Idealismus?

Vor einiger Zeit äußerte ein Fraktionsvorsitzender in Zusammenhang der Berichterstattung der WAZ über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder, es gehöre viel Idealismus zur Arbeit im Rat. Na ja, je nachdem, was die Einzelnen sich an Arbeit auflasten.

Zum finanziellen Aspekt, um den es ja in der Berichterstattung ging, hier einige Zahlen als Aktualisierung meines Beitrags „Was kostet den Steurzahler der Wittener Rat?“/14.5.13 (Die aktuelle Wahlperiode begann 2014, dauert ausnahmsweise 6 Jahre = 72 Monate und endet 2020):

Zur normalen Aufwandsentschädigung: Diese liegt gegenwärtig bei 386,80 €/Monat, 4.641,60 €/Jahr, 27.849,60 €/Wahlperiode* (2013 noch 345,40 €/Monat) für das „normale“ Ratsmitglied (Pauschale/kein zusätzliches Sitzungsgeld). Das Sitzungsgeld für sachkundige Bürger und Einwohner beträgt 30,00 €/Sitzung.

Fraktionsvorsitzende von Fraktionen unter 10 Mitglieder bekommen das Dreifache, also Grüne, bürgerforum, Linke und alle weiteren „Minifraktionen“** – mittlerweile 5 mit der Abspaltung der SPD – : 1.160,40 €/Monat, 13.924 €/Jahr, 83.548,80 €/Wahlperiode.  Fraktionsvorsitzende von Fraktionen über 10 Mitglieder erhalten das Vierfache (in Witten SPD und CDU): 1.547,20 €/Monat, 18.566,40 €/Jahr, 111.398,40 €/Wahlperiode.

Bei Fraktionen über 20 Mitgliedern (in Witten die SPD) bekommen 2 stellvertretende Fraktionsvorsitzende jeweils das Zweifache (773,60 €/Monat, 9.283,20 €/Jahr, 55.699,20 €/Wahlperiode), bei über 10 Mitgliedern (in Witten die CDU) 1 stellvertretender Fraktionsvorsitzender das Zweifache.

Bemerkt werden muss, dass es zwischen Parteien/Wählergemeinschaften und Mandatierten normalerweise Sonderregelungen über sog. Sonderbeiträge von Ratsmitgliedern an die jeweiligen politischen Formationen gibt. Die Sonderbeiträge können in ihrer Höhe variieren (häufig 20% , manchmal mehr, manchmal weniger) und sind grundsätzlich (Gerichtsurteile!) freiwillig, d.h. sie können juristisch nicht erzwungen werden und ihre Nichtzahlung kann auch kein Ausschlussgrund sein. Einzige Sanktion: Verlust des Mandats bei kommenden Wahlen durch Wegfall der Nominierung.

Übrigens: Manche Wittener Ratsmitglieder verbessern ihre Einnahmen durch Wahrnehmung eines Doppelmandats (Rat/Kreistag: z.B. Herr Borggräfe/Piraten). Gründe in der Sache dürfte es dafür wohl kaum geben. Der Arbeitsaufwand bei nur einem einzigen pflichtgemäß ausgeübten Mandat sollte einen Menschen eigentlich hinreichend auslasten.

Die Fraktionszuwendungen aus dem Haushalt der Stadt Witten finden sich transparent im öffentlichen (!) Haushaltsplan (Haushaltsplanentwurf 2016) unter 09 Anlagen zum Haushaltsplanentwurf/ Richtlinien der Stadt Witten für die Zuwendungen an die Fraktionen und Einzelvertreter im Rat. Der aktuelle Haushaltsplanentwurf 2016 ist auf der Website der Stadt einsehbar unter: Rathaus & Service → Verwaltung → Haushalt.

*Ich habe aud der Basis der Beträge ab Beginn 2016 gerechnet. Die vorherigen Beträge waren unbedeutend niedriger. Um diese Differenz (2014, 2015) müssten die kunulierten Beträge leicht vermindert werden.

**Zumindest für die Fraktionsvorsitzenden der Minis dürfte das eine echter Fitsch sein.