Wohnungsbau am Karl-Marx-Platz?
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, auf dem Areal des jetzigen Biergartens von „La Piazza“ (vom Restaurant gepachtet) am Karl-Marx-Platz Wohnungen für Flüchtlinge zu bauen (Eine Entscheidung ist verschoben worden: siehe dazu meine Beiträge „Ein gutes Zeichen?„/4.3.16 und „Augen zu und durch?„/21.2.16). Der Pächter ist schon auf die mögliche Kündigung des Pachtvertrags hingewiesen worden. Ich halte dieses Areal für den Wohnungsbau für denkbar ungeeignet. Dafür spricht aus Sicht der Verwaltung wahrscheinlich vor allem, dass sich das für den Wohnungsbau angedachte Flurstück (wie auch der dahinter liegende Parkplatz) in städtischem Eigentum befindet.
Wenig bekannt sein dürfte, warum sich die Grundstücke in städtischer Hand befinden. Das hat nämlich zu tun mit den vormaligen Plänen des früheren Stadtdirektors Wiederhold aus der ersten Hälfte der 1990er Jahre (nach meiner Erinnerung ca. 1993), der kurz vor seinem Ausscheiden einen sehr ambitionierten Ausbau des Rathauses über die Siedlungsgesellschaft Witten realisieren wollte. Damals angedachte Kosten: ca. 36 Mio. DM. Als Standorte für eine Erweiterung waren vorgesehen: der Rathausplatz (später wurde das Projekt dann unter dem Titel „Wohn-, Büro- und Geschäftshaus“ weiter verfolgt und durch Bürgerentscheid verhindert), der Standort Ecke Ardeystraße/Mannesmannstraße als sog. Technisches Rathaus und das in Rede stehende Areal am Karl-Marx-Platz als sog. Soziales Rathaus.
Für diesen Zweck sind damals die Grundstücke am Karl-Marx-Platz aquiriert worden. Der Traum des Ex-Stadtdirektors ist glücklicherweise nicht umgesetzt worden: Mensch stelle sich nur nach erheblicher Schrumpfung der Verwaltung (1990 noch über 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, jetzt noch ca 1300) vor, was wohl mit den ganzen nicht mehr benötigten Büros hätte passieren sollen. (mehr …)
Wenn das Wörtchen wenn nicht wär‘ …
Im Fall des sog. Verträglichkeitsgutachtens (von den Kaufleuten aus der Nachbarschaft des Wickmann-Areals und der Innenstadt beauftragt) – die WAZ berichtet am 9.3.16: „Gutachter sehen City in Gefahr“ – könnte mensch den Spruch „Wenn das Wörtchen wenn nicht wär‘, wär‘ mein Vater Millionär“ abwandeln in „…, wär‘ mein Vater (die City) Bettelmann“. Ja, wenn ….
Der entscheidende Fehler des Gutachten ist die Suggestion, als seien die genannten Betriebsgrößen (Summe 7000 qm) bei Zustimmung zu den Planveränderungen des Wickmann-Areals schon – quasi automatisch – in trockenen Tüchern. Dabei wird unterschlagen, dass natürlich auch nach den Planveränderungen kein freier Zugriff von Investoren auf das Areal möglich sein wird. Es gibt in deutschen Städten keine planungsfreien Räume.
Die Stadt – wie die WAZ schreibt – hat nicht nur die Prüfung jedes Einzelvorhaben auf seine Verträglichkeit hin zu „wollen“, sondern muss diese Prüfung nach § 34 BauGB vornehmen. Dieser schreibt nämlich eine Einzelfallprüfung auf Zentrenschädlichlkeit hin verbindlich vor. Das Verfahren ist aufwändiger als im Rahmen eines B-Plans und deshalb vom Planungsamt nicht geliebt, aber eben geboten:
→ Auszug aus § 34 BauBG Auszug aus § 34 BauGB
Und was dann von dem Worst-Case-Szenario, das das Gutachten an die Wand malt, übrig bleibt, wird sich zeigen. Ich glaube zum Beispiel nicht, dass die Beantragung eines Elektrofachmarkts von 3.800 qm eine derartige Prüfung ungeschoren überstehen wird. Ich kann mich erinnern, dass die ursprünglich beantragte Größe für den Elektrofachmarkt bei ca. 1.100 qm lag, und das hört sich doch schon ganz anders an. Also: Bange machen gilt nicht. (mehr …)
Und wieder Café Größenwahn?
Am 2.3.16 finde ich in der WAZ den Artikel „Linke: Groko beenden/Ulla Weiß begrüßt Parteiaustritte aus der SPD“.
Hat es da wieder zugeschlagen, das Café Größenwahn? Es ist natürlich der Fraktionsvorsitzenden der Wittener Linken unbenommen, alle möglichen albernen Forderungen und Begrüßungen von sich zu geben. Alllerdings stelle ich mir zwei Fragen: 1. Wer begrüßt und fordert eigentlich? Wie ist das politische Standing der Akteurin? 2. Und: Was soll das?
Zu 1. Frau Weiß ist Fraktionsvorsitzende der Linken in Witten. Sie ist für die Linke als Bürgermeisterkandidatin angetreten. Die Linke (als Partei) hatte bei den Kommunalwahlen 2014 6,0 %/2.231 Stimmen und 4 Ratmandate gewonnen, Frau Weiß hat als Bürgermeisterkandidatin mit 5,5 %/1.682 Stimmen abgeschnitten, also mit einem Verlust von 541 Stimmen.
Das nennt mensch normalerweise eine deftige Abreibung. Ich jedenfalls würde mich bei einem solchen Ergebnis ernsthaft fragen, ob das nicht Anlass für einen Rücktritt und ich die richtige Person für einen Fraktionsvorsitz sei. Frau Weiß scheint da gänzlich unempfindlich zu sein. Stattdessen hat sie sich gleich nach der Bürgermeisterwahl mit Rücktrittsforderungen etc. in Richtung anderer darauf kapriziert, die Kraftprotzin zu spielen. Glaubwürdig ist das nicht, und ich wage auch zu bezweifeln, ob diese Art der „Profilierung“ zu einer Verbesserung des Wahlergebnisses der Wittener Linken führen wird.
Zu 2. Was will Frau Weiß eigentlich? (mehr …)
Idealismus?
Vor einiger Zeit äußerte ein Fraktionsvorsitzender in Zusammenhang der Berichterstattung der WAZ über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder, es gehöre viel Idealismus zur Arbeit im Rat. Na ja, je nachdem, was die Einzelnen sich an Arbeit auflasten.
Zum finanziellen Aspekt, um den es ja in der Berichterstattung ging, hier einige Zahlen als Aktualisierung meines Beitrags „Was kostet den Steurzahler der Wittener Rat?“/14.5.13 (Die aktuelle Wahlperiode begann 2014, dauert ausnahmsweise 6 Jahre = 72 Monate und endet 2020):
Zur normalen Aufwandsentschädigung: Diese liegt gegenwärtig bei 386,80 €/Monat, 4.641,60 €/Jahr, 27.849,60 €/Wahlperiode* (2013 noch 345,40 €/Monat) für das „normale“ Ratsmitglied (Pauschale/kein zusätzliches Sitzungsgeld). Das Sitzungsgeld für sachkundige Bürger und Einwohner beträgt 30,00 €/Sitzung.
Fraktionsvorsitzende von Fraktionen unter 10 Mitglieder bekommen das Dreifache, also Grüne, bürgerforum, Linke und alle weiteren „Minifraktionen“** – mittlerweile 5 mit der Abspaltung der SPD – : 1.160,40 €/Monat, 13.924 €/Jahr, 83.548,80 €/Wahlperiode. Fraktionsvorsitzende von Fraktionen über 10 Mitglieder erhalten das Vierfache (in Witten SPD und CDU): 1.547,20 €/Monat, 18.566,40 €/Jahr, 111.398,40 €/Wahlperiode.
Bei Fraktionen über 20 Mitgliedern (in Witten die SPD) bekommen 2 stellvertretende Fraktionsvorsitzende jeweils das Zweifache (773,60 €/Monat, 9.283,20 €/Jahr, 55.699,20 €/Wahlperiode), bei über 10 Mitgliedern (in Witten die CDU) 1 stellvertretender Fraktionsvorsitzender das Zweifache. (mehr …)
Ein gutes Zeichen?
Am 3.3.16 stand die Vorlage 0441/Schaffung von Mietwohnungbaus auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) (siehe dazu mein Beitrag „Augen zu und durch?„/21.2.16). Überraschenderweise wurden Beratung und Beschlussfassung auf das Begehren der GroKo hin (SPD- und CDU-Fraktion) auf einen späteren Zeitpunkt verschoben: Beratungsbedarf. Ein gutes Zeichen? Ich weiß aus anderer Quelle, dass die SPD-Fraktion nicht viel von dieser Vorlage hält. Mit Recht! Ich hatte folgende kurzen Redebeitrag vorbereitet, der meine Position zu der Angelegenheit deutlich macht. Dieser musste nun nicht vorgetragen werden. Ich hoffe jetzt natürlich, dass die kritischen Anmerkungen bei den fraktionsinternen Beratungen der Fraktionen Berücksichtigung finden werden:
ASU 3.3.16/TOP 5/Vorlage 0441/Schaffung von Mietwohnungsbau/Redebeitrag:
„Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren,
mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage 0441 strebt die Verwaltung offensichtlich eine Art Paketbeschluss an. Dieser Generalermächtigung der Verwaltung für das weitere Vorgehen werde ich auf keinen Fall zustimmen. Erfahrungsgemäß werden solche Beschlüsse von der Verwaltung als vorweg genommene abschließende Zustimmung zum ganzen Paket interpretiert. Deshalb kann es aus meiner Sicht nur eine Einzelabstimmung der einzelnen Projekte geben, die ich hiermit beantrage.
Sachlicher Hauptgrund für mich: Die Projekte hätten bei ihrer Umsetzung eine jeweils sehr unterschiedlichen Auswirkung auf die Qualität der betroffenen Quartierszusammenhänge. Generell gilt für mich: 1. Die Projekte Breite Straße und Schwanenmarkt sollten aus meiner Sicht auf keinen Fall nach § 34 BauGB durchgezogen werden. Die Quartierszusammenhänge sind zu sensibel. Städtebauliche, verkehrliche, soziale und Umweltaspekte müssen berücksichtigt werden, um Kosten und Nutzen abwägen und eine begründete Entscheidung treffen zu können. 2. Zu den genannten Projekten sollte auf jeden Fall eine Bürgerbeteiligung erfolgen. (mehr …)
Endgültiges Aus für Gewerbeflächenplanungen in Stockum und Heven!
Super, es scheint geschafft zu sein! Zu Beginn der ASU-Sitzung am 3.3.16 bestätigte die Bürgermeisterin die frühere Pressemeldung vom 2.3.16 (siehe mein Beitrag „Was soll das?“/29.2.16/Aktuelle Information): Der Regionalverband Ruhr (RVR) habe ihr in einem Gespräch signalisiert, dass er dem Begehren der Stadt Witten, im neuen Regionalplan die Ausweisung von Gewerbeflächen in regionalen Grünzügen zu ermöglichen (Stockum, Heven), nicht entsprechen werde. Von der Bürgermeisterin genannte Gründe des RVR: Der Regionalplan werde darauf abzielen, den Flächenverbrauch einschränken, und die von Witten angedachten Gewerbeflächen seien zu klein.
Damit dürfte das endgültige Aus für die fragwürdigen Gewerbeflächenplanungen gekommen sein. Ein Erfolg für die Aktivistinnen und Aktivisten der Initiativen in Stockum und Heven, für die Umwelt und für die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt!
Ich möchte mich an dieser Stelle auch persönlich bedanken bei den Aktivistinnen und Aktivisten, bei der SPD Stockum und Herrn Sander (SPD-Ratsmitglied), der zu einem wichtigen Zeitpunkt die Notbremse gezogen hat (siehe dazu mein Beitrag „Eine gute Intervention“/26.11.14), und insbesondere bei Herrn Prof. Dodt für seine akribische und fundierte fachliche Hintergundarbeit und Beratung. Möglicherweise hat diese auch zu der „harten“ Position des RVR beigetragen.
Warum ich mich persönlich bedanke? Weil ich als Politiker den Eingriff in die Grünzüge aus Überzeugung abgelehnt habe* und natürlich froh bin, durch die breite Unterstützung in der Sache auch persönlich einen Erfolg erzielt zu haben.
*siehe dazu meine Beiträge „Klare Position: Keine neuen Gewerbeflächen in Stockum und Heven!“/1.1.14; „Hände weg von den regionalen Grünzügen!“/1611.14 und „Teilerfolg, aber noch keine Entwarnung“/27.1.15)
Zirkusreiter-Bild: Gutachten wirklich absolut wertlos?
Am 26.2.16 zitiert die WAZ in ihrem Artikel „Zoff um Zirkusreiter-Bild“ den Anwalt der Flechtheim-Erben Herrn Markus Stötzel: „Aus der Perspektive eines seit beinahe 20 Jahren mit dem Thema Nazi-Raubkunst und Restitution befassten Experten ist die vorliegnede Arbeit (gemeint ist das Nachforschungsgutachten der Kölner Kunstexpertin Frau Dr. Katja Terlau/k.r.), ich bedaure, dies so deutlich sagen zu müssen, als absolut wertlos zu betrachten.“ Allerdings „harte Worte“, wie die WAZ schreibt. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats Kulturforum, denen das Gutachten vorlag und während der Sitzung am 25.2.16 vorgestellt wurde, drängte sich dieser Eindruck der absoluten Wertlosigkeit nicht auf. Zumindest mir nicht. Um etwas Licht ins Dunkel der Auseindersetzung zu bringen, hier das Nachforschungsgutachten im Original:
→ Frau Dr. Terlau hat mir gegenüber den Wunsch geäußert, ihr „Gutachten.MaxPechstein.Zirkusreiter.552“ möge nicht pur, ohne meinen Begleittext, im Internet zu finden sein. Dies ist offenbar möglich gewesen, weil die Suchmaschinen von Google zugegriffen haben. Ich bin dem Wunsch nachgekommen und habe das Gutachten dem Zugriff entzogen. Da ich es aber nach wie vor für wichtig halte und ich keine Gründe sehe, warum es „nicht-öffentlich“ behandelt werden müsste, schlage ich vor, dass diejenigen, die an dem Gutachten interessiert sind, sich persönlich per E-Mail an mich wenden. Ich werde das Gutachten dann zur Verfügung stellen.
Erst nachdenken, dann reden!
Manchmal sollten Politikerinnen und Politiker auch nachdenken, bevor sie etwas sagen. Diese Empfehlung gilt aus meiner Sicht zum Beispiel für die Fraktionsvorsitzende der Wittener Linken Frau Ulla Weiß, die im Verwaltungsrat Kulturforum (KuFo) vorgeschlagen hat, ganz auf die Entgelte für die Bibliotheksnutzung zu verzichten, weil der Zuschuss ja schon steuerfinaziert sei.
Was wären denn die Folgen eines solchen Verzichts? Sehen wir uns den Erfolgsplan 2016 der Bibliothek (aus Wirtschaftsplan 2016 KuFo) an:
→ Erfolgsplan 2016 Bibliothek Erfolgsplan 2016
Die Einnahmen durch Entgelte liegen bei rd. 26.000 € (Summe vor Entgelterhöhung; der Wirtschaftsplan KuFo ist vom Rat im Dezember 2015 beschlossen worden), der Etat „Erwerb von Medien“ umfasst 65.000 €. Problem ist, dass alle Einnahmen und Ausgaben im Wirtschaftsplan fest verplant sind (Der städtische Zuschuss liegt nach Erfolgsplan KuFo 2016 für die Bibliothek bei rd. 1,4 Mio. €, für das gesamte KuFo bei rd. 5,8 Mio. €), d.h. jeder Wegfall von Einnahmen müsste an anderer Stelle durch Einsparungen kompensiert werden.
An welcher Stelle stellt sich Frau Weiß Einsparungen vor? Beim Personal (Die Personalkosten – einschließlich Altersversorgung etc. – der Bibliothek belaufen sich auf rd. 940.000 €)? Oder beim Erwerb von Medien? Dann würden nur noch 39.000 € für Medien zur Verfügung stehen. Oder gar bei „Fremdleistungen und Honorarkräfte“? Der Posten würde dann ganz weg fallen. (mehr …)
Was soll das?
Aktuelle Information: Am 2.3.16 vermeldet die WAZ in dem Artikel „Stockum und Heven nicht im Reginalplan“, die Bürgermeisterin habe geäussert „Es sieht eher so aus, dass wir die Flächen (geplante Gewerbeflächen in Stockum und Heven im Bereich der Regionalen Grünzüge/k.r.) nicht hinein kriegen.“ Das ist tendenziell – ich bin in solchen Dingen vorsichtig – eine Entwarnung und gute Nachricht. Hoffen wir, dass es tatsächlich zu dem „Nicht-Hineinkriegen“ kommt, und hoffen wir, dass dann die Stadt ihre diesbezüglichen Planungen endgültig ad acta legt.
Ich frage mich, was das soll? Ich entnehme der WAZ vom 26.2.16, Artikel „Hevener protestieren vor dem Rathaus“, dass es am 3.3.16 (Sitzung des ASU/Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) zu einer Bürgeraktion kommen soll. Anlass laut Artikel ein Dringlichkeitsantrag der Piraten.
→ Dringlichkeitsantrag Piraten: 16-02-10 DringlichkeitsAT Piraten Bericht über Forderungen der Stadt zum neuen Regionalplan
Laut Artikel würde der Regionalverband Ruhr (RVR) einen „neuen Flächennutzungsplan“ erstellen, bei dem es verbindlich um die „angedachten neuen Gewerbegebiete an der Pferdebachstraße in Stockum und an der Kleinherbeder Straße in Heven“ („Erdbeerfelder“) gehe.
Das ist so falsch. Erst einmal zur Klarstellung: Die Hierarchie der Planungen in NRW sieht folgende Abhängigkeiten vor:
Übergeordnet ist die Landesentwicklungsplanung, dieThema im ASU am 21.1.16 (s.u.) war. Sie gibt grob die allemeinen Rahmenbedingungen auf Landesebene vor.
Dann folgt die Regionalplanung, die tatsächlich vom RVR erstellt wird. Diese ist aber nicht strikt verbindlich für die lokale Flächennutzungsplanung (und die daraus entwickelte Bauleitplanung). (mehr …)
Kuh vom Eis?
Am 29.2.16 berichtet die WAZ im Artikel „Kämmerer legt neue Zahlen vor“, dass die sog. „Liste der Grausamkeiten nicht die entscheidenden Einsparungen bringen dürfte. Sehen wir uns die Sache genauer an.
→ sog. „Liste der Grausamkeiten“ aus Juni 2015 Kompensationsmöglichkeiten für Steuererhöhungen Stand Juni 2015
Das Gesamtvolumen der Kompensationsmöglichkeiten liegt nach dieser Liste – alle Vorschläge zusammen genommen – bei ca. 9,6 Mio. €.. Davon fallen allein auf das KuFo 6,4 Mio. €. Verbleiben für weitere Kompensationsmöglichkeiten ca. 3,2 Mio. €.
Das hört sich relativ beachtlich an. Die Frage ist nur: Sind diese Zahlen tragfähig? Und was bleibt nach genauerer Analyse?
Fangen wir mit dem Hauptposten KuFo an. Da ist schon rätselhaft, wie die Summe von 6,4 Mio. zustande kommt, denn der im Wirtschaftsplan 2016 des KuFo ausgewiesene Zuschuss der Stadt beträgt nur 5.758.366 Mio..
Sind die nun eine echtes Kompensationspotential? Was würde bei einer „Einsparung“ des Zuschusses passieren?
Eine Streichung des Zuschusses würde die sofortige Insolvenz der AöR KuFo nach sich ziehen,
da diese praktisch keine kostendeckenden Einnahmen erzielt.
Folge:
– Notwendige Abwicklung der AöR KuFo
Damit würden aber nicht alle Kosten aus der Liquidationsmasse des KuFo für den Kernhaushalt der Stadt wegfallen: (mehr …)