Das leidige Spiel der Anfragen und Antworten

Aktualisierung 26.11.12

Wie mir Hermann Claßen heute mitteilt, ist die zweite Anfrage vom 28.10.15 immer noch nicht beantwortet worden und eine Beantwortung nach Auskunfts des Amtes auch nicht abzusehen. Begründung: Krankheit eines Mitarbeiters (Übrigens: Die Wittener Stadtverwaltung weist seit Jahr und Tag einen der höchsten Krankheitsstände im Städtevergleich auf). Die für die Beantwortung von Anfragen der Fraktionen geltende Regel ist eigentlich, dass eine schriftliche Beantwortung nach 14 Tagen zu erfolgen hat oder nach 14 Tagen zumindest plausibel begründet werden muss, wieso dies nicht möglich gewesen ist. Das Wittener Verwaltungsmuseum – ich erinnere: Spitzenwert Personalkosten, Spitzenwert Personalbesatz im Städtevergleich – scheint immer mehr außer Facon zu geraten. Folge: Es entstehen quasi rechtsfreie Räume.

Das leidige Spiel der Anfragen und Antworten macht immer wieder deutlich, wie Kommunalpolitik sich an der Wittener Verwaltung abarbeiten muss. Mit Erfolg? Auf jeden Fall mühsam (Zum Thema Wittener Verwaltung siehe auch meine Beiträge „Was bedeutet der Stärkungspakt für Witten?„/12.03.13, „Nach uns die Sintflut – …„/08.04.13, „Ausgepresst wie eine Zitrone? …„/13.08.13, „BM-Wahl 13.09.2015: Kompetenzen der/des hauptamtlichen BM„/08.06.15 und „Dem Bürger dienlich„/04.08.15).*→ Zu den Kernkompetenzen einer BM gemäß GO NRW

Als Beispiel eine Anfrage des Ratsmitglieds Hermann Claßen (Fraktion bürgerforum) vom 23.9.15 zum Grundstück Freidrich-Ebert-Strtaße 90, die Antwort der Verwaltung vom 2.10.15 und die Folgeanfrage von Hermann Claßen vom 28.10.15.

Ich bin gespannt, wie, ob und wann der Sachverhalt geklärt wird. Büromühlen mahlen langsam, und manchmal eben auch gar nicht.

Am 23.9.15 stellt das Ratsmitglied Hermann Claßen folgende Anfrage:

Sehr geehrte Frau Leidemann,

wir wollten eigentlich zu dem Thema keine Anfrage stellen. Da sich aber auf dem „kurzen“ Dienstweg keine Klärung in Form einer Antwort ergeben hat, stellen wir jetzt diese Anfrage.

– Sind alle ausgeführten Baumaßnahmen auf dem Grundstück Friedrich-Ebert- Straße 90 durch die Bauaufsicht genehmigt worden?
– Welche Bauteile sind bis heute durch eine Baugenehmigung noch nicht genehmigt?
– Sind ausreichend Stellplätze für die Wohnungen und das Ladenlokal vorhanden?
– Werden die Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen?

Die bisherige Korrespondenz habe ich zur Kenntnisnahme beigefügt.

Am 07.05.2015 um 12:12 schrieb Bradtke, Markus:
Sehr geehrter Herr Claßen,
in der Sache Friedrich-Ebert-Straße 90 werde ich mich um eine zeitnahe Antwort der Bauordnung kümmern.
Mit freundlichem Gruß
Markus Bradtke
—————————————————————————–
Stadt Witten
Die Bürgermeisterin
Baudezernat
Annenstraße 113
58453 Witten
Dr. Markus Bradtke
Tel     02302 581 1040
Fax     02302 581 4099
mailto:Markus.Bradtke@stadt-witten.de
http://www.witten.de/
—————————————————————————–
Von: Hermann Claßen [mailto:classen.hermann@gmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 6. Mai 2015 17:36
An: Bradtke, Markus
Betreff: Fwd: Per E-Mail senden: DSC08509, DSC08512, DSC08511, DSC08510
Guten Morgen Herr Bradtke,
ist es mittlerweile gängige Praxis, dem Bürger keine Eingangsbestätigung seiner Mail zu schicken?

Mit freundlichen Grüßen

H. Claßen

——– Weitergeleitete Nachricht ——–
Betreff:
Per E-Mail senden: DSC08509, DSC08512, DSC08511, DSC08510
Datum:
Wed, 01 Apr 2015 09:27:38 +0200
Von:
Hermann Claßen <classen.hermann@gmail.com>
An:
bauordnung@stadt-witten.de
Sehr geehrter Herr Pfützenreiter,
ich komme noch einmal auf das Gebäude Friedrich-Ebert- Str. 90 zurück.
Hierzu habe ich einige Fotos beigefügt.
Ich möchte Sie bitten, die Sachverhalte zu überprüfen.
Ist der auf dem Foto neu errichtete Anbau genehmigt und ist die auf den
Fotos zu sehende Entwässerung auf die Straße und den Gehweg korrekt?
Ich bitte Sie, mir nur den Eingang der Mail zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

H.Claßen

gez. Dr. Kurt Schmelzer                                                                                           Hermann Claßen
Fraktionsvorsitzender                                                                                              Ratsmitglied

Darauf antwortet die Verwaltung am 2.10.15 wie folgt:

Baumaßnahme Friedrich-Ebert-Straße 90

Anfrage der Fraktion bürgerforum vom 23.09.2014

Sehr geehrter Herr Dr. Schmelzer,
zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu den Fragen 1-4:
– Sind alle ausgeführten Baumaßnahmen auf dem Grundstück Friedrich-Ebert- Straße 90 durch die Bauaufsicht genehmigt worden?
– Welche Bauteile sind bis heute durch eine Baugenehmigung noch nicht genehmigt?
– Sind ausreichend Stellplätze für die Wohnungen und das Ladenlokal vorhanden?
– Werden die Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen?

Auf dem Gewerbegrundstück Friedrich-Ebert-Straße 90 gibt es ungenehmigte Anbauten. Gegen den Eigentümer wurde Mitte des Jahres ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet (zunächst in Form einer Anhörung). Danach wurde ein Architekt von diesem beauftragt, einen entsprechenden Bauantrag zu stellen. Bauantragsunterlagen sind bis heute allerdings nicht eingegangen. Das Bauordnungsamt wird in der Sache erneut vorstellig werden und erneut mahnen.

Da noch keine Bauantragsunterlagen eingegangen sind, können zu den erforderlichen Stellplätzen keine Aussagen getätigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Leidemann

In Reaktion auf die knappe Antwort der Verwaltung stellt das Ratsmitglied Claßen am 28.10.15 folgende Anfrage mit weiteren Fragen:

Sehr geehrte Frau Leidemann,
aus Ihrer Antwort vom 02.10.2015 ergeben sich weitere Fragen für uns.

1. Wieso kann ein Gewerbe in Betrieb gehen, ohne die hierfür erforderlichen Stellplätze nachzuweisen?
2. Hat das Gewerbeaufsichtsamt die Einrichtungen abgenommen?
3. Sind alle sanitären Einrichtungen für den Betrieb vorhanden?
4. Sind die Feuerstätten ordnungsgemäß abgenommen worden?
5. Wann wurde das ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet?
6. Welche Fristen wurden festgelegt?
7. Ist die gesamte Entwässerung jetzt ordnungsgemäß angeschlossen und abgenommen?
8. Welche Kosten fallen für den Eigentümer durch das eingeleitete
ordnungsbehördliche Verfahren an?

gez. Dr. Kurt Schmelzer                                                                                      Herman Claßen                                                        Fraktionsvorsitzender                                                                                         Ratsmitglied

*Übrigens – was die politische Gestaltungsmacht in Witten angeht: Nicht die Bürgermeisterin ist politisch „allzuständig“, wie bei der zurückliegenden BM-Wahl suggeriert wurde („allzuständig“: Formulierung aus der Gemeindeordnung), sondern der Rat. Zu den nicht einnschränkbaren Rechten der Bütgermeisterin gehört allerdings die Zuständigkeit für Organisation und Personal (siehe dazu Gemeindeordnung NRW § 62,1 und Kommentar GO NRW § 62,1/GO NRW § 62,1 Kommentar). Diese Zuständigkeit ist von der wieder gewählten Bürgermeisterin – aus welchen Gründen auch immer – in der Vergangenheit in der Praxis an den Kämmerer übertragen worden. Sie selbst hatte dafür die Aufgabengebiete „Kultur“ und „Wirtschaftsförderung“ übernommen. Da der Rat den Dezernatszuschnitt bestimmen kann, sollte überlegt werden, die ursprüngliche Zuständigkeit wieder herzustellen (siehe zu dieser Kompetenz des Rates GO NRW § 73,1 GO NRW § 73,1+Kommentar/GO NRW § 73,1 Kommentar).