Wittener Haushalt: Neues Steckenpferd „Produkte“?
Einige mehr oder weniger kleine Fraktionen im Wittener Rat (Linke, Piraten: mehrere Haushaltsanträge) scheinen seit einiger Zeit ein neues Steckenpferd entdeckt zu haben: Die Differenzierung von Verwaltungsleistungen innerhalb der Produkte. Nun ist es sicher richtig, dass hier ein Mangel des Wittener Haushalts zu sehen ist. Nur: Worin besteht der Mangel?
Das Missverständnis der oben genannten Fraktionen besteht darin, sie könnten über das Hineinschmuggeln eigener Programmvorstellungen zu von ihnen gewünschten Verwaltungsleistungen das Verwaltungshandeln steuern. Damit wird aber der dritte Schritt vor dem ersten gemacht.
Eigentlich haben die Produkte und die jeweilige Differenzierung des Verwaltungshandelns innerhalb der Produkte im Rahmen des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) den Sinn, 1. das Verwaltungshandeln operativ und kostenmäßig darzustellen – also den Ist-Zustand transparent zu machen, 2. darauf aufbauend eine Bewertung der Effizienz (z.B. über Benchmarking), Abwägung der Kosten und auf diesem Weg eine kostenbewusste politische Steuerung des normalen operativen Handelns der Verwaltung zu ermöglichen (siehe Materialien unten).
Erst auf dieser Basis könnte dann – natürlich inhaltlich politisch abgestimmt – sinnvoll eine Neuorientierung des Verwaltungshandelns erfolgen. Alle jetzt von der Linken und den Piraten beantragten Vorstöße sind reines Wortgeklingel.
Festhalten läßt sich: (mehr …)
Hardenstein-Gesamtschule: GroKo-Antrag begrüßenswert
Na endlich. Nachdem jetzt über Monate sich die Wittener Schulentwicklungsplanung im stillen Kämmerlein einiger Ausschussmitglieder (Unterausschuss Schule, tagt nichtöffentlich) mit Modellbasteleien beschäftigt hat – Standorte und Schultypen wurden auf der Basis fiktiver Modellrechnungen mit Fleiß wie Baukastenelemente hin und her geschoben – , kommt jetzt hoffentlich durch den aus meiner Sicht begrüßenswerten Antrag der GroKo Butter bei die Fische. Ich zitiere die WAZ vom 18.11.16 („GroKo fordert ein Bildungszentrum für Vormholz“):
„Wittens rot-schwarze Rathaus-Koalition macht der Stadtverwaltung Druck in Sachen Hardenstein-Gesamtschule. Die Stadt soll drei alternative Konzepte für ein „Bildungszentrum Vormholz“ entwickeln.
Politisch hat sich die Groko auf einen Erhalt der Hardensteinschule, mindestens aber einer weiterführenden Schule in Herbede festgelegt. Die Bürgermeisterin hat den Fortbestand für mindestens die nächsten zehn Jahre versprochen. Offen ist, wie das geschehen soll.
In einem gemeinsamen Antrag fordern SPD und CDU die Stadt jetzt auf, drei Modelle durchzurechnen. Dabei sollen Raumbedarf, Zeitplan, Finanzierungsplan und Verkehrsfragen berücksichtigt werden. Die Groko wäre bereit, dafür 20 000 Euro für die Beratung durch ein externes Büro freizugeben.“
→ Antrag GroKo: bb-12-11-16-bildungszentrum-vormholz
Ich erinnere daran, dass ich mich bei den letzten Kommunalwahlen für einen Erhalt der Hardenstein-Gesamtschule ausgesprochen und meine Unterstützung eines Bürgerbegehrens im Falle der Aufgabe des Standorts angekündigt habe. Siehe dazu auch meine Beiträge: „Frühzeitig Flagge gezeigt“/6.1.16; „Steht die SPD Witten-Herbede noch zu ihrem Wort?“/17.1.16 und „Für Herbede: Hardenstein-Gesamtschule erhalten!“/17.1.16
Ergänzung Bestattungswald: Antrag abgelehnt?
In einem Leserbrief zur Angelegenheit Bestattungswald in der WAZ vom 18.11.16 lese ich, dass ein Antrag der Fraktion bürgerforum in dieser Angelegenheit vor zwei Jahren angeblich abgelehnt worden sei. Das stimmt so nicht. In der Niederschrift des ASU vom 15.1.15 wird der damalige Vorgang genau beschrieben Von einer Ablehnung keine Spur: Vom Vertreter der Fraktion bürgerforum konnten keine zusätzlichen Argumente beigebracht werden, und dieser hat selbst den Prüfauftrag für erledigt erklärt.
„Einrichtung eines Bestattungswaldes
– Antrag der Fraktion bürgerforum vom 14.11.2014
letzte Beratung: Rat am 24.11.2014/3
(Drucksache)
Kämmerer Herr Kleinschmidt erklärt, dass in der letzten Ratssitzung vereinbart worden ist, die Ergebnisse der Prüfung im Fachausschuss vorzustellen. Die Prü-ung ist nun abgeschlossen, das Ergebnis ist aus der beigefügten Präsentation zu entnehmen. Stadtförster Herr Peter erläutert die notwendigen Anforderungen un das Ergebnis zu den geprüften möglichen Standorten.
Nach Aussage von Herrn Kleinschmidt ist nach der dargelegten Prüfung die Einführung eines Bestattungswaldes in Witten nur eingeschränkt und unter zusätzlichem Aufwand möglich. Um dem Wunsch an dieser Bestattungsform nachzukommen, wäre es jedoch denkbar, Bestattungen unter dem Baumbestand z.B. auf dem Hauptfriedhof anzubieten.
Nach einer Sitzungsunterbrechung zur Beratung in den Fraktionen erklärt Herr Rybicki für die SPD/ CDU- Fraktion, dass grundsätzlich Interesse an der Unterstützung des Antrages bestanden habe. Da heute leider keine zusätzlichen Argumente des Antragstellers benannt werden konnten und die vorgetragenen Argumente der Verwaltung einer Einführung entgegenstehen, sieht er den Prüfauftrag als erfüllt an. Bei Nennung möglicher Flächen durch das bürgerforum könnten diese im Einzelfall geprüft werden. (mehr …)
Bestattungswald bestattet?
Aktualisierung: Mittlerweile haben die AntragstellerInnen des bürgerforums ihren Antrag vom 27.9.16 zurück gezogen und durch folgenden Antrag ersetzt:
Antrag neu vom 16.11.16: antrag-bestattiungswald-neu
Vielleicht ist ja der Bestattungswald doch noch nicht bestattet.
Am 15.11.16 titelt die WAZ „Neuer Anlauf für Bestattungswald“.
Hintergund ist ein Antrag der Fraktion bürgerforum, der auf der Tagesordnung des ASU (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) am 17.11.16 steht:
→ Antrag „Errichtung eines Bestattungswaldes“: Antrag
Was ist von diesem Antrag zu halten?
Mir liegt eine kürzlich (10.11.16) erfolgte informelle Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der Fraktionsspitze des bürgerforums zu dieser Angelegenheit vor.
Die Verwaltung hat in dieser Stellungnahme dargestellt
„dass die im Antrag beantragte Flächen wegen der vorhandenen Bergbaubelastung, der großflächigen Aufschüttungen ehemaliger oberirdischer Abbauflächen, der sich daraus ergebenden mangelnden Standsicherheit des Baumbestandes, der umfangreichen vorhandenen Fundamente der Altbebauung und wegen der recht kleinen Fläche aus Sicht der Verwaltung weitgehend ungeeignet für einen Bestattungswald seien.
Sie könne auf der anderen Seite den Wunsch nach einer solchen Einrichtung in Witten nachvollziehen. Daher werde die Verwaltung und und ihr Förster gerne bereit sein, weitere vom identifizierte Flächen zu prüfen und objektiv zu bewerten. (mehr …)
Drei Teiche: Nach wie vor eine durch und durch fragwürdige Maßnahme!
Ja wenn mensch länger dabei ist! Am 14.11.16 titelt die WAZ „Bürgerbegehren für Drei Teiche?“
Was verbirgt sich in der Sache hinter der Angelegenheit Drei Teiche? Am 22.1.14 schrieb ich folgenden Beitrag zu dem am 16.1.14 im ASU beschlossenen Sanierungsplan:
→ Beitrag: „Eine durch und durch fragwürdige Maßnahme“/22.1.14.
Ich glaube im Nachhinein, dass dieser jetzt über zwei Jahre zurück liegende Beitrag die Problematik ganz gut auf den Punkt bringt. Im Kern, wenn mensch an der Oberfläche kratzt, handelt es sich um eine problematische Sparmaßnahme, wie es sie so viele in Witten gibt.
Ein Bürgerbegehren dürfte nicht mehr möglich sein. Dafür ist seit Beschlussfassung zuviel Zeit vergangen. Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten (in diesem Fall Beschluss des ASU am 16.1.14), müssen spätestens drei Monate nach Beschlussfassung eingeleitet werden. Danach sind sie verfristet. Allerdings handelt es sich bei genauerem Hinsehen unter TOP 8 um eine Kenntnisnahme und einen Auftrag an die Verwaltung. Ob damit schon quasi ein Beschluss gegeben gewesen ist, bliebe zu überprüfen. Aber erst einmal gehe ich davon aus, dass die Entscheidung des Ausschusses einem Beschluss entspricht und mensch sich in Hinblick auf die Durchführbarkeit eines Bürgerbegehrens kein falschen Hoffnungen machen sollte. (mehr …)
Bärendienst für den Klimaschutz
Auf der nächsten ASU-Sitzung (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) am 17.11.16 steht folgender Antrag der GroKo (SPD/CDU) auf der Tagesordnung:
→ Antrag „Anpassung der Baumschutzsatzung …“/12.9.16 anpassung-baumschutzsatzung
Erklärtes Ziel des Antrags: Anpassung der Baumschutzsatzung an veränderte klimatische Bedingungen und dadurch finanzielle Entlastung von Eigentümern (keine teuren Ersatzpflanzungen).
Der Antrag hat eine Geschichte hinter sich.
Der erste Vorstoß lief über die WBG. Siehe dazu meine Beiträge: „Hau‘ weg den Scheiß II“/17.2.15, „WBG-Antrag geht unter ,,,“/13..3.15, „Glosse?…“/14.3.15, „Hau‘ weg den Scheiß III“/18.3.15 .
Dann folgte der Vorstoß der SPD (Ratsmitglied Wiegand). Siehe dazu mein Beitrag: „Mit ersatzlosen Baumfällungen für den Klimaschutz?“/16.6.16.
Jetzt also der krönende Abschluss mit dem oben genannten Antrag.
Faktisch läuft der Antrag auf eine Aufweichung der Baumschutzsatzung und damit deren faktischer Außerkraftsetzung hinaus.
Ich kann dazu nur feststellen, dass alle von mir bisher vorgetragenen Argumente gegen die Aufweichung der Baumschutzsatzung nach wie vor aktuell sind. Dem Klimaschutz in Witten wäre ein Bärendienst erwiesen, wenn der Antrag beschlosen wird – was bei der feststehenden Mehrheit der GoKo leider zu erwarten ist. Der ersatzlose Wegfall von Bäumen beinträchtigt natürlich den Klimaschutz und verstärkt damit die im Antrag angesprochenen negativen „klimatischen Bedingungen“. Konsequenz: Baum weg, Geld kurzfristig gespart, Schaden mittel- und langfristig vergrößert. (mehr …)
Antrag leider zahnlos
Auf der nächste ASU-Sitzung (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) am 17.11.16 steht folgender Antrag der Fraktion bürgerforum auf der Tagesordnung:
→ Antrag „Ersatzpflanzung für die zu fällenden Eschen in Parks und auf Grünflächen“ 0282_ag16_antrag
Dazu eine Anmerkung:
– Ich frage mich, was der Finanzierungsvorbehalt in dem Antrag soll? Die entscheidende Frage ist für die Umsetzung des Antrags ist doch, ob eine „ausreichende Finanzierung“ gewährleistet ist. Entweder die Antragsteller wollen wirklich die Ersatzpflanzungen, dann wollen sie hoffentlich auch deren Finanzierung und müssten diese dann auch beantragen, oder sie wollen die Ersatzpflanzungen nicht ernsthaft. Ein gewöhnlicher Beschlussvorschlag eines Antrags lautet: „Der Rat/Ausschuss (in diesem Fall der ASU) möge beschließen …“. Wer denn sonst als der Ausschuss soll also über die Maßnahme und deren Finanzierung entscheiden? Die Verwaltung nach gusto? Das kann bis zum St. Nimmerleinstag dauern oder es geschieht nie. Der Beschlussvorschlag müsste eine grobe Summenvorstellung enthalten, die über einen Kontakt mit der Fachverwaltung leicht zu eruieren gewesen wäre. Damit wäre der Antrag auch ein Haushaltsantrag geworden. So ist er das Papier nicht wert, auf dem er steht, und zahnlos.
Im Übrigen ist in Zusammenhang der Erkrankung der Eschen die Ersatzpflanzung mit fruchttragenden Bäumen das geringste Problem. Mit welchen Dimensionen und Verlusten an Baumbestand zu rechnen ist, wenn das Procedere dem Kämmerer und der Verwaltung überlassen bleibt, zeigen zwei Antworten der Verwaltung auf Anfragen. (mehr …)
Erfolgsmeldungen etwas voreilig?
Am 5.11.16 berichtet die WAZ über „hohen Besuch in der neuen Bibliothek“: Die Landtagspräsidentin habe den Wert solcher Kultureinrichtungen als Ort der Begegnung unterstrichen.
Am 21.10. fühlt sich die Bibliotheksleiterin veranlasst, den Erfolg des neuen Hauses zu verkünden. Die Nutzerzahlen hätten seit Neueröffnung gegenüber 2015 (4.800 Nutzer) um über 1.000 zugenommen (WAZ 21.10.16: „Neue Bibliothek hat seit Juni über 1000 neue Nutzer“).
Ich stutze, weil mir als langjähriges Mitglied des Verwaltungsrats das Bezugsjahr 2015 merkwürdig erscheint. Irgendwie hatte ich schon einmal andere Zahlen über die Entwicklung der Zahl der Nutzer in den zurückliegenden Jahren gelesen.
Ich recherchiere. Fündig werde ich im Haushalt der Stadt Witten 2016, Anlagen zum Haushaltsplan, wirtschaftliche Betätigung der Stadt, Kulturforum Witten, Anlage 4/36, Bibliothek, Leserzahlen 2010 – 2014. Die Tabelle enthält Zahlen für Witten, Annen, Herbede, Heven und Stockum. Ich gebe hier nur die Gesamtzahlen wieder (die Zweigstellen Heven und Stockum sind mittlerweile geschlossen worden):
→ 2010: 9.109; 2011: 8.506; 2012: 8.377; 2013: 8.449; 2014: 8.233.
Mein Fazit: Wenn die Nutzerzahlen 2015 bei 4.800 lagen und damit einen absoluten Tiefstand errreicht hatten, ist der Zuwachs von 1.000 Nutzern seit Juni sicherlich begrüßenswert. Allerdings sind 5800 Nutzer (aktueller Stand) im Vergleich nur zum Durchschnitt der vergangenen Jahre extrem wenig. (mehr …)