Eingeständnis der Hilf- und Konzeptlosigkeit?

Bei genauer Lektüre des „Nur-zu Schaffens“ und des „Nicht-zu Erreichens“ wird deutlich, dass bei den formulierten hoch gehängten Bedingungen für einen Haushaltsausgleich das Nicht-Schaffen eines Haushaltsausgleichs eigentlich schon vorweg genommen wird. Beim letzten Spiegelstrich ist offenbar statt „nicht bald treffen“ „bald treffen“ gemeint.

Zitat aus „Entwurf/Fortschreibung Haushaltssanierungsplan 2016 ff.“/S. 20/21:

„Ergebnis:

Die Ergebnisse zeigen:

– Der Haushaltsausgleich ist nur zu schaffen mit der Anhebung der Hebesätze gemäß Vorgabe des HSP: 910 Punkte bei der Grundsteuer B sind dennoch noch nicht der höchste NRW-Wert, auch 520 Gewerbesteuer-Punkte werden von einzelnen Städten überschritten.

– Der Haushaltsausgleich ist nur zu schaffen, wenn Bund und Land ihrer Verpflichtung zur vollen Finanzierung der Flüchlingskosten nachkommen. Die Städte und ihre Bürger können die Menschen integrieren, die hier dauerhaft bleiben werden. Zuwanderung und deren Verteilung beeinflussen können nicht die Städte sondern nur der Bund und die Länder. Ein Zögern vor weiteren Finanzierungszusagen ist daher nicht nachvollziehbar.

– Ein Haushaltsausgleich ist dauerhaft nicht zu erreichen, wenn der Trend zu immer weiter steigenden Sozial- und Jugendhilfekosten nicht nachhaltig gebrochen wird. Ein erster Schritt dazu wäre ein Moratorium für jeden wie immer gearteten und ausgestalteten weiteren Rechtsanspruch auf entsprechende Leistungen. Doch: bei der Eingliederungshilfe droht gerade trotz aller Bekundungen das Gegenteil.

– Ein Haushaltsausgleich ist nur zu erreichen, wenn der Bund und die Länder im Rahmen der bundesweiten Finanzausgleichsreform das Bekenntnis zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch finanziell untermauern. Sonst droht sich die Abwärtsspirale von hohen Steuer- und Gebührenbelastungen, schlechterer Infrastruktur, unattraktiven Städten und Verschärfung von Abwanderung von leistungsfähigen Bürgern und Unternehmen zu beschleunigen.

– Zur Erreichung des Haushaltsausgleichs ist aber auch erforderlich, dass wir die lange nicht entschiedenen Punkte zum Leistungsangebot der Stadt nicht bald treffen, auch wenn das im Einzelfall genauso schmerzlich sein wird wie eine Erhöhung der Abgaben. Denn die „big points“ sind die, wo die Entscheidungen weh tun.

Positiv gewendet: Bei entsprechendem Handeln aller Akteure kann auch der 2016er Plan eine solide Basis städtischen Handelns sein, auch wenn der vorgeschlagene HSP unter den gegenwärtig postulierten Rahmenbedingungen noch nicht genehmigungsfähig ist.“