Umweltzone in Witten? So ein Quatsch!

Vor einiger Zeit muss die WBG auf die glorreiche Idee gekommen sein, vor dem anstehenden Wahlkampf ihr umweltpolitisches Profil schärfen zu wollen. Wie bei anderen Gelegenheiten auch, konnte dabei nur eine Schnapsidee herauskommen. In diesem Fall war die Schnapsidee, die Überprüfung der Aufnahme von Witten in die Umweltzone „Ruhrgebiet“ zu beantragen.

Warum Schnapsidee? Weil die skurrilen Vorstellungen der Minifraktion WBG (diese besteht mittlerweile nur noch aus einem einzigen Ratsmitglied) glücklicherweise nicht das Zentrum der Weltgeschichte sind, obwohl mensch manchmal angesichts der Samthandschuhe, mit denen diese Mehrheitsbeschaffer von den „Kooperationspartnern der Vernunft“, insbesondere der SPD und der Bürgermeisterin, angefasst werden, einen anderen Eindruck bekommen könnte.

Was sind Umweltzonen? Eine einfache Recherche im Internet hätte genügt, um Folgendes zu erfahren:

→ Link: adac umweltzonen in nrw umweltzonen

– Die Einrichtung von Umweltzonen unterliegt strengen Regularien.

– Umweltzonen können nicht von der Kommune nach Gusto, sondern rechtlich nur dort eingerichtet werden, wo Feinstaubgrenzwerte im Straßenbereich überschritten werden.

– Deshalb müssen Umweltzonen von der Aufsichtbehörde einer Kommune genehmigt werden.

Auf  Witten übertragen heißt das:

1. Wie auch der WBG bekannt sein müsste, werden in Witten die Feinstaub-Grenzwerte im Straßenbereich an keiner Stelle überschritten. Insofern gibt es auch keine rechtlich tragfähige Handhabe zur Einrichtung einer Umweltzone. Sie wäre schlicht nicht genehmigungsfähig.

2. Die Problematik der Ruhrstraße in einem bestimmtem Bereich (von der Bezirksregierung verordneter Luftreinhalteplan!) hat nichts mit der Überschreitung von Feinstaub-Grenzwerten, sondern mit der Überschreitung der Grenzwerte für Stickdioxid zu tun. Die Einrichtung einer Umweltzone würde zur Lösung der Problematik überhaupt nicht weiter helfen (s. dazu meine Beiträge „Fußgängerzone Ruhrstraße? Nein, aber durchgreifende Lösungen im Interesse der Gesundheit der Menschen!“/Juli 2013 und „Feinstaubbelastung  – Lösungsansätze führen oft in die Zwickmühle“/Juli 2013).

Also: Alles Profilierungsneurose und heiße Luft. Deshalb ist mit Recht der Antrag von der Verwaltung kritisiert und von SPD, CDU und bürgerforum abgelehnt worden.

Umso erstaunlicher, dass der andere „Kooperationspartner der Vernunft“, die Wittener Grünen, der WBG beigesprungen sind. Ihr Vertreter im ASU (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz), Dr. Ralf Schulz,  meinte als Begründung, eine solche Maßnahme würde der Ruhrstraße weiter helfen. Ja Herr Dr. Schulz, manchmal sollte mensch auch wissen, wovon sie/er redet!

Ergänzung 26.11.13: Die Einlassung von Dr. Ralf Schulz wurde auf der Ratssitzung am 25.11.13 noch getopt durch die kenntnisfreie Phrasendrescherei pro Prüfauftrag „Umweltzone“ der Wittener grünen Ratsmitglieder Jan Richter und Dr. Janosch Dahmen (Ex- Bundestagskandidat). Nur ein Prüfauftrag? Ich bin bekanntlich kein besonderer Fan der Wittener Stadtverwaltung, aber: Wer meint, die Stadtverwaltung mit dusseligen Prüfaufträgen quälen zu müssen, sollte auch die dann anfallenden Personalkosten tragen. Wie wär´s?

 P.S.: Die nächste Schnapsidee der WBG ist übrigens schon in Arbeit und bindet erhebliche Verwaltungskapazität: Gebührenpflicht für Lehrerparkplätze (Antrag der WBG vom 14.6.12: „Bewirtschaftung von Parkplätzen an Schulen“)! Die zurückliegende Schnapsidee mit der Disco im Pumpenhaus – ein von vornherein absehbarer Flop – ist noch in unguter Erinnerung. Wie lange müssen sich Rat und Stadt den Unsinn noch gefallen lassen?