Corona: Lange Leitung? (2)

Am 31.3.20 vermeldet WAZ-Online in einem Artikel, was in Witten angesichts von COVID-19 aktuell erlaubt sei und was nicht (WAZ-Online: https://www.waz.de/staedte/witten/witten-geburtstagsfeiern-trotz-corona-verboten-moeglichl). Der Artikel beruht auf einer entsprechenden Information auf der Website der Stadt Witten (www.witten.de: https://www.witten.de/willkommen-in-witten/startseite/news-einzelansicht/news/faqs-zu-veranstaltungen-gastronomie-und-ladengeschaeften).

Es drängt sich der Eindruck auf, dass es doch noch eine ganze Menge an Bewegungsspielraum und Ausnahmen gibt.  Liberal? Gut so? Wohl nicht, wenn mensch die Entwicklung in anderen Ländern berücksichtigt (z.B. Niederlande, UK), die angesichts der sich verschärfenden Krise vermehrt von liberaleren zu strengeren Regelungen fortschreitet. Wohl auch nicht, weil 41% der Deutschen (auch Wittener?) COVID-19 immer noch nicht für eine ernsthafte Krankheit halten (TV-Meldung) und in ihrer rücksichstlosen Dusseligkeit wahrscheinlich jeden Bewegungsspielraum und jede Ausnahme nutzen dürften.

Deshalb möchte ich hier noch einmal darauf hinweisen, dass die strenge Einhaltung von sozialer Distanz (entsprechender Abstand!) den Sinn hat, die Ausbreitung von COVID-19 möglichst weitgehend zu unterbinden. Das Gleiche gilt für das Tragen von Atemschutz-(Mundschutz-)Masken, durch das sowohl der Träger wie vor allem auch andere Menschen geschützt werden (zum Sinn von Atemschutzmasken ein Artikel der taz: https://taz.de/Schutz-vor-Corona/!5675596/).

Also: Auch in Witten gilt es, sich an gebotene strenge Regeln zu halten – sowohl im eigenen Interesse wie auch im Interesse der anderen. Und was die Stadtverwaltung (natürlich insbesondere die Verwaltungsspitze: Bürgermeisterin und Dezernenten) angeht: Die hat eine Fürsorgepflicht für ihre Bürger_innen. Deshalb wäre Lässigkeit bei der Kontrolle und der Durchsetzung von Regelungen fahrlässig.