Steht die SPD Witten-Herbede noch zu ihrem Wort?
Folgende zurückliegende Positionierung der SPD Witten-Herbede aus 2014 fand ich im Online-Archiv der WAZ. Ich hoffe, die SPD steht weiterhin zur Gesamtschule Vormholz.
„SPD Witten-Herbede steht zu Gesamtschule in Vormholz
07.11.2014 | 16:10 Uhr
Witten. Die SPD-Ortsvereine in Herbede haben ihre Absicht bekräftigt, die Hardenstein-Gesamtschule in Vormholz zu erhalten. Sie kritisieren den Schuldezernenten Schweppe, der weiter einen Umzug in die Innenstadt favorisiert bzw. prüfen will. Die Umwandlung in eine Sekundarschule lehnen die Genosssen ab.
Einstimmig haben sich die vier Herbeder SPD-Ortsvereine für einen Erhalt der Hardenstein-Gesamtschule am Standort Vormholz ausgesprochen.
Sprecher und Ratsmitglied Klaus Pranskuweit erinnert daran, dass man den Erhalt der Schule in Herbede den Bürgern vor der Kommunalwahl versprochen habe und dies nach der Wahl im Koalitionsabkommen mit der CDU vereinbart worden sei. An diesem Ziele halte man fest, aber nicht etwa, weil dies beim Bürger populär sei. Vielmehr würden klare und nachvollziehbare Gründe dafür sprechen, 912 Schülern im Raum Herbede eine Schulform zu erhalten, die ein langes gemeinsames Lernen mit der Wahl bis zu einem Gymnasial-Abschluss ermögliche. (mehr …)
Eingeständnis der Hilf- und Konzeptlosigkeit?
Bei genauer Lektüre des „Nur-zu Schaffens“ und des „Nicht-zu Erreichens“ wird deutlich, dass bei den formulierten hoch gehängten Bedingungen für einen Haushaltsausgleich das Nicht-Schaffen eines Haushaltsausgleichs eigentlich schon vorweg genommen wird. Beim letzten Spiegelstrich ist offenbar statt „nicht bald treffen“ „bald treffen“ gemeint.
Zitat aus „Entwurf/Fortschreibung Haushaltssanierungsplan 2016 ff.“/S. 20/21:
„Ergebnis:
Die Ergebnisse zeigen:
– Der Haushaltsausgleich ist nur zu schaffen mit der Anhebung der Hebesätze gemäß Vorgabe des HSP: 910 Punkte bei der Grundsteuer B sind dennoch noch nicht der höchste NRW-Wert, auch 520 Gewerbesteuer-Punkte werden von einzelnen Städten überschritten.
– Der Haushaltsausgleich ist nur zu schaffen, wenn Bund und Land ihrer Verpflichtung zur vollen Finanzierung der Flüchlingskosten nachkommen. Die Städte und ihre Bürger können die Menschen integrieren, die hier dauerhaft bleiben werden. Zuwanderung und deren Verteilung beeinflussen können nicht die Städte sondern nur der Bund und die Länder. Ein Zögern vor weiteren Finanzierungszusagen ist daher nicht nachvollziehbar.
– Ein Haushaltsausgleich ist dauerhaft nicht zu erreichen, wenn der Trend zu immer weiter steigenden Sozial- und Jugendhilfekosten nicht nachhaltig gebrochen wird. Ein erster Schritt dazu wäre ein Moratorium für jeden wie immer gearteten und ausgestalteten weiteren Rechtsanspruch auf entsprechende Leistungen. Doch: bei der Eingliederungshilfe droht gerade trotz aller Bekundungen das Gegenteil. (mehr …)
Zur Erinnerung: Wahlprogramm „Für konsolidierte Finanzen“
Zur Erinnerung ein Auszug aus dem Wahlprogramm der Wählergemeinschaft bürgerforum zur Kommunalwahl 2014 „Für konsolidierte Finanzen“.
Die Programmforderungen hatten sich seit 2009 (Erstantritt der Wählergemeinschaft bürgerforum) nicht wesentlich verändert. Sie sind grundsätzlich immer noch aktuell. Verändert hat sich allerdings im Laufe der vergangenen 6 Jahre der Bezug: Die Haushaltssituation der Stadt hat sich gegenüber 2009 noch erheblich verschlechtert.
Was die Forderungen betrifft, möchte ich schlicht darauf hinweisen, dass für deren Durchsetzung politische Mehrheiten erforderlich sind. Die waren für das bürgerforum nicht gegeben. Insofern blieb leider allein der Versuch (z.B. Bürgerbegehren Stadtbücherei: bekanntlich nicht erfolgreich: dazu mein Beitrag „Stadtbücherei – Quo Vadis„/15.03.13), Qualitätseinbußen für die Bürgerinnen und Bürger nach Kräften zu verhüten.
In diesem Zusammenhang wird übrigens deutlich, wieso Nein-Sagen (zu Qualitätseinbußen) in der Kommunalpolitik faktisch Ja-Sagen (zum Erhalt der Qualität) bedeuten kann. Politik läßt sich eben nicht auf ein simples Schema Ja=gut/Nein=schlecht reduzieren.
„Für konsolidierte Finanzen
Die Stadt Witten leidet unter extremer Finanznot. Das ist vor allem darauf zurückzuführen,
dass in den vergangenen Jahren eine dringend notwendige strukturelle Sanierung der
städtischen Finanzen nicht angegangen worden ist. (mehr …)
Wittener Haushalt – Licht am Ende des Tunnels, aber wie??
Licht am Ende des Tunnels? Das würde bedeuten, dass sowohl ein Haushaltsausgleich wie eine Entschuldung in einem überschaubaren Zeiraum absehbar wären.
Zu den Rahmendaten des Haushaltsplans 2016:
Vorbericht Haushaltsplanentwurf 2016 05 Vorbericht Haushaltsplanentwurf 2016
Zum Sanierungsplan:
Sanierungsplan 2016 mit Anlagen 01 Entwurf des Sanierungsplans mit Anlagen
Bei gesetztem Zieljahr – sagen wir Haushaltsausgleich + Entschuldung innerhalb von 12 Jahren (Zieljahr 2027): Im Stärkungspakt ist der originäre Haushaltsausgleich sowieso bis 2021 vorgesehen – ließen sich dann in Form von Szenarien verschiedene Pfade darstellen (siehe aber Anmerkung unten*). Mit anderen Zieljahren andere.
Was gar nicht geht:
– Unbegrenzt neue Schulden „nach Bedarf“. Das würde darauf hinaus laufen, dass die wachsende Belastung durch kontinierlich steigende Schulden (Zinsen, Tilgungen) auf zukünftige Generationen übertragen wird;
– Rigides Konnexitätsprinzip, weil dann die Schuldenlast nur auf Land uns Bund verlagert würde: Verschiebung der Schulden;
– Millionärssteuer und andere Tauben auf dem Dach als Auswege aus der Finnanzkrise. Erstens ist vollkommen unklar, wann solche Projekte durchgesetzt werden können, und zweitens ust unklar, wieviel der zusätzlichen Einnahmen des Bundes speziell auf Witten entfallen würden.
Dabei muss angesichts der besonders extremen Finanzmisere Wittens (frühzeitige Überschuldung seit 2010, pflichtige Teilnahme am Stärkungspakt) mittlerweile davon ausgegangen werden:
– Das Ziel kann aus eigener Kraft nicht geschafft werden. Dafür sind die Strukturschwächen (nicht Wittens, sondern der Stadtverwaltung) zu gravierend und die Schulden zu hoch (s.o. Vorbericht Haushaltsplanentwurf 2016). Daher bedarf es einer wirksamen Unterstützung „von außen“. Diese Unterstützung darf nicht in erster Linie in der Versorgung mit mehr Geld bestehen. Die bloße bessere Versorgung mit mehr Geld impliziert kein Steuerungspotential und lädt zum Weiterwurschteln ein. (mehr …)
„Sonderbeiträge“ von Ratsmitgliedern an Parteien oder Wählergemeinschaften – Was ist davon zu halten?
Zitat aus Wikipedia/Mandatsträgerbeitrag:
„Mandatsträgerbeiträge (auch Mandatsträgerabgaben, in Österreich Parteisteuern genannt) sind regelmäßige Zahlungen von Mandatsträgern (Abgeordnete, hauptamtlichen Politiker wie z. B. Bürgermeister, Aufsichtsratsmandatsinhaber etc.) an die Parteien und Gewerkschaften, die sie für die jeweiligen Aufgaben nominiert haben. Die Mandatsträgerabgaben sind formell freiwillig, ein Rechtsanspruch der Parteien und Gewerkschaften besteht nicht. Jedoch riskiert der Mandatsträger nicht wieder nominiert zu werden, wenn er sich der Zahlung verweigert ….“
In vielen Satzungen von Parteien und Wählergemeinschaften finden sich Regelungen über sog. Sonderbeiträge, die auch von kommunalen Mandatsträgern neben den normalen Mitgliedsbeiträgen an die jeweiligen Organisationen abgeführt werden sollen. Was ist davon zu halten?
Nach geltender Rechtsprechung sind „Sonderbeiträge“ grundsätzlich freiwillig, egal, was in irgendwelchen Partei- oder Wählergemeinschaftssatzungen steht.
Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit wegen Nichtzahlung von Parteien Ausschlussverfahren in Gang gesetzt worden sind. Gegen damit verbundene Ausschlüsse ist von den Betroffenen mit regelmäßigem Erfolg geklagt worden. Einziges Sanktionsmittel gegen Nichtzahlung ist daher nach einhelliger Empfehlung aller kommunalpolitischen Vereinigungen die Nichtwiederaufstellung bei der nächsten Wahl. (mehr …)
Flüchtlinge oder Migrantinnen/Migranten – Bitte genau hinsehen!
Bei aller Sorge um die Flüchtlinge oder Migrantinnen/Migranten – mensch sollte sich da entscheiden, weil die erste Kategorie unter das Asylgesetz, die zweite unter ein fehlendes Einwanderungsgesetz* fallen würde – sollten Hintergründe und Ursachen für Flucht oder Migration nicht vergessen werden, um zu verstehen, wer in Deutschland ankommt und wo sich mögliche Integrationsschwierigkeiten abzeichnen – mit Deutsch lernen und ein bißchen Bekenntnis zum Grundgesetz wird es bei den tiefgreifenden kulturellen Unterschieden nicht getan sein. Als Beitrag zum Verständnis der Hintergründe und Ursachen von Flucht und Migration aus dem Nahen Osten (Afrika ist wiederum eine andere Geschichte**) empfehle ich als Lektüre:
Aktualisierung 14.1.16: Ich empfehle weiterhin: Lüders, Michael: Wer den Wind sät; C.H. Beck; München 2015. Das instruktive Buch macht auch die Verantwortlichkeit der USA für die Entwicklung im Nahen Osten deutlich.
– Zur Geschichte des Islam: Ansary, Tamim: Die unbekannte Mitte der Welt/Globalgeschichte aus islamischer Sicht; Campus Verlag; Frankfurt am Main 2010
– Zur Geschichte des Bürgerkriegs in Syrien: Schweizer, Gerhard: Syrien verstehen/Geschichte,Gesellschaft und Religion; Klett-Cotta; Stuttgart 2015
– Zu globalen Ursachen von Migrationsbewegungen aus wirtschaftlichen Gründen: Ziegler, Jean: Wir lassen sie verhungern/Die Massenvernichtung in der Dritten Welt; Bertelsmann; München 2012 (mehr …)
Wittener Finanzmisere – Kein Licht am Ende des Tunnels?
Ich betone immer die Sondersituation Wittens bzgl. der finanziellen Schieflage des städtischen Haushalts. Wie groß diese Schieflage tatsächlich ist, lässt sich an Folgendem verdeutlichen:
In ihrer Abhandlung „Ursachen kommunaler Haushaltsdefizite“ (in PVS, 55.Jg., 4/2014, S. 614-647) unterscheiden die Autoren Jörg Bogumil/Lars Holtkamp/Martin Junjernheinrich/Uwe Wagschal zwischen kommunaler Konkordanz- und Konkurrenzdemokratie*.**
Der Argumentation ist zu entnehmen, dass Konkordanzdemokratie zumindest als ein wesentlicher Faktor für die Überwindung finanzieller Schieflagen unterstellt wird. Als Beispiel wird eine süddeutsche Kommune angeführt (S. 637/638, Baden-Würtemberg), in der es dem Bürgermeister gemeinsam mit allen Fraktionen gelungen sei, die Schulden (!) in einem überschaubaren Zeitraum abzubauen.
Für das Ruhrgebiet wird die Tendenz zur Konkurrenzdemokratie und damit verbundener verstärkter Haushaltsprobleme unterstellt.
Schauen wir uns jetzt unserer Stadt an. Mir geht es hier nicht um die Tragfähigkeit der Unterscheidung von kommunalen Demokratietypen, sondern erst einmal um den Grad der finanziellen Schieflage. Bei der süddeutschen Kommune gelang neben dem Abbau des strukturellen Defizits auch der Abbau der Schulden zur allseitigen Zufriedenheit mit einer gemeinsamen politischen Anstrengung in einem überschaubaren Zeitraum.
In Witten stellt sich dagegen die finanzielle Herausforderung ganz anders dar. (mehr …)
Mit Resolulitis zur Haushaltsgenehmigung?
Da ist sie wieder, die politische Krankheit der Resolulitis. Der Rat hat mit Mehrheit am 23.11.15 eine von SPD/CDU eingebrachte Resolution verabschiedet – Adresse: Ministerium für Inneres und Kommnales (MIK) NRW!! – mit dem Ziel, die strikten Regelungen des Stärkungspakts – Haushaltsausgleich bis 2016 mit (!) dem jährlichen Stärkungspaktzuschuss von 7,2 Mio. € – wegen unvorhersehbarer Belastungen vorübergehend außer Kraft zu setzen, um die Auszahlung der Stärkungspaktmittel wie eine Genehmigung des Haushalts 2016 zu retten.
→ Resolution (Antrag ist als Resolution verabschiedet worden) 0185_AG16_Antrag
Ich glaube nicht, dass die Resolution Erfolg haben wird. Papier ist eben geduldig.
Es ist richtig, dass die finazielle Situation der Stadt verzweifelt ist. Aber warum?
Ich versuche, mich einmal in die Sicht des angeschriebenen MIK auf die Stadt Witten hinein zu versetzen. Das Ministerium sieht und weiss: (mehr …)
Kenntnisfreie Attacken unterhalb der Gürtellinie/Leserbriefe und Stellungnahmen
Aktualisierung 14.1.2016:
Am 14.12.15 ist Herr Dipl.-Ing. Stefan Rommelfanger in von den Piraten beantragter geheimer Wahl mit 56 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zum neuen Stadtbaurat Wittens gewählt worden. Er wird ab dem 1.4.16 sein Amt antreten.
Folgender Ablauf des bisherigen Geschehens:
Am Samstag, 14.11.15, brachte die WAZ einen Artikel „Neuer Baurat eine Baurätin?“, der berichtet, dass die Baudezernentin Julia Gottlieb aus Radevornwald als Favoitin für die Nachfolge Bradtke gelte. Die SPD-Fraktion solle sich für sie ausgesprochen haben.
Vorausgegangen waren drei Vorstellungsrunden (SPD, CDU und „Kleine“, je getrennt), in denen sich Frau Gottlieb und der weitere übrig gebliebene Kandidat – Amtsleiter in Gelsenkirchen – vorgestellt haben.
Die WAZ berichtet weiter, dass beide einen überzeugenden Eindruck gemacht haben sollen. Es habe ein Kopf-an-Kopf-Rennen gegeben.
Am Dienstag, 17.11.15, berichtet die WAZ im Artikel „Ausschuss vertagt das Thema Bradtke-Nachfolge“, dass der Hauptausschuss die Wiederbesetzung der Stelle des Technischen Beigeordneten kurzfristig von der Tagesordnung genommen habe. Das Rennen zwischen den beiden TOP-Kandidaten scheine wieder offen zu sein.
In diesem Artikel wird der Ratsherr Hermann Claßen, der für das bürgerforum in der Findungskommission sitze, mit der Einschätzung wieder gegeben (er hatte sich in Radevormwald vor Ort über die Arbeit von Frau Gottlieb informiert), dass er an der Eignung von Frau Gottlieb für die Aufgabe in Witten zweifle. Witten sei eine Nummer zu groß für sie.
Daraufhin bricht in den Online-Kommentaren zu diesem Artikel ein Hermann Classen zum Teil persönlich diffamierender Shitstorm los, der nicht mit Klarnamen geführt wird und die vollkommene Kenntnisfreiheit der Attackierenden dokumentiert. Auf die Online-Kommentare sei verwiesen, damit sich jeder ein Bild von dem Niveau machen kann, das mittlerweile anonym im Internet Platz gegriffen hat. (mehr …)
Allgemeine kulturelle Belange der Stadt ohne politische Zuständigkeit?
Ich werde seit einiger Zeit als Mitglied des Verwaltungsrats Kulturforum (KuFo) immer wieder mit der Vorstellung konfrontiert, der Verwaltungsrat des KuFo müsse für alle kulturellen Belange der Stadt zuständig sein. Was ist davon zu halten?
Das KuFo ist eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die in der die kulturellen Institute der Stadt (Saalbau, Stadtbücherei etc.) zusammen geschlossen sind. Die innere Verfassung wird durch eine vom Rat zu beschließende Satzung festgelegt. Diese Satzung enthält auch klare Regeln für die Zuständigkeit des Verwaltungsrats, die eine Zuständigkeit für alle kulturellen Belange der Stadt eindeutig nicht hergeben (Satzung der AöR KuFo § 7). Das gilt übrigens auch für die in der Satzung formulierten allgemeinen kulturellen Ziele, die qua Satzung für die Institute des KuFo und nicht darüber hinaus gelten.
Soweit zum Verwaltungsrat. Interessant wird die Zuständigkeitsfrage neuerdings in Zusammenhang mit dem zu gründenden Beirat (mit beratender Funktion). Auch hier vermute ich, dass die Kompetenzen eines Beirats rechtlich – und es geht bei Kompetenzfragen in der Kommunalpolitik auch immer um rechtliche und Verfahrensfragen – auf den Satzungsbereich des KuFo eingegrenzt sein müssen. (mehr …)