Und leider wieder: Wiederholung macht aus Unsinn keinen Sinn!

Am 30.9.2014 stellten Grüne und WBG erneut den Antrag, die Verwaltung möge die Einrichtung einer Umweltzone in Witten überprüfen. Wenn mensch den ersten WBG-Antrag einrechnet, ist es mittlerweile der dritte Antrag in dieser Angelegenheit, der sich wieder durch schlichte fehlende Sachkenntnis auszeichnet.

→ Link: Antrag Grüne/WBG Einrichten einer Umweltzone in Witten

Ich frage mich, was wohl die Antragsteller treibt. Lernunwille? Starrköpfigkeit? Oder soll die GroKo vorgeführt werden? Wenn das Letztere der Fall sein sollte, haben sich die Antragsteller selbst ein Bein gestellt, denn bei einer Ablehnung hätte die GroKo in der Sache Recht.

Wiederholung macht aus Unsinn keinen Sinn, und die Verwaltung mit der Überprüfung von offensichtlichem Unsinn zu beauftragen, scheint mir auch umweltpolitisch nicht besonders zielführend zu sein.

Zur Begründung, warum es sich um offensichtlichen Unsinn handelt, einige Zitate aus meinen bisherigen Beiträgen zu diesem Thema:

„Was sind Umweltzonen? Eine einfache Recherche im Internet hätte genügt, um Folgendes zu erfahren:
→ Link: adac umweltzonen in nrw umweltzonen
– Die Einrichtung von Umweltzonen unterliegt strengen Regularien.
– Umweltzonen können nicht von der Kommune nach Gusto, sondern rechtlich nur dort eingerichtet werden, wo Feinstaubgrenzwerte im Straßenbereich überschritten werden.
– Deshalb müssen Umweltzonen von der Aufsichtsbehörde einer Kommune genehmigt werden.
Auf  Witten übertragen heißt das:
1. Wie auch der WBG bekannt sein müsste, werden in Witten die Feinstaub-Grenzwerte im Straßenbereich an keiner Stelle überschritten. Insofern gibt es auch keine rechtlich tragfähige Handhabe zur Einrichtung einer Umweltzone. Sie wäre schlicht nicht genehmigungsfähig.
2. Die Problematik der Ruhrstraße in einem bestimmtem Bereich (von der Bezirksregierung verordneter Luftreinhalteplan!) hat nichts mit der Überschreitung von Feinstaub-Grenzwerten, sondern mit der Überschreitung der Grenzwerte für Stickdioxid zu tun. Die Einrichtung einer Umweltzone würde zur Lösung der Problematik überhaupt nicht weiter helfen (s. dazu meine Beiträge „Fußgängerzone Ruhrstraße? Nein, aber durchgreifende Lösungen im Interesse der Gesundheit der Menschen!“/Juli 2013 und „Feinstaubbelastung  – Lösungsansätze führen oft in die Zwickmühle“/Juli 2013).“
(Zitat aus: „Umweltzone in Witten? So ein Quatsch!“/November 2013)

„Es mag sein, dass Untersuchungen eine Gefährdung schon bei geringerer Belastung als durch die offiziell anerkannten Grenzwerte feststellen.
Die Frage ist nur: Wie verbindlich sind die niedrigeren Grenzwerte im politischen Prozess? Kann eine Stadt wie Witten im Alleingang einfach niedrigere Grenzwerte für Maßnahmeprogramme festlegen? Wenn nicht, sollte sich die Wittener Grünen über ihre Partei auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene um eine Verschärfung bemühen, und nicht einfach nicht umsetzbare Alleingänge Wittens beantragen.
Bei der Umweltzone z.B. gibt es klare überörtliche Regelungen, die nicht einfach in Witten außer Kraft gesetzt werden können (s.o. Hinweis auf meinen Beitrag).“

(Zitat aus: „Der Wahlkampffrühling hat begonnen, und der grüne Unsinn treibt aus!“/März 2014)

Merke: Kenntnisfreie Anträge tragen nichts zur Lösung der konkreten Stickoxid- und Feinstaubproblematik in Witten bei. Sie sind nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich, weil sie ein wichtiges Thema verheizen.