Nach der Ukraine auch mal wieder Witten: Vöckenberg (Stockum)
Natürlich haben die Fraktionen im Rat (SPD, Grüne, Stadtklima und Piraten) recht, die sich im HFA am 28.3.22 gegen eine Umwandlung des Vöckenbergs in Stockum in eine Gewerbefläche (im ersten Schritt im Regionalentwicklungsplan) ausgesprochen haben. Siehe dazu WAZ 30.3.22: Wittener Vöckenberg_ Mehrheit sieht Areal nun als Grünzug.
Ich habe zum Vöckenberg in den zurück liegenden Jahren mehrfach Stellung genommen. Siehe dazu meine Beiträge: „Gewerbeflächen Stockum: Lassen wir uns unsere lebenswerte Zukunft nicht kaputt machen!“/19.7.18, „Ausverkauf“/21.1.19 und (wichtig!) zur planungsrechtlichen Situation „Klarstellung“/30.11.18. Siehe auch der Hinweis auf zahlreiche Beiträge zum Thema über das Inhaltsverzeichnis dieser Homepage unter „Stadtteile“.
Was die Wittener CDU treibt, ist mir rätselhaft. Mit ihrer Befürwortung eines Offenhaltens der Umwandlung liegt sie nicht auf der Linie ihrer Ministerin (Ergänzung 8.4.22: Seit dem 7.4.22 Ex-Ministerin): „Eine Stadt für Mensch und Natur: Zusammenhängende Frischluftschneisen erhalten!„/16.1.19.
Neubau Herbeder Ruhrbrücke: Zuständigkeit
Wie der WAZ vom 17.8.20 zu entnehmen ist, laden Herbeder Vereine Mittwoch, 19.8.20, um 19 Uhr auf dem Außengelände des Zollhauses zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Abriss und Neubau der Herbeder Ruhrbrücke ein. Hier als Vorinformation zum Thema die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU in dieser Angelegenheit: Neubau Herbeder Ruhrbrücke
Die aus meiner Sicht entscheidenden Sätze für die Wittener Kommunalpolitik lauten (zur Frage e:): „Die Maßnahme fällt, mit Ausnahme wasserrechtlicher Genehmigungen, ausschließlich in die Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen.NRW. Es besteht kein formales Mitbestimmungsrecht zur Einflussnahme der Stadt Witten. Politische Beschlussfassungen in den städtischen Ausschüssen sind daher nicht vorgesehen.“
Bebauungsplan Bebbelsdorf-Süd: Satzung jetzt beschlossen, Klage angekündigt
Jetzt ist der Bebauungsplan (B-Plan) Bebbelsdorf-Süd also vom Rat als Satzung, d.h. bis auf weiteres abschließend beschlossen worden. 48 Wohneinheiten sollen gebaut werden. Zum Konzept siehe: Entwurf der Begründung Anlage_01_Begruendung.
Ich habe mich bei der Abstimmung enthalten, nicht weil ich eine „soziale Schieflage“ sehe, wie ein Ratskollege es formulierte, sondern weil der BBU aus meiner Sicht erhebliche Einwendungen vorgetragen und mit einer Klage gedroht hat (Anregung des BBU: Anregung BBU). Sollte es zu einer Normenkontrollklage kommen und der Kläger obsiegen, würde der B-Plan nachgebessert, im Jargon: „geheilt“ werden müssen. Dann wird erneut abgestimmt werden müssen. Prinzipiell habe ich nichts gegen eine Bebauung an dieser Stelle.
Und die „soziale Schieflage“? Die soll nach Aussage des Ratskollegen dadurch zustande kommen, dass dort seiner Meinung nach Eigentumswohnungen entstehen und 5% der Bebauung nicht als Mietwohnungsbau realisiert werden*. Aber: Erstens legt die Begründung des B-Plans nahe, dass dort 48 Wohneinheiten als Mietwohnungsbau entstehen sollen, und zweitens: wenn nicht, würden 5% bei 48 Wohneinheiten ganze 2,9 Mietwohnungen ausmachen. Dann ist allerdings immer noch nicht sicher, ob dieser Anteil an Mietwohnungen eine „soziale Schieflage“ aufzuheben geeignet ist, denn das dürfte von der Miethöhe abhängig sein. Und Sozialwohnungen sind ja explizit nicht gefordert.
*Das Konzept geht zurück auf einen Antrag, in dem gefordert wurde, bei künftigen B-Plänen immer 5% als Mietwohnungen zu bauen, um einer unterstellten erheblichen Wohnungsnot entgegen zu wirken. (mehr …)
Voeckenberg – wie weiter?
Am 19.2.19 titelt die WAZ „Initiative übergibt 2500 Unterschriften an RVR/Streit um Voeckenberg: Abordnung von ‚Stockum wehrt sich‘ besucht Regionaldirektorin“. Die Abordnung habe in angenehmer Atmosphäre ein Gespräch führen können, und die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel habe zugesagt, sich den Sachverhalt noch einmal genau anzusehen und auszuwerten. So weit, so gut.
Natürlich wäre es ein Riesenerfolg, wenn die Auswertung eine Korrektur der bisherigen Regionalplanung ergeben würde. Aber:
1. hat die (wenn auch relativ knappe) Mehrheit des Wittener Rates einer positiven Stellungnahme Wittens zur aktuellen Regionalplanung zugestimmt, und
2. entscheidet über die Regionalplanung nicht die Regionaldirektorin, sondern die Regionalversammlung.
Ich halte es – offen gesagt – für unwahrscheinlich, dass es über dieses Gespräch zu einer Korrektur der Regionalplanung kommen wird. Was bleibt dann?
Wichtig ist festzuhalten, dass es sich bei der Regionalplanung nicht um eine verbindliche kommunale Bauleitplanung handelt, sondern um einen Planungsrahmen, der für die Kommune eine Möglichkeit definiert. Diese kann durch eine kommunale Bauleitplanung umgesetzt werden, oder auch nicht. Heißt: Für Witten wird es erst wirklich ernst, wenn eine verbindlich Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) eingeleitet wird. (mehr …)
Warnung: Hände weg von den Vormholzer Wiesen!
Der Stellungnahme des Bürgerkreises Herbde zum Regionalplanentwurf entnehme ich folgende Passage:
„ASB-Ausweisung westlich Vormholzer Straße zwischen Otto-Hue-Straße und Hardensteiner Weg
Der ASB Streifen entlang der Vormholzer Straße ist möglicherweise eine Zeichen-ungenauigkeit, denn diese Ausweisung widerspräche den bisherigen Beschlüssen gegen eine Bebauung sogen. „Vormholzer Wiesen“. Eine Ausweisung im Sinne dieses Entwurfs würde ein Wiedereinstieg in die ursprünglich angestrebte und später verworfene Planung bedeuten.
Daher wird angeregt, diese Fläche – wie auch der angrenzende westliche Bereich – als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ auszuweisen.“
Bei genauer Betrachtung der grafischen Darstellung der Regionalplanentwurfs (Regionalplan Ruhr, zeichnerische Darstellung, Blatt 22) drängt sich tatsächlich der Eindruck auf, dass die Wittener Verwaltung eine relativ massive Randbebauung (Bautiefe möglicherweise ca. 50 m) entlang der Vormholzer Straße plant – vormals sollten da Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Sparren, bis 2030 zur Beseitigung eines fiktiven Mangels 1600 Wohnungen zusätzlich auf Wittener Stadtgebiet unterbringen zu müssen*, scheint sich hier niedergeschlagen zu haben.
Ich kann in dieser Angelegenheit nur meine Warnung wiederholen, die ich schon in einem Leserbrief 2006 ausgesprochen habe:
→ Leserbrief WAZ Kattenjagd 21.01.06: Leserbrief WAZ Kattenjagd 21.1.06 (mehr …)
Voeckenberg – nach der Abstimmung am 4.2.19 bei Lichte betrachtet
Der Rat hat am 4.2.19 also entschieden (parlamentarische Mehrheit), der durch den Regionalplanentwurf (und einem noch abschließend zu beschließenden Regionalplan) ermöglichten Umwandlung des Voeckenbergs (bisher Regionaler Grünzug und Acker) zuzustimmen. Ist damit die Umwandlung auf kommunaler Ebene beschlossen? Keineswegs.
Die Umwandlung würde erst dann verbindlich werden, wenn die Stadt Witten (heißt der Rat der Stadt Witten: im ersten Schritt durch eine Änderung des Flächennutzungsplans und einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) ein verbindliches Bauleitplanverfahren einleitet und formal korrekt abschließt.
Durch den Regionalplan werden nur die überörtlichen Voraussetzungen für ein verbindliches örtliches Bauleitplanverfahren geschaffen. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn die geplante Umwandlung jetzt schon über den Regionalplan gestoppt würde, aber richtig ernst wird es erst bei der Einleitung eines örtlichen Bauleitplanverfahrens. Insofern ist die abschließende Entscheidung – und damit die Entscheidung über den erheblichen Schaden, den eine Umwandlung anrichten würde – nur verschoben.
Was heißt das? Das heißt, dass es noch zwei Möglichkeiten geben wird, den Schaden abzuwenden.
Erstens kann die Entscheidung vom Montag noch über eine andere parlamentarische Mehrheit gegen die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens verhindert werden.
Zweitens gibt es dann selbst nach erneuter parlamentarischer Mehrheit für eine Umwandlung die Möglichkeit, den Beschluss (z.B. Aufstellungsbeschluss) über ein Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW)* anzugreifen und über einen Bürgerentscheid außer Kraft zu setzen. Der Erfolg eines Bürgerentscheids bindet den Rat wohl nur für zwei Jahre, allerdings dürfte es sich die Politik zweimal überlegen, ob sie bei einem gewonnenen Bürgerentscheid gegen die Umwandlung sich nach zwei Jahren über das Ergebnis hinweg setzt. (mehr …)
Brüder, zur Sonne … und zu Extremwetterlagen und schlechter Luft
Am 21.1.19 vermeldet die Wittener WAZ per Headline „SPD für Gewerbegebiet in Stockum“.
Herzlichen Glückwunsch, Genoss_innen! Nur immer druff auf das Klima und den Klimaschutz in Witten: Aufweichung der Baumschutzsatzung hatten wir schon, der Voeckenberg in Stockum (Regionaler Grünzug: Frischluftschneise) schließt sich an, Weiteres wird sicher folgen …(?)
Da kann die SPD-Umweltministerin auf Bundesebene noch so sehr von Klimaschutz reden (siehe dazu mein Beitrag „Implementationsdefizit“/5.12.18) und in Witten eine Klimaschutzbeauftragte installiert werden, die Wittener SPD marschiert stracks in eine andere Richtung: Brüder, zur Sonne … und zu Extremwetterlagen und schlechter Luft. Wie gesagt: Die ökologische Aufklärung ist – zum Schaden der Wittener Bürger_innen – in Witten leider noch nicht angekommen.
Und die Wittener CDU? Auch da kann die NRW-Umweltministerin sagen, was sie will (siehe mein Beitrag „Eine Stadt für Mensch und Natur: Zusammenhängende Frischluftschneisen erhalten!“/16.1.19), die CDU marschiert hinter der SPD her – zumindest, wenn es nach Herrn Oberste-Padtberg geht.
Übrigens, Herr Oberste-Padtberg, jeder konsequente planerische Naturschutz war und ist ein Entmündigung künftiger Generationen – zu deren Schutz und in deren Interesse. Es soll ja noch etwas übrig bleiben.
Ausverkauf
Neben dem wachsenden absoluten Mangel an noch nicht vernutzten Flächen innerhalb der Stadtgrenzen (absolut begrenztes Flächenpotential, immer mehr vernutzte und nicht mehr verfügbare Flächen im Laufe der Jahrzehnte – im Zeitraffer würde sich manche/r wundern, wie stark Witten in der Fläche seit 1960 gewachsen ist -) gibt es auch noch eine durch die Politik der Stadt Witten verursachte wachsende Knappheit an in ihrem unmittelbaren Zugriff liegenden Flächen.
Wenn die Stadt die ihr (und mittelbar den Bürger_innen!) gehörenden Flächen z.B. zum Zweck der Wirtschaftsförderung an Private verkauft (auch eine Form von Privatisierung* öffentlichen Eigentums), stehen diese selbstverständlich danach und für die Zukunft für eine politische Steuerung durch die Stadt nicht mehr zur Verfügung. Und wenn sie dies über Jahrzehnte praktiziert, schrumpfen automatisch ihre Steuerungsspielräume und Reserven.
Der Verkauf hat dann wohl zu finanziellen Vorteilen für den städtischen Haushalt geführt, der aber als Einmaleinnahme schnell verdampft. Die Stadt hat sich für einen kurzfristigen Vorteil einen mittel- und langfristigen Nachteil eingehandelt: Das „Eigenkapital“ an Flächen ist dann irgendwann vollständig aufgebraucht (das Eigenkapital des städtischen Haushalts ist dies ja schon seit 2010!).
Wenn Stadtverwaltung und Politik weiter so vorgehen wie bisher, dürfte dieser Zeitpunkt in sehr überschaubarem Zeitraum erreicht sein. Nach uns die Sintflut? Im Interesse zukünftiger, aber auch jetzt lebender Generationen von Wittener Bürger_innen ist das nicht. In wessen Interesse dann? Vielleicht im Interesse der aktuellen Alimentation der Wittener Stadtverwaltung?
Die geplante Umwandlung des Vöckenbergs/Stockum in eine Industrie- und Gewerbefläche wäre nur ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. (mehr …)
Klarstellung
Die Stockumer SPD und CDU sind neben anderen politischen Formationen gegen die Umwandlung des Vöckenbergs in Stockum (bisher Acker und regionaler Grünzug) in eine Gewerbefläche, eine Stockumer Initiative sammelt fleißig Unterschriften gegen das von der Bürgermeisterin befürwortete Projekt. Gegenwärtig läuft die Entwicklung und Abstimmung des Regionalplans Ruhr, in dem im Gegensatz zur bisherigen Regionalplanung der Vöckenberg als potentielle Gewerbefläche vorgesehen ist. Allerdings ist der Regionalplan für die städtische Planung nicht verbindlich. Ernst und verbindlich würde die geplante Ausweisung erst, wenn die Stadt Witten mit einer entsprechenden Bauleitplanung einsteigt (Verwaltungsvorlage!).
Bei der Sturheit der Projektbefürworter_innen kann es sein, dass trotz allen örtlichen Widerstands nur ein Bürgerbegehren (mit dem Ziel eines Bürgerentscheids) (§ 26 GO NRW) den nachhaltigen Schaden für die Stadt verhindern kann. Ich habe darauf schon in meinem Beitrag „Gewerbeflächen Stockum: Lassen wir uns unsere lebenswerte Zukunft nicht kaputt machen!“/18.7.18 hingewiesen.
Ein Bürgerbegehren unterliegt im Gegensatz zu einer Unterschriftensammlung strengen formalen Regeln, ist dafür aber auch verbindlich. Zu diesen Regeln gehört auch die Einhaltung vorgegebener Fristen. (mehr …)
Gierschlünder
Zitat aus WAZ 23.7.18: „Grünes soll Städte in NRW in der Hitze des Sommers abkühlen“:
„Dabei konkurrieren aber Umwelt- mit Wirtschaftsinteressen: In nahezu jeder Revier-Stadt beklagen Unternehmen eine Gewerbeflächennot. Beim ersten Gipfeltreffen der Industrie- und Handelskammern mit dieser Redaktion warnten die Verantwortlichen, die derzeitigen Reserven reichten nur noch für rund elf Jahre. Das NRW-Umweltministerium hat die Sorge aufgenommen: Um dem Bedarf gerecht zu werden, wird derzeit eine Art Zertifikatehandel für Flächen geprüft. Städte, die ein bestimmtes Kontingent überschreiten, könnten anderswo Areale zukaufen. Das sei ein mögliches Instrument, um den Flächenverbrauch zu reduzieren, hieß es dazu aus dem Ministerium. In NRW liegt dieser bei täglich rund 20 Fußballfeldern.“
Siehe zur sog. Gewerbeflächennot mein Beitrag „Zerstörung der regionalen Grünzüge in Stockum und Heven: Kein Problem?“/20.11.14.