Allgemeine kulturelle Belange der Stadt ohne politische Zuständigkeit?

Ich werde seit einiger Zeit als Mitglied des Verwaltungsrats Kulturforum (KuFo) immer wieder mit der Vorstellung konfrontiert, der Verwaltungsrat des KuFo müsse für alle kulturellen Belange der Stadt zuständig sein. Was ist davon zu halten?

Das KuFo ist eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die in der die kulturellen Institute der Stadt (Saalbau, Stadtbücherei etc.) zusammen geschlossen sind. Die innere Verfassung wird durch eine vom Rat zu beschließende Satzung festgelegt. Diese Satzung enthält auch klare Regeln für die Zuständigkeit des Verwaltungsrats, die eine Zuständigkeit für alle kulturellen Belange der Stadt eindeutig nicht hergeben (Satzung der AöR KuFo § 7). Das gilt übrigens auch für die in der Satzung formulierten allgemeinen kulturellen Ziele, die qua Satzung für die Institute des KuFo und nicht darüber hinaus gelten.

Satzung der AöR KuFo Witten

Soweit zum Verwaltungsrat. Interessant wird die Zuständigkeitsfrage neuerdings in Zusammenhang mit dem zu gründenden Beirat (mit beratender Funktion). Auch hier vermute ich, dass die Kompetenzen eines Beirats rechtlich – und es geht bei Kompetenzfragen in der Kommunalpolitik auch immer um rechtliche und Verfahrensfragen – auf den Satzungsbereich des KuFo eingegrenzt sein müssen. Auch die zukünftigen VertreterInnen des Beirats werden die ernüchternde Erfahrung machen, dass qua Satzung der Beirat sich nicht mit allgemeinen kulturellen Belangen, sondern mit Kulturmanagement zu befassen hat. Wer das nicht will, wird schnell die Lust am Beirat verlieren.

Alle diese Einschränkungen hängen mit der Ausgründung der jetzt in der AöR zusammengefassten Institute aus dem unmittelbaren Zuständigkeits- und Zugriffsbereich des Rates zusammen. Dieser Prozess hat schon Ende der 90er Jahre begonnen und ist 2006 mit der Gründung der AöR abgeschlossen worden.

Soweit der Ist-Zustand. SPD und bürgerforum haben vor den letzten Kommunalwahlen über eine Rückführung der AöR in die Kernverwaltung nachgedacht, die aber auch mit erheblichen Problemen verbunden wäre und aktuell kein Thema ist.

Bei den dargestellten Einschränkungen bleibt allerdings ein Problem. Bei genauerem Hinsehen gibt es seit Auflösung des vormaligen Kulturausschusses (mit Gründung des Eigenbetriebs) kein Gremium des Rates mehr, das für über den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsrats KuFo hinausgehende kulturelle Belange der Stadt zuständig ist, also beraten und entscheiden kann.

In der Zustädigkeitsordnung des Rates vor Gründung des Eigenbetriebs waren die Zuständigkeiten für den Kulturausschuss nämlich wie folgt definiert: „- Entscheidung in allen kulturellen Angelegenheiten/ – Vorberatung von Planungs- und Bauabsichten, die den kulturellen Bereich betreffen/ – Aufgaben der Denkmalpflege …“.*

Hier ist durch die Ausgründungen offensichtlich eine Kompetenzlücke entstanden, die z.B, im Rahmen der Diskussion über „Kunst im öffentlichen Raum“ deutlich wird. Die Lücke müsste eigentlich geschlossen werden. Die alleinige Ansiedlung der Zuständigkeit z.B. für „Kunst im öffentlichen Raum“ im ASU ist da nur eine Notlösung. Wie die Lücke geschlossen werden kann, ist mir noch unklar. Ich verstehe diesen Hinweis als Anregung, darüber nachzudenken.

*Ich kann mich noch gut an die Auseinandersetzung im Kulturausschuss um die „Schwimmende Groteske“ erinnern. Der Kulturausschuss hatte nach heftige Diskussion die Installation dieses Gebildes auf dem Hammerteich beschlossen. Die „Schwimmende Groteske“ zierte den Hammerteich aber nur für einen kurzen Zeitraum, bis sie anonym entfernt wurde.