, weil die Außenflächen nach jahrzehntelanger extensiver Vernutzung von Flächen (enorme Ausdehnung von Flächen für den Ein- und Zweifamilienhausbau in den Vororten!) immer stärker mit Restriktionen belastet sind.
– Die sog. Innenentwicklung ist angesichts des Klimawandels und seiner Auswirkungen nicht mehr unproblematisch, denn das Innen ist schon dicht bebaut. Heißt: Wer mehr Grün und Durchlüftung im Innen („Lückenschluss“) will, sollte sich vor zu starker Versiegelung hüten (betrifft natürlich Wohn- und Gewerbeflächen!). Und Bebauung ist immer mit Versiegelung verbunden.
Insofern reicht die Maxime „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ für eine vernünftige und nachhaltige Stadtplanung und -entwicklung nicht mehr. Die Zeiten ändern sich. Deshalb sollte jedes Projekt bei der Innenentwicklung unter Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten auf den Prüfstand, um Schäden für die Stadt und ihre Bürger_innen zu vermeiden. (mehr …)
Wittener Quartiere – es ist nicht überall Wiesenviertel
Wenn in Witten von Quartieren die Rede ist, wird häufig auf die Entwicklung des Wiesenviertels als Modell verwiesen. Tatsächlich kann mensch das Wiesenviertel als eine Art Vorzeigequartier betrachten. Nur wird dabei häufig vergessen, wie viel nicht von der Stadtverwaltung akquirierte Fördergelder – dank der Initiative der mittlerweile aufgelösten privaten Initiative „Stellwerk“ – in das Wiesenviertel geflossen sind. Ich kann mich gut erinnern, dass vormals der Bitte von „Stellwerk“ um Unterstützung durch die Stadtverwaltung durch einen „Letter of Intent“ entsprochen worden ist, mit dem das Wohlwollen der Stadtverwaltung für die Aktivitäten von „Stellwerk“ – mehr nicht – zum Ausdruck gebracht worden ist.
Dass es in anderen Wittener Quartieren nicht so schön wie im Wiesenviertel aussieht (wegen fehlender quasi professioneller privater Initiative, fehlender Fördergelder und einer ganz anderen Struktur), zeigt folgendes Beispiel aus dem „Lutherparkviertel“*:
Akt 1: Schreiben der Nachbarschaftsgemeinschaft Konrad-Adenauer-Straße an die Bürgermeisterin (vom 17.9.18, Eingang Bürgermeisterin 16.10.18), das auch an die Fraktionen weiter geleitet weden sollte und weiter geleitet worden ist: Nachbarschaftsgemeinschaft.1 Nachbarschaftsgemeinschaft.2; Akt 2: Antwortschreiben der Bürgermeisterin: Eingangsbestätigung 7.11.18 Stadt Witten Kurzmitteilung, Antwortschreiben 20.11.18 BM Antwortschreiben Nachbarschaftsgemeinschaft; Akt 3: Zwei sinnvolle Anträge der SPD/CDU: Sauberkeit 2.12.18: Sauberes Witten, Sicherheit 11.1.19: Sicherheit; Akt 4: Als Reaktion auf das oben genannte Anschreiben eine Begehung des Gebiets mit Vertreterinnen der SPD Fraktion am 8.2.19; Akt 5: Daraus resultierend eine gute Anfrage der SPD-Fraktion an die Bürgermeisterin vom 19.2.19: Konrad-Adenauer-Straße.
Ich bin auf die Beantwortung der Anfrage gespannt. Vor allem bin ich aber gespannt darauf, ob und wann konkrete Initiativen der Verwaltung zur Bearbeitung der Probleme – wünschenswert in Kooperation mit Politik und Bürger_innen – eingeleitet werden. (mehr …)
Getreideanbau am Wittener Kornmarkt: Ein vorgezogener Aprilscherz?
Am 17.1.19 finde ich in der WAZ folgenden Artikel: „Grüne möchten am Wittener Kornmarkt Getreide anpflanzen“: Grüne möchten am Wittener Kornmarkt Getreide anpflanzen.
Hier der Antrag, der dem der Artikel zugrunde liegt: Platzgestaltung_Kornmarkt_41_V16.
Auf so einen Sparren muss mensch erst einmal kommen! Ich bin wohl kein Freund der jetzigen geplanten Bebauung des Kornmarkts und hätte den 2. Preisträger des Wettbewerbs vorgezogen: Die Unikat-Lösung passt aus meiner Sicht nicht zum Umgebungsensemble*. Aber dass es um eine möglichst urbane Gestaltung der restlichen Platzfläche – in Ergänzung zum leider aktuell durch vormalige Fehlplanungen verhunzten Rathausplatz – gehen muss, scheint mir auf der Hand zu liegen.
In diesem Zusammenhang den Sackträgerbrunnen – der gegenwärtig vor der Polizeiwache ein Schattendasein führt – wieder auf dem Kornmarkt zu platzieren, hat eine gewisse Plausibilität. Grundsätzlich muss eine attraktive Platzfläche mit einer hohen Aufenthaltsqualität erreicht werden. Ein Brunnen kann sicherlich dazu beitragen. Deshalb fand ich die Opposition der Wittener Grünen gegen die Verlagerung des Sackträgerbrunnens schon falsch.
Darüber hinaus die eh schon überschaubare Platzrestfläche durch ein Areal für – symbolischen und „erzieherischen“ – Getreideanbau verschenken zu wollen, ist wirklich grenzwertig. Die Stadt sollte doch keine Spielwiese für verquaste Pädagoginnen-Idyllen sein! (mehr …)
Unter Niveau
In der WAZ vom 10.1.19: „Vöckenberg erhitzt die Gemüter“ wird der Stadtbaurat Rommelfanger wie folgt zitiert: „Die Ablehnung seitens der Stockumer Bevölkerung sei ‚riesengroß‘, räumt Stadtbaurat Rommelfanger ein. ‚Aber wir haben definitiv die Nachfrage nach Flächen.‘ … Rommelfanger: ‚Wir müssen Angebote schaffen und uns Optionen für die Zukunft offen halten.‘ Dass es zum Vöckenberg keine wirkliche Alternative gebe, habe das Gutachten von ‚Planquadrat‘ gezeigt. Demzufolge kommen von 13 untersuchten Flächen nur drei in Frage….’Die Wirtschaftsentwicklung ist wichtig für die Stadtentwicklung‘, betont Rommelfanger.“ Das ist unter Niveau.
Dass es eine Nachfrage nach Flächen gibt, ist doch eine Allerweltsweisheit. Das Problem dabei ist nur, dass es in den Grenzen der Stadt Witten nur noch ein begrenztes Flächenpotential gibt (gilt im Übrigen auch für Wohnbauflächen) – die Knappheit liegt bei jahrelanger wachsender Flächenvernutzung auf der Hand, weil Flächen nicht einfach neu geschaffen werden können. Zu dieser Diagnose bedurfte keines teuren Gutachtens. Selbst laut Gutachten kommen nur noch 3 Flächen in Frage, aber genau genommen nur der Vöckenberg. Und jetzt soll dieses Areal die Lösung sein, zu der es keine Alternative gebe?
Nehmen wir an, der Vöckenberg wird 2020 ausgewiesen. Dann gehe ich davon aus, dass auch diese Fläche in spätestens 2 Jahren weitgehend vollgelaufen sein wird (Wenn Brock Kehrtechnik sich dort erweitert hätte, wäre schon ca. ¼ der Fläche verbraucht gewesen: Vöckenberg ca. 183.900 qm/Quelle: Stockum wehrt sich, Brock Kehrtechnik in Bochum 46.000 qm/Quelle: WAZ). Und dann?
Dann wäre die „Option für die Zukunft“ schon am Ende und für einen kurzfristigen Effekt eine dauerhafter Schaden für die Stadt in Kauf genommen worden:
Ein Regionaler Grünzug wäre angeknabbert und dessen Lüftungsfunktion eingeschränkt, eine Freifläche wäre versiegelt und ein fruchtbarer Ackerboden zerstört worden – und eine nachhaltige Lösung für den sicherlich nach Volllaufen weiterhin existierenden, weil immer erneut auf Grund des Flächenbedarfs von Unternehmen auftretenden Flächenmangel wäre immer noch nicht erreicht. (mehr …)
Ein guter und richtiger Antragsentwurf!
Am 24.1.19 wird im ASU (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) über die Stellungnahme der Stadt Witten zum Regionalplanentwurf abgestimmt.
Teil des Regionalplanentwurfs ist eine geplante Umwandlung des Vöckenbergs/Stockum (bisher landwirtschaftlich genutzt und zu einem Regionalen Grünzug gehörig) in ein Gewerbegebiet- und Industriegebiet.
Ich bin seit langem strikter Gegner der geplanten Umwandlung, weil damit eine nachhaltiger Schaden für die gesamte Stadt bewirkt würde. Deshalb finde ich den Antragsentwurf der Piraten gut und richtig und würde einen entsprechenden Antrag unterstützen.
Antragsentwurf Piraten: 19-01 ÄAT zur Stellungnahme der Stadt Witten zum Regionalplan Ruhr
Angemerkt sei nur noch, dass bei einer mehrheitlichen Zustimmung des Ausschusses zur Stellungnahme der Stadtverwaltung das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen wäre. Der Regionalplan definiert einen Rahmen und ist für die kommunale Planung noch nicht verbindlich. Zu einer verbindlichen Planung würde es nur kommen, wenn die Stadt (der Ausschuss) ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung, Aufstellungsbeschluss) mit entsprechender Vorlage einleiten würde. Dann allerdings würde es ernst, heißt: Wenn diese Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit Mehrheit im Ausschuss durchkommen würde, würde nur noch ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid helfen (zum Bürgerbegehren siehe mein Beitrag „Klarstellung„/30.10.18)
Karl-Marx-Platz: Wenn’s nicht passt, wird’s passend gemacht!
Am 5.12.18 fand sich in der WAZ folgender Artikel: „Stadt Witten will Parkplatz an der Breite Straße verkaufen“: Stadt Witten will Parkplatz an der Breite Straße verkaufen
Die Denke Wittener Planer_innen ist manchmal höchst eigenartig. Beispiel: Karl-Marx-Platz. Ich wohne in der Nähe und bin froh darüber, dass der Platz neu gestaltet und aufgewertet werden soll. Für mich existiert eine klare aktuelle Platzgrenze: die Breite Straße. Das, was jenseits der Straße (städt. Parkplatz und grüne Insel) liegt, gehört nicht mehr zum Platz.
Wittener Planer_innen visionieren das ganz anders. Sie stülpen dem Areal eine alte Platzgestalt über, bei der der Platz nicht durch eine Straße zerschnitten wurde, und tun so, als sei die Straße gar nicht vorhanden. Warum? Doch wohl nur, um die geplanten Straßenrandbebauung entlang der Breite Straße (denn genau darum handelt es sich) aufzuwerten.
Aber stimmt das Konzept? Wird hier eine Baulücke geschlossen und ein Stück Stadtreparatur vollzogen, wie der Stadtbaurat behauptet? Und werden die ursprünglich zusammenhängenden Platzflächen wieder stärker miteinander verbunden? Auch noch mit einem repräsentativen Eingangsbereich und einem gepflasterten Vorplatz? Meine Antwort: Da stimmt aber auch gar nichts: (mehr …)
Eine Geschichte 2/Fortsetzung
Ergänzung 10.12.18: Mir drängt sich immer wieder der Eindruck auf, dass die ökologische Aufklärung in Witten (Stadtverwaltung, Mehrheitspolitik, aber auch Teile der sog. Opposition) leider nicht angekommen ist. Bedauerlich, dass sie auch bei der Universität Witten-Herdecke nicht angekommen zu sein scheint, die doch die Verantwortung für die Zukunft auf ihre Fahnen schreibt. Anders ist es für mich nicht verständlich, wieso die Uni die von mir unten kritisierte Fehlplanung (Parkhaus, Sondergebiet) offenbar unkritisch akzeptiert hat (siehe zur Problematik der Fehlplanung allgemein auch mein Beitrag „Implementationsdefizit„/5.12.18). „Soziale Verantwortung fördern“? Und wie ist es mit der Verantwortung gegenüber dem Planeten, der Natur und – konkret, nah und anthropozentrisch, aber legitim – gesunden Lebensverhältnissen in dieser Stadt?
Die Story ist jetzt klarer. Die Stadt Witten geht nämlich anders vor. Für sie spielen folgende Dinge keine Rolle:
1. Das genannte Wäldchen mit hoher Umweltwertigkeit. In der Planung der Stadt ist dieses zum Teil schon einem Parkhaus und einer imaginierten Uni-Entwicklung (siehe dazu aber mein Beitrag „Fehlplanung Uni jetzt im ersten Schritt beschlossen: Meine Gegenrede im Rat“/28.11.18) geopfert. Das Wäldchen existiert für die Stadt offenbar schon gar nicht mehr: Es ist schon weg geplant.
2. Soweit es den Verkauf betrifft, wird dieser scheinbar willkürlich an eine Bauleitplanung gebunden, deren Areal nur die Uni-Entwicklung, nicht die Erweiterung betrifft. Scheinbar willkürlich, weil – ich spekuliere – die Stadt bei Scheitern dieser Bauleitplanung für die Uni-Entwicklung auf das für die Erweiterung gewünschte Areal zurückgreifen will, um ein dort ursprünglich geplantes Parkhaus erneut unterzubringen. Eine Erweiterung des Unternehmens wäre dann nicht mehr möglich, und das Unternehmen wäre gekniffen (Abwanderung?).
3. Würde es doch zur Erweiterung kommen, würde diese nicht Klimaschutz und Umweltbelange (hohe Umweltwertigkeit des auf dem Areal befindlichen Teil des kleinen Wäldchens) berücksichtigen (es sei denn, das betroffene Unternehmen täte dies freiwillig), sondern auf der Basis eines uralten Bebauungsplans (Bebauungsplan 20/5. Änderung) abgewickelt, der 1989 (!) für die Erweiterung eines nicht mehr existierenden Unternehmens vorgesehen war.
Alternative (leider durch Beschlussfassung passée): Keine Fehlplanung eines Parkhaussstandorts und Sondergebiets im Unibereich, eine aktualisierte Bauleitplanung – die Erweiterungsabsichten de Unternehmens waren schon lange bekannt – im Erweiterungsbereich des Unternehmens mit Festlegung einer möglichst schonenden Eingriffstiefe und eines u.U. erforderlichen Ausgleichs. Dann hätte ein großer Teil des kleinen Wäldchens erhalten bleiben und die Unternehmenserweiterung ohne Vorbehalt planungssicher stattfinden können. (mehr …)
„Implementationsdefizit“
In der Politikwissenschaft gibt es den Terminus „Implementationsdefizit“. Damit ist gemeint, dass z.B. vom Bundestag etwas beschlossen wird, was dann auf dem Weg durch die untergeordneten Zwischeninstanzen gar nicht oder nur verzerrt „unten“ ankommt. Derartige Implementationsdefizite sind aber offenbar nicht nur für staatliche Instanzen endemisch, sondern auch für Parteien.
Beispiel: Die SPD-Umweltministerin Svenja Schulze hat ein interessantes Projekt „Masterplan Stadtnatur“ (aufbauend auf dem Weißbuch „Grün in die Stadt“ ihrer Vorgängerin Barbara Hendricks (SPD) auf den Weg gebracht, über den die WP am 20.10.18 berichtet:
→ WP: „Svenja Schulze will deutsch Städte grüner machen“ Svenja Schulze will mit dem deutsche Städte grüner machen
Mich interessiert hier nicht das Abstimmungsverfahren innerhalb der GroKo-Regierung – ich glaube nicht, dass sich der Vorschlag schon allein wegen der CDU-Dominanz durchsetzen wird -, sondern die parteiinternen SPD-Verhältnisse.
Ich habe nämlich nicht den Eindruck, dass derartig „revolutionäre“ Regelungen, wie sie im Schulze-Projekt dokumentiert sind, auch nur im Entferntesten bei der Wittener SPD angekommen sind. Eben: Implementationsdefizit.
Aus meiner Sicht wären die Wittener Genossen gut beraten, die von der SPD-Umweltministerin vorgeschlagenen Regelungen auch ohne Regierungsbeschluss zu übernehmen. Das wäre vielleicht ein Weg, angesichts sinkender Umfragewerte „grüne“ Wechselwähler_innen mit einer konsequenten kommunalen Umweltpolitik wieder an die SPD zu binden.
Eine Geschichte
Stellen Sie sich vor, ein bedeutendes und für die Stadt wichtiges Wittener Unternehmen wolle sein Lager erweitern, und die Erweiterung könne nur auf einem benachbarten Grundstück stattfinden, das der Stadt gehört.
Die Erweiterung scheint dann auf den ersten Blick unproblematisch zu sein: Die Stadt verkauft, und das Unternehmen baut.
Auf den zweiten Blick wäre eine derartige, eigentlich selbstverständliche Angelegenheit aber unter Umständen problematisch, nämlich dann, wenn die Erweiterung auf einem sensiblen Bereich mit hoher Umweltwertigkeit, z.B. einem kleinen Wald, stattfinden soll.
Wäre die politische Zustimmung zu einer Erweiterung bei dieser Problematik denk- und unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit verantwortbar? Unter bestimmten Voraussetzungen: Ja.
Als Voraussetzungen müssten gegeben sein: 1. Eine klare Kenntnis des Umfangs der Eingriffstiefe: Je weniger, desto besser; 2. ein adäquater Ausgleich für den Eingriff in die Umwelt im Nahbereich des Projekts; und 3. eine sichere planerische Grundlage (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), der im Interesse der Öffentlichkeit die genannten Punkte sichert.
Andernfalls wäre die Zustimmung zu einem Verkauf des für die Erweiterung notwendigen städtischen Grundstücks aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Blindverkauf: Nein. Diese Einschränkung würde sich nicht gegen das Unternehmen richten, sondern gegen ein fahrlässiges Verfahren der Stadt.