Nicht gut für die City: Kornmarktbebauung erneut gescheitert
Zur leider erneut gescheiterten Kornmarktbebauung (Bericht in der WAZ-Online vom 30.4.21) fand ich folgenden klugen Kommentar zum WAZ-Artikel, den ich voll und ganz unterschreiben kann:
„SZ vor 47 Minuten
Ade Grüner Kornmarkt
diese Runde ging leider an die Wutbürger und Demagogen. Zuletzt wurde sogar behauptet, hier sollte ein Einkaufszentrum entstehen. Dabei sollten hier vor allem zentral gelegene Wohnungen „Wohnen im Johannisviertel“ gebaut werden. Vor allem Senioren hätten von der zentralen Wohnlage profitieren können.
Der einzige Gewinner des Streits um die Kornmarktbebauung ist: Die CDU. Die hatte seinerzeit die Umwandlung des Kornmarkts in einen Parkplatz beantragt. Und das wird der Kornmarkt nun auf absehbare Zeiten bleiben. Ohne Investor fehlt allen frommen Wünschen des Stadtbaurats zum Trotz auch das Geld für die notwendige Sanierung des Bodens und die Begrünung des Platzes. Aber vielleicht geht die Initiative ja jetzt mit dem Klingelbeutel für die Stadt sammeln? Allein die geplante Teilfläche für den bisher geplanten kleinen Platz würde mehrere hunderttausend Euro kosten, eine komplette Begrünung geht in die Millionen.“
Kornmarktbebauung – und wieder eine neue Sau durchs Dorf!/Nachschlag
Und die Kette der Fake News zur Kornmarktbebauung reißt nicht ab. Am 3.2.2021 positioniert sich eine Frau Beate Erwien-Schrotmann mit einem Leserbrief „Unter die Räder gekommen“ in der WAZ. Ich zitiere folgende Passage aus dem Brief: „Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Witten beschließen, die Bebauung des Kornmarkts abzusagen und dort lieber eine Grünfläche errichten, die immerhin der schadstoffgepalten (?kr) Ruhrstraße helfen würde. Denn dieses Projekt ist schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Wer kommt denn in Zukunft zum Einkaufen oder einen Restaurant-Besuch nach Witten?“
Abgesehen davon, dass der Behauptung, eine wie immer geartete Grünfläche auf dem Kornmarkt würde zur Verminderung der Schadstoffbelastung der Ruhrstraße führen, jeder fachliche Beleg fehlt, und abgesehen davon, dass der Wittener Innenstadt sicher mehr gute Restaurant-Angebote gut tun würden, hat die aktuelle Kornmarktplanung mit der Einkaufsproblematik herzlich wenig zu tun: Der aktuelle Investor will und soll in erster Linie attraktive Wohnungen bauen, die die Innenstadt mit Sicherheit bereichern würden. Ich wüsste nicht, wieso ein derart vermehrtes Angebot an innerstädtischem Wohnen* – bei dem seit längerer Zeit verstärkten Trend zu innerstädtischem Wohnen – zum Scheitern verurteilt sein sollte.
*Siehe dazu mein Beitrag „Bebauung Kornmarkt: Urbane Aufwertung des Ensembles Kornmarkt/Rathausplatz notwendig!„/1.3.2018.
Kornmarktbebauung – und wieder eine neue Sau durchs Dorf!
Am 2.2.2021 berichtet die WAZ-Online unter dem Titel „Bürger wollen Bebauung des Kornmarkts in Witten stoppen“ (Bürger wollen Bebauung des Kornmarkts in Witten stoppen) über eine Bürgerantrag (genau: Antrag an den Rat der Stadt Witten nach §24 der Gemeindeordnung*: Belebung der Wittener Innenstadt), den Kornmarkt der Uni für eine nachhaltige Nutzung zu überlassen. Korrekterweise müsste es heißen: Zwei Bürger (nach Angaben der WAZ Mitglieder des Lions-Clubs). Mein Wertung des Antrags/der Anregung: Kenntnisfrei und naiv (siehe unten: Kommentar). Immer wieder neue Säue durchs Dorf zu jagen, hilft der Innenstadt bestimmt nicht**. Rat und Verwaltung wären schlecht beraten, diesem Antrag/dieser Anregung zu entsprechen. Hier der Antrag: Anregung_gem_167_24_GO_NRW_Belebung_der_Wittener_Innenstadt
Was ist davon zu halten? Ich kommentiere die einzelnen Passagen (mein Kommentar in Rotfärbung). Hier mein Kommentar als PDF-Format: Bürgerantrag Kornmarkt.
*Der § 24 GO (Gemeindeordnung) NRW bezieht sich auf „Anregungen und Beschwerden“. Von Anträgen ist in der GO keine Rede. Deshalb frage ich mich, wie mensch über Anregungen und Beschwerden abstimmen können soll. Mensch kann sie zur Kenntnis nehmen.
**Siehe zur geplanten Kornmarktbebauung meine zurück liegenden Beiträge „Bebauung Kornmarkt: Urbane Aufwertung des Ensembles Kornmarkt/Rathausplatz notwendig!“/1.3.2018, „Kornmarktbebauung: Von einem Extrem ins andere“/4.3.2018, „Getreideanbau am Wittener Kornmarkt: Ein vorgezogener Aprilscherz?“/18.1.2019, „Kornmarkt: Jetzt die bessere Variante“/27.6.2019, „Grüne Mitte?“/27.6.2019, „Zu Recht abgelehnt“/19.9.2019, „Kornmarkt: zu Recht abgelehnt – Nachschlag“/25.9.2019, „Witten – ein Narrenhaus?“/9.5.2020 und „WAZ: Fake News?“/10.7.2020.
Ratspfusch: Antrag Bürgerforum+/Dachpark – viel Humbug und ein sinnvoller Kern
Für die erste Sitzung des ASUK/Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima (früher: ASU) in der neuen Wahlperiode am 28.1.21 stellt das Bürgerforum+ einen Antrag an die Verwaltung zur Prüfung von Fördermitteln für ein Projekt „Dachpark“ im Bereich der oberen Bahnhofstraße (Der TOP ist wegen Corona auf den Zeitraum nach dem 31.1.21 verschoben worden!). Hier der Antrag: Antrag Dachpark Innenstadt
„O Herr, lass Hirn regnen!“ fällt mir zu diesem Antrag ein. Warum? Sehen wir uns den Antrag näher an. Er besteht aus dem Projekt „Dachpark“ und einem Antrag an die Verwaltung, eine Förderung zu prüfen. Zum Projekt:
Das Projekt „Dachpark“ tauchte schon im Wahlprogramm des Bürgerforums+ auf*. Der Dachpark ist natürlich Humbug, weil mit „visionierten“ Nutzungen und architektonischen Brimborium überlastet. Es gibt allerdings unter der dicken Schicht des Unsinns einen sinnvollen Kern.
Der sinnvolle Kern wäre eine Begrünung der im Antrag skizzierten dafür geeigneten Dachflächen** im Bereich der Wohn- und Geschäftshäuser an der Bahnhofstraße. Insbesondere die Wittener Innenstadt ist von den negativen Folgen des Klimawandels stark betroffen. Eine Dachbegrünung im angesprochenen Bereich wäre ein wichtiges Element (neben anderen) zur Verbesserung des Klimaschutzes.
Wie könnte eine solche Dachbegrünung erreicht werden? Mit Sicherheit nicht durch ein bombastisches Projekt „Dachpark“, sondern durch zwei Maßnahmen:
– Da es sich in dem Gebiet um verschiedene Privateigentümer der möglicherweise betroffenen Immobilien handelt, die Dachbegrünung also ohne planungsrechtliche Regelungen (s.u.) privat und freiwillig umgesetzt werden müsste, könnte ich mir eine Kampagne zur Dachbegrünung vorstellen. Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Kampagne wäre eine qualifizierte fachliche Beratung – auch in Hinsicht auf Fördermittel***. Fördermittel für private Initiativen zur Dachbegrünung stehen schon jetzt zur Verfügung (KfW/Kreditanstalt für Wiederaufbau, aber auch Corona-Hilfen). Ich stelle mir vor, dass Ansprache der Immobileneigentümer und Beratung (auch Vermittlung einer Beratung) von der Klimaschutzbeauftragten der Stadt in Kooperation mit anderen Verwaltungseinheiten übernommen werden könnten.
– Ein darüber hinausgehender Schritt wäre die Übernahme der Dortmunder planungsrechtlichen Maßnahmen (Ein weiteres Beispiel für derartige Maßnahmen ist Gladbeck), die allerdings erst bei Neubau und Dacherneuerungen greifen würden****.
Längst fällig!
Manchmal – leider viel zu selten – hat die GroKo auch Sternstunden. So bei ihrem Antrag zum Rathausplatz, dem ich im ASU am 17.6.20 zugestimmt habe. Etwas präziser hätte ich mir den Antrag allerdings schon gewünscht. Aber immerhin. Hier der Antrag: Antrag Begrünung Rathausplatz
Ich habe in meinem Beitrag „Grüne Mitte?“/27.6.19 schon vor längerer Zeit auf den desolaten Zustand des Platzes aufmerksam gemacht. Dieser Rathausplatz ist mit das Gesicht der Stadt. Wie bietet es sich aktuell dar? Zu sehen ist eine große graue, verschmutzte, verwahrloste und Hitze abstrahlende Betonfläche ohne jeden Reiz.
Das Rathaus wird für – wahrscheinlich in der Endsumme ca. 36 Mio. €, wenn nicht mehr – saniert und erneuert, aber die Platzfläche – zu der ich auch den wirklich hässlichen und verwahrlosten hinteren Aufgang zum Celestian-Bau zähle -, die mit dem Rathaus ein Ensemble bildet, ist schlicht abschreckend. Aufenthaltsqualität gleich null, Einladung zum Vandalismus extrem. Deshalb ist eigentlich schon seit Jahren dringender Handlungsbedarf gegeben.
Ich hoffe, dass es sich bei diesem Antrag nicht nur um Wahlkampf handelt und nach der Wahl von den Antragstellern nachgefasst wird. Schau’n wir mal.
Witten – ein Narrenhaus?
Manchmal hat mensch das Gefühl, sich in Witten in einem Narrenhaus zu befinden. Jetzt hat also das Verwaltungsgericht Arnsberg geurteilt, der Rat hätte am 3.2.20 nicht beschließen dürfen, dass das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Kornmarkts unzulässig sei. Ein solcher Beschluss hätte erst nach Vorlage der Unterschriftenlisten erfolgen dürfen (WAZ-Online 6.5.20: Kornmarkt_ Gericht kippt Ratsbeschluss zu Bürgerbegehren). Hier noch einmal die damalige Beschlussvorlage: Vorlage.
Ich frage mich, was dieses Urteil soll, denn es stellt – abgesehen vom „dürfen“ – nur eine Selbstverständlichkeit fest. Warum selbstverständlich? Weil selbstverständlich über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens abschließend nur entschieden werden kann, wenn dieses vorliegt, was das Vorliegen einer Unterschriftensammlung impliziert. Das Gericht ist offenbar davon ausgegangen, der Rat habe mit seinem Beschluss versucht, das Bürgerbegehren frühzeitig zu unterbinden. Derartiges ging und geht natürlich nicht.
Ich selbst habe dem Beschluss zugestimmt, nicht um eine Begehren zu unterbinden, sondern um frühzeitig potentiell Listen Unterschreibenden klar zu machen, dass das Begehren als kassatorisches Begehren wegen Verfristung oder als initiierendes Begehren wegen Vorspiegelung eines initiierenden Charakters und damit als Fake unzulässig ist. Es hätte also bei Vorlage von Unterschriften mit Sicherheit für unzulässig erklärt werden müssen. Siehe dazu meine Beiträge zum Formalen: „Klage gegen Unzulässigkeit: Bärendienst?“/3.3.20 und zum Inhaltlichen: „Kornmarkt: Zu Recht abgelehnt – Nachschlag“/27.9.19.
Das Urteil ändert daran nichts, weil es auf die grundsätzliche Zulässigkeit* gar nicht abhebt, sondern nur auf den Zeitpunkt des Ratsbeschlusses. Der Rat soll also einem in jeder Hinsicht formal unzulässigem Begehren zuschauen müssen, ohne sich aufklärend in seiner besonderen Verantwortung für die Bürger_innen positionieren zu können (Denn um mehr als eine Positionierung konnte es sich bei dem Beschluss nicht handeln)? Das ist doch schlichter Kappes. (mehr …)