Weniger Ratsmitglieder für mehr Qualität der Ratsarbeit?
Am 5.2.18 wird der Rat über die künftige Zahl der Ratsmitglieder beschließen (TOP 11: für den Rat nach der nächsten Kommunalwahl 2020). Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze liegt bei 50, die Zahl kann aber auch unterschritten werden.
→ Verwaltungsvorkage: Vorlage
Sollte die Zahl der Ratsmitglieder also vermindert werden? Meiner Meinung nach nicht.
Denn was sind nach der Gemeindeordnung NRW die Aufgaben des Rates?
→ Zuständigkeiten des Rates nach GO NRW: Gesetze und Verordnungen Landesrecht
→ Aufgaben des Rates: Was ist ein Rat und welche Aufgaben hat er
Der Rat ist gegenüber der Verwaltung und neben der Bürgermeisterin die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, also ein demokratisches Element im Verwaltungsaufbau des Landes. Er ist (mit klar definierten Einschränkungen) allzuständig.
Die Ratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich (Sie erhalten für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung), d.h. sie müssen gegenüber einer professionell arbeitenden Verwaltung (in Witten ca. 1200 Verwaltungsmitglieder) ihren Aufgaben (politische Initiative, Bewertung und Korrektur der Verwaltungsarbeit, Kontrolle der Verwaltung) neben ihrer beruflichen u.a. Tätigkeit nachkommen. Das Verhältnis zwischen professionller Verwaltung und Rat ist also schon allein vom Zeitbudget her extrem ungleichgewichtig.*
Unabhängig von der politischen Couleur und der je individuellen Bewältigung der Aufgaben eines Ratsmitglieds** würde eine Verminderung der Zahl der Ratsmitglieder – z.B. auf 40 – die demokratische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber die hauptamtliche Verwaltung schwächen. Das gilt insbesondere für die politischen Formationen, die sich in einer Oppositionsrolle befinden. (mehr …)
Sozialwohnungen – eine Lösung für die Aufhebung des zu erwartenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum für ärmere MieterInnen*?
Am 18.12.2017 schreibt der Wittener MieterInnenverein in der Begründung zu einer Anregung an den Rat der Stadt Witten (die Anregung lag dem HFA am 29.1.18 vor):
„Die Zahl der Sozialwohnungen ist durch Auslaufen der öffentlichen Bindungen seit 2006 um 41% gesunken. Im Jahr 2030 werden nach aktuellen Schätzungen nur noch 980 Wohnungen öffentlich gebunden sein. Zugleich ist davon auszugehen, dass ca. 40% aller Wittener Haushalte ein Einkommen bis 2000 € haben. 6.800 Haushalte (13,5%) sind auf Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz (750 Haushalte) angewiesen. Es muss erwartet werden, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vor allem die Zahl der Haushalte mit ergänzender Grundsicherung im Alter stark zunimmt. Vor diesem Hintergrund ist der Erhalt preisgünstiger Mietwohnungen besonders dringlich, und Verluste müssen standortnah ausgeglichen werden.“
Wenn der MieterInnenverein unter preisgünstigen Mietwohnungen Sozialwohnungen versteht, und darauf deutet der Hinweis auf das Auslaufen der öffentlichen Bindungen hin: Was ist davon zu halten?
Sozialwohnungen sind staatlich gefördert – im Grunde eine Form von Private-Public-Partnership.
Sie unterliegen einer Bindungsfrist. Das heißt: Wenn die Bindungsfrist abgelaufen ist (nach 20 oder 15 Jahren bei vorzeitiger Rückzahlung der Darlehen), können die Mieten um 20%, bei Bestehen einer Kappungsgrenze um 15% erhöht werden. In Witten gibt es übrigens keine Kappungsgrenze.
→ Sozialwohnungen: Sozialwohnungen Mieterhöhung wegen Bindungsauslauf
→ NRW Kappungsgrenze: Gesetze und Verordnungen Landesrecht NRW
Nach Ablaufen der Bindungsfrist können die MieterInnen also zur Kasse gebeten werden: Die Mieten steigen und können unter Umständen von ärmeren MieterInnen nicht mehr bezahlt werden. Ein neuer Bedarf ist vorprogrammiert. (mehr …)
„Sozialrevolutionäre“ Fake News
Am 1.5.17 demonstriert der autonome „Historiker“ Ralph Klein „Gegen Kapital und Nation für die soziale Revolution“.
→ Foto WAZ/2.5.17: ‚Antifa-Demonstranten stören Mai-Kundgebung‘
Unser „Historiker“ ist ganz links im Bild zu sehen.
Mensch würde von dem Demonstranten angesichts solcher Aktionen gern erfahren, wo es denn mit der „sozialen Revolution“ hingehen soll – nach einigen historischen Erfahrungen mit Revolutionen, die nach hinten losgegangen sind und/oder sehr unerwünschte Folgen gehabt haben – , also: Welche konkreten Ziele mit dem ja erfahrungsgemäß nicht unerheblichen Aufwand und den nicht unerheblichen sozialen Kosten einer sozialen Revolution denn erreicht werden sollen? „Gegen Kapital und Nation“, aber wofür?
Da dies dem „revolutionären“ Auftritt nicht zu entnehmen ist, scheint bei unserem „Historiker“ das Mittel zum Zweck und zur hohlen Phrase zu mutiert zu sein. Konsequenz: Um sich die Mühen der risikoreichen Praxis (Risiken für sich und vor allem für andere) zu ersparen, macht sich unser „Historiker“ seit einiger Zeit daran, die soziale Revolution bequem in der Vergangenheit durchzuführen, indem er sie „sozialrevolutionär“ hinbiegt.
Jüngste Beispiele:
Beispiel 1: Der vom Zaun gebrochene Namensstreit um den Namen des sog. Hohenzollernviertels (siehe dazu mein Beitrag „‚Historiker‘-Kappes – jetzt auch stadtoffiziell?„/24.1.18).
Beispiel 2: Die Sinnverfälschung der Historie des Namens der ev. Gedächtniskirche. (mehr …)
Grüne Kappe?
Auf der letzten ASU (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz)-Sitzung am 25.1.18 stand die Abstimmung über zwei Anträge zur Elektromobilität in Witten auf der Tagesordnung. Hier die Anträge:
→ Antrag Grüne: E-Mobilität_29_V16
→ Antrag Bürgerbündnis (BB/“GroKo“): BB 19 01 18 Förderung der E-Mobilität in Witten
Nach Debatte – die grüne Rednerin warf der GroKo vor, sich mit ihrem spät eingereichten Antrag die „grüne Kappe“ aufsetzen zu wollen – und Auszeit zur Beratung endete das Abstimmungsverfahren mit einem Kompromiss, über den die WAZ berichtete:
→ Artikel WAZ: Der Elektro-Motor stottert in Witten noch
→ hier der Beschluss: ASU 25.1
Der WAZ-Artikel zeigt lobenswerterweise, wie die aktuelle Realität der Elektromobilität in Witten aussieht: Ernüchternd, was die Quantität und den damit Beitrag zum Klimaschutz anbetrifft. Gemessen an dieser Realität handelt es sich bei bei genauerem Hinsehen bei beiden Anträgen um Klimaschutz-Peanuts.
Wie weit Witten von einem ernstzunehmenden Beitrag zum Klimaschutz über Elekromobilität entfernt ist, zeigen folgende Zahlen:
Die Shell-Studie aus 2004* nimmt in einer vorsichtigen Prognose einen Anstieg der Pkw von 44,7 Mio. auf 49 Mio. PKWs in 2030 an. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit visiert 2017 für 2030 12% Elektrofahrzeuge an**. Das würde ca. 6 Mio. entsprechen. Der vom Kraftfahrtbundesamt für 2017 festgestellte Pkw-Bestand*** beläuft sich auf 45,8 Mio. PKW. Eine Steigerung auf 49 Mio. bis 2030 würde einer Steigerung um ca. 3 Mio., also einer Steigerung von ca. 6,5% entsprechen.
Der Pkw-Bestand in Witten liegt laut WAZ bei 53.133 Pkw. Eine Steigerung um 6,5% würde auf einen Bestand in 2030 von 56.586 Pkws hinauslaufen. Davon 12% Elektrofahrzeuge wären 6.840 Pkws. Der Ist-Stand an Elektro-Pkws in Witten beläuft sich laut WAZ auf 249 (echte Elektro, 50 Hybride und 147 andere Hybride).
Also Abstand zum Soll 2030 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (in 12 Jahren!): 6.591! (mehr …)
HSP-Genehmigung: Wolke 7? Mit Sicherheit nicht!
Am 23.1.18 vermeldet die WAZ, die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans (HSP) 2018 als Kernelement des Doppelhaushalts 2017/18 sei genehmigt. Der Haushalt sei ausgeglichen. Ein Grund für Witten, auf Wolke 7 zu schweben? Mit Sicherheit nicht, wenn mensch sich den Text der Genehmigung genauer ansieht. Hier der Text:
→ Genehmigung_der_Fortschreibung_2018
Was lernen wir aus der Lektüre des Textes?
Der Haushalt ist gemäß den Vorgaben des Stärkungspakts wohl ausgeglichen, allerdings nur mit einem äußerst knappen Überschuss.
Der knappe Ausgleich ist nur mit den vom Land weiterhin bezahlten Zuschüssen (sich Jahr für Jahr degressiv vermindernd bis auf Null 2021: die Verminderung muss kompensiert werden!) zustande gekommen. Ohne hätte er offensichtlich nicht ausgeglichen werden können. An die massiven zurückliegenden Steuererhöhungen (Grundsteuer B, Gewerbesteuer) muss ich nicht erinnern.
Insofern sind die Risiken eines nichtausgeglichenen Haushalts und damit einer Nichtgenehmigung in den nächsten Jahren enorm (eine Nichtgenehmigung würde eine sog. vorläufige Haushaltsführung* und damit einen weitgehenden Stillstand bei den Ausgaben mit sich führen). Spielräume für z.B. zusätzliche freiwillige Ausgaben sind also praktisch nicht gegeben.
Folgende Passagen des Textes möchte ich besondes hervorheben: (mehr …)
„Historiker“- Kappes jetzt auch stadtoffiziell?
Seit längere Zeit formiert sich im Hohenzollernviertel (vor allem der Bereich Nordstraße, Uthmannstraße, Mozartstraße, Beethovenstraße bis zum Platz der Gedächtniskirche) bürgerschaftliches Engagement zur Aufwertung und Attaktivierung des Viertels, unter anderem zur Attraktivierung des Karl-Marx-Platzes. So weit, so gut. Im neuen Stadtentwicklungskonzept wird der Bereich als Quartier begrüßenswerterweise berücksichtigt.
Der Name „Hohenzollerviertel“ nimmt Bezug auf den historischen Ursprung eines erheblichen Teils der Bausubstanz (siehe dazu Heinrich Schoppmeyer/Witten/Geschichte von Dorf und Stadt/Witten 2012/S. 331). Mit ihm ist ein Bezug auf eine Phase der Wittener städtischen Realgeschichte mit ihrer Kompexität (dazu gehören auch die je nach Standpunkt dunklen und/oder hellen Aspekte) und keine nachträgliche positive Wertung verbunden.
Seit einiger Zeit polemisiert der selbsternannte Stadthistoriker Ralph Klein gegen den Namen Hohenzollernviertel (zu seinen Argumenten siehe Anmerkung*). Nun war mir auch vor Ralph Klein schon klar, dass die Hohenzollern im 19. Jahrhundert – die Entstehungszeit des Viertels – keine Sozialdemokraten und auch keine begeisterten Abhänger des Liberalismus waren – im Gegenteil. Die damaligen Bauherren im Hohenzollernviertel waren es wahrscheinlich auch nicht (siehe auch dazu Heinrich Schoppmeyer über die politischen Veränderungen S. 358/59**).
Ich halte nichts davon, über Namensmanipulationen – wenn es denn schon um die positive oder negative Wertung der Hohenzollern gehen soll – realgeschichtliche Probleme zu vertuschen und über eine parteiische Grobwertung über Stock und Stein zu verfälschen (siehe dazu meine Beiträge „Hohenzollernviertel: Statt Streit um Namen besser Infomation“/20.3.17 und „Hohenzollern?“/21.6.17). Genau dies Vertuschen und Verfälschen ist aber Ralph Klein zum Vorwurf zu machen.
Um so erstaunter war ich, die Positionen von Ralph Klein auf der Web-Site der Stadt zitiert zu finden („bedeutsamer Hinweis“)* und festzustellen, dass der Name „Hohenzollernviertel“ aus den stadtoffiziellen Quartiersbezeichnungen eliminiert worden ist. Welche geschichtsfremdem Planer mögen sich zu dieser Folgsamkeit bemüßigt gefühlt haben? Richtig ist das nicht.
Wie absurd die ganze Angelegenheit ist, zeigt Folgendes: (mehr …)
Ein Sensibelchen ohne Selbstkritik
Am 5.1.17 erreichte mich als Reaktion auf meinen Beitrag „Von Nix kommt Nix – ein selbstverschuldeter politischer Flop“/4.1.17 eine Mail von Stefan Borggraefe. Im Folgenden die Mail und meine Antworten.
Von: Stefan Borggraefe <stefan.borggraefe@piratenpartei-nrw.de>
Betreff: Selbsternannter Sprecher
Nachrichtentext:
Hallo Klaus,
St.B.* : kannst Du bitte in Deinem Blog-Beitrag zum Baumschutz-Bündnis zumindest den faktischen Fehler korrigieren, dass ich selbsternannter Sprecher wäre. Dafür, dass die WAZ mich in einen Artikel so bezeichnet hat, kann ich nichts. Ich habe mich nie der WAZ gegenüber oder sonstwo so bezeichnet und würde auch nie auf die Idee kommen.
K.R.** Antwort: Habe ich durch „sog. Sprecher“ korrigiert. Wenn die Zeitung etwas falsch vermeldet, gibt es übrigens die Möglichkeit, von der Zeitung eine Korrektur zu verlangen.
St.B.: Wenn Du noch 149 Unterschriften hast, haben wir übrigens insgesamt 750. Noch so ein Fehler in Deinem Blog-Beitrag… Deine Unterschriften konnte ich ja leider nicht hinzurechnen, weil Du an dem Tag als die WAZ mich anrief nicht erreichbar warst und auch nie zurück gerufen hast. Die Linie des Artikels konnte ich so leider nur mit Vertretern von Grünen, NaWit und Die LINKE telefonisch abstimmen.
K.R. Antwort: Ich pflege ausgefüllte Unterschiftenlisten nicht zu bebrüten. Die Listen habe ich natürlich schon längst im Naturtuchladen abgegeben. Insofern dürften sie in den 600 von Dir angegebenen Unterschriften enthalten sein. Den von Dir vermuteten Fehler gibt es also nicht, und „noch so ein Fehler“ sowieso nicht. Heißt: ca. 600 Unterschriften im Dezember 2017 und leider nicht mehr. Im Juli 2017 waren es ca. 549 (!).
St.B.: Auch könntest Du sicherlich nachvollziehen, warum Wahlkampf und gleichzeitig Unterschriften sammeln nicht funktioniert hat, wenn Du mal mit einem Wahlkämpfer darüber gesprochen hättest, bevor Du so einen Blog-Beitrag veröffentlichst.
K.R. Antwort: Das kann ich vor dem Hintergrund der vielen Wahlkämpfe, die ich hinter mir habe, überhaupt nicht nachvollziehen. Es wäre doch sicherlich ein erfrischende Note im Wahlkampf z.B. der Piraten gewesen, statt Zettel zu verteilen, in Montur rumzulaufen und für Freiheit und Gerechtigkeit zu „kämpfen“, etwss Konkretes voran zu bringen. Aber Selbstkritik scheint auch bei Dir nicht angesagt zu sein.
St.B.: Ansonsten muss ich glaube ich nicht sagen, was ich von Deinem Blog-Artikel halte und davon, dass Du unser Bündnis öffentlich diskreditierst, nachdem Du vorher keinerlei Möglichkeit, bei Treffen oder auf der Mailingliste Deine Meinung zunächst intern zu äußern, wahrgenommen hast.
K.R. Antwort: „Diskreditierst“? Durch seine demonstrative Nichtaktivität hat sich das „Bündnis“ ja wohl selbst diskreditiert, und Du hast mit Deiner „Schub“-Metapher noch eins drauf gesetzt.
Von Nix kommt Nix – ein selbstverschuldeter politischer Flop
Am 12.12.17 berichtet die WAZ über die Auswirkungen der von der Wittener GroKo initiierten Lockerung der Wittener Baumschutzsatzung:
→ WAZ 12.12.17 „Die Motorsägen stehen nicht still“ WAZ Baumschutz
und dem Stand der Initiative gegen diese Lockerung (Einwohnerantrag: Unterschriftensammlung):
→ WAZ 12.12.17 „Baumschutz-Bündnis hofft auf neuen Schub“ Baumschutz-Bündnis
Zum Stand der Unterschriftensammlung teilt der sog. „Sprecher“* der Initiative Einwohnerantrag Stefan Borggraefe mit, dass ganze 600 Unterschriften gesammelt worden seien (Zum Stand der Unterschriftensammlung im Juli 2017 siehe unten Anmerkung ****). Darüber hinaus äußert er die Hoffnung, dass diese Mitteilung einen „Schub“ für die Unterschriftensammlung bewirken würde.
Welch ein Armutszeugnis! Was ist da eigentlich passiert?
Über die Lockerung der Baumschutzsatzung muss kein Wort mehr verloren werden (siehe „Mein Redebeitrag/Thema Baumschutzsatzung/Rat 30.3.17“ und viele weitere Beiträge in diesem Blog). Deren desaströse Wirkungen sind mittlerweile offensichtlich (s.o. Motorsägen).
Und der Widerstand dagegen?
Nachdem im Rat die Lockerung mit knapper Mehrheit beschlossen worden war, hatte sich ein Parteien- und Wählergemeinschaftsbündnis formiert**, um den Widerstand mit außerparlamentarischen Mitteln fortzusetzen. (siehe mein Beitrag: „Endlich: Der Widerstand hat sich formiert!„/7.6.17) Nach Beratung einigte sich mensch dann auf einen Einwohnerantrag (Ziel: Erneute Beratung im Rat, Voraussetzung 4000 gültige Unterschriften), um eine breite Unterstützung für die Beibehaltung eines konsequenten Baumschutzes zu signalisieren und auf diesem Weg eine Rücknahme der Lockerung zu erreichen.
Und danach? Danach beginnt eine traurige und für das beteilgte Parteien- und Wählergeneinschaftsbündnis nicht sehr ruhmreiche Geschichte. (mehr …)
KULTUR-RUF – Der Schuss könnte nach hinten losgehen
Eigentlich lohnt es den Aufwand nicht. Aber im Laufe einer 22jährigen Ratstätigkeit bin ich immer empfindlicher gegenüber handwerlichem Pfusch in der Politik geworden. Besonders empfindlich reagiere ich dann, wenn dieser Pfusch von der sog. Opposition produziert wird, weil das Scheitern einer Initiative – unabhängig von den Absichten – durch den Pfusch vorprogrammiert ist und der angeblich vertretenen Sache nicht geholfen, sondern geschadet wird.
Der KULTUR-RUF ist leider ein Beispiel für einen solchen Pfusch, selbst wenn mensch den Unsinn bezüglich der angeblichen „Forderungen“ der Gemeindeprüfungsanstalt unberücksichtigt läßt (siehe dazu meine Beiträge: „KULTUR-RUF – falscher Feind„/16.10.17; „Hätte ich fast vergessen : noch eine Anmerkung zum KULTUR-RUF„/22.10.17; „Wogen geglättet“/14.11.17).
→ KULTUR-RUF im Internetauftritt des frisch gewählten Kulturbeirats: 1-u-liste-kultur-ruf-erstunterzeichner
In einem Beitrag in diesem Internetauftritt wird folgende Aussage zum KULTUR-RUF zitiert:
„Weniger als Protest, als vielmehr als eine breite Front gegen weitere Sparmaßnahmen in der Politik soll der Kulturruf begriffen werden. ‚Wir wissen alle, dass der letzte Haushalt so verabschiedet werden musste, um den Sparkommissar aus Arnsberg abzuwenden. Wir machen niemandem einen Vorwurf.‘ so Beiratsmitglied Ronald Hirsch. ‚Aber das darf beim nächsten Mal nicht wieder passieren.’“
„Das darf beim nächsten Mal nicht wieder passieren“? Und wenn der Sparkommissar wegen der prekären Haushaltslage der Stadt Witten wieder droht (siehe zur Haushaltslage der Stadt Witten meine vielen Beiträge in diesem Blog unter dem Stichwort „Haushalt/Finanzen“)? Schließlich wird Witten möglicherweise (!) den vom Stärkungspakt geforderten Haushaltsausgleich (ohne Zuschuss) erst 2021 erreichen. Bis dahin bewegen sich die Haushalts- und Haushaltssanierungspläne auf sehr dünnem Eis. Der Haushaltsausgleich und damit die Genehmigung des Haushalts sind in den nächsten Jahren bei zurückgehenden Zuschüssen aus dem Stärkungspakt alles andere als garantiert.
Was aber, wenn es nicht reicht, der Wittener Haushallt nicht genehmigt wird und/oder der Sparkommissar nicht abgewandt werden kann? Demo des Beirats vor der Kommunalaufsicht in Schwelm und/oder Arnsberg? (mehr …)
KULTUR-RUF: Karten offen auf den Tisch!
Noch einmal zum KULTUR-RUF: Der KULTUR-RUF fordert eine Erhöhung des Zuschusses zum Kulturforum um ca. 700.000 € ab 2018. Da bekanntlich das Geld nicht auf den Bäumen wächst, muss eine solche Erhöhung – falls nicht an Sponsoren gedacht ist – aus irgendwelchen Haushaltsquellen des Wittener städtischen Haushalts finanziert werden. Wie könnte das vor sich gehen? Es gibt drei Möglichkeiten:
– Die Finanzierung anderer Leistungen wird gekürzt. Meiner Einschätzung nach ist das vom KULTUR-RUF nicht gewollt, von der Sache her problematisch und dürfte in den bertroffenen Bereichen auf erheblichen Widerstand stoßen (Sollen z.B. Leistungen im Kinder- und Jugendbereich gekürzt werden?).
– Es werden entsprechende neue Schulden gemacht. Auch das dürfte vom KULTUR-RUF nicht gewollt und angesichts der Wittener Haushaltssituation (ca. 320 Mio. Kassenkredite) nicht möglich sein.
– Bleibt die Erhöhung von Einnahmen, z. B. eine entsprechende Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B. Was das bedeuten könnte, macht folgende Rechnung des Wittener Kämmerers deutlich:
„10 Punkte Grundsteuer entsprechen rd. 300 bis 330 T€, heißt also im konkreten Beispiel zwischen knapp 25 Hebesatzpunkte.“
Heißt: Der jetzt schon exorbitant hohe Hebesatz der Grundsteuer B (910 Prozentpunkte, Spitzenwert im Städtevergleich) müsste auf ca. 935 Prozentpunkte erhöht werden!
Wenn das vom KULTUR-RUF gewollt ist, sollten die Karten offen auf den Tisch gelegt werden. Vielleicht sind ja die Wittener Bürgerinnen und Bürger bereit, eine solche Sonderbelastung für die Finanzierung des Kulturforums zu tragen. Ich glaube allerdings eher nicht. Aber vielleicht irre ich mich ja. Vielleicht wären ja die Wittener bereit, die Zusatzbelastung für das Kulturforum zu tragen. Einen Test wäre es wert.