Hätte ich fast vergessen – noch eine Anmerkung zum „KULTUR-RUF“

Sorry, aber es nervt wirklich. Zumindest jedem Ratsmitglied müsste eigentlich bekannt sein, dass der Rat der Stadt Witten am 28.11.2016 einen Doppelhaushalt 2017/18 beschlossen hat (gegen meine und andere Stimmen, aber mit Mehrheit und damit verbindlich), der mittlerweile von der Kommunalaufsicht genehmigt ist (siehe dazu mein Beitrag „Haushaltsgenehmigung Doppelhaushalt 2017/18 – wieder mit einem blauen Auge“/12.6.17).

Der Doppelhaushalt beinhaltet auch die Zuschüsse zum KuFo einschließlich des Jahres 2018. Wie im Rahmen dieses laufenden Doppelhaushalts eine Erhöhung des Zuschusses auf etwa 6 Mio. Euro ab 2018 – heißt doch wohl einschließlich 2018 – möglich sein soll, ist mir ein Rätsel (Nachtragshaushalte sind nur unter genau geregelten, für den in Frage stehenden Fall nicht gegebenen Bedingungen zulässig: s. Gemeindeordnung NRW/§ 81/Nachtragssatzung). Eine Erhöhung wäre also frühestens ab 2019 denkbar.

Noch einmal: Bei der Formulierung von Forderungen ist Nachdenken über die Rahmenbedingungen und die möglichen Konsequenzen von Forderungen nicht das Schlechteste. Wer nicht begreift, dass Kommunalpolitik (insbesondere in Witten) kein Wunschkonzert ist und sein kann, hilft der Sache nicht, für die sie/er eintritt, fängt sich schnell ein Eigentor ein und verbrennt eine Forderung. Übrigens: Fragen kostet nichts.